Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Eine einmal gegebene Garantie muss im gegebenen Rahmen erfüllt werden.

Außerdem:
Wer das Eigentum eines anderen beschädigt, ist diesem ggf. zum Schadensersatz verpflichtet.
 
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Also, es ist ja auch freiwillig, ob ich jemandem meinen Laptop überhaupt hergebe. Aber wenn ich mich nun einmal dazu verpflichtet habe (Kaufvertrag), kann ich mich natürlich nur schlecht auf den Standpunkt zurückziehen, dass das ja freiwillig wäre 😅 Viel anders ist das mit der "freiwilligen" Garantie auch nicht.
 
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ThomasK_7 schrieb:
§ 477 BGB ist meiner Meinung nach analog auch für Garantieversprechen anwendbar, nimmt er doch auch explizit auf § 434 BGB (was ist ein Sachmangel) Bezug. Und bei Garantieversprechen geht es ja um Sachmängelfreiheit.
Für eine analoge Anwendung des § 477 BGB ist im Garantierecht kein Raum.

Was würde dem Käufer z. B. eine dreijährige Garantiedauer der Firma Brother nutzen, wenn er die Garantie nur innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang in Anspruch nehmen könnte?

Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall für einen bestimmten Zeitraum.

Für Verbraucher bedeutet eine solche Garantie eine rechtliche Besserstellung gegenüber den gesetzlichen Mängelrechten.

Zudem wirkt eine Garantie in vielen Fällen über die Zeit der Verjährung der Mängelansprüche hinaus.
 
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Adonay schrieb:
Lenovo ist wohl eh raus aus der Nummer weil sie nicht mein Vertragspartner sind sondern der Händler,
Die Lenovo-Garantie ist an das Gerät gebunden, d. h., dass die Garantie beim System liegt, nicht beim einzelnen Besitzer.

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer bleiben auch in Garantiefällen bestehen.
 
Zwischenfazit:
Einfach keine Antwort.
Der Support ist wirklich unter aller Sau und wohlgemerkt: das läuft gerade schon über die Eskalationsabteilung!
 
du bist auch ned deren kunde, vergiss das ned.
 
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@whats4
Nur indirekt, richtig aber sie haben sich dem Mangel angenommen und es noch schlimmer gemacht.
Davon abgesehen sollte jeder Hersteller der in der Produktion und anschließend sogar noch bei der Nachbesserung (mehrfach) Mist baut, darauf bedacht sein den Verbraucher (um die Bezeichnung "Kunden" zu umgehen) zufrieden zu stellen.
Kenne ich ganz anders, z.B. von Corsair, deren Kundensupport ist sehr darauf bedacht Reklamationen im Sinne des Verbrauchers abzuschließen.
 
nuja, das sei dahingestellt.

abgesehen davon isses völlig normal, daß die leut immer ganz begeistert sind, wenns ideal klappt....
...und im gegenzug den kundensupport durch die gülle ziehen, wenns ned so ideal rennt.

und in obigem posting ist im ersten satz vom händler die rede, aber bereits im zweiten wieder vom hersteller.
vermutung: der händler wartet mal in jedm fall, solange der hersteller dran ist.
weil: keine zwei köche gleichzeitig am selben brei.
 
Fakt ist das ich statt eines mangelhaften Notebooks gerade keins habe.
Mich würde mittlerweile gar nicht wundern wenn ich es nicht mal zurückbekomme...
 
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Verfolgung Deiner Ansprüche. 👍
 
Danke!
Werde den Thread auf jeden Fall aktuell halten.
 
Froki schrieb:
Du wirst, wenn Du Deine Ansprüche aus der Herstellergarantie weiterverfolgen möchtest, nicht umhinkommen Dich anwaltlicher Hilfe zu bedienen:

https://forums.lenovo.com/t5/Allgem...chließt-einfach-das-Ticket/m-p/5035790?page=1

Wie kann man sich von einer Butze nur so verarschen lassen?

Das ganze harte Claim Management der Unternehmen funktioniert meiner festen Überzeugung und Erfahrung nach wirklich nur deshalb, weil die meisten Verbraucher zu ungebildet, zu doof, zu ängstlich sind, um sich um ihre Rechte zu kümmern und diese auch mit möglichst minimalem eigenem Aufwand durchzusetzen.



Ich mach's immer so: Schreiben (via Brief und E-Mail, niemals nur via E-Mail) direkt an die jeweilige Geschäftsführung richten, klare Erwartungen und Vorgehensweisen vorgeben (Austausch, Reparatur, zusätzlicher Ersatz von Kosten X/Erwartung von Kulanzleistung Y), kurze Fristen setzen, Nachfrist, 2. Nachfrist, und dann zum Rechtsanwalt oder auch mal gut sein lassen.


Erst letzte Woche von der Telekom auf diesem Wege meine geforderten EUR 1,00 (für meine Briefmarke, ne - aber primär um eine Botschaft zu senden...) sowie eine Bestätigung zur Unterlassung von Werbung bekommen. Und die unhöflichen Ollen an der Hotline hoffentlich ein extrem unangenehmes Gespräch mit weiter oben.

Das funktioniert so aber auch bei BMW, Amazon, DHL, Vodafone, NetzeBW/EnbW, REWE etc...
 
Avatoma schrieb:
Das funktioniert so aber auch bei BMW, Amazon, DHL, Vodafone, NetzeBW/EnbW, REWE etc...
Je unfreundlicher der Kunde, desto freundlicher der Service?

Ich hab bei einem sehr freundlichen Kunden mal ein Auge zugedrückt oder den Hersteller nochmals angefragt wegen des Standes der Serviceleistung.

Die ganz unfreundlichen hatten öfter mal Haus- und Verkaufsverbot.

Wenn einer gleich die Anwaltskeule rausgeholt hat, dann hat der Marktleiter meist schon in der schwarzen Liste einen Eintrag gemacht.

Hier geht es wohl nur über den Hersteller und das dauert meist sehr lange.
 
@wuselsurfer

Meiner Ansicht nach ist es wichtig, dass die Kommunikation stets höflich und sachlich abläuft. Wie du auf die ganze Schiene der Unfreundlichkeit kommst kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Erfahrung nach wird der Service hingegen zügig unsachlich und unhöflich, wenn diese mit Argumentationen konfrontiert werden, die (i) fachlich nicht beherrscht werden und (ii) Allgemeinplätzen zuwiderlaufen. BMW wurde z. B. in meiner Wahrnehmung zickig, als mich das Argument "wir haben die besten AGB, die sind von den besten Anwälten erstellt worden" nicht überzeugt hat.

Generell will ich auch keine reine Kulanz oder irgendein Augenzudrücken oder ein nettes Entgegenkommen.
Ich will, dass das, was versprochen wurde, eingehalten und umgesetzt wird. Das ist kein Bittstellen, das ist einfachste Anspruchserfüllung. Und bereits darauf haben die meisten (großen) Unternehmen keine Lust. Z. B. Amazon mit seinem "wir stornieren einseitig Verträge und geben das Geld zurück, weil die Ware gerade nicht mehr lieferbar ist".

"Sehr lange" dauern alle diese Sachen halt nur, weil sich der normale Kunde verarschen lässt. Meinem Verständnis nach dürfen, wenn nicht anders vereinbart, Mangelbehebungs- und Garantiearbeiten eben regelmäßig gerade nicht monatelang andauern.
 
Zuletzt bearbeitet: (Tippfehler)
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Avatoma schrieb:
@wuselsurfer

Meiner Ansicht nach ist es wichtig, dass die Kommunikation stets höflich und sachlich abläuft.
Und da droht man dem Service gleich über die Geschäftsleitung mit dem Anwalt?
Das ist höflich für Dich?

Lassen wir das.
Ich hab 20 Jahre lang Service gemacht für PC und Großmärkte und unfreundlich war ich nie.

Avatoma schrieb:
"Sehr lange" dauern alle diese Sachen halt nur, weil sich der normale Kunde verarschen lässt. Meinem Verständnis nach dürfen, wenn nicht anders vereinbart, Mangelbehebungs- und Garantiearbeiten eben regelmäßig gerade nicht monatelang andauern.
Ich habe auch keine Kunden "verarscht", sondern die konkreten Bearbeitungszeiten der Firmen genannt, falls bekannt, und die Kunden haben das immer freundlich akzeptiert.

Normale Bearbeitungszeiten liegen bei Reparaturen zwischen 7 - 10 Tagen.
Das geben die allermeisten Servicezentralen der Firmen an.
In 99% der Fälle entspricht das auch der Realität.

Wenn es länger dauert und man informiert den Kunden ordentlich darüber, muß man nicht gleich gerichtlich einen Streit vom Zaun brechen.
 
Die Frege ist aber auch, warum sollten sich der Hersteller oder gar der Händler ein bein für den Besitzer des Laptops außreißen?

Beide haben keinen Vertrag mit dem jetzigen Besitzer, haben kein Geld an ihm verdient, sollen jetzt aber für ihn arbeiten. ( Auch wenn ich natürlich dafür bin das Geräte gebraucht verkauft werden und nicht weggeworfen)

Versteht mich nicht falsch, das soll kein Angriff auf den TE sein, nur mal eine Sicht von der anderen Seite.
 
@wuselsurfer

Wo liest du heraus, dass ich sofort mit dem Anwalt drohe? Der Anwalt ist der logische Schritt, wenn die 1. Nachfrist bzw. die 2. Nachfrist fruchtlos verstrichen sind.

Natürlich habe ich einen Standard-Abschnitt, der sich darum dreht, dass ich mir bei fruchtlosem Nichterfüllen eine rechtliche Prüfung und das Einschalten meiner Rechtschutzversicherung vorbehalte. Aber das höfliche Hinweisen auf das weitere Vorgehen ist soweit ja normal. Die meisten Konzerne halten bereits in ihren AGB, spätestens aber in ihren E-Mails fest, dass sie Schufa, Creditreform etc. einschalten. Warum also auf Waffengleichheit verzichten?


Irgendwie scheinst du dich persönlich angegriffen zu fühlen. Lass das doch mal beiseite, oder hast du mich aus einem Brief an deine Geschäftsführung wiedererkannt? ;) Ist doch super wenn du dich stets hervorragend um deine Kunden gekümmert hast. Vielleicht war/ist dein Arbeitgeber ja auch ein eher kleines Unternehmen, welches kein knallhart durchkalkuliertes Claim Management betreibt und die Kunden systematisch über den Tisch zieht.


Meine Expertise hingegen ist/war unter anderem das Implementieren genau solcher Systeme (beruflich) und damit auch das gezielte Aushebeln (privat).

@verbaliBerlin

Da gibt es verschiedene Gründe. Fernab des Falls des TEs und generell: Garantie gilt ggf. nicht nur für den Erstkäufer, Gewährleistung lässt sich abtreten, ein Schaden wurde verursacht...
 
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verbaliBerlin schrieb:
Beide haben keinen Vertrag mit dem jetzigen Besitzer,
Im Falle des Verkäufers hast Du Recht.

Aber der Hersteller, Lenovo, bindet seine Herstellergarantie ja an das Gerät und nicht an die Person des Käufers.

Avatoma schrieb:
Wie kann man sich von einer Butze nur so verarschen lassen?
Lies mal zu Lenovo in den einschlägigen Bewertungsportalen ... ;):)
 
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Froki schrieb:
Aber der Hersteller, Lenovo, bindet seine Herstellergarantie ja an das Gerät und nicht an die Person des Käufers.
Ich weiß nicht wie es in diesem Fall hier ist, ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, aber viele haben in ihren AGB auch drin stehen das die Garantie nur für den Erstkäufer gilt.
Und da Garantie ja freiwillig ist ist so eine Bindung an den Erstkäufer auch meiner Meinung nach rechtens.
 
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