Goldsmith schrieb:
Jetzt könntest du über ein Gutachten darlegen, dass dem nicht so ist und dann den Tausch einfordern.
Warum sollte er das tun?
Mit der von Lenovo abgegebenen Herstellergarantie hat sich Lenovo verbürgt, dass die Kaufsache für einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert.
Da das Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften erfüllt, muss derjenige dafür gerade stehen, der die Garantie erklärt hat, also im vorliegenden Fall der Hersteller Lenovo. Die Beweislast dafür, dass ein Garantiefall besteht, liegt liegt aber grundsätzlich beim Kunden, also dem TO. Bei der hier vorliegenden Haltbarkeitsgarantie gilt aber eine Beweislastumkehr. Tritt ein Fehler am Produkt auf, wird vermutet, dass dies auch einen Garantiefall begründet.
Die beiden vom TO hier vorgelegten Reparaturberichte besagen ja, dass das Produkt fehlerhaft ist.
Der Hersteller sagt nun, dass das Produkt keine Fehler aufweist.
Klärung könnte vielleicht ein vom TO in Auftrag zu gebendes außergerichtliches Sachverständigengutachten bringen, mit dessen Kosten der TO in Vorleistung gehen muss. Üblich sind hier Stundensätze zwischen € 100,00 und € 250,00. Solche Privatgutachten sind vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag.
Würde ich ein solches außergerichtliches Sachverständigengutachten in Auftrag geben?
Nein.
Ich würde über eine gerichtliche Geltendmachung meiner Ansprüche aus der Herstellergarantie nachdenken.
Das Gericht könnte dann im Rahmen einer Beweisaufnahme ein Sachverständigengutachten einholen.
Die unterlegene Partei trägt dann die Kosten des Verfahrens.
Adonay schrieb:
Lenovo erreichen kann da sie nicht mein Vertragspartner sind,
Liest Du eigentlich das, was wir hier schreiben?
Die Herstellergarantie von Lenovo ist an das Produkt geknüpft, nicht an eine Person. Demzufolge kannst Du Ansprüche gegenüber Lenovo geltend machen.
Adonay schrieb:
Melde ich mich beim Händler
Sprich das bitte mit einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ab. Hier benötigst Du eine Abtretung vom Erstkäufer.
Einen Link zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Deines Falles, durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt habe ich Dir weiter oben geschickt.
@Adonay ,
darf ich wissen, was Du für das Notebook bezahlt hast? Gerne auch per PN.