Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

verbaliBerlin schrieb:
Und da Garantie ja freiwillig ist
... bestimmt der Garantiegeber auch Art und Umfang der Garantieleistungen.

Das hat Lenovo auch getan.

In den AGBs von Lenovo ist festgehalten, dass die von Lenovo gegebene Garantie an das Gerät gebunden ist, nicht an die Person des Käufers.

Lenovo schreibt dort: "Die Lenovo-Garantie ist an das Gerät gebunden. Die Garantie liegt beim System, nicht beim einzelnen Besitzer."

Eindeutiger gehts nicht.
 
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Froki schrieb:
In den AGBs von Lenovo ist festgehalten, dass die von Lenovo gegebene Garantie an das Gerät gebunden ist, nicht an die Person des Käufers.

Lenovo schreibt dort: "Die Lenovo-Garantie ist an das Gerät gebunden. Die Garantie liegt beim System, nicht beim einzelnen Besitzer."
Wo genau steht das, hättest du da einen Link?
 
Statusupdate:
Nichts...

Da der Herr mich in der Vergangenheit schon mal über eine Woche ignoriert hat und sich anschließend mit Krankheit entschuldigt hat, habe ich gestern gefragt ob er mich nun wieder ignoriert.
Keine Antwort ist in diesem Fall auch eine Antwort.

Mittlerweile ist mein Notebook schon wieder über zwei Wochen weg.
 
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Heute kam eine Antwort:
Ich zitiere:

"Sehr geehrter Herr ....,

Ich habe den aktuellen Reparaturstatus von der Werkstatt erhalten und möchte Ihnen mitteilen, dass unsere Kollegen bestätigt haben, dass das Gerät wie vorgesehen funktioniert, dass es keine festgestellten Hardwaredefekte gibt, die behoben werden können. Nach mehreren und umfangreichen Tests konnten sie keine Mängel am Gerät feststellen. Bitte sehen Sie sich das folgende Feedback an:
"Das Gerät funktioniert einwandfrei, die Temperaturen sind normal, wir haben keine Fehler festgestellt.
Das Gerät verfügt über einen hohen Wirkungsgrad, daher sind hohe Temperaturen hier normal.
Das Gerät wurde mehrere Tage lang kontinuierlich getestet und es wurden keine Temperaturprobleme festgestellt."

Wir bedauern, wenn dies nicht das Ergebnis ist, das Sie sich vorgestellt haben, hoffen aber gleichzeitig, dass Sie zur Kenntnis nehmen, dass unser Serviceteam nicht in der Lage ist, die Rückgabe eines Produkts zu genehmigen, das wie vorgesehen funktioniert.

Alternativ können Sie sich gerne an Ihre Verkaufsstelle wenden, vielleicht können sie Ihnen eine angenehmere Lösung anbieten.

Das Verfahren erfordert, dass wir das Gerät an Sie zurücksenden. Falls noch nicht geschehen, erhalten Sie in Kürze eine automatisierte Nachricht mit den entsprechenden Tracking-Details.

Ich verstehe Ihre Enttäuschung und habe Ihre Anfrage berücksichtigt, aber was wir anbieten können, muss mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Richtlinie übereinstimmen. Ich kann Ihnen versichern, dass unser Team und ich unser Bestes getan haben, um Ihre Bedenken auszuräumen, und dass unser Management voll und ganz mit unserem Urteil übereinstimmt.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und stehe Ihnen für weitere Hilfe oder weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"


Da ist man doch absolut fassungslos.

Das der GPU-Takt auf unter 900 MHz sinkt hat natürlich keiner festgestellt und es stellt sich doch die ganz einfache Frage warum zwei Reparaturversuche unternommen wurden wenn es doch einwandfrei funktioniert.
 
Nach dem Reparaturbericht sieht es ja schon so aus, dass das Notebook problemlos läuft.

Jetzt könntest du über ein Gutachten darlegen, dass dem nicht so ist und dann den Tausch einfordern.
 
Das sind die Reparaturberichte der beiden Reparaturversuche.

20240810_202105.jpg

Damit man meine Frage nachvollziehen kann. ⬇️
Adonay schrieb:
es stellt sich doch die ganz einfache Frage warum zwei Reparaturversuche unternommen wurden wenn es doch einwandfrei funktioniert.

Die Frage ist nun welchen Plan man verfolgt.
Melde ich mich beim Händler weil der Anwalt theoretisch nichts bei Lenovo erreichen kann da sie nicht mein Vertragspartner sind, oder sind sie das mittlerweile durch Annahme der Garantieabwicklung?

Oder verklagt man Lenovo auf Sachbeschädigung da sie es noch schlimmer gemacht haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Goldsmith schrieb:
Jetzt könntest du über ein Gutachten darlegen, dass dem nicht so ist und dann den Tausch einfordern.
Warum sollte er das tun?

Mit der von Lenovo abgegebenen Herstellergarantie hat sich Lenovo verbürgt, dass die Kaufsache für einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert.

Da das Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften erfüllt, muss derjenige dafür gerade stehen, der die Garantie erklärt hat, also im vorliegenden Fall der Hersteller Lenovo. Die Beweislast dafür, dass ein Garantiefall besteht, liegt liegt aber grundsätzlich beim Kunden, also dem TO. Bei der hier vorliegenden Haltbarkeitsgarantie gilt aber eine Beweislastumkehr. Tritt ein Fehler am Produkt auf, wird vermutet, dass dies auch einen Garantiefall begründet.

Die beiden vom TO hier vorgelegten Reparaturberichte besagen ja, dass das Produkt fehlerhaft ist.

Der Hersteller sagt nun, dass das Produkt keine Fehler aufweist.

Klärung könnte vielleicht ein vom TO in Auftrag zu gebendes außergerichtliches Sachverständigengutachten bringen, mit dessen Kosten der TO in Vorleistung gehen muss. Üblich sind hier Stundensätze zwischen € 100,00 und € 250,00. Solche Privatgutachten sind vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag.

Würde ich ein solches außergerichtliches Sachverständigengutachten in Auftrag geben?

Nein.

Ich würde über eine gerichtliche Geltendmachung meiner Ansprüche aus der Herstellergarantie nachdenken.

Das Gericht könnte dann im Rahmen einer Beweisaufnahme ein Sachverständigengutachten einholen.

Die unterlegene Partei trägt dann die Kosten des Verfahrens.

Adonay schrieb:
Lenovo erreichen kann da sie nicht mein Vertragspartner sind,
Liest Du eigentlich das, was wir hier schreiben?

Die Herstellergarantie von Lenovo ist an das Produkt geknüpft, nicht an eine Person. Demzufolge kannst Du Ansprüche gegenüber Lenovo geltend machen.

Adonay schrieb:
Melde ich mich beim Händler
Sprich das bitte mit einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ab. Hier benötigst Du eine Abtretung vom Erstkäufer.

Einen Link zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Deines Falles, durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt habe ich Dir weiter oben geschickt.

@Adonay ,

darf ich wissen, was Du für das Notebook bezahlt hast? Gerne auch per PN.
 
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Froki schrieb:
Warum sollte er das tun?
Weil Lenovo ja klar beschreibt, das Notebook hat keinen Fehler und es würde völlig normal arbeiten.

Siehe hier:
 
Adonay schrieb:
Das der GPU-Takt auf unter 900 MHz sinkt hat natürlich keiner festgestellt und es stellt sich doch die ganz einfache Frage warum zwei Reparaturversuche unternommen wurden wenn es doch einwandfrei funktioniert.

Naja, bei den beiden Reparaturversuchen wurde jeweils ein Teil der Kühlung (z.B. FORCECON ist der CPU Lüfter) ausgetauscht und danach gesagt es funktioniert. Jetzt habens gleich gesagt es funktioniert?

Das ist erstmal nicht auffällig. In der Problembeschreibung der ersten beiden Reparaturversuche hast du den GPU Takt nicht erwähnt, oder stammt diese nicht von dir?

Die werden das Gerät nur einschalten und laufen lassen. Wenn es dann läuft, hat sich das erledigt für die Werkstatt - die Problembeschreibung sagt ja auch nichts anderes.
 
Goldsmith schrieb:
Weil Lenovo ja klar beschreibt, das Notebook hat keinen Fehler und es würde völlig normal arbeiten.
Der TO behauptet, im Gegensatz zu Lenovo, dass das Gerät defekt ist.

Der TO kann sich jetzt an § 443 II BGB halten, denn dort heißt es: "Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet."

Für mich steht hier erst einmal Aussage gegen Aussage.

Klären können wir das hier eh nicht.

Möchte der TO seine Ansprüche weiter verfolgen, wird er nicht umhin kommen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zuvor sollte er aber anwaltlichen Rat einholen.
 
Gerade weil da Aussage gegen Aussage steht, bleibt nur die Möglichkeit die Aussage des anderen zu widerlegen, dies dann eventuell über ein solches Gutachten.
 
Froki schrieb:
Liest Du eigentlich das, was wir hier schreiben?
Ja aber sieh es mir nach das mich das ganze nervt und ich vielleicht auch mal etwas übersehe, ist ja doch recht viel Beteiligung mit viel Text, danke dafür.
Froki schrieb:
Einen Link zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Deines Falles, durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt habe ich Dir weiter oben geschickt.
Entstehen da absolut keinerlei Verpflichtungen im Nachgang?
Haben da mit geblitzt.de ganz schlechte Erfahrungen von wegen kostenlos...
Froki schrieb:
darf ich wissen, was Du für das Notebook bezahlt hast? Gerne auch per PN.
Ich habe es gegen ein Notebook getauscht für das ich 1150€ bezahlt habe.
hallo7 schrieb:
In der Problembeschreibung der ersten beiden Reparaturversuche hast du den GPU Takt nicht erwähnt, oder stammt diese nicht von dir?
Die Beschreibung in den Reparaturberichten stammt entweder vom Sachbearbeiter oder von der Werkstatt.
Auf den GPU-Takt habe ich zuletzt mehrfach hingewiesen, das interessiert aber niemanden weil es genau so laufen wird wie du sagst:
hallo7 schrieb:
Die werden das Gerät nur einschalten und laufen lassen. Wenn es dann läuft, hat sich das erledigt für die Werkstatt - die Problembeschreibung sagt ja auch nichts anderes.
Genau genommen sagt das Feedback dies ja auch schon aus.

Das Problem ist hier, das Notebook ist selbst in der höchsten Lüfterstufe noch angenehm, aber eigentlich würde es reichen wenn einer von den überragend ausgebildeten Technikern mal die Hand untendrunter halten würde während sie es auslasten.

Im übrigen habe ich entgegen der Aussage der zitierten Mail "in Kürze" noch keine Versandinformationen, es ist also noch nicht mal auf dem Weg zurück zu mir!
 
aiaiaiai... ich gebe mal meinen Senf dazu, bitte nicht als front sehen, werde auch nichts weiter dazu sagen, lediglich meine Erfahrung schildern und wie ich den Thread hier sehe.

Ich habe längere Zeit in einer Firma gearbeitet die Lenovo Premium Care Service nutzte, wir hatten daher immer wieder Techniker von Lenovo vor Ort die an den Notebooks rum gebastelt haben.
Erst mal hast du großes Glück das Lenovo das Ding mit der Seriennummer macht (damit bestimmen Sie auch wie lange noch Garantie offen ist) und deinen Fall so ohne weiteres angenommen hat.

Was den GPU Takt angeht weiß ich nicht wie es sich bei deinem Modell verhält, aber wenn das korrekt dem Techniker mitgeteilt wurde werden Sie es mit Ihren eigenen Tools getestet haben (die sehr umfangreich sind) - das heißt, wenn der Techniker (und hier werden wohl mehrere dran gewesen sein) das nicht reproduzieren kann, dann wird das Gerät gemäß der Bestimmungen laufen.

Ich würde hier tatsächlich schauen ob der Fehler nicht doch bei dir liegt (Thema verwendete Software und wann / wie passiert es) denn ein herunter Takten außerhalb der Spezifikation würde man tatsächlich wohl eher nur durch einen Hardware Defekt / Überhitzung erreichen, was die bei Lenovo sicherlich ausgeschlossen haben.

Dann kommt noch dazu du hast dich schon mehrfach beschwert, bist sogar mit dem Thema Anwalt gekommen. Den Dude den du da blamest, ist letztlich nur derjenige der die Nachricht überbringt und selbst die letzte Antwort war total freundlich.

Auch die Durchlaufzeiten sind total normal, du solltest dich mal mit dem Lenovo Support Model auseinandersetzen, so lange du nicht extra den Premium Service bezahlst wirst du grundsätzlich nachrangig behandelt, aber immer noch ähnlich schnell wie bei anderen Firmen.
Man kann ja verstehen das es dich nervt wenn das Gerät mehrfach länger weg ist, aber ich sehe hier keine Fehler beim Support. Da kenne ich deutlich längere Zeiten, wenn was größeres ist.

Ich sehe hier auf jeden Fall einiges an Übertreibungen, auch das Thema Anwalt wird sich nicht lohnen, da der Streitwert des Notebooks mit Wertverlust viel zu gering ist. Zumal du in der Beweispflicht bist. Wenn das Notebook wieder bei dir ist, stelle den Fehler doch genau nach und präsentiere diesen. Ich sehe nach dem Verlauf hier den Fehler eher bei dir.

Alleine deine Aussage hier im Thread du bist dir nicht mal sicher ob Lenovo dir das Notebook zurück gibt, ist ziemlich überzogen...
und sorry, auch wenn hier andere nur helfen wollen, fand ich das rum reiten auf Gesetzen hier im Thread komisch, so generell ist die Story ziemlich unglaubwürdig.
 
Adonay schrieb:
Entstehen da absolut keinerlei Verpflichtungen im Nachgang?
Nachdem der TO weiter unten mitgeteilt hat, dass er rechtsschutzversichert ist, habe ich meine Antwort auf diese Frage entfernt.

Adonay schrieb:
Ich habe es gegen ein Notebook getauscht für das ich 1150€ bezahlt habe.
Danke für die Info.

Wegen des nicht unerheblichen Prozessrisikos solltest Du ggf. auch einmal darüber nachdenken, ob es Dich letztendlich nicht günstiger kommt, das mangelhafte Notebook weiter zu veräußern, oder reparieren zu lassen.
 
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Erzherzog schrieb:
Ich würde hier tatsächlich schauen ob der Fehler nicht doch bei dir liegt (Thema verwendete Software und wann / wie passiert es) denn ein herunter Takten außerhalb der Spezifikation würde man tatsächlich wohl eher nur durch einen Hardware Defekt / Überhitzung erreichen, was die bei Lenovo sicherlich ausgeschlossen haben.
Auf dem Notebook läuft ein vorinstalliertes Windows 11 inklusive Treiber.

Ich installiere Spiele und Afterburner.
Ich starte das Spiel und die GPU läuft mit 1600MHz.
Die Temperatur stieg dann vor der ersten "Reparatur" innerhalb 3 Minuten auf 87°C und drosselte dann auf ~1000MHz, wobei die Temperatur dauerhaft bei 86-87°C bleibt, während die Lüfter alles geben.
Nach Abkühlphase beliebig reproduzierbar.
Aktualisierung der Treiber ändert nichts an dem Umstand.

Nach der zweiten Reparatur steigt die Temperatur sogar auf 90°C und die GPU drosselt auf unter 900MHz.
Das interessante ist hier das die 3070 Ti von Nvidia bei 86°C gedrosselt wird und es nach der Reparatur noch wärmer wird

Die CPU wird übrigens über 100°C heiß.

Jetzt würde ich gerne erklärt bekommen inwiefern das an mir liegen kann?!

Erzherzog schrieb:
Alleine deine Aussage hier im Thread du bist dir nicht mal sicher ob Lenovo dir das Notebook zurück gibt, ist ziemlich überzogen...
Zeig mir wo ich das geschrieben habe?

Froki schrieb:
wegen des Prozessrisikos solltest Du ggf. auch einmal darüber nachdenken, ob es Dich letztendlich nicht günstiger kommt, das mangelhafte Notebook weiter zu veräußern, oder reparieren zu lassen.
Ich bin rechtsschutzversichert.
Davon abgesehen würde ich es in diesem Zustand nicht verkaufen.
Wo soll ich es reparieren lassen wenn doch der Lenovo zertifizierte Reparatur Dienstleister es nicht hinbekommt?
 
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