Nein, ich hab das schon wieder nicht vergessen? Wo hab ich das schon mal vergessen? Und es gilt immer noch alles vorher Gesagte, wie zum Thema, wie man sich das abtreten lassen kann; und dass er im Zweifel eben gegen seinen Verkäufer vorgehen muss, oder gegen denverbaliBerlin schrieb:@cbkk hast du schon wieder vergessen das er gebraucht gekauft hat, und nicht einmal Zweikäufer, sondern schon der dritte Besitzer des Laptops ist?
Gegenüber dem Händler hat er keinen Anspruch, bei Privat wirds auch schwer und beim Hersteller kommt es auf die Garantie Bedingungen an, ich kann mir aber nicht vorstellen das es von einem Hersteller Geld gibt.
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