Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

verbaliBerlin schrieb:
@cbkk hast du schon wieder vergessen das er gebraucht gekauft hat, und nicht einmal Zweikäufer, sondern schon der dritte Besitzer des Laptops ist?
Gegenüber dem Händler hat er keinen Anspruch, bei Privat wirds auch schwer und beim Hersteller kommt es auf die Garantie Bedingungen an, ich kann mir aber nicht vorstellen das es von einem Hersteller Geld gibt.
Nein, ich hab das schon wieder nicht vergessen? Wo hab ich das schon mal vergessen? Und es gilt immer noch alles vorher Gesagte, wie zum Thema, wie man sich das abtreten lassen kann; und dass er im Zweifel eben gegen seinen Verkäufer vorgehen muss, oder gegen den Händler Hersteller, genau. Auch eine Garantie ist oft nur ein Vertrag, und wenn man einen Vertrag schlecht erfüllt, gibt es Schadensersatz 🤷
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Abend,

Statusupdate:
es ist immer noch keine Reaktion erfolgt.
Morgen ist die Schadensmeldung bereits zwei Wochen her und es passiert absolut nichts.

Ich habe vorhin wieder bei der "normalen" Hotline angerufen, der Mitarbeiter hat nun alle involvierten Mitarbeiter angeschrieben und will sich in Kürze bei mir melden.

So richtig glaube ich nicht mehr dran, lasse mich aber gern eines besseren belehren...
 
Adonay schrieb:
So richtig glaube ich nicht mehr dran,
Lasse Dich doch bitte nicht so hinhalten von Lenovo.

Ein Schreiben eines Rechtsanwaltes wird da sicherlich Bewegung in den Vorgang bringen.
 
Froki schrieb:
Ein Schreiben eines Rechtsanwaltes wird da sicherlich Bewegung in den Vorgang bringen.
Sicherlich, aber der kostet mich richtig Asche, hab Selbstbeteiligung...
 
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Wenn man ihm das bar in die Hand drückt vielleicht 😅 Ansonsten, wenn es nur um 500 Euro oder weniger geht, liegen die gesetzlichen Gebühren "schon" bei 90 Euro (worüber sich jeder Anwalt sehr freut …), drunter geht es nicht. Sind es 600, haben wir es bereits mit 160 Euro zu tun. Bezeichnenderweise wurde allein für eine Erstberatung der Deckel bei 190 Euro gemacht (netto, Mehrwertsteuer kommt noch drauf) – und da ist noch kein Schreiben dabei.
 
Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten doch eine kostenlose Erstberatung, ist das bei dir nicht der Fall?
 
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Guter Punkt. Wobei man sagen muss, dass die wohl häufig zu pauschal abwiegeln. "Lassen Sie mal, kann man nichts machen, zu riskant, hust".
 
@cbkk,

das mag es vielleicht geben, jedoch muss das nicht immer zwingend so sein. Ich habe schon so manches Mal über meinen Rechtsschutz mit einem Anwalt telefoniert und wurde bestens beraten.
 
Meinen Glückwunsch, und nein, zwingend ist das nicht, stimmt. Nur bleibt es ja so, dass man als Laie typischerweise gar nicht einschätzen kann, inwieweit die Beratung tatsächlich zutreffend ist. Man kann es nicht wissen, daher ruft man ja überhaupt an. Darum will ich das nur zu bedenken geben.
 
Man hat mich zweimal dahingehend beraten, dass ich klagen soll, was sich als richtig herausgestellt hat, da beide Prozesse zu meinen Gunsten entschieden wurden.
 
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Adonay schrieb:
Auf jeden Fall ist nun völlig unerwartet alles in Ordnung.
Dann ist Dein Anspruch aus dem Garantieversprechen seitens Lenovo erfüllt und es geht jetzt nur noch um Schadensersatz?

Adonay schrieb:
Leider habe ich jetzt gerade gesehen das sie feine Kratzer und Macken auf dem Display hinterlassen haben
 
Froki schrieb:
Dann ist Dein Anspruch aus dem Garantieversprechen seitens Lenovo erfüllt und es geht jetzt nur noch um Schadensersatz?
Prinzipiell ja.

cbkk schrieb:
Bezeichnenderweise wurde allein für eine Erstberatung der Deckel bei 190 Euro gemacht (netto, Mehrwertsteuer kommt noch drauf) – und da ist noch kein Schreiben dabei.
Genau das hab ich schon durch, über 230€ für eine Erstberatung bezahlt bei der mir dann gesagt wurde das es keinen Sinn macht dagegen anzugehen.
 
Du weißt aber schon, dass Schadensersatzansprüche in drei Jahren verjähren?
 
@Bisher nicht, aber warum die Frage?
Ich werde sicherlich nicht noch lange hier sitzen und warten oder was meinst du?
 
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Dieser Fall klingt für mich stark nach NBB, Alternate oder Mindfactory. Nicht mal MediaMarkt und Saturn sind so asozial, dass die die Gewährleistung ablehnen, von Amazon ganz zu schweigen.
 
@Tici
den Händler habe ich bereits im Thread erwähnt, es handelt sich um Cyberport.

Der Lenovo-Support hat sich mittlerweile dann doch mal dazu herabgelassen eine Mail zu schicken.

Dumm nur das einzig ein Zitat des letzten Reparaturvorgangs (der ja offiziell keiner war) enthalten war und auf meine Frage was ich damit soll weil es um die Beschädigung des Displays geht, wurde geantwortet das mein Fall nun an die entsprechende Abteilung weitergeleitet wurde, also genau das was angeblich bereits vor drei Wochen passiert ist!

Wenn man meint nach 3,5 Monaten geht es nicht mehr schlimmer schaffen sie es noch einen draufzusetzen...
 
Ich wiederhole mich vermutlich, aber letztlich ist das Problem immer dann, wenn zwei Welten aufeinandertreffen:
1) Das Ziel des Verkäufers und Herstellers (und Lenovo ist hier der ursprüngliche Verkäufer) ein möglichst hartes Claim Management aufzubauen, mit dem Ziel, die eigenen Aufwände zu reduzieren.
2) Die Abweichung von klar definierten Prozessen, die von schlechtbezahlten und oft gar nicht ausgebildeten Menschen irgendwo auf diesem Planeten abgearbeitet werden sollen.

Das ist bei z. B. Amazon oder auch BMW oder DPDHL ja nichts anderes.

Der Fall, dass durch fehlerhafte Arbeiten Schäden am Gerät entstehen, ist schlicht nicht im Standardablauf der meisten Unternehmen vorgesehen. Deshalb wissen die schlicht nicht mit dir und deinem Anliegen umzugehen.

Eine übergeordnete Instanz für derartige Fälle (2nd/3rd level) scheint es nicht zu geben oder sie scheint nicht aktiviert zu werden, weshalb dir hier ja seit vielen, vielen Monaten geraten wird, diese Instanz selbst zu aktivieren - entweder durch dein eigenes Schreiben an die Geschäftsführung, oder durch Aktivierung eines Rechtsanwalts.


Du glaubst an das Gute und Kompetente in den Menschen. Und so sehr dich das meines Erachtens auf menschlicher Ebene ehrt, so deplatziert ist das leider im Lebensalltag des Jahres 2024.
 
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