Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

@Froki Du hast schon gelesen, dass der Hersteller den Austausch mehrfach vergeigt hatte? Darum geht es nämlich hier.

Wie ich bereits schrieb, braucht sich Adonay nicht mit mangelhaften Austauschgeräten zufrieden geben.
 
Ich fasse nur mal meine Gegenposition zu (überspitzt) "Hersteller ist fein raus" zusammen:

1. Auch eine Beschädigung im Rahmen einer (ich nenne es mal so) Nacherfüllung gehört zur Nacherfüllung. Die Sache war mangelhaft und ist es aufgrund der Beschädigung immer noch.

2. Auch ein Hersteller, Garantiegeber oder Sonstiger schuldet unter Umständen Schadensersatz, was auch mal grundsätzlich Naturalrestitution bedeutet. Nur weil kein Vertrag besteht und man darum die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte nicht anwenden will, muss man nicht die Augen davor verschließen, dass es ja selbstverständlich auch noch andere Anspruchsgrundlagen geben kann.

3. Das heißt, auch hier ist eine "Neulieferung" (mehr oder weniger neu …) denkbar, aber genauso auch Geld "zurück" – das hatte ich früher schon mal bewusst in Anführungszeichen gesetzt: Denn es ist klar, dass es sich nicht um ein "Zurück" handelt, wenn das Geld nicht vorher schon direkt an den Hersteller geflossen war. Trotzdem kann ein Geldanspruch ganz normal nicht zuletzt daraus bestehen, dass auch der Hersteller sich nicht an sein Garantieversprechen, den Garantievertrag – wie auch immer das ausgestaltet ist – hält und insofern "schlecht oder nicht leistet".

4. Der Händler hat an den Hersteller verwiesen. Je nach Umständen ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Händler sich das ganz banal im Rahmen der Gewährleistung zurechnen lassen muss.

5. Zwar hat, wie unter Punkt 3 geschrieben, der Hersteller das Geld also nicht unmittelbar vom Käufer erhalten. Am Ende erhält er aber doch Kohle und ist wohl auch der Unternehmerregress bekannt. Es gibt keinen vernünftigen Grund für Hersteller, sich so aus der Verantwortung zu ziehen, außer den von Avatoma genannten, sich elegant aus der Affaire ziehen zu wollen, weil man regelmäßig so schön damit durchkommt.
 
der Hersteller ist bei allem raus was er nicht in seinen Garantiebedingungen verspricht.

Das er den Schaden am Display, wenn er ihn verursacht hat, beseitigen muss ist unumstritten.
 
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Unumstritten – und daher irritiert mich dieses "Machtwort" immer so sehr, er sei bei allem raus. Das klingt immer verdammt hart nach "jeder, der was anderes sagt, weiß nicht was eine Garantie ist und dass kein Vertrag mit dem Hersteller besteht 0o". Und das ist halt einfach zu kurz und Quatsch.

Wie soll der Hersteller den Schaden denn wohl beseitigen? Und was soll wohl passieren, wenn er es nicht tut? Es läuft am Ende darauf hinaus, dass sehr wohl genauso auch gegen ihn Austausch- und Geld-Ansprüche denkbar sind. (wobei man aber, wie erwähnt, nicht darauf beschränkt ist – der Händler kommt ja ebenfalls noch in Frage)
 
Chrissssss schrieb:
Du hast schon gelesen, dass der Hersteller den Austausch mehrfach vergeigt hatte? Darum geht es nämlich hier.
Wie kommst Du darauf? Ich lese hier, dass der Hersteller aus Sicht des TE mehrfach die Reparatur "vergeigt" hat, nur wird das der Hersteller nicht so sehen, weil er nicht der Meinung war, dass ein Defekt vorliegt und das dem TE mehrfach so mitgeteilt hat und auch deshalb das Notebook zurückgeschickt hat.
Wieso solle der Hersteller reparieren oder tauschen, wenn er keinen Defekt feststellen kann?
Der TE hat doch selbst geschrieben, dass die ihm gesagt haben, dass alles Ok ist und sie nichts gemacht haben. Laut TE funktioniert das Notebook ja nun auch nach dem letzten Versuch, allerdings ist da jetzt ein Kratzer dazugekommen, was nun ein neues Thema ist.

Wo liest Du hier raus, dass der Hersteller mehrfach einen Austausch vergeigt hat?
 
Chrissssss schrieb:
Du hast schon gelesen, dass der Hersteller den Austausch mehrfach vergeigt hatte?
Vielleicht liest Du den Faden noch einmal in aller Ruhe durch.

@Adonay hat lediglich davon gesprochen, dass der Hersteller mehrfach versucht hat, den von ihm angezeigten Mangel zu beheben, im Rahmen der Herstellergarantie.

Diese Reparaturversuche haben - mehrfach - nicht den gewünschten Erfolg gebracht, was Lenovo aber dann, wie der TO ja geschrieben hat, letztendlich doch noch gelungen ist.

Leider aber schlecht, weil der Hersteller "Kratzer und Macken" in das Display gemacht hat.

Man muss jetzt hier trennen:

Das Garantieversprechen, den Laptop instandgesetzt zu haben, hat der Hersteller erfüllt.

Für die bei der Instandsetzung entstandenen Schäden kann der TO Schadensersatz geltend machen, indem der Hersteller z. B. das Display ersetzt.

Keinesfalls rechtfertigen die Kratzer und Macken im Display meiner bescheidenen Meinung nach eine Kaufpreiserstattung, oder ein Neu- bzw. Austauschgerät.

FrankenDoM schrieb:
Wo liest Du hier raus, dass der Hersteller mehrfach einen Austausch vergeigt hat?
Wunschdenken vielleicht? :schluck:
 
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cbkk schrieb:
Auch eine Beschädigung im Rahmen einer (ich nenne es mal so) Nacherfüllung gehört zur Nacherfüllung.
Das sieht die obergerichtliche Rechtsprechung leider anders. :heul:

Das OLG Saarbrücken z. B. hat entschieden, dass ein vom Verkäufer durch Nachbesserung verursachter Sachschaden am Kaufgegenstand den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, sondern lediglich zu einem Schadensersatzanspruch führt.

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist, wenn der den Nachbesserungsanspruch auslösende Mangel zwar seinerseits behoben worden ist, die Kaufsache jedoch anlässlich der Nachbesserung in anderer Weise beschädigt worden ist. Das OLG Koblenz hat weiter festgestellt, dass wenn der Verkäufer während der Nachbesserung die Kaufsache beschädigt die Vorschriften des Gewährleistungsrechts auf diesen Schaden nicht anzuwenden sind; vielmehr kann der Käufer Schadensersatz verlangen.

Ich unterstelle, dass diese Grundsätze auch für einen vom Hersteller verursachten Schaden am Kaufgegenstand, im Rahmen einer Garantiereparatur, Anwendung finden dürften.

cbkk schrieb:
Der Händler hat an den Hersteller verwiesen. Je nach Umständen ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Händler sich das ganz banal im Rahmen der Gewährleistung zurechnen lassen muss.
Der TO ist der dritte Eigentümer des streitgegenständlichen, ertauschten Laptops. Ich habe da so meine Zweifel an der Einstandspflicht des Verkäufers.

cbkk schrieb:
und ist wohl auch der Unternehmerregress bekannt.
... wobei das Ziel des Unternehmerrückgriffs sein soll, dass die Folgen einer mangelhaften Ware denjenigen treffen, der den Mangel auch zu verantworten hat.

Der TO hat den Verkäufer bislang nicht in Anspruch genommen und der Mangel aus dem Garantieversprechen hat der Hersteller, so der TO, ja zwischenzeitlich behoben.

Und der Verkäufer haftet IMO nicht für die vom Hersteller, im Rahmen der Garantiereparatur, verursachten Beschädigungen am Kaufgegenstand, weder aufgrund von Vertrag, noch aus Delikt, war der Verkäufer an dieser Garantiereparatur doch überhaupt nicht beteiligt.

cbkk schrieb:
Wie soll der Hersteller den Schaden denn wohl beseitigen?
Displays an Laptops sollen sich austauschen lassen. ;):):schluck:

https://www.touchandscreen.de/lenovo-displays

Ich wünsche dem TO, dass der Hersteller ihm das Gerät ersetzt, oder den Kaufbetrag erstattet, aber ich habe da so meine Zweifel. ;):)
 
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Ja, natürlich, und ein Austausch des Displays entspricht im Wesentlichen der aus dem Kaufrecht bekannten Nachbesserung 🤷 Und wenn das nicht geschieht, gibt es Schadensersatz, großen oder kleinen – und das entspricht im Wesentlichen dem aus dem Kaufrecht bekannten Austausch oder Geld zurück oder Minderung. Das hängt natürlich von Details ab, da hier zusätzlich der Schaden zu vertreten sein muss. Wenn du da ernsthaft Probleme siehst, sag es doch?

Was du am Hinweis auf den Unternehmerregress bemängeln möchtest, leuchtet mir nicht ein. Genau um das von dir genannte Ziel geht es mir – am Ende kommen die Kosten doch eh grundsätzlich beim Hersteller an. Also gehopst wie gesprungen.

Und wie TO mit dem Verkäufer zusammenhängt, wurde ganz zu Anfang dieses Threads schon besprochen; und sogar, dass das ganz zu Anfang dieses Threads schon besprochen wurde, hatte ich irgendwann schon mal für dich wiederholt, als du das schon mal wieder in Zweifel gezogen hast.

Die Beteiligung des Verkäufers an den Handlungen des Herstellers lässt sich potenziell über den Verweis des Verkäufers an den Hersteller herleiten. Auch das ist schon ein paarmal gesagt worden, wenn ich mich nicht irre, mindestens aber gerade in dem Beitrag, den du von mir zitierst. Wenn du etwas dagegen sagen möchtest, bitteschön. Du meinst ja jetzt, TO hätte den Verkäufer noch nicht in Anspruch genommen. Aber das muss er freilich auch nicht. Er hat sich an den Verkäufer gewandt und der hat ihn an den Hersteller verwiesen. Das ist doch der absolute Klassiker.

Ich bin hier auch nicht angetreten, um endgültig zu klären, was an Einzelheiten vorgefallen ist, um sichere Prognosen abzuliefern, sondern gebe nur zu bedenken, dass, solange Einzelheiten unklar sind, nicht nur "nein", sondern auch "ja" in dieser Pauschalität mindestens genauso richtig ist. Und solange es diese Einzelheiten nicht gibt, sehe ich deinen Punkt nicht, aber das Forum scheint mit deinem Nein einmal mehr zufrieden zu sein, also wegen mir sei es drum 🤷

Es wäre sinnvoll, wenn du die zitierten Entscheidungen näher bezeichnest, damit man sich auch wirklich mit den eigentlichen Argumenten auseinandersetzen kann, wenn du sie schon nicht selbst anbringst. Abgesehen davon, dass du mit dem, was du da geschrieben hast, noch immer an meinen Punkten vorbeigeschrieben hast. Mag doch sein, dass die das so und so sahen, aber das wäre doch nichts, worauf man sich nicht einstellen könnte, siehe oben? Aber wie gesagt, es ist eh müßig. Ich sehe einmal mehr, nichts davon zu haben, hier eine Gegenposition darzustellen. Lieber erinnere ich mich genüsslich daran, wie du mal unter dem üblichen Beifall einen Hinweis von mir erst kritisiert und ein paar Seiten später süffisant selbst gegeben hast 😂 Aber halt mich ruhig für blöd^^
 
cbkk schrieb:
Die Beteiligung des Verkäufers an den Handlungen des Herstellers lässt sich potenziell über den Verweis des Verkäufers an den Hersteller herleiten.
Das braucht es nicht mal. Es reicht, dass für das Gerät öffentlich mit einer Herstellergarantie geworben wurde, die ist damit Teil des Kaufvertrags geworden (§ 434 Abs. 3 Nr. 2 b BGB). Mängel, die aus der Inanspruchnahme der Herstellergarantie resultieren, sind dann Sachmängel.
 
Letzte Nachricht vor einer Woche, dabei ist es auch geblieben, wenn diese Woche nichts passiert werde ich einen Anwalt aktivieren.

Das nimmt ja mittlerweile Dimensionen an ich finde dafür einfach keine Worte.
Habe schon viel erlebt aber das ist einfach unglaublich und auch nicht mehr mit seltener Situation oder unqualifiziertem Personal zu erklären.
 
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Ich habe gestern Abend noch eine Mail geschickt mit Fristsetzung zur Lösung oder mindestens Unterbreitung eines Lösungsvorschlags zum Freitag, 27.9.

Kaum zu glauben heute morgen kam direkt eine Antwort und es wurde ein neuer Fall erstellt.
 
Warte ab, es geht sogar weiter, morgen leiten die das an die Fachabteilung weiter. Xe Hinung und Prisha Kavashnadiii, beide dürfen aufgrund der niedrigen Hierarchiestufe gemeinsam nicht mal am internen Getränkeautomat eine Cola kaufen, freuen sich schon darauf, auch diese Weiterleitung wieder im Namen der Shareholder von Lenovo zu ignorieren. :D :P

;)
 
Ich habe heute wiederum eine Nachricht erhalten das sich der Sachbearbeiter mit dem Fall vertraut machen will (was Schwachsinn ist weil es derselbe ist wie zuvor) und man sich innerhalb der nächsten 2-3 Tage meldet.

Das ist schon wieder zum scheitern verurteilt.
 
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Habe gestern Abend doch noch auf die Mail geantwortet, das es ein Unding ist das es 4 Wochen gedauert hat bis der Fall dort landet und das ich der Meinung bin man benötigt nicht 2-3 Werktage um sich mit diesem Fall vertraut zu machen.
Mit erneutem Hinweis auf die Option einen Rechtsanwalt einzuschalten sowie Klage einzurichten bitte ich weiterhin um eine zufriedenstellende Lösung bis Freitag, 27.9.24

Sicher wird da bis morgen keine Lösung vorgeschlagen aber ich denke den Ernst der Lage habe ich nun deutlich gemacht.
 
@Froki
Erstattung oder Austausch.
 
@Adonay wird’s aber nicht geben, weil nicht erstkäufer.Mehr als Reparatur ist nicht drin, und selbst das wird dann schon schwierig.
 
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Ach was. Er kann fordern was er will. Er kann auch fordern, dass Lenovo ihm acht Tonnen Koks schickt. Und mit genug Pain Points geht sowas auch - also, nicht mit Koks natürlich...

Bei US-Unternehmen z. B. drohe ich immer eine massive Compliance-Beschwerde an. Davor haben die meiner Erfahrung nach alle Schiss. Funktioniert geil bei z. B. Amazon.


Insgesamt würde ich immer mit einer 250%-Forderung rein gehen. Am Ende kann ich mich ja noch mit 100% zufrieden geben.
 
Gestern kam eine Mail mit dem Angebot das Display zu tauschen.
Da es mittlerweile auch wieder zu heiß läuft habe ich nun mitgeteilt das es keinen Sinn macht und mir zudem schon wegen der zweiten fehlgeschlagenen Reparatur ein Austausch zugesagt wurde bitte ich darum dies nun auch mal endlich umzusetzen statt weiter herumzubasteln.
 
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