Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Heute war Familientag daher habe ich noch keine Redaktion angeschrieben, mal schauen ob morgen noch was von Lenovo kommt, vielleicht wird es ja noch schlimmer...

ThomasK_7 schrieb:
Ganz eindeutig nein, wer den ganzen Thread noch einmal liest!
Das erkläre mal bitte statt irgendwas anzuteasern?!
 
Adonay schrieb:
Als Antwort kam nun gerade sie könnten mir nicht mehr anbieten als eine Vor-Ort Reparatur.

Abgesehen davon das ich das ablehne und um eine Erklärung gebeten habe warum der in der Vergangenheit mehrfach versprochene Austausch auch jetzt nicht stattfindet, frage ich mich was wollen sie reparieren?
Ich finde es ziemlich eindeutig, dass sie dir eine Vor-Ort -Reparatur des Displays anbieten, was du aus meiner Sicht auch annehmen solltest, sofern dich die Beschädigungen am Display stören. Nach deren Dokumentation dürfte die vorherige Reklamation abgeschlossen sein, weil kein Fehler feststellbar war.

Bezüglich deiner eigentlichen Reklamation habe ich hier ein paar Seiten vorher durchgeblättert und dabei nirgends eine Aussage gefunden, nach der dir Lenovo einen Austausch (von was genau?) angeboten hätte. Dabei ist mir auch aufgefallen, dass dir schon Mitte August nahegelegt wurde, dein Problem von einem Gutachter dokumentieren zu lassen und damit ggf. weitere Schritte zu gehen. Froki hat es vor eingen Posts ja auch (nochmal) erwähnt, dass solch ein Gutachten auch im Falle einer Verhandlung vor Gericht nötig wäre. Je nach Aussage dieses Gutachtens, könntest du dir weitere Schritt auch sparen oder gleich den Weg gehen den dir ebenfalls Froki in #98 empfohlen hat:
Froki schrieb:
Wegen des nicht unerheblichen Prozessrisikos solltest Du ggf. auch einmal darüber nachdenken, ob es Dich letztendlich nicht günstiger kommt, das mangelhafte Notebook weiter zu veräußern, oder reparieren zu lassen.
Keine Ahnung was man für das Ding auf dem Gebrauchtmarkt verlangen kann, aber in jedem Fall ist es eine Verlustreduzierung.
 
R.Kante schrieb:
Keine Ahnung was man für das Ding auf dem Gebrauchtmarkt verlangen kann
Ich direkt auch nicht, aber wenn es kein Thinkpad ist, dann zahlt man da (als dann Drittbesitzer) in der Regel einen Apfel und einen Kaffee für. Das genaue Model wurde (meines Wissens) hier nicht genannt.

Wie ich schon schrieb: auf kurz oder lang wird Lenovo das aussitzen. Bis kurz vor der Eskalation. Das ist für die Tagesgeschäft.
 
Adonay schrieb:
Was soll dann der Satz wenn er nichtig ist?

Warum nutzen Unternehmen bewusst unwirksame Klauseln? Weil es sehr oft funktioniert.

Warum nutzen Unternehmen unbewusst unwirksame Klauseln? Weil selbst viele deutsche Rechtsanwälte AGB-Recht nicht durchdrungen haben.

Dazu kommt die völlig hirnrissige Gesetzgebung und Rechtsprechung in diesem Bereich, inklusive des BGH, bei denen man so richtig schön merkt, dass die Leute niemals außerhalb ihrer Bubble gearbeitet haben.


Ich persönlich bin kein Fan von Heise. BILD Sparfochs könnte was sein, aber da habe ich auch schon seltsame Sachen gehört.
 
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Avatoma schrieb:
Ich persönlich bin kein Fan von Heise. BILD Sparfochs könnte was sein, aber da habe ich auch schon seltsame Sachen gehört.
Kannst du dazu mehr sagen?
Gern auch per PN.

Avatoma schrieb:
Weil es sehr oft funktioniert.
einleuchtend.
 
@Adonay

Wozu genau? Ich an deiner Stelle würde es sowohl bei HEISE als auch bei BILD Sparfochs und wen es auch sonst noch so gibt probieren. :) Meine Erfahrungen müssen nicht deine sein, so schlimm war's nicht...
 
@Froki
das ist ne gute Idee.
Meinst du einfach ins Gaming Notebook Forum als Bericht?
 
Ja. Dort sind ja Mitarbeiter von Lenovo unterwegs und die werden den Vorgang schon an die entsprechenden Stellen kommunizieren. Eine deartige Negativwerbung sollte sich auch Lenovo nicht leisten können ... ;):D
 
Warum auch immer habe ich keine Benachrichtigung bekommen?! 🤔

Ich muss mal die Zeit finden um die ganze Misere vernünftig niederzuschreiben und dann an alles Stellen zu senden.

Heute hatte ich während der Arbeit einen Anruf in Abwesenheit, laut Google war es das Lenovo Technical Service Center.
Hätte mich ja sehr interessiert was die möchten.

Mal schauen ob das morgen klappt, Rückruf funktioniert nicht.
 
Nach dem Anruf passiert bis Mittwoch wieder nichts.
Ich habe dann erneut eine Frist zum 25.10. für die Zusage der Rücknahme oder Austausch gegen ein neues Notebook gesetzt.

Heute dann die Antwort:

"Sehr geehrter Herr xxx,

Ich kann Sie verstehen. Leider ist die Service-Historie des Rechners für eine kommerzielle Lösung zurzeit nicht ausreichend.

Um Ihnen aber weiterhelfen zu können, möchte ich Sie bitten, uns genau zu beschreiben, wie man das Überhitzen reproduzieren kann und unter welchen Umständen es dazu kommt.
Zum Beispiel wären eventuelle Bilder der Fehlermeldungen auch hilfreich, damit die Kollegen in der Werkstatt das Überhitzen reproduzieren können, da man zuletzt kein solches Problem festgestellt hat.

Das ist aber natürlich mit der Annahme bedingt, dass Sie den Rechner wieder in die Werkstatt zur Diagnose einsenden lassen."

Kommt für mich natürlich nicht in Frage.

Habe mich dann für die schnelle Antwort bedankt und angekündigt das ich umgehend meinen Anwalt aktivieren werde.

Das werde ich dann auch nächste erledigen.

Unfassbar wie die das durchziehen...
 
Ich habe - ehrlich gesagt - nichts anderes erwartet.

Ich befürchte, dass die den von Dir angezeigten Fehler nicht reproduzieren können.

Weisst Du, welche spezifischen Anwendungen oder Aufgaben zu einer Überhitzung führen?

Gibt es bestimmte Bedingungen (z. B. Umgebungstemperatur, Luftzirkulation), die das Problem verschärfen?

Sind Dir bestimmte Fehlermeldungen oder Warnhinweise aufgefallen? Falls ja, konntes Du das durch Fotos oder screenshots dokumentieren?
 
Froki schrieb:
Weisst Du, welche spezifischen Anwendungen oder Aufgaben zu einer Überhitzung führen?
Anspruchsvolle Games wie z.B. Horizon Forbidden West.


Froki schrieb:
Gibt es bestimmte Bedingungen (z. B. Umgebungstemperatur, Luftzirkulation), die das Problem verschärfen?
Einfach hinstellen, Spiel starten und 2-3 Minuten warten.
Es ist nicht mehr so schlimm wie zu Anfang und nach den beiden "Reparaturen" aber die Leistung geht immer noch um 20% zurück.

Froki schrieb:
Sind Dir bestimmte Fehlermeldungen oder Warnhinweise aufgefallen? Falls ja, konntes Du das durch Fotos oder screenshots dokumentieren?
Gar nichts, die GPU wird einfach merklich gedrosselt und es läuft.

Ein Displaytausch wurde in der Mail übrigens nicht erwähnt.
 
Adonay schrieb:
Ein Displaytausch wurde in der Mail übrigens nicht erwähnt.
Das hatten die Dir aber doch schon einmal angeboten, wenn ich mich jetzt recht erinnere?
 
Richtig, Vor Ort Austausch.
Denen traue ich aber zu das ich es einschicke, dann heißt es wieder es besteht kein Problem und das Display ist immer noch dasselbe.

Aber abgesehen davon ist das meiner Meinung nach nicht tragbar das ich es nun ein 4. Mal einschicken soll und nachher immer noch nicht weiter bin, bis dahin sind dann 5 Monate vergangen.

Bin mal gespannt wie mein Anwalt das sieht.

Vielleicht schaffe ich es am Wochenende noch in einen Text zu verfassen und das an die genannten Redaktionen zu senden.

Unabhängig davon ob es nun zum Anwalt geht finde ich sollte man das publik machen, das hat mit Kundenorientierung absolut nichts mehr zu tun.
 
Adonay schrieb:
Kommt für mich natürlich nicht in Frage.
Finde ich schade. Da kamen jetzt (endlich) zwei konstruktive Vorschläge seitens Lenovo und du verweigerst die weitere Kooperation. Warum du den Austausch des Displays nicht weiter vorantreibst, ist mir ein Rätsel.

Vielleicht solltest du statt einem Anwalt lieber einen Gutachter beauftragen? Der technisch relevante Punkt ist doch, ob deine Feststellung bezüglich der Leistung im Rahmen der Produktspezifikation des Herstellers liegt, oder nicht. Das wird ein Anwalt selbst nicht feststellen (können).
 
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R.Kante schrieb:
Vielleicht solltest du statt einem Anwalt lieber einen Gutachter beauftragen?
Kann er machen. Ob seine Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein außergerichtlich einzuholendes Gutachten trägt, sollte der TO dann allerdings vorher klären.

Von der Gegenseite erstattungsfähig sind die Kosten für ein privates Sachverständigengutachten nämlich nur dann, wenn es unmittelbar prozessbezogen und zur Rechtsverfolgung notwendig war.
R.Kante schrieb:
Das wird ein Anwalt selbst nicht feststellen (können).
Das muss er auch nicht.

Fehlt der Kaufsache die garantierte Beschaffenheit innerhalb der Garantiezeit, so haftet der Garantiegeber ohne Verschulden und unabhängig davon, ob der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.

Die Anforderungen an den Vortrag des Klägers dürfen im Klasgeverfahren nicht überspannt werden. Der Kläger bzw. sein Rechtsanwalt muss nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Kaufsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung braucht er hingegen nicht anzugeben.

Das AG dürfte, im Rahmen der Beweisaufnahme, eh ein Sachverständigengutachten einholen.
 
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