Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Ich drücke dir fest die Daumen, dass sich das echt zum besseren wendet, an der Zeit wäre es echt.
 
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Danke, mir steht es auch dermaßen im Hals.

Das beste ist das wir auch noch zwei Lenovo Tablets im Haus haben die seit einem Update willkürlich die WLAN Funktionalität verlieren was sich dann nur mit Glück und mehrfachen Neustarts auf unbestimmte Zeit beheben lässt.
Findet man auch reichlich bei Google.
Die beiden einzuschicken ist natürlich kein Thema für uns zumal wir das mit dem Vorgänger letztes Jahr über Amazon durch haben.

Man muss sich das mal geben:
Eingeschickt wegen defektem USB Anschluss, aufladen nicht mehr möglich.
Im Reparaturbericht steht auch genau das aber statt den Anschluss haben sie das Netzteil ausgetauscht!!
 
Nicht zu fassen, ich hatte bisher nur ein Lenovo Notebook, ein IdeaPad 5 Pro-16ACH6 und das lief jetzt eigentlich drei Jahre völlig problemlos, bin aber doch wieder zu HP.
 
Hätte mir auch nicht träumen lassen das es so eine Katastrophe wird.

Man darf bei alledem nicht vergessen das ich auch schon ein Einschreiben an den Geschäftsführer Mirco Krebs geschickt habe, dieser gibt sich aber scheinbar nicht dem niederen Volk ab.

Passt schon ziemlich ins Gesamtbild.
 
Na ja, ein Geschäftsführer wird sicher oft solche Einschreiben bekommen, darum kümmert er sich nicht, das delegiert er sicher weiter.
 
Goldsmith schrieb:
das delegiert er sicher weiter.
Mag sein aber es ist nie eine Reaktion erfolgt, das ist ja nun schon gut 4 Monate her.
 
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Oft werden Schreiben an Organe aus Haftungsgründen anders priorisiert. Normalerweise haben vernünftige Unternehmen im B2C-Bereich auch für solche Fälle dann Anlaufpunkte. Bei Amazon ist es z. B. das Executive Customer Relations, bei Vodafone High Risk Complaint.
 
Bei Lenovo ist wohl einfach der Papierkorb...
 
Goldsmith schrieb:
Ich drücke dir fest die Daumen, dass sich das echt zum besseren wendet,
Ich schließe mich dem an, @Adonay .

Danke, dass Du uns auf dem Laufenden hältst. 👍
 
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Guten Abend,

die Dame von der VZ hat sich heute zurückgemeldet.
Sie hat sich nach Erhalt der Zusammenfassung beim RA schlau gemacht.

Das Problem ist hier abermals das ich nicht der Erstbesitzer bin.

Nach deren Auffassung kann ich froh sein das Lenovo überhaupt zu Anfang einen Garantieauftrag angelegt hat, dies sei sehr kulant.

Lenovo hat sich im übrigen immer noch nicht wieder gemeldet.

Die VZ will nun Lenovo kontaktieren und einen Austausch des Geräts erwirken.
Hier soll ich aber nicht mit einem Neugerät rechnen, das steht mir nicht zu sagt sie, ebenso keine Rücknahme und Auszahlung des Rechnungsbetrags weil ich nicht der ursprüngliche Käufer bin.

Ob man die mittlerweile 7 Monate Ausfall irgendwie geltend machen kann ist fraglich, will man sich aber erstmal in der Hinterhand behalten und im ersten Schreiben noch nicht drauf hinweisen sondern schauen was Lenovo anbietet.

Ich befürchte es läuft darauf hinaus das Lenovo sich auf nichts einlässt und mir dann geraten wird die Reparatur anzunehmen, wofür ich dann 50€ zahle.

Ich will eigentlich nicht so pessimistisch sein aber mittlerweile ist mein Optimismus aufgebraucht...
 
Lenovo hat ein Garantieversprechen gegeben, Froki hat das ausufernd ausgeführt. Das zu erfüllen ist nicht kulant, sondern Pflicht.


Für mich bestätigt sich hier wieder: Ich habe im Studium keinen guten Kommilitonen erlebt der gesagt hat: Geil, nach dem Studium will ich nicht in eine Großkanzlei oder in die Industrie, sondern ich gehe zu einer Krankenkasse, zum Verbraucherschutz oder in den kommunalen Dienst. Da sind meines Wissens nach vor allem die Loser gelandet.


Mich würde ja überraschen, wenn Lenovo der Verbraucherzentrale antwortet. Warum sollte Lenovo das tun? Die Verbraucherzentralen haben genau so viel Macht wie meine tote Oma.


Hat Lenovo eigentlich ein Hinweisgebersystem welches du terrorisieren kannst?
 
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Avatoma schrieb:
Lenovo hat ein Garantieversprechen gegeben, Froki hat das ausufernd ausgeführt. Das zu erfüllen ist nicht kulant, sondern Pflicht.
Die sind er Meinung das es nur für den Erstkäufer gilt, ich sehe das ebenfalls anders wenn man nachweisen kann das man der rechtmäßige Besitzer ist.

Avatoma schrieb:
Die Verbraucherzentralen haben genau so viel Macht wie meine tote Oma.
Das hatte mich auch gewundert denn bei der Erstberatung wurde gleich gesagt wenn es erfolglos ist muss ich weiteres wieder selbst mit einem Anwalt regeln.
Weiß gerade nicht so genau warum ich mich nun durch die VZ vertreten lasse?!

Avatoma schrieb:
Hat Lenovo eigentlich ein Hinweisgebersystem welches du terrorisieren kannst?
Nicht das ich wüsste, lässt sich das irgendwie herausfinden?

Ich hab keine Lust mehr auf den Bumms...😥
 
Adonay schrieb:
Das Problem ist hier abermals das ich nicht der Erstbesitzer bin.
Nein.

Das ist weder für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen, noch für den Ersatz des von Lenovo am Display des Notebooks verursachten Schadens von Bedeutung.

In den Lenovo Bedingungen weist Lenovo ja explizit darauf hin, dass die Herstellergarantie an das Gerät gebunden ist, nicht an die Person des Käufers.

Adonay schrieb:
Nach deren Auffassung kann ich froh sein das Lenovo überhaupt zu Anfang einen Garantieauftrag angelegt hat, dies sei sehr kulant.
Das hat mit Kulanz nichts zu tun. Lenovo hat hier lediglich sein Garantieversprechen eingelöst.

Adonay schrieb:
Lenovo hat sich im übrigen immer noch nicht wieder gemeldet.
Hast Du etwas anderes erwartet?

Adonay schrieb:
Hier soll ich aber nicht mit einem Neugerät rechnen,
Ja. Lenovo kann Dir ein Austauschgerät geben, welches bereits ein anderer in Besitz hatte, sofern es mangelfrei ist.

Adonay schrieb:
ebenso keine Rücknahme und Auszahlung des Rechnungsbetrags weil ich nicht der ursprüngliche Käufer bin.
Naja, da sagen die Lenovo-Garantiebedingungen etwas anderes aus. Wenn das Gerät nicht mehr zu reparieren gewesen wäre und das Servicecenter dies bestätigt hätte, wäre auch eine Rückzahlung des Kaufpreises möglich gewesen.

Da das Gerät aber von Lenovo instandgesetzt wurde ist es obsolet darüber zu spekulieren.

Wegen des Displayschadens, auch wenn von Lenovo verursacht, hast Du keinen Anspruch auf ein Neu- oder Austauschgerät und nicht auf eine Erstattung des Kaufpreises.

Adonay schrieb:
Ob man die mittlerweile 7 Monate Ausfall irgendwie geltend machen kann ist fraglich,
Du hattest ja nicht ununterbrochen 7 Monate Ausfall des Gerätes? Aber die Voraussetzungen für einen Ausfallschaden sind meiner bescheidenen Meinung nach eh nicht gegeben.

Adonay schrieb:
Ich befürchte es läuft darauf hinaus das Lenovo sich auf nichts einlässt und mir dann geraten wird die Reparatur anzunehmen, wofür ich dann 50€ zahle.
Für die Schadensbehung des durch Lenovo beschädigten Notebooks dürfen Dir keine Kosten berechnet werden.
 
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@Adonay

https://www.lenovo.com/content/dam/..._Whistleblowing_and_Investigations_Policy.pdf

Ziffer 4.


Ich melde sowas in aller Regel mit dem Verweis auf das ggf. vorsätzliche Verstoßen gegen zwingende Verbraucherrechte, ggf. Korruption, ggf. bewusster Verstoß gegen etwaige interne Code of Conducts, ggf. fehlende Schulungen von Mitarbeitern durch Führungskräfte und dadurch ggf. Organisationsversagen etc. etc.

Ich begründe und beweise nie im Detail. Sollen die sich doch den Aufwand machen (oder halt nicht).

PS: Natürlich habe ich außer Ziffer 4 nicht den ganzen anderen Bullshit durchgelesen. :D
 
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Froki schrieb:
Hast Du etwas anderes erwartet?
Ja, da sie ja tatsächlich schon versucht hatten mich anzurufen und ich ja auch meine Dienstnummer mitgeteilt habe.

Froki schrieb:
Wegen des Displayschadens, auch wenn von Lenovo verursacht, hast Du keinen Anspruch auf ein Neu- oder Austauschgerät und nicht auf eine Erstattung des Kaufpreises.
Was mir aber zugesagt wurde sollte die Reparatur erneut in die Hose gehen, wozu es aber nun vielleicht nicht kommen wird, stellt sich nur die Frage ob das nun positiv oder negativ sein wird.

Froki schrieb:
Du hattest ja nicht ununterbrochen 7 Monate Ausfall des Gerätes?
Doch natürlich, den so wie vorgesehen, also massiver Leistungsverlust durch throttlen, konnte ich es nicht nutzen und seitdem das Display matsche ist eh nicht mehr.

Froki schrieb:
Für die Schadensbehung des durch Lenovo beschädigten Notebooks dürfen Dir keine Kosten berechnet werden.
Die 50€ muss ich anschließend an die VZ entrichten, das meinte ich.

@Avatoma
Das sieht ja mal nach was aus, ist natürlich fraglich ob da eine Reaktion erfolgt, aber möchte ich auf jeden Fall nutzen.
Sollte ich den detaillierten Bericht dorthin senden oder eher nicht? 🤔
 
Ich würde das machen, was mir am wenigsten Aufwand bereitet, ohne offensichtlich gar keine Anhaltspunkte für die zu liefern. Ich investiere bei sowas aber nicht nochmal 20 Minuten um meine Geschichte komplett zu schildern - da ich bei sowas meine Kontaktdaten angebe (nur E-Mail, will nicht angerufen werden) können die sich ja melden wenn sie rückfragen haben.
 
Das wäre ja mittels Copy & Paste wenig Aufwand, da ich es ja schon an RA und VZ geschickt habe.
Dann mache ich das jetzt noch eben fertig, schaden kann ja hier eigentlich eh nichts mehr...
 
Adonay schrieb:
Was mir aber zugesagt wurde sollte die Reparatur erneut in die Hose gehen,
Ich hoffe, Du hast Dir das schriftlich geben lassen?

Ich gehe allerdings davon aus, dass Lenovo es schaffen wird - in der hauseigenen Werkstatt - das Display mangelfrei zu ersetzen.

Adonay schrieb:
Doch natürlich, den so wie vorgesehen, also massiver Leistungsverlust durch throttlen, konnte ich es nicht nutzen und seitdem das Display matsche ist eh nicht mehr.
Dann berechne den Nutzungsausfall und trage ihn ggf. substantiiert Lenovo vor.

Adonay schrieb:
Die 50€ muss ich anschließend an die VZ entrichten, das meinte ich.
Die müssten Dir von Lenovo ersetzt werden, als Verzugsschaden. Denn mit der Display-Reparatur befinden sie sich in Verzug.
 
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Adonay schrieb:
die Dame von der VZ hat sich heute zurückgemeldet.
Adonay schrieb:
Die sind der Meinung das es nur für den Erstkäufer gilt,
Es wäre höchst ratsam ihr zu empfehlen, mal einen Blick in die Bedingungen der Garantieerklärung der Firma Lenovo zu werfen. In den Lenovo Bedingungen weist Lenovo explizit darauf hin, dass die Herstellergarantie an das Gerät gebunden ist, nicht an die Person des Käufers.

Vielleicht druckst Du ihr die entsprechende Passage der Garantiebedingungen von Lenovo einmal aus.

Einen entsprechenden Link zu den Garantiebedingungen der Firma Lenovo findest Du hier in dem Faden.

Adonay schrieb:
Das hatte mich auch gewundert denn bei der Erstberatung wurde gleich gesagt wenn es erfolglos ist muss ich weiteres wieder selbst mit einem Anwalt regeln.
Das ist leider richtig. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss im Klageverfahren eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt Deine anwaltliche Interessen wahrnehmen, falls Du Dich nicht selbst vor dem Amtsgericht vertreten möchtest. Die VbZ ist nämlich nur befugt, Dich außergerichtlich zu vertreten.

Die Kosten, die Dir jetzt durch die außergerichtliche Vertretung seitens der VbZ entstehen, könntest Du von Lenovo auch in einem möglichen Klageverfahren ersetzt verlangen. Das nur mal am Rande.
 
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