Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Froki schrieb:
Das kommentiere ich jetzt nicht. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Was hätte ich denn in der Kürze der Zeit machen sollen?
Auch wenn es wie gesagt rechtlich nicht drin ist das Anliegen seitens Lenovo zu schließen, Recht interessiert die doch eh nicht und ich dachte mir bevor man darum kämpfen muss das überhaupt wieder was geht.

Mit der Verbraucherzentrale ist eine gute Idee, da muss ich mich dann aber beeilen bevor Lenovo die Reparatur veranlasst...
 
Adonay schrieb:
da muss ich mich dann aber beeilen bevor Lenovo die Reparatur veranlasst...
Das würde ich ich nicht tun.

Lenovo schuldet Dir ein funktionierendes Display. Wenn sie das jetzt reparieren und es funktioniert dann, ist es ja in Ordnung.

Schlägt die Reparatur aber wieder fehl, dann musst Du handeln.
 
Also würdest du an meiner Stelle doch noch diese Reparatur über dich ergehen lassen?
 
Du hast ja jetzt schon zugesagt, dass der Schädiger Deinen Laptop instandsetzen soll.

Adonay schrieb:
noch diese Reparatur über dich ergehen lassen?
So weit hätte ich das gar nicht erst kommen lassen, dass ich in eine solche Situation geraten wäre.
 
Froki schrieb:
Du hast ja jetzt schon zugesagt, dass der Schädiger Deinen Laptop instandsetzen soll.
Das heißt ja nicht das ich nicht noch was unternehmen könnte, die brauchen ja eh wieder Tage um in die Gänge zu kommen.

Die Frage ist ja gibt es überhaupt eine Alternative?

Lässt sich ein Austausch oder Rücknahme überhaupt rechtlich durchsetzen?

Bei der Frage waren wir schon mal, kann Lenovo hier rein rechtlich auch auf eine Nachbesserung bestehen?
 
Was ist denn nun eigentlich dein Ziel? Ein funktionierender Laptop oder Lenovo möglichst hart abfucken?

Du hast dich jetzt mehrfach für einen bestimmten Weg entschieden. Ich persönlich würde diesen Weg jetzt weiter gehen. Nach dem nächsten Reparaturversuch würde ich dann meine Situation neu bewerten.
 
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Adonay schrieb:
Lässt sich ein Austausch oder Rücknahme überhaupt rechtlich durchsetzen?
Meiner bescheidenen Meinung nach nicht (mehr).

Du hattest Lenovo auf Garantieerfüllung in Anspruch genommen.

Irgendwie hat Lenovo es, nach mehrfachem hin und her, geschafft, den Mangel an Deinem Laptop zu beheben.

Bei der letzten Reparatur des angezeigten Garantiemangels hat Lenovo Dein Display beschädigt.

Lenovo hat sich dann bereit erklärt, diesen Schaden am Display zu beheben, bei Dir vor Ort.

Das schlug fehl.

Jetzt hätte ich mir von einem Sachverständigen ein Gutachten eingeholt,was eine Instandsetzung des Laptops, kosten würde.

Diesen Betrag hätte ich dann von Lenovo als Schadensersatz eingefordert und ggf. gerichtlich durchgesetzt.

Adonay schrieb:
kann Lenovo hier rein rechtlich auch auf eine Nachbesserung bestehen?
Nein.

Als Geschädigter bist Du nicht einmal verpflichtet den beschädigten Laptop reparieren zu lassen.
Ergänzung ()

Du kannst Dich bei einer Verbraucherzentrale auch nur beraten lassen.

Das kostet € 20,00.

https://www.verbraucherzentrale.nrw...verbraucherrecht-beratung-und-vertretung-1439
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht hatte man auch schlichtweg zu große Erwartungen, was der Rechtsanwalt erreichen kann, nach so manchem Tipp hier in der Gruppe.

An deiner Stelle würde ich vermutlich jetzt die Reparatur einfordern und das ganze abhaken.
 
Ich habe heute die Nachricht vom Support erhalten das ich die Tage bzgl. der Reparatur kontaktiert werde.

Ich habe allerdings die Bestätigung eingefordert das, sollte diese Reparatur fehlschlagen, das Notebook gegen Auszahlung des Rechnungsbetrages zurückgenommen oder gegen ein Neugerät ausgetauscht wird.

Dies wurde nun auch bestätigt.
 
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Adonay schrieb:
Ich habe allerdings die Bestätigung eingefordert das, sollte diese Reparatur fehlschlagen, das Notebook gegen Auszahlung des Rechnungsbetrages zurückgenommen oder gegen ein Neugerät ausgetauscht wird.

Dies wurde nun auch bestätigt.
Es ist positiv, dass Du eine Bestätigung über die Rücknahme oder den Austausch Deines Notebooks erhalten hast, sollte die Reparatur fehlschlagen.
 
Dann bleibt zu hoffen, dass nun endlich alles glatt über die Bühne geht, dass du auch zu deinem Geld kommst, wenn der Reparaturversuch scheitert.
 
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Das ist dann ja immerhin wieder ein Ansatzpunkt für ein Anwaltsschreiben bzw. eine Klage. Es geht also vorwärts. :D
 
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Avatoma schrieb:
Die Zeiten, dass Höflichkeit oder nicht einen relevanten Einfluss auf den Ablauf der Dinge hat, ist in aller Regel längst vorbei.
Die KI-Bots können Höflichkeit sowieso nicht erkennen. Das bearbeiten doch längst keine echten Menschen mehr. Am Ende muss man die richtigen Stichworte für den Computer beherrschen.

Ich habe aus diesem Thread gelernt, bei Lenovo keine Garantien mehr zu kaufen, weil deren "Service" sowieso nichts kann, und dass der ein oder andere Händler auf die Blacklist muss wegen fragwürdiger AGB-Klauseln.

Avatoma schrieb:
Ich habe vor ca. 3,5 Jahren meine gesamte private Korrespondenz komplett umgestellt. Den ganzen netten Scheiß weggelassen und voll drauf.
Das handhabe ich schon immer so. Wenn bspw. ein Großunternehmen Geld ohne Anspruchsgrundlage einzieht, weil deren IT zu dumm ist, nach Vertragsende richtig abzurechnen, folgt eine "Zahlungsaufforderung", mit einem "Sicher haben Sie nur übersehen..." und einer einwöchigen Frist zur Rückzahlung. Nach einer Woche dann folgt die "Letzte außergerichtliche Mahnung" im Tonfall Inkassobüro mit der Aufforderung, die "ladungsfähige Anschrift" mitzuteilen (die ich natürlich schon weiß, aber das Stichwort ist wichtig). Dann folgt der gerichtliche Mahnbescheid.

Natürlich steht dort schon vorsorglich auf der Rechnung "Wir hätten gern noch sechs Wochen zinslosen Kredit von Ihnen wegen unserer unfähigen Buchhaltung", aber damit bestätigen sie nur, dass sie es vorsätzlich tun. Was dann wieder zu netten Compliance-Beschwerden führt... :D
 
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Vor Weihnachten kurzes Statusupdate:

Nichts neues...

Außer das man versucht hat mich anzurufen, da ich aber einer geregelten Arbeit nachgehe kann ich die Anrufe um die Mittagszeit nicht entgegen nehmen.
Ich habe dann meine Dienstnummer herausgegeben auf der man mich erreichen kann.

Angeblich hätte man darauf versucht, was definitiv nicht stimmt.
Donnerstag bekam ich eine Mail in der mir mitgeteilt wurde das man mich am nächsten Tag (also Freitag, 20.12.) anrufen wird.
Man hat mich auf keiner der beiden Nummern versucht zu erreichen.

Ich habe dann am Abend noch entsprechend auf die Anruf-Ankündigung geantwortet.

Meine Frage (mehrfach gestellt) warum man mich überhaupt sprechen will statt einfach die RMA einzuleiten wurde bisher nicht beantwortet.

Frohe Weihnachten...
 
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