verbaliBerlin
Lt. Commander
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Ich drücke dir die Daumen das sie dir deinen Kaufpreis erstatten ;-)
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Viel Erfolg und ich wünsche Dir, dass dies klappt.Adonay schrieb:wir fordern die Rücknahme ein.
Das dumme ist ja das ich ihm ja nun das Mandat erteilt habe, oder sehe ich das falsch?Avatoma schrieb:Hast du ggf. einen anderen Anwalt zur Hand?
Das spielt in Deinem Fall für die Geltendmachung von Schadesersatzansprüchen, wegen des von Lenovo beschädigten Displays, keine Rolle.Adonay schrieb:und moniert das ich nicht erwähnt hätte das ich nicht der ursprüngliche Käufer bin,
Ich denke ihm geht es da mehr um den Rücktritt vom Kaufvertrag, wobei Lenovo dann genau genommen eh nichts damit zu tun hat.Froki schrieb:Du musst ihm aber klarmachen, dass bei Lenovo die Herstellergarantie an das Gerät gebunden ist, nicht an die Person des Erst-, Zweit- oder Drittkäufers.
Sorry.Adonay schrieb:Dir ist klar das die letzten beiden Absätze zu juristisch für mich sind
Das ist richtig.Adonay schrieb:wobei Lenovo dann genau genommen eh nichts damit zu tun hat.
Ja.Adonay schrieb:aber bieten die mir eine weitere Reparatur an?
Adonay schrieb:Daher kommt wieder der Austausch in der Werkstatt in Frage.
Ich habe das echt erst nach dem zweiten durchlesen gecheckt, naja vielleicht weil man eh nur noch Crap erwartet.Froki schrieb:
Das würde ich so nicht sagen.Adonay schrieb:Dann ist das alles doch wieder kein Fall für einen Anwalt?
Ich meine deshalb, von daher kann ich doch nur auf das Angebot der Reparatur eingehen, was bleibt sonst anderes übrig?Froki schrieb:Es verbleibt daher lediglich bei dem Schadesersatzanspruch für das beschädigte Display.
Sorry, dass ich Deine Erwartungen nicht erfüllen konnte.Adonay schrieb:naja vielleicht weil man eh nur noch Crap erwartet.
Lass Deinen Rechtsanwalt das bitte prüfen.Adonay schrieb:Ich meine deshalb, von daher kann ich doch nur auf das Angebot der Reparatur eingehen, was bleibt sonst anderes übrig?
Auch heute keine Reaktion auf meine Mail von gestern.Froki schrieb:Lass Deinen Rechtsanwalt das bitte prüfen.
Du könntest zum Telefonhörer greifen und in dem Büro von Deinem Rechtsanwalt anrufen und nachfragen.Adonay schrieb:Auch heute keine Reaktion auf meine Mail von gestern.
Das ist schon lang, aber hier verfallen ja keine Fristen. Bis zur Verjährung Deines Anspruches ist ja noch ein wenig Zeit.Adonay schrieb:aber kanpp eine Woche finde ich nicht in Ordnung.
Eine fristlose Kündigung ist jederzeit auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 627 Abs. 1 BGB zulässig.Adonay schrieb:weißt du wie lange man da als Mandant warten muss
Lies mal bitte hier:Adonay schrieb:das Mandat entzieht ohne etwas in Rechnung gestellt zu bekommen?
Ich hatte schon die Befürchtung, dass ein Anwalt wenig Lust auf Deinen Fall hat. Der Streitwert ist sehr gering und dementsprechend gibt es wenig zu verdienen. Also vergleichsweise viel Aufwand für wenig Honorar.Adonay schrieb:Was soll ich noch tun wenn mir nicht mal ein Anwalt hilft...
Dich umgehend an eine Verbraucherzentrale wenden, die Dich auch außergerichtlich gegenüber Lenovo vertreten kann.Adonay schrieb:Was soll ich noch tun wenn mir nicht mal ein Anwalt hilft...
Das kommentiere ich jetzt nicht.Adonay schrieb:Die Email von Lenovo habe ich noch letzten Freitag beantwortet und mich wieder mal gebeugt.