Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Ich drücke dir die Daumen das sie dir deinen Kaufpreis erstatten ;-)
 
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Dann hoffe ich für dich, dass du zu deinem Recht kommst.
 
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Statusupdate:
Bin gerade enttäuscht von meinem Anwalt.

Vergangenen Donnerstag hat er auf meine Mail geantwortet und moniert das ich nicht erwähnt hätte das ich nicht der ursprüngliche Käufer bin, das habe ich ihm aber deutlichst mitgeteilt und im gleichen Satz bemerkt das Lenovo ja trotzdem ein Garantieabwicklung eingegangen ist.
Sollte das trotzdem hinderlich sein war meine Frage ob man nicht wegen Sachbeschädigung gegen Lenovo vorgehen kann, die Antwort ist bisher ausgeblieben.

Worüber ich euch aber vor allem informieren will:
Ich habe die großzügige Email von "Bohuslav" mit der Frage beantwortet ob er mich auf den Arm nehmen will.

Heute bekam ich die Antwort, die mich noch fassungsloser macht als ich es ohnehin schon bin, scheinbar hat Lenovo ein komplett anderes Rechtsverständnis:

"Sehr geehrter Herr xxx,

Keineswegs möchte ich Sie auf den Arm nehmen.

Das Problem mit der Überhitzung hat sich Ihrer E-Mail nach geklärt.

Obwohl ich meinte, dass ein Vor-Ort-Austausch des Displays keine gute Idee wäre, haben Sie darauf bestanden. Also haben wir dies als Ausnahmefall für Sie bereitgestellt. Dies ist letzten Endes fehlgeschlagen.

Daher kommt wieder der Austausch in der Werkstatt in Frage.

Oder aber die unten aufgelisteten Optionen, die Ihnen nicht wirklich weiterhelfen.

Daher lassen Sie bitte den Austausch des Displays in der Werkstatt durchführen.

Kostenlose 6-monatige Garantieverlängerung
Ein kostenloses Ersatzteil Ihrer Wahl, das Sie sich auf der Lenovo-Webseite aussuchen können, im Wert von bis zu 50 Euro
Einen 15-prozentigen Gutschein für Ihren nächsten Kauf, den Sie auf der Lenovo-Webseite verwenden können


Mit freundlichen Grüßen,
Bohuslav
Case Manager"
 
Zuletzt bearbeitet:
IMG_0557.png


Öhm 🤷‍♂️🤷‍♂️
 
Viele Rechtsanwälte sind auch einfach schlecht.

Hast du ggf. einen anderen Anwalt zur Hand?
 
@knoxxi

Hab es mal editiert, sollte jetzt passen? 🤔

Avatoma schrieb:
Hast du ggf. einen anderen Anwalt zur Hand?
Das dumme ist ja das ich ihm ja nun das Mandat erteilt habe, oder sehe ich das falsch?

Ich bin nicht sicher ob ich die Mail richtig gelesen habe, aber bieten die mir eine weitere Reparatur an? 🤔
 
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Adonay schrieb:
und moniert das ich nicht erwähnt hätte das ich nicht der ursprüngliche Käufer bin,
Das spielt in Deinem Fall für die Geltendmachung von Schadesersatzansprüchen, wegen des von Lenovo beschädigten Displays, keine Rolle.

Du musst ihm aber klarmachen, dass bei Lenovo die Herstellergarantie an das Gerät gebunden ist, nicht an die Person des Erst-, Zweit- oder Drittkäufers.

Somit stehen Dir IMO Schadensersatzansprüche aus den §§ 280 ff. BGB wegen der Verletzung der Pflichten aus einem Schuldverhältnis zu.

Unabhängig von (und auch neben) dem Bestehen eines solchen Schuldverhältnisses kann eine (weitere) Schadensersatzverpflichtung aber auch allein auf Grund einer zivilrechtlichen unerlaubten Handlung (Delikt) entstehen. Voraussetzung dafür ist, dass einer der gesetzlichen Tatbestände der §§ 823 ff. BGB verwirklicht wird.
 
Froki schrieb:
Du musst ihm aber klarmachen, dass bei Lenovo die Herstellergarantie an das Gerät gebunden ist, nicht an die Person des Erst-, Zweit- oder Drittkäufers.
Ich denke ihm geht es da mehr um den Rücktritt vom Kaufvertrag, wobei Lenovo dann genau genommen eh nichts damit zu tun hat.

Ich bin mal gespannt ob morgen eine Antwort kommt, sonst wäre das schon ziemlich übel.

Hab ihm auch geschrieben das ich da dringend tätig werden möchte.

Dir ist klar das die letzten beiden Absätze zu juristisch für mich sind (vor allem ohne die Paragraphen zu kennen)? 😄
 
Adonay schrieb:
Dir ist klar das die letzten beiden Absätze zu juristisch für mich sind
Sorry. :schluck:

Dafür hast Du ja jetzt einen Rechtsanwalt. ;):)
Ergänzung ()

Adonay schrieb:
wobei Lenovo dann genau genommen eh nichts damit zu tun hat.
Das ist richtig.

Lenovo schreibt zwar in seinen Geschäftsbedingungen zur Herstellergarantie, dass eine Rückerstattung des Kaufpreises möglich ist, wenn der Serviceprovider zu der Auffassung gelangt, das eine Reparatur des Garantiegegenstandes nicht möglich ist.

Darauf hast Du, meiner bescheidenen Meinung nach, aber keinen Anspruch. Ich sehe auch für einen Geräteaustausch keinen Raum, da ja der ursprünglich gemeldete Garantieschaden behoben ist.

Es verbleibt daher lediglich bei dem Schadesersatzanspruch für das beschädigte Display.

Adonay schrieb:
aber bieten die mir eine weitere Reparatur an?
Ja.

Du zitierst aus der E-Mail von Lenovo:

Adonay schrieb:
Daher kommt wieder der Austausch in der Werkstatt in Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Froki schrieb:
Ich habe das echt erst nach dem zweiten durchlesen gecheckt, naja vielleicht weil man eh nur noch Crap erwartet.

Dann ist das alles doch wieder kein Fall für einen Anwalt? 🤔
 
Adonay schrieb:
Dann ist das alles doch wieder kein Fall für einen Anwalt?
Das würde ich so nicht sagen.

Du fährst IMO mit einem Rechtsanwalt gegen Lenovo besser.

Insgesamt ist es oft ratsam, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte eines Falls angemessen berücksichtigt werden.

Kosten für den Rechtsanwalt sind ja auch schon angefallen.
 
Froki schrieb:
Es verbleibt daher lediglich bei dem Schadesersatzanspruch für das beschädigte Display.
Ich meine deshalb, von daher kann ich doch nur auf das Angebot der Reparatur eingehen, was bleibt sonst anderes übrig?
 
Adonay schrieb:
naja vielleicht weil man eh nur noch Crap erwartet.
Sorry, dass ich Deine Erwartungen nicht erfüllen konnte. :D:schluck:
Ergänzung ()

Adonay schrieb:
Ich meine deshalb, von daher kann ich doch nur auf das Angebot der Reparatur eingehen, was bleibt sonst anderes übrig?
Lass Deinen Rechtsanwalt das bitte prüfen.

Nicht, dass Lenovo eine weitere Reparturleistung nicht ordnungsgemäß erbringt.
 
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Froki schrieb:
Lass Deinen Rechtsanwalt das bitte prüfen.
Auch heute keine Reaktion auf meine Mail von gestern.
Hab ja schon mehrere Fälle mit ihm durch, das war zwar zwischendurch schonmal schleppend aber kanpp eine Woche finde ich nicht in Ordnung.

@Froki
weißt du wie lange man da als Mandant warten muss bevor man ggbf. das Mandat entzieht ohne etwas in Rechnung gestellt zu bekommen?
 
Adonay schrieb:
Auch heute keine Reaktion auf meine Mail von gestern.
Du könntest zum Telefonhörer greifen und in dem Büro von Deinem Rechtsanwalt anrufen und nachfragen.

Es ist in Anwaltsbüros nicht unüblich, dass man ein wenig Zeit benötigt, einen Fall zu prüfen, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.

Adonay schrieb:
aber kanpp eine Woche finde ich nicht in Ordnung.
Das ist schon lang, aber hier verfallen ja keine Fristen. Bis zur Verjährung Deines Anspruches ist ja noch ein wenig Zeit.

Adonay schrieb:
weißt du wie lange man da als Mandant warten muss
Eine fristlose Kündigung ist jederzeit auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 627 Abs. 1 BGB zulässig.

Adonay schrieb:
das Mandat entzieht ohne etwas in Rechnung gestellt zu bekommen?
Lies mal bitte hier:

https://anwaltsblatt.anwaltverein.d...is/mandatskuendigung-pflichten-haftungsfallen

https://kanzlei-herfurtner.de/mandat-entziehen/

https://rightmart.de/ratgeber/anwalt-wechseln
 
Gibt es was neues zu deinem Notebook, konnte der Rechtsanwalt etwas erreichen?
 
@Goldsmith Tatsächlich eine Menge, wollte Ende letzter Woche schon was dazu schreiben, dachte mir aber das glaubt doch keiner...

Mein Anwalt hatte wie berichtet auch auf meine weitere Mail vom 2.12. nicht reagiert.
Habe dann am Freitag in der Kanzlei angerufen und erstmal gefragt ob etwas passiert sei, Anwalt krank o.ä.

Es ist dort aber alles i.O.

Da Lenovo mir zwischenzeitlich am 5.12. diese Mail geschrieben hat:
"Sehr geehrter Herr XXX,

Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie das Angebot der Reparatur und Entschädigung annehmen möchten.

Bitte beachten Sie, dass wir ohne Ihre Zustimmung das Anliegen nicht weiter bearbeiten können und es am 9.12. abschließen werden.

Mit freundlichen Grüßen"


fühlte ich mich noch mehr unter Druck gesetzt auch wenn es meiner Meinung nach rechtlich gar nicht möglich ist das Anliegen abzuschließen.

Ich habe der Dame am Telefon dann vorgeschlagen einen Screenshot der Email zuzusenden und das Mandat zu widerrufen.
Anschließend soll mir bitte bestätigt werden das mir keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Bestätigung habe ich heute bekommen, eine Entschuldigung gab es nicht lediglich die Erklärung das er zu stark eingebunden war um sich um diese Angelegenheit zu kümmern.

Die Email von Lenovo habe ich noch letzten Freitag beantwortet und mich wieder mal gebeugt.

Was soll ich noch tun wenn mir nicht mal ein Anwalt hilft...
 
Adonay schrieb:
Was soll ich noch tun wenn mir nicht mal ein Anwalt hilft...
Ich hatte schon die Befürchtung, dass ein Anwalt wenig Lust auf Deinen Fall hat. Der Streitwert ist sehr gering und dementsprechend gibt es wenig zu verdienen. Also vergleichsweise viel Aufwand für wenig Honorar.

Es gibt aber glücklicherweise auch noch Anwälte, die nicht primär auf ihr Konto schielen. Vielleicht startest Du noch einen zweiten Versuch, wenn Du noch nicht einknicken willst.
 
Adonay schrieb:
Was soll ich noch tun wenn mir nicht mal ein Anwalt hilft...
Dich umgehend an eine Verbraucherzentrale wenden, die Dich auch außergerichtlich gegenüber Lenovo vertreten kann. ;)

Das kostet Dich € 50,00.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/bonn/preise/586

Dass ein Rechtsanwalt nicht gerade Hurra schreien würde, um Deinen Fall übernehmen zu dürfen, ist zwar für Dich schlecht, aber nachvollziehbar.

Du hast einfach zu viel Zeit verstreichen lassen, als Du Dich von Lenovo hast immer weiter hinhalten lassen.

Jetzt geht es nur noch um den Schadensersatz für das beschädigte Display.

Ich weiß nicht, was das kostet, aber setzen wir mal großzügig € 500,00 an.

http://www.pc-reparatur-center.de/i...laptop-bildschirm-austauschen-Lenovo-notebook

Für die außergerichtliche Interessenvertretung bekäme der Rechtsanwalt maximal € 90,96.

Adonay schrieb:
Die Email von Lenovo habe ich noch letzten Freitag beantwortet und mich wieder mal gebeugt.
Das kommentiere ich jetzt nicht. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 
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