Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Nachdem deine anderen Fehler ja nicht mehr vorhanden sind, wird die Rücknahme oder der Austausch vermutlich nicht funktionieren, es wird um das Display gehen.
 
Kann von einem Kunden wirklich verlangt werden ein halbes Jahr diesen ganzen Murks mitzumachen und am Ende ein total verbasteltes Gerät zu akzeptieren?

Allein schon der Nutzungsausfall sollte meiner Meinung nach entschädigt werden?!
 
Ne, es steht außer Frage, dass dieser verbastelte Zustand nicht geduldet werden muss, aber die anderen Probleme hast du ja nicht mehr und kannst da auch nicht mehr ansetzen, das wirst du auch über den Rechtsanwalt nicht durchbringen.
 
Also meint ihr kann ich mir klemmen einen RA einzuschalten?

Gehe schon davon aus das die flügge werden wenn da ein Schreiben reinflattert?!

Ich glaube sogar das es noch effektiver wäre wenn es publik gemacht wird.

Andererseits bei einem dermaßen arrogantem/gleichgültigem Geschäftsführer bin ich da gar nicht zuversichtlich...
 
Ne ich würde sicher zum Rechtsanwalt gehen, um zu sehen, welche Möglichkeiten ich habe.

Aber bei Lenovo wird man sich auch nicht einschüchtern lassen, nur weil ein Schreiben von einem Rechtsanwalt kommt, das haben die mit Sicherheit öfters.
 
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Ich denke, hier muss wie so oft in verschiedene Themen aufgetrennt werden:
1) Der formaljuristische Anspruch des TE, der tatsächlich mit gewisser Wahrscheinlichkeit vor Gericht durchgesetzt werden kann.
2) Eine Erwartungshaltung des TE, die deutlich darüber hinausgehen oder sogar absurd sein könnte, die selbst oder mit dem Druck eines Rechtsanwaltsbriefkopfs geltend gemacht wird. Die Erfüllung dieser Erwartungshaltung wäre dann jedoch aufgrund von Kulanz, Risikovermeidung seitens der anderen Partei u.a. vor öffentlichem Druck oder Medienaufmerksamkeit etc.

Meine Erfahrung ist, dass sich 99,99% aller geschäftlichen und privaten Themen über 2) abbilden und auch lösen lassen.

Dass ein Konzern wie Lenovo mit Sitz weit weg und wenigen Mitarbeitern in Deutschland eine interne Rechtsabteilung hat und diese dann auch mit sowas beauftragt halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Das wäre für mich persönlich aber gar kein Grund nicht dennoch aktiv zu werden.


Schon alleine aus Selbstrespekt mir gegenüber würde ich möglichst viel Vernichtung austeilen wollen.
 
Ich bin zu bequem, um jetzt alle antworten durchzulesen.
Wurde der Garantieanspruch des Gerätes schon mit dieser Seite überprüft?
 
Avatoma schrieb:
[...] möglichst viel Vernichtung austeilen wollen.
Mir ist doch ehrlich schleierhaft, was die größtmögliche Vernichtung des Gegenüber mit Selbstrespekt zu tun haben soll.
 
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Jop, und weil das vielen Schleierhaft ist, sind Verkäufer frech und verarschen Verbraucher immer und überall, und diese halten auch noch die andere Wange hin. Angst vor Namen oder irgendwelchen vielleicht vorhandenen Billo-Rechtsabteilungen und der reine Fokus auf formaljuristische Ziele und Möglichkeiten etc. sind einfach völlig fehl am Platz - außer natürlich, man möchte sich bewusst erniedrigen lassen.

Meine Erfahrung ist, dass bei hartem Gegenwind sehr schnell eingeknickt wird. Irgendwann stimmt nämlich auch für große Unternehmen die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht mehr; es ist nur relevant, möglichst früh und deutlich aus den definierten (Claim-)Prozessen herauszukommen, um nicht im allgemeinen Strudel unterzugehen. Je härter dabei das Geschäftsmodell bedroht werden kann, desto besser.
 
Adonay schrieb:
Austausch gegen ein Neugerät verlange.
Im Rahmen einer Garantieerfüllung könnte Lenovo auch gegen ein instandgesetztes, aber funktionierendes Gerät tauschen.
Ergänzung ()

Adonay schrieb:
Allein schon der Nutzungsausfall sollte meiner Meinung nach entschädigt werden?!
Hast Du einen solchen Anspruch schon geltend gemacht?
Goldsmith schrieb:
Ne ich würde sicher zum Rechtsanwalt gehen, um zu sehen, welche Möglichkeiten ich habe.
Dem Ratschlag von @Goldsmith solltest Du folgen.

Ein Anwalt kann die Dir zustehenden Ansprüche prüfen.
 
Definitiv solltest du deine Ansprüche jetzt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, mit deinen bisherigen Mails bist du ja nicht wirklich weitergekommen.
 
Guten Abend,

leider hab ich arbeitsbedingt die letzten beiden Tage nicht geschafft meinen Anwalt während der Bürozeiten anzurufen.

Muss ich aber zwingend noch diese Woche schaffen.

Eigentlich war ich der Meinung Lenovo hat den Vogel eh schon abgeschossen aber das was da heute kam ist einfach so unfassbar das mir gerade beim lesen der Mail nicht die Worte fehlten sondern ich im Gegenteil lautstark Worte gefunden habe die man besser nur zuhause rausposaunt, hier die Nachricht als Zitat:

"Sehr geehrter Herr xxx,

Die Reparatur ist fehlgeschlagen und daher kann ich Ihnen folgendes anbieten: Wählen Sie eine der Optionen aus:


Kostenlose 6-monatige Garantieverlängerung

Ein kostenloses Ersatzteil Ihrer Wahl, das Sie sich auf der Lenovo-Webseite aussuchen können, im Wert von bis zu 50 Euro

Einen 15-prozentigen Gutschein für Ihren nächsten Kauf, den Sie auf der Lenovo-Webseite verwenden können


Mit freundlichen Grüßen,
Bohuslav"
 
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oha, bei dieser Großzügigkeit weiss man ja gar nicht, für was man sich entscheiden soll :D.
 
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Geb aber nicht alles auf einmal aus. 🙂🙂
 
@Adonay ,

für das von Lenovo beschädigte Display steht Dir Schadensersatz zu.

Und diesen Anspruch solltest Du jetzt auch geltend machen, durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin.

Und höre bitte auf, hier selbst mit Lenovo zu korrespondieren.
 
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@Froki
bin auch endgültig bedient von den Leuten dort...

Ich hätte noch ein Bitte an euch:
Können wir mal sämtliche Redaktionen, Magazine etc. zusammentragen denen ich die Story mal zusenden sollte?!
 
Adonay schrieb:
Können wir mal sämtliche Redaktionen, Magazine etc. zusammentragen denen ich die Story mal zusenden sollte?!
Adressen, an die Du Dich hättest wenden können, wurden hier in dem Faden schon genannt.

Du könntest auch einen Erfahrungsbericht - als Leserbrief - an Zeitungen schreiben, wobei ich Verlage im Stuttgarter Raum bevorzugen würde.

Aber sprich das jetzt bitte vorher mit Deinem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ab.
 
Ich würde das auch mit dem Rechtsanwalt abklären, nicht das man dir wegen Rufschädigung an den Karren fahren will, nachdem was sich Lenovo geleistet hat, wäre das nicht weit von der Hand zu weisen.
 
Habe heute endlich geschafft innerhalb der Bürozeiten anzurufen.

Werde ihm nun alles weiterleiten, er sagt ist eigentlich ein klarer Fall, wir fordern die Rücknahme ein.

Wegen der Publikation habe ich noch nicht gefragt, das würde ich dann aber (insofern es gut läuft) anschließend machen.
 
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