O2 mit dreister Masche! Was tun?!

Direktes LTE ist mir schon relativ wichtig! gerade weil HSDPA nicht sonderlich pralle überall ausgebaut ist. Danke für den Hinweis! Wo sollte ich am besten den neuen Vertrag abschließen, um das beste rauszuholen? Bestimmt nicht direkt auf telekom.de oder? Möchte auch die O2-Nr. mitnehmen. Ab wann schließ ich dann am besten den neuen Vertrag ab?

So würde jetzt im übrigen meine Kündigung aussehen:

28121469as.png


Sollte doch soweit passen oder?
 
Kannste klar so abschicken, ich würde aber das Datum in Klammern hinter "nächstmöglichen Zeitpunkt" weglassen.
 
Gut gut, dann schick ich das jetzt ohne Datum so ab.

Wo kann ich denn auf der O2-Seite einsehen, ob ich Werbeanrufen zugestimmt habe oder nicht?
 
Quarzer schrieb:
Wo kann ich denn auf der O2-Seite einsehen, ob ich Werbeanrufen zugestimmt habe oder nicht?

Ich gehe davon aus das du dem automatisch zugestimmt hast mit deiner damaligen Vertrags unterzeichnung.
 
Kannst du gar nicht einsehen. Dem hast du aber wahrscheinlich zugestimmt, als du die AGBs bei Vertragsabschluss zugestimmt hast.
 
Einfach in das Kündigungsschreiben mit hinzufügen, das du keine weiteren Anrufe zur Rückgewinnung/Werbezwecken wünschst. Hatte bei mir damals auch geholfen.
 
Bei dem automatischen zustimmen wäre ich mir nicht so sicher... Klar hast du bei jedem Anbieter die Klausel im Vertrag, das sich der Vertrag automatisch verlängert wenn man nicht X Monate/Tage vorher kündigt. Aber 8 Monate vorher? Ich tippe auf Fehler von O2.

Mit der schriftlichen Kündigung machst du schon alles richtig und du musst dir immer(!) eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen. Sonst steht Aussage gegen Aussage.. telefonisch bzw. mündlich kann so erstmal nicht nachgewiesen werden.
 
Tja es gibt halt eine ganze Abteilung die für die "Kundenrückgewinnung" zuständig ist. Du stehst da quasi auf Dauerschleife, einzigst das du dennen sagst das Anrufe NICHT erwünscht sind, sollte helfen.

Ansonsten kann ich noch Aboalarm empfehlen, die haben die passenden Vorlagen da, brauchst nur Kundennummer eintragen und z.b. via PayPal bezahlen. Kriegst direkt ne Empfangsbestätigung per Mail:
https://www.aboalarm.de/kuendigungsschreiben/handyvertrag/o2-kuendigen
 
Das mit der Zustimmung steht vielleicht nicht online in deinem Zugang, aber du hast ein Recht auf Auskunft.

Das mit dem "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" klingt doof wenn dir Datum und Fristen eh bekannt ist, aber das ist nur meine bescheidene Meinung. Im Grunde auch völlig egal.
 
Du kannst das Kündigungsschreiben auch bei aboalarm fertigmachen, runterladen und selbst faxen.
Kostet dann nichts.

Ich kann Kündigungen per Fax empfehlen, klappt bei mir eigentlich immer und du hast einen Sendebericht in der Hand.
 
Viel Erfolg! Bei meinem Kumpel haben sie seit Oktober wedr auf Mails noch auf Briefe per Einschreiben reagiert. Dazu 60 min in der Hotline-Warteschleife.

Erst der Brief vom Anwalt hat dann Gehör gefunden. O2 kann man vergessen, ich bin jetzt ,Gott sei Dank, auch weg von denen.
 
Die Bestätigung der Kündigung ist eigentlich gar nicht nötig! Es ist zwar nervig, wenn man son bisschen in der Luft schwebt, aber rechtlich gesehen ist es völlig irrelevant.

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Hast du den Rückschein vom Einschreiben, dann ist die Kündigung auch da. Findet der Empfänger dann das Schreiben nicht wieder, ist es sein Pech. Er hat es unterschrieben, damit ist es auch da.

Wenn du dann auch noch einen Zeugen hast, der beweisen kann, dass du die Kündigung in das Einschreiben gesteckt hast, ist es noch besser.

Die Kündigung ist also wirksam, auch ohne jegliche Antwort.
Klar, du musst natürlich die Form (blöd wenn du deinen Namen und Kundennummer nicht rein geschrieben hast) und Frist (die übliche Kündigungsfrist) eingehalten haben!
 
Smily schrieb:
Kannst du gar nicht einsehen. Dem hast du aber wahrscheinlich zugestimmt, als du die AGBs bei Vertragsabschluss zugestimmt hast.
Klar kann man das einsehen:
https://www.o2online.de/ecare/?38#daten/profil

Und dort unter "Nutzung Ihrer Daten"

Leider ist diese Masche wie hier beschrieben schon von allen Anbietern zu hören gewesen.
Scheinbar gibt es nicht wenige Call-Center Agenten die es einfach mal so probieren :(
 
Zuletzt bearbeitet:

Anhänge

  • Mein_o2_-_2017-01-26_01.14.13_a.png
    Mein_o2_-_2017-01-26_01.14.13_a.png
    109,7 KB · Aufrufe: 543
Zuletzt bearbeitet:
Wieso reden hier alle immer wieder von einen Einschreiben mit und ohne Ruckschein. Dies sagt nur aus das die empfang deiner Post bestätigt wird und dir im falle mit Rückschein dies auch bestätigt wird. Es sagt aber nichts über den Inhalt des Briefes aus. In einen Rechtsstreit kann der Empfänger behaupten das der Briefumschlag leer gewesen ist. O2 Wird sagen der Brief war leer, du sagst da war einen Kündigung drin. Somit würde aussage gegen aussage stehen. Und ich glaube kaum das die Post den Briefinhalt gesehen hat. Eine normale Zustellung per Post reicht aus.

Schreibe das deswegen weil es in einen Lehrgang vor knapp einen Jahr eine lange Depatte darüber gab.

Edit: Lies mal hier
 
Zuletzt bearbeitet:
JackSparrow schrieb:
Wieso reden hier alle immer wieder von einen Einschreiben mit und ohne Ruckschein.
Abgesehen davon, dass da ein Fragezeichen fehlt: Weil man damit eine wichtige Dokumentation in einer Kette von Ereignissen schafft. Dem widersprechen auch nicht die Infos, die Du unten verlinkt hast. Sie schränken lediglich auf bestimmte Merkmale ein, die man zusätzlich beachten muss.

Dies sagt nur aus das die empfang deiner Post bestätigt wird und dir im falle mit Rückschein dies auch bestätigt wird. Es sagt aber nichts über den Inhalt des Briefes aus. In einen Rechtsstreit kann der Empfänger behaupten das der Briefumschlag leer gewesen ist. O2 Wird sagen der Brief war leer, du sagst da war einen Kündigung drin. Somit würde aussage gegen aussage stehen.
Nein, wenn es einen oder mehrere Zeugen gibt, die bestätigen, dass a) die Kündigung in den direkt danach verschlossenen Umschlag gesteckt, und b), genau dieser Brief (und kein anderer) danach zur Post gebracht und verschickt wurde, dann sieht es anders aus.

Doch darauf zielen die Einschreiben-/Rückschein-Empfehlungen auch gar nicht unbedingt ab. Wie Du hier im Thread ebenfalls lesen kannst, geht damit einher der Ratschlag, sich vom Anbieter den Erhalt und die Wirksamkeit der Kündigung zu Datum XY schriftlich bestätigen lassen. Diese Unterlagen, Kündigung in Kopie, Rückschein sowie schriftliche Kündigungsbestätigung des Providers, heftet man sich zusammen in einer Mappe ab und hat keine Sorgen mehr. Zudem widerspricht man frühzeitig, am besten bereits bei Vertragsbeginn, jeglichen telefonischen Kontaktmaßnahmen des Anbieters, und hat somit auch Ruhe vor Kundenrückgewinnungsanrufen (es sei denn, man möchte diese explizit, weil man z.B. auf ein gutes neues Angebot hofft).
 
JackSparrow schrieb:
Eine normale Zustellung per Post reicht aus.
Habe letztes Jahr einen brief aus 2014 bekommen - bei wichtigen Dingen im Zweifel doch lieber Einschreiben wenn man nicht gerade noch genügend Zeit zum verstreichen der Frist hat ;-)
 
1. Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein
2. SIM-Karte vor Fristablauf deaktivieren lassen.

So mache ich das immer und hatte bisher nie Probleme und auch keine nervigen Telefonanrufe.
 
Ein Fax geht zwar, wird aber oft nicht akzeptiert.
Wer sicher sein will, wirklich sicher, dass seine Kündigung bei O2 ankommt, muss das tatsächlich per Gerichtsvollzieher übergeben lassen. Das ist aber ... eventuell ... doch ein kleines bisschen übertrieben :evillol:.

Und damit bleibt einfach nur Einschreiben mit Rückschein, inkl. Verpacken des Briefes mit einem Zeugen, übrig. Und das klappt auch, da widerspricht O2 nicht. Bei nem Telefonat oder nem normalen Brief können Sie es einfach machen, klar.

Wenn dann O2 vor dem Richter steht und sowas sagt
Damit besteht die Möglichkeit der Fristversäumnis, weil der Empfänger das Schreiben nicht in Empfang nimmt, z.B. dadurch, dass er schlichtweg nicht öffnet oder auf die vom Briefträger, sofern dieser keinen Empfänger antrifft, hinterlassene Abholbenachrichtigung, ignoriert.
würden sie wohl vom Richter aus gelacht. Bleibt noch "Der Umschlag war leer". Hat man dafür einen Zeugen ... sieht auch das schlecht aus.
 
Gibt es wirklich Fälle, wo ein Richter wirklich glaubt, dass der Briefumschlag leer gewesen sei soll bzw. so eine Aussage zulässt?

Wer verschickt denn bitte leere Briefumschläge per Einschreiben?

Klar, in der Theorie kann man das behaupten, aber haltbar ist das vor Gericht sicher nicht...

Kündigung faxen würde ich auch nicht. Habe schon oft die Information bekommen, dass eine Kündigung per Fax nicht zulässig ist bzw. akzeptiert wird.
 
Zurück
Oben