5hred schrieb:Hmm, ne gewagte Datenschutz-Compliance in deinem Laden. Aber solange keine Geschäftsgeheimnisse nach außen getragen werden, sondern mal sich vielleicht nur über Whatsapp koordiniert, dann eventuell noch vertretbar.
Allerdings, vielleicht wäre es angebracht dem Chef mal die Lektüre von Art. 83 V DSGVO zu empfehlen:cleric.de schrieb:Hmm, merkwürdige Auffassung.
"Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist..."
Ansonsten hätte ich als Kunde des Unternehmens für solche Verstöße kein Verständnis. Man stelle sich vor, es handelt sich um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine Anwaltskanzlei. Oh je. Was sagt den euer Datenschutzbeauftragte dazu (der u.U. sogar persönlich haften müsste, vgl. auch Art. 82 DSGVO)?
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