craxity
Lt. Commander
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- Okt. 2007
- Beiträge
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@trk001: Ich sehe eigentlich keine Handhabe gegen Apple. Abgesehen von Mängelrechten und ggf. Garantieansprüchen kann man als Nutzer keine Reparatur von Apple erwarten (Produkt-/Produzentenhaftung mal ausgeklammert; und unterstellt Apple ist überhaupt Verkäufer).
Man müsste ja einen gesonderten Service-Vertrag mit Ersatzteil-Lieferfristen und Regelungen über sonstige Reparaturangebote abschließen und den kriegt man von Apple wohl kaum.
Da die Geräte mit dem Chip und den mit dessen Funktion verbunden Einschränkungen ausgeliefert werden, stellen die Einschränkungen ja keine Mängel dar, sondern Features.
Spannend könnte es werden, falls Apple solche Funktionen nachträglich aktiviert. Dann müsste man schauen ob der Eigentümer eingewilligt hat oder er ggf. von Apple Schadensersatz in Form der Rückgängigmachung der Aktivierung der Sperrfunktionen verlangen kann.
@Metalfreaky: Deine Argumentation finde ich wenig überzeugend. Der im Bloomberg-Bericht geschilderte Sachverhalt betrifft ja den Fall, dass kompromittierte Hardware vom Zulieferer kommt. Da helfen Sicherheitsvorkehrungen, die nur Originalteile zulassen, wenig.
Abgesehen davon könnte man dem Nutzer ja die Wahl lassen, ob er die Sicherheitsmaßnahmen aktivieren möchte oder nicht. Es würde z.B. auch eine bloße Warnung reichen, dass keine zertifizierten Teile verbaut wurden reichen. Das Beispiel mit der Alarmanlage ist auch nicht überzeugend. Ich würde mir kein Sicherheitssystem anschaffen, dass nur der Hersteller warten/reparieren kann.
Man müsste ja einen gesonderten Service-Vertrag mit Ersatzteil-Lieferfristen und Regelungen über sonstige Reparaturangebote abschließen und den kriegt man von Apple wohl kaum.
Da die Geräte mit dem Chip und den mit dessen Funktion verbunden Einschränkungen ausgeliefert werden, stellen die Einschränkungen ja keine Mängel dar, sondern Features.
Spannend könnte es werden, falls Apple solche Funktionen nachträglich aktiviert. Dann müsste man schauen ob der Eigentümer eingewilligt hat oder er ggf. von Apple Schadensersatz in Form der Rückgängigmachung der Aktivierung der Sperrfunktionen verlangen kann.
@Metalfreaky: Deine Argumentation finde ich wenig überzeugend. Der im Bloomberg-Bericht geschilderte Sachverhalt betrifft ja den Fall, dass kompromittierte Hardware vom Zulieferer kommt. Da helfen Sicherheitsvorkehrungen, die nur Originalteile zulassen, wenig.
Abgesehen davon könnte man dem Nutzer ja die Wahl lassen, ob er die Sicherheitsmaßnahmen aktivieren möchte oder nicht. Es würde z.B. auch eine bloße Warnung reichen, dass keine zertifizierten Teile verbaut wurden reichen. Das Beispiel mit der Alarmanlage ist auch nicht überzeugend. Ich würde mir kein Sicherheitssystem anschaffen, dass nur der Hersteller warten/reparieren kann.