Online Klausur - kann die Uni IP's zurückverfolgen?

@evilnear
Sicher, dass du damit die öffentliche IP Adresse nach außen meinst? Das ist für mich gerade schwer vorstellbar. Zwar nicht unmöglich, jedoch sehr unwahrscheinlich. Innerhalb eines LAN/VLAN muss natürlich jedes Gerät eine eigene IP haben
 
Schon während meiner Studienzeit (2002 - 2006) haben ein paar Vollpfosten den Server gehackt auf dem die Noten gespeichert waren, und hab sich bessere Noten gegeben. Blöd nur, dass die Datenbank alle Änderungen per Trigger mitgeloggt hat.

So kam schnell heraus, wessen Noten sich geändert haben und wer an diesem Zwischenfall mit dabei war. Holzköppe. :D
 
S.Kara schrieb:
Ich glaube übrigens nicht dass ein Betrug direkt nachgewiesen werden muss.
Dann lebst Du aber nicht hier in Deutschland! Es gilt hier juristisch immer noch der Grundsatz "In dubio pro reo" und Du kannst nicht einfach aufgrund von Indizien jemanden verurteilen.

Ich kenne in Aachen eine Maschbauer-4rer-WG. Heißt die hätten also alle die selbe IP und wenn jetzt zufällig einige davon die gleichen Fehler bei der gleichen Aufgabe machen, dann dürften die Deiner Meinung nach exmatrikuliert werden? Am A*sch. Das hält vor keinem Gericht stand, weil die Tatsache, dass es zufällig passiert ist, nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.

Ich halte von solchen Betrügereien zwar auch nichts, weil man die Klausur für sich selbst und nicht für die Uni schreibt, aber wer mit dem Feuer spielt muss damit rechnen sich zu verbrennen.
 
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Wie ist diese ominöse Online-Prüfung eigentlich abgelaufen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich sowas hochschulrechtkonform durchführen lässt.
 
@JAIRBS
Du solltest meinen Beitrag mal genauer lesen. Ich habe eindeutig geschrieben dass es etwas anderes ist wenn man das ganze Semester über schon die selbe IP hatte.

Und nein man muss es NICHT eindeutig beweisen. Wenn es zu viele Zufälle bei den Antworten gibt fliegen beide mit Sicherheit. Irgendwann kann man einen Zufall einfach ausschließen.
 
Moin, das WG-Argument ist schon seltsam. In welcher WG studieren alle den gleichen Studiengang und dann auch noch die selbe Veranstaltung? Höchst unwahrscheinlich. Mit anderen Worten, gleiche IP würde für mich nach einem Betrugsversuch stinken.

Die Profs haben sicherlich die Möglichkeit Abgabe und Absender bzw. IP einzusehen, solange es nicht per Email geschickt wird wie ne Hausarbeit. Und wenn da tatsächlich ein Betrug naheliegt, ist es sicherlich kein Problem, den Probanden durchfallen zu lassen. Dann muss er/sie eben nächstes Semester noch mal ran. Zu einer Exmatrikulation kann das eher nicht führen. Aber für das Durchfallen benötigt man keine Beweise.

Wenn jemand beim Schulabschluss schummelt, reicht es, wenn ich als Lehrer klare Indizien dafür habe. Ich benötige keine Videos oder Zeugenaussagen. Aber das ist ja wohl auch logisch.

Aber mal die Frage, wenn ich zuhause ne Klausur schreibe, dann habe ich doch permanent die Möglichkeit in meinen Unterlagen nachzuschauen, Bücher zu nutzen oder im Internet zu suchen, bzw. Lesezeichen zu benutzen. Wieso muss man da schummeln??? Wenn doch, ist das wohl ein Zeichen, dass man das Studium abbrechen sollte.
 
Kurz gesagt: Kann man bei einer Online-Klausur bescheißen (voneinander abschreiben) und die Uni dies herausfinden?
 
Einigen wir uns mal drauf, dass es definitiv keine sonderlich schlaue Idee ist, besonders bei Studenten
 
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Medcha schrieb:
Moin, das WG-Argument ist schon seltsam. In welcher WG studieren alle den gleichen Studiengang und dann auch noch die selbe Veranstaltung?
Da kann ich Dir aus erster Hand aber einige nennen.

S.Kara schrieb:
Und nein man muss es NICHT eindeutig beweisen.
Zum Glück bist Du kein Richter :daumen: Ich hab zwar keinen Beweis für Deine Schuld, aber ich schicke Dich trotzdem in den Knast!

--

Edit: Ich vermute mal eher, dass bei berechtigtem Zweifel die Studenten die Klausur physisch anwesend in der Uni in getrennten Räumen unter Einhaltung der Hygieneregeln etc. erneut schreiben müssen. Was "Schlimmeres" wird da nicht passieren.
 
Medcha schrieb:
Moin, das WG-Argument ist schon seltsam. In welcher WG studieren alle den gleichen Studiengang und dann auch noch die selbe Veranstaltung? Höchst unwahrscheinlich. Mit anderen Worten, gleiche IP würde für mich nach einem Betrugsversuch stinken.

Ich habe damals mit zwei Leuten in einer WG gewohnt, das waren meine Studienfreunde, wir haben uns die Wohnung zusammen gesucht. Klar haben wir auch manche Kurse zusammen besucht.

Wohnheime wurden auch schon genannt, da wird nicht jedes Zimmer ne eigene öffentliche IP haben.
 
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Medcha schrieb:
Moin, das WG-Argument ist schon seltsam. In welcher WG studieren alle den gleichen Studiengang und dann auch noch die selbe Veranstaltung? Höchst unwahrscheinlich. Mit anderen Worten, gleiche IP würde für mich nach einem Betrugsversuch stinken.
Und es gibt die Möglichkeit, dass sich
a) Leute im Studium kennengelernt haben und eine WG gründen
b) sich Leute aus der Schulzeit kennen, dasselbe studieren und eine WG gegründet haben

Ich weiß, das Wort "Freundschaft" wirkt in einem Internetforum ein wenig wie ein Fremdwort. Vielleicht im Zweifel auf Wikipedia nachlagen.

Und grundsätzlich hängt es von verschiedenen Faktoren ab. Ich kenne die Bestimmungen nicht, unter welchen die Klausuren online geschrieben wurden. Wenn nichts darüber steht, wo die Prüfung durchgeführt werden muss, sondern nur, dass sie alleine durchgeführt werden muss, dann bringt die IP weniger als rein gar nichts.
 
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calippo schrieb:
Klar haben wir auch manche Kurse zusammen besucht.
Wohnheime wurden auch schon genannt, da wird nicht jedes Zimmer ne eigene öffentliche IP haben.

Aber ... dann sind auch die physischen Adressen klar und können abgeglichen werden.
 
Eine vernünftige Lösung wäre es zu sagen, dass die abzulegende Prüfung mit Videoaufnahme des Prüfungsteilnehmers geschehen muss. Im Präsenz wird man ja auch beobachtet, ob man schummelt oder nicht. Das müsste dann halt dafür ein Kriterium sein.

Und als Ausrede dann zu sagen, dass man keine Webcam im Notebook / Tablet / Whatever hat kann ja dank Smartphone (zu einem großteil) ausgeschlossen werden.

Aber vermutlich regelt DSGVO das. :cool_alt:

Und ein Hotspot zu machen schließt hiermit ja schon die doppelte IP aus. (5,80€ für unlimted Dayflat)
 
hamju63 schrieb:
Aber ... dann sind auch die physischen Adressen klar und können abgeglichen werden.

Aber nur durch einen richterlichen Beschluss, den es hoffentlich nicht gibt, denn es ist offensichtlich ganz normal, dass Studenten in einem Studentenwohnheim wohnen und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass da auch mehrere Leute ganz regulär gleichzeitig die Klausur schreiben.

Soll natürlich keine Aufforderung zum Betrug sein.
 
Also wir mussten uns per Videocall mit nem Inder verbinden, der dann die 2h geschaut hat, dass wir nicht schummeln. No joke...
 
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Selbstverständlich ist das hier nur eine hypothetische disskussion, natürlich...

Bin ich der einzige der sich gerade denkt "diese jugend von heute"?

e_Lap schrieb:
Also wir mussten uns per Videocall mit nem Inder verbinden, der dann die 2h geschaut hat, dass wir nicht schummeln. No joke...
Wie integer ist denn der Inder der ein oder zwei euro die stunde bekommt und am anderen ende der welt sitzt?
Nicht falsch verstehen, ich find die idee interessant, aber wieviel schummelsicherheit bietet das denn?
 
Ihr müsst doch gar nicht zusammenhocken... Einfach TeamSpeak oder Whatsapp auf dem Handy nutzen um sich abzusprechen.
Nein das war keine Anleitung wie man betrügt.
 
tollertyp schrieb:
Ich kenne die Bestimmungen nicht, unter welchen die Klausuren online geschrieben wurden. Wenn nichts darüber steht, wo die Prüfung durchgeführt werden muss, sondern nur, dass sie alleine durchgeführt werden muss, dann bringt die IP weniger als rein gar nichts.


Selbst solche Bestimmungen wären unzulässig. Die Hochschule kann verlangen, dass die Klausur unter Aufsicht in ihren Räumlichkeiten abgelegt wird, aber sicherlich keine weiteren Vorschriften.

e_Lap schrieb:
Also wir mussten uns per Videocall mit nem Inder verbinden, der dann die 2h geschaut hat, dass wir nicht schummeln. No joke...

Geile Story. Videocall beenden und behaupten der Inder hätte aufgelegt oder technische Probleme gehabt, bei dir lief schließlich alles problemlos (konntest die Klausur ja beenden). Wie kann man nur auf die Idee kommen da Rechtssicherheit reinzubekommen?

Medcha schrieb:
Moin, das WG-Argument ist schon seltsam. In welcher WG studieren alle den gleichen Studiengang und dann auch noch die selbe Veranstaltung? Höchst unwahrscheinlich. Mit anderen Worten, gleiche IP würde für mich nach einem Betrugsversuch stinken.

Ich bin zur Klausurzeit regelmäßig bei einem Studienfreund eingezogen bzw. er bei mir. Okay war eigentlich eher ein guter Vorwand für Binge Watching bzw. zocken.


Viele kennen ihre Rechte nicht, bzw. vertrauen darauf dass die (Hoch-)Schule das schon korrekt macht. Weit gefehlt.
Wenn zwei Schüler die exakt gleiche Klassenarbeit (in der Schule schreiben) abgeben ohne dass einer beim Abschreiben erwischt wurde dann ist das schulrechtlich extrem schwierig da als Lehrer etwas zu tun.
 
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