White_Eagle
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2006
- Beiträge
- 1.775
Aber genau um diese geht es ja hier und um nix anders!!!Straputsky schrieb:... Schadensersatzansprüche aus der Zeit vor der Übernahme wären (sofern es überhaupt welche gibt) mMn abzulehen...
Was Lizenzgebühren für eine weitere Nutzung betrifft, wenn der Lizenzinhaber an den Lizenznutzer mit Gebühren für eine weitere Nutzung dieser an ihn herantritt, ist etwas anderes.
Aber dann bitte max. erst ab dem Zeitpunkt wo die Forderung erhoben wird und nicht rückwirkend für eine bisherig genehmigte kostenlose??? Nutzung.
Und selbst dann ist dies immer noch fraglich, treten mit einer Neuübernahme sämtliche, zwischen den bisherigen Parteien, bisher getroffenen Vertäge automatisch außer Kraft???
Ich glaub nicht weil, das wäre ja vergleichbare Ararchie (leicht überspitzt),
dies kann nicht im Sinne einer Demokratie bzw. des Gesetzgebers sein.
Zuletzt bearbeitet: