Paket am Grundstückseingang abgestellt,nun weg

Die Haftung liegt in solchen Fällen beim Absender, er hat sich dazu entschieden, ein Paket ohne Zustellnachweis zu versenden.
Mir persönlich sind nur sehr wenige Fälle bekannt, in denen etwas verschwunden wäre, aber das muss nichts heissen. Bei uns stehen immer mal wieder Pakete vor der Tür, interessiert in der Nachbarschaft glücklicherweise niemanden.
 
Das sind nicht unsere Dienstleistungen, sondern ganz normale Postsendungen. Habe beim durchfliegen nichts derartiges gesehen (steht überall Zustellung gegen Unterschrift), aber ich hab auch schon Pakete auf der Poststelle abgeholt weil sie zu gross für den Briefkasten waren, musste aber nichts unterschreiben.
 
log11 schrieb:
Die Frage ist nur, ob mit dem Erfragen der Unterschrift des Fahrers nun eine neue Situation für mich besteht.
Nein, der Zusteller wollte damit seinen eigenen Kopf aus der Schlinge ziehen, denn er hätte es nicht einfach abstellen dürfen und wird vermutlich dafür in irgendeiner Form auch zur Rechenschaft gezogen werden.
log11 schrieb:
Schließlich hat er mir mündlich am Gartentor bestätigt, dass er das Paket einfach am Tor abgelegt hat.
Was aber nur mündlich war und damit nicht beweisbar ist, oder haben Zeuge wie z.B. der Nachbar dies auch gehört? Aber selbst dann würde es die Abwicklung kaum beschleunigen.
Captain Mumpitz schrieb:
Die Haftung liegt in solchen Fällen beim Absender, er hat sich dazu entschieden, ein Paket ohne Zustellnachweis zu versenden.
Bei hat hier der TE doch schon geschrieben:
log11 schrieb:
Übrigens geht es in meinem Fall um Hermes. Nein der Versender hat das als versichertes Paket mit Unterschrift / persönlicher Übergabe versendet.
 
Holt, da hast du mich falsch verstanden. Meine Aussage war nicht auf dieses Beispiel vom TE bezogen. Wenn der Versender ganz klar eine Zustellung gegen Unterschrift verlangt, dann ist der Dienstleister in der Pflicht und da führt auch nix drum rum.
 
@captain Mumpitz

In D egal bei welchem Paketdienstleister ist generell nur gegen Unterschrift möglich, das Paket zu bekommen.
Einzige Ausnahme: DHL und Päckchen, da bei Päckchen kein Tracking möglich.
 
International kann man eine Sendungsverfolgung auch für Päckchen bestellen.

wird aber kaum niemand machen.
 
Was ist bei euch der Unterschied zwischen einem Paket und einem Päckchen? ^^
Für mich ist alles, was kein Brief/Dokument ist, ein Paket.
 
ein Päckchen ist ein kleines Paket mit max. 2 kg und max 60x30x15 ( Maße )
 
SpookyFBI schrieb:
@captain Mumpitz

In D egal bei welchem Paketdienstleister ist generell nur gegen Unterschrift möglich, das Paket zu bekommen.
Einzige Ausnahme: DHL und Päckchen, da bei Päckchen kein Tracking möglich.

Hermes gibt mir ganz oft Pakete ohne Unterschrift. Hab mir da auch schon Sorgen gemacht, aber bisher hat es immer geklappt und ich versuche Hermes sowieso zu meiden.
Und DHL hat mal auf den Benachrichtigungszettel für einen Nachbarn geschrieben, das Paket wäre an mich zugestellt worden - das war aber nicht der Fall und der Nachbar musste sich dann auch ewig mit Händler und DHL herumschlagen, bis er endlich ein neues Paket bekommen hat.
 
Wie bereits gesagt, da ich selber bei einem Paketdienst im Support arbeite, kenne ich diese Probleme bestens. Allerdings gilt bei uns tatsächlich im Zweifel für den Kunden.
Wenn wir eine Unterschrift haben (was immer der Fall sein sollte), der Fahrer sich genau erinnert, das Paket abgegeben zu haben, der Kunde aber behauptet, das Paket sei nicht dort, stellen wir erste Nachforschungen an.
Meistens haben die Fahrer noch ein Runsheet mit dabei, viele Sendungen werden also doppelt gegengezeichnet. Unterscheiden sich die beiden Unterschriften voneinander, ist sicher eine davon gefälscht. Sind beide Unterschriften die selben und die Person arbeitet auch beim Empfänger, so ist unser Soll erfüllt.

Es kam schon unzählige Male vor, dass ein Empfänger behauptet hat, die Sendung sei nicht zugestellt worden. 3 Stunden später meldet er sich, er hätte die Ware gefunden, sie sei irgendwo im Lager aufgetaucht.

Sollte eine Unterschrift zwar vorhanden, aber nicht identifizierbar sein (also beim Empfänger unbekannt), so schuldet der Fahrer eine Erklärung. Löst sich der Fall auf diese Weise nicht auf, wird ein Schadenfall erstellt und eine Ersatzsendung organisiert.
 
Was ist bei euch der Unterschied zwischen einem Paket und einem Päckchen?

Und "früher" kamen die Päckchen meist mit dem normalen Postboten. Damals gab es ja noch keine Verbundzustellung, sondern Brief und Paketpost war getrennt.
 
@Cartridge: ich habe bei der Zustellung ohne Unterschrift nie von meiner Firma gesprochen. Wir sind ein Expresskurier und stellen ausnahmslos nur gegen Unterschrift oder Deponiebestätigung zu.
Die Pakete ohne Unterschrift gelten der Schweizerischen Post, wo ich schon öfters Pakete vor der Tür oder am Schalter abgeholt hatte, ohne dafür unterzeichnet zu haben.

Also so undeutlich drücke ich mich nun wirklich nicht aus :freak:
 
Nochmal kurz zu meinem aktuellen Fall. Ich hatte das ja neben dem Versender auch Hermes gemeldet.
Gestern rief die zuständige Hermesniederlassung / Depot bei mir persönlich an und wollte das Problem nochmal erläutert haben.
Nachdem ich das gemacht hatte und auch darauf hinhewiesen hatte, dass der Fahrer 2 Tage später bei mir klingelte um nachträglich 2 Unterschriften zu bekommen sagte man mir, dass sie sich nun zeitnah mit dem Versender in Verbindung setzen werden um den Warenwert zu erfragen.
Hermes will die Kosten dann an dem Versender erstatten und ich bekomme mein Geld vom Versender zurück. So zumindest die Theorie und die mündlichen Zusagen. Ich bin gespannt ob das auch so klappt.
 
Ob Geld oder Ware, darauf hat Hermes keinen Einfluss.
Das musst du mit dem Händler klären.

Dank Widerrufsrecht bist du am längeren Drücker und kannst dir das quasi raussuchen.
 
Ich persönlich würde direkt den Widerruf erklären und woanders oder mit Kundendaten eines Freundes neu bestellen. Dann hast du deine Ware, innerhalb von 2-3 Wochen dein Geld und bist aus dem Kampf Händler-Paketdienst raus. Wer weiß, wie lange die brauchen, um sich zu einigen?
 
Wieso sollte er widerrufen? Der Händler ist immer noch zur Lieferung der Ware, zum bestellen Preis verpflichtet. Ergo hier Druck machen, dass dieser nochmals ein Paket auf den Weg schickt.

Der Gefahrenübergang ist ja nicht erfolgt bzw. ist das Abhandenkommen der Ware immer im unternehmerischen Risiko mit drin und der Händler wird den Schaden sowieso ersetzt bekommen. Die Querelen von Händler und Paketdienst sind ja nicht das Problem des Käufers.
 
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