Paket vermisst - wer muss nachforschen?

olum2k

Lt. Commander
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Hallo!

Und zwar habe ich etwas beim großen Internethändler bestellt und das Paket letzte Woche erwartet.
Da ich vom Händler nur eine Email vom Bestelleingang bekommen habe und nicht vom Versenden der Ware, habe ich gedacht, dass es noch etwas dauert.
Gestern, nachdem die Bestellung eine Woche her war, habe ich beim Händler angerufen und gefragt, wie der aktuelle Status ist.
Der Sachbearbeiter sagte mir, dass das Paket eigentlich schon bei mir sein sollte.
Er wollte sich aber der Sache annehmen und mich per Email informieren, was da los ist.
Heute Mittag bekam ich vom Händler eine Email mit einem Ablieferungsschein von Transoflex, dass das Paket letzten Freitag um 10:33 Uhr ausgeliefert wurde.
Ich war aber nachweislich von 8-16 Uhr gar nicht zuhause. Auch kann man die Unterschrift, wer die Ware angenommen hat, gar nicht erkennen. Des Weiteren hatte ich auch keine Benachrichtigung im Briefkasten, ob das Paket evtl. beim Nachbarn abgeliefert wurde.
Davon abgesehen habe ich auch schon bei Nachbarn nachgefragt. Es hat natürlich keiner ein Paket für mich angenommen.

So, meine Frage ist nun, wer muss sich um die Angelegenheit nun kümmern? Der Händler oder ich?
Der Internethändler schrieb nämlich in seiner Email, dass für weitere Fragen zu dieser Lieferung, ich mich bitte direkt an Trans-O-Flex wenden soll.
Ich habe ihm bereits geantwortet und die Sachlage geschildert, mit der bitte, ob er Nachforschen kann, wer den Empfang quittiert hat.


Update 02.03.11
Ich habe mit einer Mitarbeiterin vom Händler per Email geschrieben und ihr die Sachlage geschildert.
Sie schrieb mir, dass ein Antrag gestellt wurde und es etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, bevor sie sich wieder meldet.


Update 07.06.11
Nachdem ich das letzte Mal am 02.03. etwas vom Händler gehört habe und ich dachte, dass die Angelegenheit somit geklärt wäre, habe ich letzte Woche eine Email vom Händler bekommen, mit der Bitte, dass der offene Betrag vom 18.02. bitte beglichen werden soll.
Ansonsten fallen Mahngebühren und Verzugszinsen an.
Ich rief dort sofort an und schilderte erneut die Sachlage, mit dem Hinweis, dass ich dieses doch schon vor ein paar Monaten getan habe.
Heute bekam ich eine Email vom Händler, dass ich die Ware am 18.02.2011 entgegen genommen habe und der Händler diese Angelegenheit als erledigt betrachtet.
HALLO .... wie oft soll ich dort noch anrufen und sagen, dass die Unterschrift auf dem Ablieferungsbeleg von Transoflex nicht meine ist und ich die Ware nie bekommen habe?!

Und wat nun?
:confused_alt:
 
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Hallo,
habe kürlich auch was bei Cyberport bestellt und extra nachgefragt wie das den theoretisch wäre wenn das Pakte nicht ankommt. Er meinte sie würden sich dann darum kümmern. (Unterschrift bei Anlieferung etc.), Kann aber auch sein , dass das einfach nur guter Support ist :p
Aber rein rechtlich dürfte der Zulieferer nicht zustellen wenn du nicht da bist nicht einmal zu Nachbarn :).
Wenn du allerdings in einer WG wohnst ist die Adresse ja richtig und da glaube ich dürfen die es nun wieder.
Vllt solltest du nun die AGB von deinem Shop mal durchlesen....
 
ich denke mal schon das der Empfänger sich jetzt darum kümmern müsste da der versender das Paket ordnungsgemäß dem Transportunternehmen übergeben hat. Ob das rechtlich so stichfest ist weis ich nicht.

Ist doch nicht schwierig sich vom Versender die Paketnummer geben zu lassen und online nachzufragen bei Trans-o-flex.

Ggf wird dann ein Nachforschungsauftrag erstellt.
 
Naja der Händler ist auch nicht schlauer als du.
Wenn du ne Tracking-Nummer oder ähnliches von Versandunternehmen hast, frag bei denen nach was da passiert ist.
Die können ja nachsehen welcher Zusteller das war und dem mal auf die Zehen treten.
 
Der Händler ist Kunde von Trans-o-flex.Er hat diese Firma beauftragt.
Wenn du bei trans-o-flex anrufst,werden sie dich wahrscheinlich kaum Berücksichtigen,weil der Händler den Auftrag zur Lieferung bei Trans-o-flex gegeben hat.
Kannst aber dennoch nachfragen wer unterschrieben hat,sollte mit deinem Namen ohne dein Einverständnis unterschrieben worden sein,ist es definitiv Urkundenfälschung.Daher kann ich dir nur raten,dir eine Kopie der Unterschrift zu holen.(Geht,weil die werden mit Datum/Uhrzeit und Fahrername ausgedruckt)
Im regelfall fordert der Handler eine Eidestattliche Versicherung von dir(Unterschrift) das du das Paket nicht erhalten hast und forscht dort dann nach.:)

So war bei mir der Ablauf der Dinge,mir passierte das gleiche bei Alternate.:)
 
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darum hat sich der verkäufer zukümmern. er hat ja einen vertrag mit dem versender abgeschlossen. normalerweise wird ja immer der name in das gerät eingetippt, von demjenigem der unterschreibt. somit wissen die versender auch, wer es entgegengenommen hat.
 
Nachforschungen bei einem Packet oder Brief hat immer Absender des Stückes zu machen. Zur Nachvorschung ist auch meißt die QUittung der Sendung erforderlich.
 
Dat_Oe schrieb:
Aber rein rechtlich dürfte der Zulieferer nicht zustellen wenn du nicht da bist nicht einmal zu Nachbarn :).
[...]
Vllt solltest du nun die AGB von deinem Shop mal durchlesen....

und die AGBs vom Versender - also Trans-o-Flex in diesem Fall.

Der Zusteller darf nämlich sehr wohl im HAUS abgeben. Ich habe hier seit paar Wochen eine längere Diskussion mit deutschlands schlechtesten Möchtegern-Logistikunternehmen - Herpes - ähh Hermes.

Deren Logik sieht so aus:
* Der Auslieferer darf im HAUS jedem das Paket in die Hand drücken, sofern ER der MEINUNG ist das das OK ist. Man kann DANN davon ausgehen das es "jemand zum Haushalt gehörender" in Empfang genommen hat. <- Aussage Hermes ... wer sie versteht, darf sich gerne zu Wort melden. Ich verstehe sie nicht und Hermes ist seit WOCHEN nicht in der Lage mir den SINN zu erklären (kommen immer wieder ausflüchten und gequierlter Bullshit). Ich brachte konkret das Beispiel, was leider schon oft passiert ist, das der Paketbote jemand Wildfremdem im Haus ein Paket in die Handdrückt ... dieser Wildfremde ist so fremd, das er nicht mal im Hause WOHNT - nein er ist nur bei jemanden zu Besuch. Super - den Namen auf der Zustellkarte findet man dann natürlich nirgends im Haus. Aber laut Hermes kann man ja davon ausgehen das er zum HAUSHALT gehört ...........

* Gegenteilig zu dieser Logik: im Paketshop von Hermes dürfen nur namentlich auf dem Paket genannte Personen das Paket abholen. Nicht mal Ehepartner dürfen ohne Vollmacht ein Paket abholen (ich rede wohlgemerkt von STANDARD-Paketen!) ... aber jemand wildfremdes ist Haus darf ein Paket annehmen.


Aber zum TE:
Ich würde es so machen:
* Versandhandel anschreiben - Trackingnummer nennen lassen
* Trackingnummer bei ToF eingeben und gucken wo es abgeben wurde
* wurde es mehr oder weniger unbekannt abgeben, darf sich jetzt der VERSANDHANDEL um weiteres kümmern. Dieser hat den Vertrag mit ToF - nicht du.

Gruß
 
Bei uns war es damals so, dass der Lieferdienst selbst unterschrieben hat und das Paket weg war (Vermutung, er hat es vor die Tür gestellt).
Nachweißbar war das ganze dadruch, dass auf den Zettel die Unterschrift angeblich der Nachbar in Nr. 20 unserer Straße gegeben hätte, wir aber in Nr. 7 wohnen. Das konnte auch dem Versender glaubhaft gemacht werden, dass wohl kaum 10 Häuser abgeklingelt werden! Ich musste dann einen Wisch unterschreiben, dass ich bestätige, dass ich das Paket nicht habe und dann bekam ich neue Ware.

Hat bei uns alles der Versender geklärt, lediglich ich bin angerufen worden um zu prüfen ob ich nicht doch das Paket hätte (verstänlicherweise).

M.E. muss das der Versender bei Trans O Flex klären!
 
Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.

Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrübergang
 
ja das ist schon ein Müll mit den Paketdiensten,

ich habe letzte Woche auch ein Paket von Caseking erwartet was aber nicht kam

ich Montag bei Caseking angerufen und die haben mir mitgeteilt das es ausgeliefert worden von GLS

Gott sei Dank konnte der mir aber sagen wo es ausgeliefert worden ist, nehmlich in der nächsten Stadt ca. 10Km von Uns

das schlimme ist habe keine Benachrichtigung im Briefkasten gehabt und dann noch so weit fahren um es abzuholen

Der Müll ist das der Paketdienst das Paket bei jedem abgeben kann ob man es nun will oder nicht und dann noch zu Dumm ist die Adresse richtig zu lesen

Mfg mein Thema zum Paketdienst

P.S: es wird aber immer schlimmer mit denen weil die so unter Druck stehen alles auszuliefern
 
Wulfman_SG schrieb:
* wurde es mehr oder weniger unbekannt abgeben, darf sich jetzt der VERSANDHANDEL um weiteres kümmern. Dieser hat den Vertrag mit ToF - nicht du.

Gruß


Das ist genau der Weg! Schön auf Dich die Verantwortung abdrücken ist nicht!
 
OK, danke für eure Info/Hilfe. Dann weiss ich ja Bescheid.
Der Sachbearbeiter hat auch gerade schon geantwortet, dass der Antrag gestellt wird und es einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis dazu eine Rückmeldung von Transoflex kommt.

Na da bin ich echt mal gespannt, wer da unterschrieben hat.

EDIT: Ich habe ja den Ablieferungsbeleg per Email bekommen, aber leider kann man bei Transoflex ohne sich einzuloggen kein Sendungsstatus abrufen :rolleyes:
 
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Max Müller! :) oder Max Mustermann :)

Ich drück Dir die Daumen und lass Dich bloß nicht abwimmeln! Das ist freilich für den Versender auch blöd, aber NICHT Dein Thema! Sag mal BEscheid wies ausgeht.
 
Gehen wir die "Sache" erstmal praktisch an. Hast Du schon bezahlt? Wenn nein bezahle nicht bis Du das Teil hast. Der Händler muß Dir detailliert nachweisen, dass Du das Teil bekommen hast. Und wenn Du nachweisen kannst, das Du zu der angeblichen Lieferzeit nicht zu hause warst (z.B. Arbeit, Schule usw., Zeugen), hast Du auch nichts zu befürchten. Dann ist der Lieferservice in der Pflicht, die Abgabe nachzuweisen, wo u. bei wem. Aber der Händler muß sich kümmern, nicht Du. War die Bezahlung mittels Lastschriftverfahren, Betrag zurück buchen (binnen 4 Wochen immer möglich ohne Begründung) bei deiner Bank. Und dann siehe oben! Hast Du schon bezahlt, z.B. per Überweisung nach Rechnungstellung, wird´s kompliziert. Theoretisch muß immer und ewig der Händler die erfolgreiche Zustellung beweisen. Er ist in der Pflicht, bis das Teil in der Verfügbarkeit des Kunden ist, d.h. es Dich erreicht hat und Du es verwenden kannst. In diesem Fall dem Händler (immer nur dem Händler, nicht dem Lieferservice!) mitteilen, dass Du nachweislich zur angeblichen Auslieferungszeit nicht zu hause warst (Schule, Arbeit, Zeugen) und eine Neulieferung verlangen bzw. eine Erstattung der Zahlung (Teile-Preis inkl. Zustellkosten usw.) verlangen mit 14-tägiger Erledigungs-Frist. Darauf hinweisen, dass Du andernfalls über eine Rechtschutz-Versicherung (auch wenn Du sie nicht hast, wer weiß das schon) mittels eines Rechts-Anwaltes tätig wirst. Und wie immer und ewig in solchen Dingen, alles bitte schriftlich und per Einschreiben. Telefonat, tel. Zusagen und dergl. sind im Streitfall nicht nachzuweisen und auch eMails könnten "verloren" gegangen sein. Ich weiß, das mit dem Einschreiben nervt, es ist aber die einzig rechtlich gültige Methode.
 
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Beim Verbrauchsgüterkauf trägt der Verkäufer die Gefahr bis zur Übergabe an den Empfänger, wenn die Lieferung also noch nicht beim Käufer angekommen ist, kann dieser weiterhin Erfüllung verlangen.

Wie der Verkäufer das intern regelt, braucht den Käufer in diesem Fall nicht zu interessieren...
 
Als alter Spediteur:

Wie gesagt du hast überhaupt keinen Vertrag mit Trans-o-flex. Du hast einen Vertrag mit dem Versender, welcher eine "frei Haus" Lieferung beeinhaltet. Ob der Versender das nun mit DHL, UPS, Trans-o-flex oder sonstwem versendet oder auch selber anliefert, kann Dir relativ egal sein.

Solltest Du die Ware nicht erhalten ist es dein gutes Recht umgehend vom Kaufvertrag zurückzutreten, die Lastschrift rücküberweisen zu lassen oder bei einer Überweisung eben das Geld wieder einfordern.

Unterbleibt dies oder weigert sich der Versender den Betrag zu erstatten (Nach dem Motto, wir habens dem und dem Übergeben) musst du diesen leider Anzeigen.

Im Nachgang wird Dir dein Geld bezahlt werden und insofern der Versender die Übergabe an Trans-o-flex beweisen kann, kann er den entstandenen Schaden gemäß der Haftung des Transporteurs, geltend machen.

Viel interessanter finde ich eigentlich die Frage, was passiert eigentlich wenn Dir mal jemand keine Grafikkarte sondern Styropor in den Karton legt. Wie will man beweisen dass der Versender nie die eigentliche Grafikkarte oder Produkt XY im Karton versendet hat?
 
Das wird schwer bis unmöglich! Dann mußt Du "zufällig" einen Zeugen dabei haben, der genauso gespannt wie Du auf Deine neue Grafikkarte wartete und diese zusammen mit Dir einbauen wollte und deshalb bei der Öffnung des Paketes "zufällig" dabei war. Den Fall gab es schon mal, der Käufer ging leer aus bzw. blieb auf dem Schaden sitzen. Die behaupteten Umstände (Stein in der Verpackung statt PC-Teil) waren nicht nachweisbar.
 
Hab ich mir schon fast gedacht, um auf der sicheren Seite zu sein muss ich theoretisch im dem Beisein des Postboten das Paket öffnen. Und bekanntlich haben Paketauslieferer ja massig Zeit .... -.-
 
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