DHL Paket vor der Tür oder bei Nachbarn?

Lionel Hutz schrieb:
Bei DHL? Bei DHL lese ich nur "Absender". Google hat mir gerade nicht weiterhelfen können, kannst du das irgendwie belegen?
Ich dachte bis vor kurzem auch immer das nur der Absender den Antrag stellen kann, bis ich kürzlich in einem anderem Thread drauf aufmerksam wurde, das es auch der Absender könnte. Aber ich habe eben nochmal nachgeschaut, weil ich den Link dazu posten wollte.
Scheinbar kann man das nur bei Briefen online als Empfänger machen. DHL bietet das wohl nur für den Absender an.

rufe beim Shop an -> nein du hast nix bekommen -> musst ne eidesstattliche Erklaerung unterschreiben fuer DHL das du nix bekommen hast -> Shop liefert neu -> Shop stellt die Fehllieferung DHL in Rechnung. Stand 2011
Eidesstaatliche Versicherung? Wozu? Der Bote hat das Paket nicht ordnungsgemäß zugestellt und das auch noch eindeutig im Scanner so angegeben.

Haftbar ist daher DHL. Am einfachsten wäre es wenn der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellt. Entweder das Paket taucht dann wieder auf, oder DHL muss den Schaden übernehmen.
 
da geht der weg von N4zGuL aber vermutlich um Welten schneller.
 
Was ist an dem Weg anders? Shop kontaktieren und Paket Verlust melden.
Denn Rest klärt dann der Shop mit DHL.
Man kann natürlich auch von Shop verlangen das ein neues Paket verschickt wird. Ob der das macht ist ne andere Sache.

Ne Eidesstattliche Versicherung ist nicht nötig, der Bote hat ja zugeben das er das Paket nicht ordnungsgemäß zugestellt hat.
 
wozu warten bis der Nachvorschungsauftrag irgend wann mal geklärt wurde?
kann dem Käufer doch egal sein. der Shop hat ihm die Ware zu liefern...

und da der Shop sicher sein will das der Käufer das Paket nicht doch hat, will er eventuell ne Eidesstadliche Versicherung.
kann der Käufer ja ohne bedenken unterschreiben.
 
florian. schrieb:
wozu warten bis der Nachvorschungsauftrag irgend wann mal geklärt wurde?
kann dem Käufer doch egal sein. der Shop hat ihm die Ware zu liefern...

Exakt. Angemessene Frist zur Nachlieferung setzen, falls der Verkäufer sich weigert, Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis zurückfordern.
 
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