Die betroffenen Patente
Wie ComputerBase aus Industriekreisen erfahren hat, geht es bei den Streitigkeiten um die Verletzung zweier Patente, die mobilen Endgeräten eine effiziente Einwahl in Datennetze ermöglichen. Des Weiteren ist ein drittes Patent berührt, das sich auf die sogenannte adaptive Modulation in einem 3G-Netz bezieht. Dabei wird eine zusätzliche Modulationsinformationssignalisierung für Downlink-Paketzugänge durchgeführt.
Patente fallen nicht unter FRAND-Regelung
Vivo hatte bis zuletzt argumentiert, dass die betroffenen Patente unter die sogenannte FRAND-Regelung fallen.
FRAND steht für „Fair, Reasonable and Non-Discriminatory“ und damit für spezielle Lizenzbedingungen für Patente, bei denen die Patentinhaber von den Nutzern eines Standards in einer sanften Weise Gebühren erhalten, die die Akzeptanz des Standards nicht unnötig gefährdet. Laut einer früheren Erklärung des Herstellers will Vivo aber weiterhin an den Plänen eines langfristigen Engagements auf dem deutschen Markt festhalten.