Paypal friert eingezahltes Geld für 180 Tage ein...

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asus1889 schrieb:
Paypal erfüllt mit dem Einfrieren oder Limitieren den Straftatbestand der Unterschlagung (gem. §246 StGB) und Veruntreuung (gem. §266 StGB).
(Hervorhebung durch mich)

Nur, um mal ein Beispiel für deinen Unsinn zu liefern und gleichzeitig meine Aussage mit einem Fakt zu stützen:
§ 246 I StGB setzt eine (fremde) bewegliche Sache voraus, die fehlt hier komplett. Auch fehlt z. B. der Zueignunswille, PayPal will das Geld ja unstrittig nicht für sich haben. Der § 246 I StGB ist folglich nicht einschlägig.

Hier ein § 246 I StGB-Schema:
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb246
Kannst das ja mal selbst subsumieren (lol!).
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Zeit der Aneignung spielt beim §246 StGB keine Rolle, entscheidend ist das Motiv.

Geld ist eine bewegliche Sache!

...im Sinne von § 91 BGB sind alle beweglichen Sachen, bei denen es auf eine Individualisierung nicht ankommt, und die im Rechtsverkehr nach Zahl, Maß und Gewicht bestimmt zu werden pflegen. Beispiele hierfür sind Kartoffeln, Getreide, Geld, Wertpapiere oder Zucker.

Paypal darf sich gar nichts aneignen egal für welchen Zeitraum. Ein Zinsgewinn der eingegangen Zahlung auf ihrem Konto ist auch nicht zu verneinen ;). Daher ist durchaus ein Motiv für eine Unterschlagung vorhanden.
 
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Ich habe das Prüfschema verlinkt, das ist für den § 246 I StGB dermaßen einfach, dass es selbst der größte Laie verstehen müsste.

Die Prüfung scheitert bereits beim objektiven Tatbestand. Es gibt hier keine fremde bewegliche Sache, da virtuelles Geld weder beweglich, noch eine Sache im Sinne des Gesetzes ist.
Es gibt auch keine Zueignunsabsicht, PayPal will das Geld nicht für sich oder einen Dritten.

Mit Zinsgewinn o. ä. hat der § 246 I StGB nichts zu tun. Alleine die Tatsache, dass du hier stets alle Absätze nennst, während lediglich Abs. 1 von Interesse ist, verdeutlicht die Laienhaftigkeit deiner Aussagen.


Wie gesagt: Du bist für Argumente nicht zugänglich, Dritte sollen sich aber ihr eigenes Bild machen können. Deshalb trete ich deinem Unsinn entschlossen entgegen.
 
Idon schrieb:
Die Prüfung scheitert bereits beim objektiven Tatbestand. Es gibt hier keine fremde bewegliche Sache, da virtuelles Geld weder beweglich, noch eine Sache im Sinne des Gesetzes ist.

Die Überweisung erfolgte auf ein reales Bankkonto, von virtuell kann hier keine Rede sein :D.

Idon schrieb:
Es gibt auch keine Zueignunsabsicht, PayPal will das Geld nicht für sich oder einen Dritten.

Nein, natürlich nicht. Das Geld befindet sich nicht auf Ihrem Bankkonto ;).

Idon schrieb:
Ich habe das Prüfschema verlinkt, das ist für den § 246 I StGB dermaßen einfach, dass es selbst der größte Laie verstehen müsste.

Die Frage musst du dir stellen.
 
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Das könnte in der Tat bereits unwirksam gewesen sein, dafür bedürfte es nämlich der Geschäftsfähigkeit...
 
asus1889 schrieb:
Tja, bei mir ist aber der Saldo ausgeglichen. In Wirklichkeit ist hier nichts im Minus:lol:.

Da kann sich KSP oder Paypal auf den Kopf stellen, dann wird es auch nicht anders sein.

Paypal erfüllt mit dem Einfrieren oder Limitieren den Straftatbestand der Unterschlagung (gem. §246 StGB) und Veruntreuung (gem. §266 StGB).

Man sollte so etwas eigentlich mittels Strafanzeige beikommen und dem Laden mal Feuer unterm Hintern machen.

Du hast mein Post zum Thema schon durchgelesen, oder? Da ist nix StGB §246 und 266.

Hier die neuen AGB´s vom 1. Juli 2015!!!
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full

Bisher ist mir nichts bekannt, das wieder ein Verbraucherverband dagegen vorgeht. Auf was berufst du dich also in den AGB´s?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die AGBs wurden mehrfach aufgeführt. Der TE überliest wieder und wieder die für ihn geltenden Regeln.
Laut eigener Schilderung hat er gegen einige Punkte aus "9." der Paypal AGB verstoßen und regt sich nun über die Sanktionen auf die in "10." definiert sind, falls auch nur ein Punkt aus "9." zutrifft.



Nach seiner Auffassung und Argumentation wäre auch eine Mietkaution eine Unterschlagung. (Wer nichts kaputt macht bekommt die ja auch wieder, also kann man die auch einfach Garnicht zahlen !).
Den Zusammenhang das PP das Geld temporär einfriert um eventuellen Forderungen von anderen PP-Usern nachzukommen ohne selber zahlen zu müssen, und das diese sofort greift wenn das Private PP-Konto in der vom TE-Selbst beschriebenen Art und weise zum Verkauf benutzt wird
versteht er nicht.

Denke das führt zu nix.

Paypal wird keine Forderungen schicken solange kein anderer User Geld vom TE zurückfordert was Paypal dann vorstrecken muss.
Falls doch, dann muss der TE eben zahlen, oder einen Anwalt bemühen der ihm dann sagen wird "Vertrag ist Vertrag" und "Wer lesen kann ist klar im Vorteil".
 
KTelwood schrieb:
Die AGBs wurden mehrfach aufgeführt. Der TE überliest wieder und wieder die für ihn geltenden Regeln.
Du denkst Paypal's AGB sind Gesetz :n8:.
 
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Du hast doch den AGB zugestimmt also sind sie gültig - beide sind einverstanden- Vertrag kommt zustande..
Aber bitte tu mir einen Gefallen- poste regelmässig was passiert - ich habe einfach Spass daran mich über andere Leute zu amüsieren :eek:
 
KTelwood schrieb:
+700€ Eingefroren wegen dem Vorgang: Dein Neuer Saldo deiner Verfügung : 0€
Die 700€ sind eine Rückstellung seites PayPal wenn dritte gegen PayPal eine Forderung wegen Betrug/Käuferschutz/etc. erheben.
Du kannst dein Konto weiter nutzen, aber über die 700€ erst verfügen wenn eine Sperrfrist abgelaufen ist (nach AGB).

Dann buchst du eine/Mehrere Einzahlung in gleicher höhe (ggF gar für andere Vorgänge) Zurück:

0€ - 700€ = -700€


PayPal kann diesn Betrag gemäß dem gegenseit geschlossenen Vertrag von dir fordern, für eben jene 180 Tage.
Das geht vielleicht nicht in deinen Kopf.

Es mag sein dass sein Konto dann für 180 Tage im Minus ist. Aber erst kommen Briefe/Mails mit der Bitte das Konto auszugleichen (mit Fristsetzung). Erst nach verstreichen der Frist geht es an ein Inkasso (vermutlich kommen vorher noch Mahnungen).
Da vergehen schon so einige Tage. Wahrscheinlich ist das Geld bis dahin auch nicht mehr eingefroren und es erübrigt sich.

Man kann schon der Bitte um Ausgleich widersprechen, mit Hinweis auf das eingefrorene Geld und die Kostenminderungspflicht. Dann hat auch das Inkasso schlechte Karten seine Kosten einzufordern.

Dann buchst du eine/Mehrere Einzahlung in gleicher höhe (ggF gar für andere Vorgänge) Zurück:
Alle Abbuchungen dienen dazu das PayPal-Konto auszugleichen. Welcher Vorgang das Konto ins Minus setzte ist dabei völlig irrelevant.

Ich verfüge aber über ausreichend Erfahrung in anderen geschäftlichen Bereichen um berurteilen zu können, dass du mit einem solchen unüberlegten, voreiligen Handeln möglicherweise mehr Probleme schaffst als löst.
Das größte Problem, nämlich das ihm 700€ fehlen, hat er dadurch gelöst.
Die Folge-Probleme sind auch absehbar und halten sich in Grenzen. Die Rücklastschriftkosten wird PayPal noch einfordern. Und wenn er der Bitte um Ausgleich widerspricht, entstehen nicht einmal Mahngebühren.
 
DcJ schrieb:
Du hast doch den AGB zugestimmt also sind sie gültig - beide sind einverstanden- Vertrag kommt zustande..

Bitte informiere dich über die Inhaltsprüfung nach §307 BGB ;).

Es scheinen hier viele zu sein die null Plan von Jura haben und einfach drauf los posten.

Aber was erwartet man von einem Forum wo meistens nur Kiddies unterwegs sind?

Von den 153 Posts gibt es maximal eine Hand voll die Qualität haben. Der Rest ist nur "Bashing", wie man es im "Fachjargon" nennt.
 
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Na wenn du meinst- du weisst ja was ich mache - und ich will dihc nicht persönlich angreifen aber wenn 90% nicht deiner MEinung sind und nur 10% sind deiner Meinung würde ich mir persönlich Gedanken machen - und nur um das abzuklären einen Anwalt um Rat fragen

Aber wenn du dir zu 100% sicher bist mache das ich bin gespannt was passiert
 
DcJ schrieb:
... aber wenn 90% nicht deiner MEinung sind und nur 10% sind deiner Meinung würde ich mir persönlich Gedanken machen

Wenn es nur inkompetente Antworten sind, mache ich mir da überhaupt keine Gedanken ;).
 
Du machstn Thema auf, um zu diskutieren, dass du, du allein Recht hast ?

Konkret gehst du auf nichts ein, erklärst nur das alle anderen "zu dumm sind" aber selber machst du nur Andeutungen wo was irgendwie stehen könnte was deine Position stärkt.


(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.


Wo macht sich PP denn Punkt 9 und 10 der AGB gemäß diesem Text angreifbar?


Beträge die gebucht werden und dabei gegen die Nutzungsbedinungen Verstoßen (wie du es getan hast) werden eingefroren und dienen als Sicherheitsrücklage damit PP nicht auf möglichen Rückforderungen deiner "Kunden" sitzen bleibt. Auch nicht ewig, sondern nur über einen Zeitraum in dem wahrscheinlich alle Rückforderungen gestellt werden.

Das sind eben automatisierte Rücklagen. Hättest du die AGB gelesen wüsstest du, dass sowas passieren kann.
 
KTelwood schrieb:
Du machstn Thema auf, um zu diskutieren, dass du, du allein Recht hast ?

Konkret gehst du auf nichts ein, erklärst nur das alle anderen "zu dumm sind" aber selber machst du nur Andeutungen wo was irgendwie stehen könnte was deine Position stärkt.

Hey er hat mindestens BWL und Jura studiert, er muss es doch wissen, wieso sollte er sonst im Forum nachfragen? :rolleyes::confused_alt:

:daumen:
 
Aber die Abschlussnoten/Punkte hat er noch nicht genannt !
 
Die Diskussionsfreudigkeit des TE ist offenbar und glücklicherweise erschöpft.
Weitere Kundgebungen zum Werdegang dieser Odyssee dürfen sich verkniffen werden.
 
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