Paypal friert eingezahltes Geld für 180 Tage ein...

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Was soll PayPal sich denn trauen? Wenn die dem Richter erzählen, das sie 700€ fordern, der Kunde aber noch 700€ Guthaben hat, dann wird der Richter fragen ob die Kläger noch alle Latten am Zaun haben.

Es empfiehlt sich natürlich eine eventuelle Differenz und die Rücklastschriftkosten zu überweisen, dann kann PayPal auch nichts mehr fordern.
 
Im ganz blöden Fall macht ein Grafikkartenkäufer bei Paypal einen Fall auf und will "Käuferschutz". Eben dafür greift das automatische Einfrieren des Betrages bei ansonsten kostenlosen Transaktionen. Beim ANGEMELDETE VERKÄUFER, die also Gebühren bezahlen müssen, wird ein Teil davon wahrscheinlich als Versicherungsbetrag genommen, Falls PayPal wegen "Käuferschutz" auf der Rückerstattung hängen bleibt.
Dann Zahlt Paypal das von den Einnahmen. (Insolvente Händler sind dann ggf. eben nicht mehr Privat haftbar, dann ist nix mehr zu holen)
Da wo die Transaktionen nichts kosten ist Paypal mit den Kundendaten zufrieden.
Allerdings darf dir PP dann auch das Guthaben einfrieren, bis absolut keine Nachforderung mehr kommen kann, oder statistisch nur noch ganz wenige. Das steht in der AGB.
Verträge kann man machen wie man will. Wer ein "gebührenfreies Universalkonto" haben möchte der hat die zu akzeptieren.
Wenn man bei der Bank eine Festanlage für hohe Zinsen macht, dann kann man ja auch nicht von "unterschlagung" sprechen wenn die Bank das Geld vorzeitig nur gegen Gebühr wieder rausrückt.

Für mich hat Paypal also berechtigte Forderungen nach Deckung des PP-Kontos mit dem Transaktionsvolumen vor dem Einfrieren.
 
KTelwood schrieb:
Wenn man bei der Bank eine Festanlage für hohe Zinsen macht, dann kann man ja auch nicht von "unterschlagung" sprechen wenn die Bank das Geld vorzeitig nur gegen Gebühr wieder rausrückt.

Hier ist er wieder, der Äpfel-mit-Birnen-Vergleich ;)!

Die Bank hat in diesem Fall aber einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Kunden bzgl. eines Finanzproduktes.

Paypal hat mit mir keinen rechtsgültigen Vertrag dafür das sie das Geld einfrieren sollen, wenn es ihnen gerade passt.
 
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Doch, höchstwahrscheinlich die AGB die du akzeptierst.

Da darf nicht drinstehen, das PP Geld vom Verbundenen GiroKonto behalten darf, sobald du es aber auf PP überwiesen hast, oder durch PP eine "berechtige Forderung" durch eine von dir via PP angewiesene Überweisung eine Forderung offen hat, musst du die eben bedienen, wie bei der Kreditkarte.



Wenn da irgendwo in den Seiten drinsteht das "bei verdächtigen Aktivitäten Geldbeträge eingefroren werden dürfen" hast du eben die Arschkarte. Falls nicht, nicht.

Aber Paypal wird kaum allen offenlassen Gebührenfrei zu zahlen wenn sie alle Zahlungen als Freundschaftsdienst deklarieren.


Das Einfrieren von ungewöhnlichen Beträgen ist ja auch Käuferschutz. Jemand schnappt sich deinen Laptop mit gespeichertem Login und überweißt sich dein Guthaben. Dann sendet er das Guthaben an sein GiroKonto, oder kauft damit ein, und macht sein Konto anschließend dicht.
PayPal oder du würde auf dem Negativbetrag sitzen bleiben.
 
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asus1889 schrieb:
Paypal hat mit mir keinen rechtsgültigen Vertrag dafür das sie das Geld einfrieren sollen, wenn es ihnen gerade passt.

Und das weißt du noch gleich woher? Ach ja, deine profunden juristischen Kenntnisse... :freak:

Dir ist schon klar dass es in Deutschland so etwas wie Vertragsfreiheit gibt, ja?

Wenn wir einen Vertrag abschließen, nachdem du mir Geld zur Aufbewarung gibst und ich es dir vorenthalten darf so lange du, was weiß ich, noch immer keine 10 kg abgenommen hast, dann darf ich das tun. Du hast mit PayPal einen Vertrag geschlossen in dem steht, dass sie dir unter bestimmten Bedingungen (gegen die du nunmal verstoßen hast!!!) ebenfalls dein Geld vorenthalten dürfen. Warum schließt du auch solche Verträge ab?

Erst nicht lesen, hinterher jammern... :freak:

Ich will nicht behaupten dass dieser Vertrag juristisch wasserdicht ist, nicht umsonst hat PayPal einen so miesen Ruf, aber was du machst ist auch nicht besser:

PayPal behält sich das Recht vor, Beträge einzufrieren falls Rückforderungen kommen. Und jetzt gehst du her und ziehst annähernd 700,- € per Rücklastschrift zurück, die jemand anders von PayPal bekommen hat. Was könnte nun, nach PayPal's Logik, mit dessen Konto passieren falls da noch ein Guthaben ist? Na? Richtig, es könnte auch gesperrt werden.

Das nimmst du wissentlich in Kauf und bist damit moralisch genau so mies wie PayPal, mit dem Unterschied dass du mit dem Rückzug einer legitimen Lastschrift definitv im Unrecht bist. Bei PayPal ist das mit deiner Kontensperrung noch nicht raus ob sie im Recht sind oder nicht.

Und das nur weil du zu geizig bist, den richtigen Transfertyp zu wählen um ein paar Euro Gebühren zu sparen... :freak:

Aber der feine Herr jammert ja lieber herum anstatt die Sache einfach mal rechtlich klären zu lassen... :mad: :freak:
 
9.1
....
7.Empfangen oder Senden von Zahlungen, bei denen die berechtigte Annahme besteht, dass das Geld aus betrügerischen oder sonstigen verbotenen Aktivitäten stammt.
...
10.2 Maßnahmen von PayPal. Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir Maßnahmen einleiten, die PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in 10.1 genannten Haftung schützen. Wir können unter anderem folgende Maßnahmen treffen:

1. Ihr Recht, das Zahlungsinstrument oder das PayPal-Konto zu nutzen, ausschließen, aussetzen oder einschränken. Dies kann für das gesamte PayPal-Konto gelten oder für einzelne Zahlungsvorgänge. Beispielsweise können wir die Nutzung einer Ihrer Zahlungsquellen beschränken oder die Möglichkeit, Geld zu senden, Abhebungen vorzunehmen oder Finanzdaten zu entfernen. Grundsätzlich informieren wir Sie über solche Maßnahmen im Voraus. Wir können Ihr Recht, das Zahlungsinstrument bzw. Ihr PayPal-Konto zu nutzen, aber auch ohne vorherige Mitteilung ausschließen, aussetzen oder einschränken, wenn wir dies zum Beispiel aus Sicherheitsgründen für notwendig halten oder Sie diese Vereinbarung verletzt haben.
Ihr PayPal-Konto sperren und/oder Guthaben auf Ihrem Reservekonto einbehalten (dies gilt, ohne Beschränkungen darauf, für mehr als 180 (hundertachtzig) Tage, soweit dies von PayPal benötigt wird und soweit das Recht nach Ziffer 10.2 aus einer verbotenen Aktivität gemäß Ziffer 9.1 ag herrührt).

2. Die Ausführung einer bestimmten Zahlung ablehnen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Tatsache der Ablehnung, den Grund und mögliche Lösungswege mit, sofern uns dies nicht rechtlich untersagt ist.


https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full#int_10
Ergänzung ()

Was als "betrügerisch und verboten" eingestuft wird und wann PP das "Berechtigt annimmt.." das bleibt denen überlassen. Oder du klagst.

Faktisch bist du wohl nur eine Datenbankauffälligkeit, mehrfacher Eingang hoher Beträge in kurzer Zeit ist scheint Geschäftsmäßig, dafür aber falscher Kontentyp,also entweder Betrüger oder Gebührenpreller, nach der auch von dir akzeptierten AGB steht es PP frei dein Geld einzufrieren.

Wobei ich jetzt nicht verstehe wie du einen Eingang eines anderen Kunden auf den PP Konto per Lastschrift zurückbuchen kannst...naja vielleicht hab ichs auch falsch verstanden.
 
KTelwood schrieb:
Doch, höchstwahrscheinlich die AGB die du akzeptierst.

Das interessiert niemanden, wenn die AGB nicht BGB konform ist ;).

@daniel_m

Ich merke schon du hast kein Jura studiert. Du bist vielleicht Erstsemester oder Reno in der Ausbildung, aber sicher kein Volljurist ;).

daniel_m schrieb:
Und das nur weil du zu geizig bist, den richtigen Transfertyp zu wählen um ein paar Euro Gebühren zu sparen... :freak:]

Ich nicht sondern der Käufer ;).

daniel_m schrieb:
Aber der feine Herr jammert ja lieber herum anstatt die Sache einfach mal rechtlich klären zu lassen... :mad: :freak:

Kostet zu viel Geld, lohnt sich wegen diesen Betrügern nicht ;).

daniel_m schrieb:
Was könnte nun, nach PayPal's Logik, mit dessen Konto passieren falls da noch ein Guthaben ist? Na? Richtig, es könnte auch gesperrt werden.

Ein weiteres Mal hast du keinen Plan, wie Paypal funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
daniel_m schrieb:
Und jetzt gehst du her und ziehst annähernd 700,- € per Rücklastschrift zurück, die jemand anders von PayPal bekommen hat. Was könnte nun, nach PayPal's Logik, mit dessen Konto passieren falls da noch ein Guthaben ist? Na? Richtig, es könnte auch gesperrt werden.

Nein das könnte nicht passieren. Wäre auch etwas unsinnig. Der andere hat mit der Rücklastschrift nix ja zutun.
Der Schuldner ist in so einem Fall immer derjenige der die Lastschrift zurück holt.
Hier hat der Schuldner (also der TE) aber noch Guthaben auf dem Konto. Ist zwar eingefroren, aber das Geld hat PayPal ja trotzdem.
 
Welcher der zitierten Punkte ist denn "nicht BGB konform" ?
 
asus1889 schrieb:
Ich merke schon du hast kein Jura studiert. Du bist vielleicht Erstsemester oder Reno in der Ausbildung, aber sicher kein Volljurist ;).

Du hast bisher nicht den Eindruck erweckt, als ob du sowas auch nur im Entferntesten beurteilen könntest. Im Gegenteil.

WhiteShark schrieb:
[...]
Hier hat der Schuldner (also der TE) aber noch Guthaben auf dem Konto. Ist zwar eingefroren, aber das Geld hat PayPal ja trotzdem.

Nein, "das" Geld hat PayPal nicht mehr, PayPal hat anderes Geld. Da ist auch das Problem, durch welches sich der TE juristisch angreifbar gemacht hat.
 
Ihr könnt ja beide eure Punkte im 1. und 2. Examen nennen und euch Vergleichen :evillol:
 
Welcher Jurist würde denn Geld von PayPal zurückbuchen und das damit verargumentieren, dass PayPal einem ja vielleicht, theoretisch, eventuell, auch Geld schuldet?

Und welcher Jurist würde in einem Computerforum fragen, ob man gegen einen Inkasso-Bescheid Widerspruch einlegen kann und welche Folgen sich daraus ergeben? (vgl. https://www.computerbase.de/forum/t...geld-fuer-180-tage-ein.1547804/#post-18312837 )


Manche Leute ignorieren Ratschläge eben ausgiebig - das sind oft auch die, die dann öffentlich jammern. Mimimi, XY war so fies zu mir, dabei habe ich nüüüüx gemacht. Da lasse ich mir dann auch nicht das Popcorn und die Cola nehmen.
 
Idon schrieb:
Nein, "das" Geld hat PayPal nicht mehr, PayPal hat anderes Geld. Da ist auch das Problem, durch welches sich der TE juristisch angreifbar gemacht hat.

Es ist ein Konto. Dieses will PayPal ausgeglichen haben. Es ist egal wie dieser Ausgleich erfolgt, hier gilt "Geld ist Geld".
Er macht sich dadurch auch nicht juristisch angreifbar, solange sein Konto ausgeglichen ist (was es, abgesehen von der Differenz, auch ist).

Die Frage ist ob die Lastschriften erst erfolgten nachdem die 700€ bereits gut geschrieben wurden, oder schon zuvor.
Erfolgten sie erst danach, dann dürfte PayPal auch schlechte Karten haben die Rücklastschriftgebühr einzufordern, denn es war ja Guthaben vorhanden.

Welcher Jurist würde denn Geld von PayPal zurückbuchen und das damit verargumentieren, dass PayPal einem ja vielleicht, theoretisch, eventuell, auch Geld schuldet?
Es geht nicht um theoretisch oder eventuell, PayPal schuldet dem TE das Geld.

Ist ja auch ein übliches Vorgehen. Was nicht mehr benötigtes verkaufen und vom Erlös was neues kaufen.
Das Geld war ja dem Konto gutgeschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
bensel32 schrieb:
Als Tip: gibt mal Mondverschwörung bei Youtube ein

bensel32 schrieb:
Edit: Und wenn du schon den ÖR ins Spiel bringst:

Ich meine "Beiträge" des ÖR und nicht Praktikanteninhalte. ;)

Und wenn ich es selbst erlebt hätte (wie unfassbaren Sch*** mit PayPal), würde ich auch an "Mondverschwörung" glauben...

@WhiteShark: es geht nicht um ein Konto, auf dem einfach Geld liegt. Es geht darum, dass PayPal zur Sicherung von Forderungsausfällen Geld vorhält, dass dann nicht einfach mit anderen Forderungen ausgeglichen werden kann. Denn sonst wäre es ja nicht sehr sicher mit der Sicherung. ;)

Vor Gericht müsste deshalb nicht nur die Forderung von PayPal gegenüber dem Schuldner nachgewiesen werden. Es müsste vorher auch festgelegt werden, dass das Zurückbehalten des Geldes aus den genannten Gründen nicht rechtmäßig und damit unwirksam ist. Das sind zwei Sachverhalte, die sich nicht vermischen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deliberation schrieb:
Das sind zwei Sachverhalte, die sich nicht vermischen lassen.

Wenn man folgendes weiß: 700 Euro - 700 Euro= 0 Euro (Saldo)

Da Paypal, wie der Mitarbeiter mir heute sagte eine Bank ist, erfolgt die Berechnung des Saldos nach dieser simplen Arithmetik ;).
 
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Der vzbv hat im September 2014 ein Urteil erwirkt, dass PayPal die Verwendung diverser Klauseln in den Nutzungsbedingungen untersagt: http://www.vzbv.de/meldung/rechtsstreit-gegen-paypal-erfolgreich-abgeschlossen
Allerdings ist der Punkt 10.2 Abschnitt 2 in dem Urteil nicht enthalten.
10.2 Maßnahmen von PayPal. Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir Maßnahmen einleiten, die PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in 10.1 genannten Haftung schützen. Wir können unter anderem folgende Maßnahmen treffen:
2. Ihr PayPal-Konto sperren und/oder Guthaben auf Ihrem Reservekonto einbehalten (dies gilt, ohne Beschränkungen darauf, für mehr als 180 (hundertachtzig) Tage, soweit dies von PayPal benötigt wird und soweit das Recht nach Ziffer 10.2 aus einer verbotenen Aktivität gemäß Ziffer 9.1 ag herrührt).
Vermutlich hat der TE dagegen verstoßen. Wenn der vzbv diesen Punkt nicht beanstandet, scheint das Vorgehen von PayPal rechtlich sauber zu sein.
 
Siehe hier:

PayPal behält sich willkürlich das Recht vor, Teile bestehender Guthaben für 180 Tage einzubehalten. Sie nennen es dann einfach „Reserve." Eine solche Klausel dürfte nicht nur gem. § 305c BGB überraschend sein, sondern auch der Inhaltskontrolle des § 307 BGB kaum standhalten.
 
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asus1889 schrieb:
Wenn man folgendes weiß: 700 Euro - 700 Euro= 0 Euro (Saldo)

Ja, im Kaufmannspielzeug für Kinder zwischen 3 und 8 Jahren ist das so. ;)

asus1889 schrieb:
Da Paypal, wie der Mitarbeiter mir heute sagte eine Bank ist, erfolgt die Berechnung des Saldos nach dieser simplen Arithmetik ;).

Wer sagt das? Der Paypal-Mitarbeiter sicher nicht. Beispiel: wenn Du eine Wohnung vermietest, hinterlegst Du eine Kaution, in diesem Fall von 2500,- Euro. Dann machst Du während Deiner Mietzeit etwas in der Wohnung kaputt und befindest Dich auch nach Beendigung des Mietverhältnisses auch noch im Streit mit dem Vermieter. Kann der Vermieter dann einfach die Kaution zur Befriedigung offener Forderungen verwenden? Nein, kann er nicht. Auch wenn die Beseitigung des Schadens genau der Kaution entspräche. Es sind zwei verschiedene Rechtslagen, die getrennt bewertet werden müssen.

asus1889 schrieb:

Bitte bei Zitaten immer Quellen angeben.
 
Welcher Schaden ist denn Paypal entstanden ;)?

Ich sehe eher, das Paypal die Unwiderrufbarkeit einer Überweisung ausnutzt, um sich mittels des eingefrorenen Geldes einen Vermögensvorteil zu verschaffen (auch wenn es erstmal nur Zinsen sind).

Ich bin echt froh, dass ich einiges über Paypal per Lastschrift umgesetzt habe, sonst hätte ich nun die A-Karte und könnte hoffen das dieser Abzockerschuppen nach 180 Tagen die Kohle wieder rausrückt.

Deliberation schrieb:
Wer sagt das? Der Paypal-Mitarbeiter sicher nicht.

Das Paypal eine Bank ist hat er gesagt... .
 
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