Paypal friert eingezahltes Geld für 180 Tage ein...

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Ich bin mir immer noch nicht sicher, was beim TE wirklich passiert ist.
Bis jetzt hat er auch keine sinnvolle, zusammenhängen Erklärung geliefert. Ne Art Zeitstrahl wäre hier praktisch.
Wer hat wem Geld überwiesen etc.
 
Steht doch da. Die haben das Konto gesperrt, weil ich eine Freundschaftszahlung (für eine GTX 980 Ti) in Höhe von 630 Euro erhalten habe und sie Betrug dahinter vermuten, weil Freundschaftszahlungen in der Höhe ungewöhnlich sein sollen.

Sie rechnen bei einem eventuellen Betrug meinerseits mit einer Rückbuchung bzw. dem Melden einer nicht autorisierten Zahlung seitens des Käufers.

Wegen einer eventuellen Rückbuchung sperren sie gleich das gesamte Guthaben für 180 Tage.
 
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Ich habe 2 x solch eine Transaktion ( Paypalfriends-Zahlungen von Forenusern (Marktplatz)) über das Konto abgewickelt.
 
Wow, also 1. der Tread ist ja unglaublich lang.
2. Schätze das ich selbst beinah genau so gehandelt hätte wie der te (vorher hätte ich mit anwälten gesprochen )

3. Das paypal geld zurückbehält für eine gewisse Zeit zurückbehält, wegen forderungen oder so verstehe ich ja, aber es einzufrieren (180 TAGE) obwohl es nicht deren Geld ist / es keine geldwäsche gab etc. bzw. es keine forderungen gibt oder dergleichen , einfach nur dreißt / illegal.

4. Wenn man eine firma besitzt, sollte man sich an das Recht halten, in dem Land in welches man geschäfte abschliesst.
Kann man das nicht / will man das nicht . Ist die firma nicht mehr koscher.
Abgesehen davon das man sein Ruf einfach zerstören kann durch squriele Geschäftspraktiken.
5. Viele inkasso forderungen sind nicht legal , ich sag nur redtube.

Freundschaftszahlungen - selbst schuld wenn Paypal so ein service anbietet ihn aber nicht einschränkt z.B nur 10x pro jahr pro freund/in oder sowas in der richtung.
Es ist doch schon naheliegend / verständlich das leute "die Freundschaftszahlung" missbrauchen / falsch nutzen um gebühren zu umgehen. Auch wenn das nicht zulässig ist durch die AGB. Eine Warnung an die Nutzer wäre evtl. wirksamer als gleich auf die barriekaden zu gehen.



Beschwerde mich doch auch nicht wenn ich etwas "verschenke" , dafür aber nix bekomme bzw. kein anspruch auf etwas habe als gegenleistung!





Das der Te mit konsequenzen zu rechnen hat das weiß er wohl jetzt.
 
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asus1889 schrieb:
Ich habe 2 x solch eine Transaktion ( Paypalfriends-Zahlungen von Forenusern (Marktplatz)) über das Konto abgewickelt.

Oh, das ist aber wirklich sehr wenig. Daran dürfte es ja nun nicht liegen. Ich hatte einmal den Fall, das ich 2-3 Tage warten musste, eh ich das Geld auf mein Bankkonto ziehe. Was ich immer mache.
Hast du mal versucht Ebay anzuschreiben? Ich würde es tun.
 
Ebay? Paypal gehört nicht mehr zu Ebay.

Guckt euch das Video an und was die Rechtsanwälte sagen.

Nun wisst ihr warum Paypal kein Geld einfrieren darf ;).

Das Gebahren von Paypal ist:

Untreue oder Unterschlagung
 
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asus1889 schrieb:
Steht doch da. Die haben das Konto gesperrt, weil ich eine Freundschaftszahlung (für eine GTX 980 Ti) in Höhe von 630 Euro erhalten habe und sie Betrug dahinter vermuten, weil Freundschaftszahlungen in der Höhe ungewöhnlich sein sollen.

Sie rechnen bei einem eventuellen Betrug meinerseits mit einer Rückbuchung bzw. dem Melden einer nicht autorisierten Zahlung seitens des Käufers.

Wegen einer eventuellen Rückbuchung sperren sie gleich das gesamte Guthaben für 180 Tage.

Aus den PayPal AGB:

Eine "persönliche Zahlung" ist eine Zahlung, der kein Kauf oder Verkauf zugrunde liegt (d.h., die Zahlung wird nicht für Waren oder Dienstleistungen geleistet), sondern die beispielsweise an Freunde oder Familienmitglieder (unter Verwendung des Buttons "Persönlich" in der Funktion "Geld senden" im PayPal-Konto) gesendet wird oder die Sie von Freunden oder Familienmitgliedern erhalten. Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE#int_3

Anhang 1, Gebührenaufstellung


Dagegen hast du verstoßen, die PayPal AGB hast du aber mit Einrichtung des Kontos akzeptiert und nur weil womöglich einige Teile der AGB nicht konform mit hiesigem Recht gehen, bedeutet dies NICHT dass dieser Teil nicht rechtskonform ist.

Noch Fragen? Wenn ja, kläre sie mit deinem Rechtsbeistand... Ach halt, hättest du ja besser vorher (!!) tun sollen!
 
daniel_m schrieb:

Ja, warum bist du des Lesens nicht mächtig? Sie haben nicht dies getan:

"so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren."

sondern etwas vollkommen anderes ;).
 
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asus1889 schrieb:
Ja, warum bist du des Lesens nicht mächtig?

Bin ich, du aber anscheinend nicht, denn du hast die AGB nicht gelesen und dann dagegen verstoßen. Und jetzt musst du halt mit den Konsequenzen leben. Und wenn du wissen möchtest ob die AGB rechtens sind oder nicht, musst du halt einen Rechtsbeistand aufsuchen.

Da kann dir hier niemand helfen, ich auch nicht... Ist mir schon klar, aber anscheinend schaffst du es nicht das zu erkennen.

Aus dem letzten Satz deines Videos:

"XY hat unterdessen gegen die PayPal Verantwortlichen Strafanzeige gestellt."

Könntest du auch tun anstatt hier nach "Erfahrungen" anderer User zu fragen.

Edit: Ach ja, und dann viel Spaß mit PayPals Antwort wegen deinen ungerechtfertigten Rücklastschriften!
 
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@Idon

Bemächtigung meines Eingentums ;)

Geld ist Geld, da gibt es keinen Unterschied.

Zum Abschluss noch eines:

Wie jemand hier schon richtig festgestellt hat, wenn ihr in der Situation sein würdet, würdet ihr brav Paypal das Geld für ungewisse Zeit (mindestens 180 Tage überlassen), zum Anwalt gehen und mehrere 100 Euro versenken, ohne das es nur die winzigste Chance auf Erfolg hat und das Geld für den Rechtsstreit nur bei gewonnem Gerichtsverfahren wieder und alles nur weil Paypal so auglaublich korrekt ist und Unterschlagung/Untreue begeht.

Ich denke 99,99 % der Leute hier würden selbiges tuen. Immer dieses geheuchelte Gutmenschentum geht gar nicht.
 
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asus1889 schrieb:
Zum Abschluss noch eines:

Wie jemand hier schon richtig festgestellt hat, wenn ihr in der Situation sein würdet, würdet ihr brav Paypal das Geld für ungewisse Zeit (mindestens 180 Tage überlassen), zum Anwalt gehen und mehrere 100 Euro versenken, ohne das es nur die winzigste Chance auf Erfolg hat und das Geld für den Rechtsstreit nur bei gewonnem Gerichtsverfahren wieder und alles nur weil Paypal so auglaublich korrekt ist und Unterschlagung/Untreue begeht.

Ich denke 99,99 % der Leute hier würden selbiges tuen. Immer dieses geheuchelte Gutmenschentum geht gar nicht.

Zum Abschluss:

- Üblicherweise sucht man sich seine Geschäftspartner (in diesem Fall PayPal) genau aus und schaut schon vorher wie die drauf sind.
- Üblicherweise liest man sehr aufmerksam die AGB, nachdem man irgendwo ein Konto eröffnet hat.
- Üblicherweise hat man eine Rechtsschutzversicherung der man den Fall zumindest vortragen kann um von ihr eine Erfolgseinschätzung zu erhalten. Da riskiert man nicht mehrere hundert Euro.
- Üblicherweise denkt man vorher nach bevor man handelt, um eine Situation nicht noch unnötig schlimmer zu machen.
- Üblicherweise würden 99% der Leute tatsächlich so handeln dass sie die 180 Tage aussitzen und dann das PayPal Konto kündigen.

Und das hat nichts mit dem von dir so abschätzig genutzten Wort "Gutmenschentum" zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand, über den halt nicht jeder verfügt.
 
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Idon schrieb:
@ WhiteShark

Nein, es ist eben nicht egal wie und woher er sich das Geld zurückgeholt hat. In der Theorie gibt es für diese Problematik die Aufrechnung, in der Praxis scheitert sie schon daran, dass der TE sie nicht erklärt hat.
Es ist egal, da es nicht um die Vorgänge geht, sondern einzig und allein um den Ausgleich des Kontos. Das Konto ist/war 700€ im Plus.
Diese 700€ hat er sich durch die Rücklastschrift wieder geholt. Dadurch fällt das Konto auf Null.

Ob der TE bei einer berechtigten Forderung Widerspruch einlegt oder nicht ist sowieso völlig irrelevant, PayPal (oder deren Inkasso) holen sich einen Titel und spätestens dann muss der TE Farbe bekennen - oder sie pfänden eben einfach seinen Kram.
Einen Titel kann man nicht einfach holen. Dazu braucht es einen unwidersprochenen Mahnbescheid, oder ein gewonnenes Verfahren.
Erst dann kann gepfändet werden.
Da sein Konto aber auf Null steht und nicht im Minus ist (er also keine Schulden bei PayPal hat), wird PayPal wohl kaum vor Gericht eine Forderung durchsetzen können.

Du hast aber die für dich schlimmste aller Möglichkeiten gewählt, indem du Lastschriften hast zurückbuchen lassen, deren Empfänger vermutlich zweifelsfrei das Geld bekommen sollten. Das wird nicht klappen und damit handelst du dir vermutlich jede Menge Ärger mit PayPal ein.
Die Empfänger bekommen auch das Geld. Denen kann es egal sein ob der TE die Lastschriften zurück holt. Das wird denen deswegen nicht einfach wieder weggenommen.


Ich würde jetzt einfach abwarten was PayPal macht. Vermutlich wird das PayPal-Konto einfach wieder auf Null gesetzt, ggf paar Euro ins Minus wegen der Rücklastschriftgebühren.
Der TE hat ja sein Geld. Somit ist PayPal am Zug, falls die irgendwas fordern.

- Üblicherweise würden 99% der Leute tatsächlich so handeln dass sie die 180 Tage aussitzen und dann das PayPal Konto kündigen.
Dann zähle ich zu den 1%. Denn ich hätte wohl genauso gehandelt wie der TE. Denn warum sollte man PayPal einen kostenlosen Kredit für 180 Tage einräumen?

Und derzeit gibt es keinen Grund zum Anwalt zu gehen, denn das Geld ist ja wieder da und der Rest hängt davon ab wie PayPal weiter agiert.
 
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asus1889 schrieb:
@Idon

Bemächtigung meines Eingentums ;)

Geld ist Geld, da gibt es keinen Unterschied.

Na, wenn das so ist, dann hätte ich mir das Jura-Studium sparen können. Immerhin weißt du's ohne Jura-Kenntnisse (vermeintlich) besser.

Edit:
@ WhiteShark

Nein, es ist nicht egal, da es sich um zwei Vorgänge handelt. Das mag juristisch spitzfindig sein, ist aber nicht meine Schuld.

Bei einem Mahnbescheid wird die Berechtigung der Forderung des Weiteren überhaupt nicht geprüft. Dass sie vorliegt, hat der TE hier mehrfach bestätigt.

Aber gut, für manche steht halt der Aktionismus ganz oben. Legal, illegal, scheißegal.
 
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Die Vorgänge sind völlig irrelevant. Die Bank interessiert es ja auch nicht wie ich mein Konto ausgleiche, genauso geht es hier auch nur um den Ausgleich des Kontos.

Bei einem Mahnbescheid wird die Berechtigung der Forderung des Weiteren überhaupt nicht geprüft. Dass sie vorliegt, hat der TE hier mehrfach bestätigt.
Ersteres ist richtig, aber dem Mahnbescheid kann man ohne weiteres widersprechen.
Und ich wüsste nicht wie die Forderung berechtigt sein soll. Konto ist 700€ im Plus, 700€ Rücklastschriften, ergibt eine Forderung von 0€.
Nur die Rücklastschriftkosten müssen eventuell getragen werden.


Vermutlich wird eh nicht viel passieren. PayPal setzt das Konto auf Null, bzw erstmal ins Minus (bis die Einfrierung rum ist). Dann werden noch die Rücklastschriftkosten eingefordert und gut ist.
 
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WhiteShark schrieb:
Und ich wüsste nicht wie die Forderung berechtigt sein soll. Konto ist 700€ im Plus, 700€ Rücklastschriften, ergibt eine Forderung von 0€.
Nur die Rücklastschriftkosten müssen eventuell getragen werden.
+ die Differenz. Genauere Zahlen wurden zwar immer schnell wegeditiert, aber wenn man das mitbekommen hat, dann weiß man auch das er in der Summe eher bei -25 als bei 0 steht.

Das Vorgehen ist keineswegs rechtlich aktzeptabel - die einzige Hoffnung ist, das Paypal sich nichts traut.
 
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