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Tandeki
Gast
asus1889 schrieb:Bringt denen auch nichts, da die AGB nach deutschem Recht nicht gültig sind
Das ist nicht das Problem.
asus1889 schrieb:Deswegen gab es in Deutschland auch noch nie ein Verfahren welches seitens Paypal eingeleitet wurde.
Der Grund ist eher, dass der Hauptsitz von Paypal in Luxemburg und die rechtliche Schiedsstelle in England ist.
asus1889 schrieb:Deswegen die Frage, wie kann man gegen Inkasse Widerspruch einlegen?
Google mal, da gibt es Vorlagen. Wichtig ist nur, dass die Forderung von Dir konsequent bestritten wird. Denn das verhindert im Zweifelsfall Negativeinträge. Und sobald ein gerichtlicher Bescheid kommt, musst Du halt auch die entsprechenden Schritte fristgemäß einleiten.
Evil E-Lex schrieb:Die Nutzungsbedingungen sind hier eindeutig (Hervorhebungen von mir):
Na das beschreibt aber einen anderen Fall. Hier wurde das Guthaben eingefroren.
Peter_Shaw schrieb:Das Vorgehen des TE entbehrt halt leider jeglicher Rechtsgrundlage.
Ja, das Modell des Aufrechnens funktioniert leider nicht. Im Zweifelsfall hat der TO nun zwei Verfahren an der Backe.