Paypal friert eingezahltes Geld für 180 Tage ein...

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asus1889 schrieb:
Bringt denen auch nichts, da die AGB nach deutschem Recht nicht gültig sind

Das ist nicht das Problem.

asus1889 schrieb:
Deswegen gab es in Deutschland auch noch nie ein Verfahren welches seitens Paypal eingeleitet wurde.

Der Grund ist eher, dass der Hauptsitz von Paypal in Luxemburg und die rechtliche Schiedsstelle in England ist.

asus1889 schrieb:
Deswegen die Frage, wie kann man gegen Inkasse Widerspruch einlegen?

Google mal, da gibt es Vorlagen. Wichtig ist nur, dass die Forderung von Dir konsequent bestritten wird. Denn das verhindert im Zweifelsfall Negativeinträge. Und sobald ein gerichtlicher Bescheid kommt, musst Du halt auch die entsprechenden Schritte fristgemäß einleiten.

Evil E-Lex schrieb:
Die Nutzungsbedingungen sind hier eindeutig (Hervorhebungen von mir):

Na das beschreibt aber einen anderen Fall. Hier wurde das Guthaben eingefroren.

Peter_Shaw schrieb:
Das Vorgehen des TE entbehrt halt leider jeglicher Rechtsgrundlage.

Ja, das Modell des Aufrechnens funktioniert leider nicht. Im Zweifelsfall hat der TO nun zwei Verfahren an der Backe.
 
Das mit den AGB mag sein, aber das rechtfertigt nicht das Handeln deinerseits.

Falls eine Forderung von einem Inkassobüro kommt musst du diesem widersprechen. Wie das geht sagt dir Google.
Oder geh zum Anwalt. Der weiß zu tun ist. Und das am besten bevor du dich in irgendwas verrennst.

Der PayPal-"Support" ist nicht zu gebrauchen. Egal ob man freundlich sein Problem schildert oder ins Telefon brüllt.
 
asus1889 schrieb:
Die Vorgänge waren Rückzahlungen :D. Ich habe nichts dafür erhalten, da bereits zurückgesendet.

Du hast also Waren für 700€ gekauft und zurück gesendet? Dafür hast du das Geld wieder erhalten. Somit hat Paypal keinen Verlust oder verstehe ich das gerade falsch. Außerdem, wie kannst du Geld von Paypal zurück bekommen wenn dein Konto gesperrt ist?

An die 700€ kommst du nicht aber an die Rückzahlungen?
 
Welchen Schufa Eintrag denn? Den kann PayPal erst machen wenn sie einen vollstreckbaren Titel haben.

Und er hat ein Kundenkonto. Dieses war 700€ im Plus, egal ob eingefroren oder nicht. Die 700€ die PayPal ihm schuldet hat er sich zurecht wieder geholt.
Es ist völlig egal ob die aus einem anderem Vorgang kamen, denn es ist das gleiche Kundenkonto.
Dieses Konto steht ja nun auf 0. PayPal kann also nichts einfordern. Höchstens die paar Euro Gebühren für die rücklastschrift.

Und ich würde nicht zum Anwalt gehen. Dann du hast dein Geld bereits wieder. Solange PayPal nicht klagt ist ein Anwalt nur rausgeworfenes Geld.

Ach und natürlich kann man gegen die Forderung eines Inkasso Widerspruch einlegen. Ruhe ist dann aber meist nicht. Da kommen oft weitere bettelbriefe und eventuell ein Mahnbescheid.
 
asus1889 schrieb:
Bringt denen auch nichts, da die AGB nach deutschem Recht nicht gültig sind :D.
Sagt wer? Selbst falls einige Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen sollten, werden dadurch nicht automatisch die gesamten AGB ungültig.
 
@White Shark

Du hast es kapiert.

@Evil E-Lex

Zeig mir doch die Stelle im BGB wo steht, das Paypal (oder eine andere Bank, ohne Geldwäscheverdacht) einfrieren darf.
 
@ WhiteShark

Nein, es ist eben nicht egal wie und woher er sich das Geld zurückgeholt hat. In der Theorie gibt es für diese Problematik die Aufrechnung, in der Praxis scheitert sie schon daran, dass der TE sie nicht erklärt hat.

Ob der TE bei einer berechtigten Forderung Widerspruch einlegt oder nicht ist sowieso völlig irrelevant, PayPal (oder deren Inkasso) holen sich einen Titel und spätestens dann muss der TE Farbe bekennen - oder sie pfänden eben einfach seinen Kram.


@ asus1889

Ja, ich meine, dass meine Methode besser ist, als der Unsinn, den irgendwelche Laien im Internet schreiben. Alleine dein Versteifen auf die Ungültigkeit irgendwelcher AGB und die Tatsache, dass du beide Vorgänge meinst vermischen zu können zeigt, dass dich das juristisch überfordert. Das ist auch in Ordnung, Jurisprudenz ist ein komplexer Sachverhalt. Problematisch ist, dass du noch gar nicht bemerkt zu haben scheinst, in welcher Problematik du dich tendenziell befindest.


asus1889 schrieb:
Zeig mir doch die Stelle im BGB wo steht, das Paypal (oder eine andere Bank, ohne Geldwäscheverdacht) einfrieren darf.

Das ist irrelevant, da es sich um zwei verschiedene Vorgänge handelt. Oder, anders gesagt: Zeig du doch mal die Stelle im BGB, die deine Auffassung stützt. §§ 387 ff. BGB hast du ja wohl bereits verwirkt.
 
Ob etwas juristisch korrekt ist, interessiert bei Paypal nicht. Kennst du den Spruch:

"Recht haben und Recht bekommen." ?

Anscheinend nicht.

Die Stelle im BGB wird mir Paypal schon zeigen, falls vorhanden. Ich bezweifle es jedoch stark.
 
Wenn ich was zurück schicke z.B. Retoure wie vor kurzem hat PayPal vom mein Konto Geld abgebucht nun wurde mir das Geld zurück geschickt aber PayPal friert es ein keine Ahnung warum und es dauert ewig bis die dass Geld zurück überweisen und das machen die immer. Muss manchmal Wochen auf mein Geld wartenmb es steht immer temporär hold drauf.
 
cobra82 schrieb:
Wenn ich was zurück schicke z.B. Retoure wie vor kurzem hat PayPal vom mein Konto Geld abgebucht nun wurde mir das Geld zurück geschickt aber PayPal friert es ein keine Ahnung warum und es dauert ewig bis die dass Geld zurück überweisen und das machen die immer. Muss manchmal Wochen auf mein Geld wartenmb es steht immer temporär hold drauf.
Nein, das machen die nicht immer.
In den wenigen Fällen, als mir Geld zurückerstattet wurde, ist der Fall nie aufgetreten. Somit muss es dafür wohl einen Grund geben warum die das im Einzelfall tun.
 
asus1889 schrieb:
Die Stelle im BGB wird mir Paypal schon zeigen, falls vorhanden. Ich bezweifle es jedoch stark.

Was genau hat das BGB mit dem Recht einer Bank zu tun, Konten aus bestimmten Gründen zu limitieren?
 
@ asus1889

PayPal ist hier gar nicht mehr das Problem, du bist es. Du hast PayPal 700€ weggenommen und dein Argument, dass die dir auch 700€ weggenommen haben, ist völlig wertlos. Offensichtlich bist du es also, der den Spruch "Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen" nicht kennt. Anstatt Schadensbegrenzung zu betreiben machst du hier auf Babo, das halte ich für unklug, aber es ist dein Geld und dein Leben.
 
Naja, ich kann ihn schon verstehen. Paypal schaltet in solchen Fällen auf stur und er will sich das nicht gefallen lassen.
 
Deliberation schrieb:
Was genau hat das BGB mit dem Recht einer Bank zu tun, Konten aus bestimmten Gründen zu limitieren?


Es ist das luxemburgische Geldwäsche Gesetz, welches dieser Methodik zugrunde liegt.

In Deutschland ist dieses aber nicht gültig und daher ist diese Vorgehensweise nichtig.

tom28199 schrieb:
muss Mann die AGB nicht akzeptieren wenn Mann ein Konto eröffnet ??

Wenn diese nicht mit dem deutschen Recht konform sind, ist es vollkommen egal.

Paypal hat keine hoheitlichen Rechte Geld "einzufrieren". Selbst bei einem Betrugsfall, dem ich vor Jahren zum Opfer gefallen bin, konnte nur per richterlicher Anordnung ein entsprechendes Bankkonto "eingefroren" werden und das hat Wochen gedauert ;).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@TE
Verstehe ich hier was falsch? Du hast 700€ Rückzahlungen bekommen, weil du die Ware nicht wolltest. Richtig?
Dein Konto wurde eingefroren? richtig?
Dann hast du die Rückzahlungen zurück gebucht? Richtig?
 
Deliberation schrieb:
Naja, ich kann ihn schon verstehen. Paypal schaltet in solchen Fällen auf stur und er will sich das nicht gefallen lassen.

Klar, ich kann ihn auch verstehen und würde auch manchmal gerne so handeln. Das ändert aber nichts an den (juristischen) Fakten. Wenn mich mein Nachbar nervt schicke ich ja auch keinen Schlägertrupp vorbei oder zünde sein Auto an, auch wenn's vielleicht mal in den Fingern jucken sollte.
 
WhiteShark schrieb:
Welchen Schufa Eintrag denn? Den kann PayPal erst machen wenn sie einen vollstreckbaren Titel haben.

Und er hat ein Kundenkonto. Dieses war 700€ im Plus, egal ob eingefroren oder nicht. Die 700€ die PayPal ihm schuldet hat er sich zurecht wieder geholt.
Es ist völlig egal ob die aus einem anderem Vorgang kamen, denn es ist das gleiche Kundenkonto.
Dieses Konto steht ja nun auf 0. PayPal kann also nichts einfordern. Höchstens die paar Euro Gebühren für die rücklastschrift.

Und ich würde nicht zum Anwalt gehen. Dann du hast dein Geld bereits wieder. Solange PayPal nicht klagt ist ein Anwalt nur rausgeworfenes Geld.

Ach und natürlich kann man gegen die Forderung eines Inkasso Widerspruch einlegen. Ruhe ist dann aber meist nicht. Da kommen oft weitere bettelbriefe und eventuell ein Mahnbescheid.

Exakt so sehe ich das auch.

Paypal kann gerne Dein Konto sperren für weitere Vorgänge etc., wenn Du irgend etwas gemacht hast, was nicht den AGB entspricht. Aber das Blockieren bzw. Einfrieren deines Geldes für 180 Tage (halbes Jahr, geht's noch?) geht gar nicht. Ich hätte vermutlich ähnlich gehandelt. Mache dir zur Sicherheit noch Ausdrucke über deinen Kontostand und wenn es geht noch ein paar Screenshots - bevor sie dein Konto ganz sperren und du nicht mehr einloggen kannst.
Schreibe dir zu all dem noch einen Vermerk, wann sich was sie ereignet hat, wenn du es noch zusammen bekommst, mit Datum/Uhrzeit. Falls da mal was juristisch kommen sollte.
 
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