Paypal friert eingezahltes Geld für 180 Tage ein...

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Du hast Lastschriften zurückgehen lassen, welche für andere Dinge waren, als die 700€, um die es geht?

Und das auch noch unkommentiert? Das ist erstmal problematisch. Es gibt zwar die Möglichkeit einer Aufrechnung, allerdings nicht auf diese Weise.

Kurz: Ja, PayPal kann dir was. Das scheitert schon an der Aufrechnungserklärung deinerseits, ohne, dass man jetzt auch noch prüfen müsste, ob PayPal die Aufrechnung vielleicht ausgeschlossen hat oder diese anderweitig nicht in Frage kommt. Rechtssicherheit kann dir hier nur ein Anwalt geben - ob der sich finanziell lohnt musst du wissen, eventuell wäre aber jetzt der richtige Zeitpunkt, um mal deine Rechtschutzversicherung anzurufen.
 
Die Vorgänge waren Rückzahlungen :D. Ich habe nichts dafür erhalten, da bereits zurückgesendet.

Ich bin echt froh, dass ich von diesem unseriösen Unternehmen noch verfügbare Lastschriften besitze, sonst könnte ich auf knapp 700 Euro verzichten. Denn auch nach 180 Tagen hat man keine Garantie das Geld wieder zu bekommen. Es gab Fälle da warteten Geschädigte 1,5 Jahre ohne Erfolg.

Wegen so etwas würde ich persönlich keinen Schufa-Eintrag riskieren, aber genau das tust du gerade.

Dann lieber ~700 Euro in den Wind schießen... . Du musst eins verstehen, die haben gar keinen Anspruch auf das Geld, die AGB sind nach deutschem Recht nicht gültig. Geld einfrieren dürfen sie auch nicht.
 
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Ich käme nie auf die Idee ein PayPal Konto zu eröffnen. Das einzige was bei denen sicher ist, dass die dich abzocken. Kündige dein PayPal Konto und wenn von denen noch was kommt, Anwalt einschalten.

Und in Zukunft mehr vertrauen zu deinen "Freunden" haben. Ein Freund zahlt auch seine Schulden...
 
Idon schrieb:
Du hast also kommentarlos Geld einbehalten, welches PayPal zusteht.

Tja und sie haben Geld welches mir zusteht... .

Peter_Shaw schrieb:
Das sagt doch keiner. Das Geld ist schließlich nicht weg, sondern nur eingefroren.

Wer's glaubt, ich glaube denen nach den ganzen Storys die so kusieren nichts mehr und selbst, wenn es "nur" 180 Tage wären, es sind fast 700 Euro. Die würde ich denen unberechtigterweise nicht mal 1 Woche überlassen ohne wahnsinnig zu werden.
 
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Tja, vor dem Verbrecherverein warnen viele schon seit Jahren. Läuft alles wie gewohnt gibt es keine Probleme. Aber wehe irgend etwas ist, dann kann man jeglichen Schriftverkehr nur noch über den Anwalt laufen lassen.
Ich habe leider auch mal mit dem PP-Support zutun haben müssen, danach hat mein Anwalt nur noch mit denen zu tun gehabt.

Den Usern hier pauschal zu unterstellen sie hätten sich im Ton vergriffen und der PP-Support könne ja garnicht unfreundlich oder ähnliches sein ist wirklich unter aller Sau !
Hoffentlich geratet ihr mal an solche Leute. Mal schauen ob ihr dann immer noch so schlau seid.

Edit: Hier eine ZDF-Reportage über die 180 Tage Sperrung bei paypal(ab ca 4:30)...
 
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Deswegen nutze ich niemals Paypal. Ein unseriöser Haufen. Solche Fälle gibt es wie Sand am Meer. Einige Händler akzeptieren auch kein Paypal mehr. Sowieso schrott.

Die gute alte Banküberweisung und gut ist !
 
asus1889 schrieb:
Tja und sie haben Geld welches mir zusteht... .

Das sind zwei völlig verschiedene Vorgänge, die du auf keinen Fall (einfach so) vermischen darfst! Ein (mögliches) Unrecht rechtfertigt kein anderes Unrecht.

Ich kann deinen Ausführungen nach jedenfalls keine Aufrechnung erkennen, völlig unabhängig davon, ob diese hier überhaupt zulässig wäre.

PayPal hat tendenziell mehr Finanzkraft und eine größere Rechtsabteilung als du, ich habe keinen Zweifel daran, dass die sich ihre 700€ wieder holen. Die Frage ist nur, wie teuer das für dich wird. Leider hast du erst gehandelt und danach um Rat gefragt. Neben dem Gang zum Anwalt bleibt der Gang zu PayPal und der Versuch, den Schaden zu minimieren. Das bringt dich aber deinen 700€ nicht näher, sondern hält lediglich den von dir verursachten Schaden (vor allem die Lastschriftrückbuchungsgebühren) in Grenzen, bevor Mahngebühren o. ä. dazu kommen.
 
Bringt denen auch nichts, da die AGB nach deutschem Recht nicht gültig sind :D.

Deswegen gab es in Deutschland auch noch nie ein Verfahren welches seitens Paypal eingeleitet wurde.

Das einzige was passiert, man wird falls sie es nicht einsehen werden, dass sie Geld in gleicher Höhe bereits haben, mit Inkassomüll von KSP bombadiert.

Deswegen die Frage, wie kann man gegen Inkasse Widerspruch einlegen?

Ich habe gehört man muss gegen die Forderung Widerspruch einlegen, damit Ruhe ist.
 
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Was willst du eigentlich? Dampf ablassen? "Wird schon nichts passieren" hören?

Geh zu nem Anwalt oder ner Rechtsberatung - das Geld dir eine fundierte Meinung anzuhören muss dir es Wert sein. Welche Forderungen Paypal dir gegenüber geltend machen lassen kann ist als Laie kaum abschätzbar.
V.a. den Schufaeintrag solltest du nicht so auf die leichte Schulter nehmen.
 
Die Nutzungsbedingungen sind hier eindeutig (Hervorhebungen von mir):
PayPal-Nutzungsbedingungen Anhang 1. Gebührenaufstellung

Eine "persönliche Zahlung" ist eine Zahlung, der kein Kauf oder Verkauf zugrunde liegt (d.h., die Zahlung wird nicht für Waren oder Dienstleistungen geleistet), sondern die beispielsweise an Freunde oder Familienmitglieder (unter Verwendung des Buttons "Persönlich" in der Funktion "Geld senden" im PayPal-Konto) gesendet wird oder die Sie von Freunden oder Familienmitgliedern erhalten. Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren.

Edit: Wobei mir grad auffällt, dass Sie nur von Sperrungen der "persönliche Zahlungen"-Funktion reden, nicht des gesamten Kontos.
 
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Das Vorgehen des TE entbehrt halt leider jeglicher Rechtsgrundlage.

Mal an einem Beispiel verdeutlicht:

- Ich gehe in den Mediamarkt und kaufe mir für 1000 € einen TV.
- Zuhause merke ich, dass das Ding kaputt ist.
- Ich gehe in den Laden zurück und such mir für 1000 € irgendwelches Zeug aus, mit dem ich ohne zu zahlen rausmarschiere. Schließlich schuldet mir MM das Geld.
- Ich fühle mich im Recht.
 
Ich will wissen, wie man gegen KSP vorgeht und welche Erfahrungen Betroffene, die schon mal mit Paypal zu tuen hatten, gemacht haben.

Ich brauche Erfahrungswerte mit Paypal bzgl. KSP.

@Peter_Shaw

Zeig mir doch mal bitte die Rechtsgrundlage die dem Einfrieren/Einbehalten von Paypal zu Grunde liegt... .

Genau das ist der Punkt der mit zu vielen Beiträgen einfällt:

Compo schrieb:
Hoffentlich geratet ihr mal an solche Leute. Mal schauen ob ihr dann immer noch so schlau seid.
 
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Wenn du's besser weißt, dann mach doch einfach. Widerspruch einlegen ist einfach, du schickst per Briefpost einen Zettel, auf dem neben deiner Unterschrift mit Datum und Ort irgendwas in der Art von "Hiermit widerspreche ich Forderung XY" steht.

Ich sehe hier jedoch eine berechtigte Forderung Seitens PayPal. Und je länger du wartest, desto höher wird der Betrag, den du am Ende zahlen musst. Ob PayPal dir im Gegenzug ebenfalls irgendetwas schuldet ist dafür völlig unerheblich, es steht dir ja ebenfalls frei gegen PayPal vorzugehen.
Mit AGB hat die Forderung von PayPal über 700€ gegenüber deiner Person nichts zu tun.


Edit:
Dass PayPal dir, womöglich unberechtigt, Geld vorenthält ist völlig unerheblich.

Ein drastisches, laienhaft formuliertes Beispiel, welches dir das Problem vielleicht besser vor Augen führt:
Wenn jemand deine Freundin vergewaltigt darfst du auch nicht die Freundin des Vergewaltigers vergewaltigen.
Machst du das dennoch, werdet ihr beide vor Gericht kommen - ein "der hat aber angefangen"oder "der hat das aber auch gemacht" wird nicht helfen!
 
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Wenn der TE ueberhaupt eine Antwort haben will, dann köennte er ja mal chronologisch aufschreiben was da überhaupt auf seinem KTO passiert ist.

in EINEM einzigen Post.
 
@Idon

Tja und ich habe auch eine Forderung gegenüber Paypal.

Seit ihr so naiv und glaubt ihr kommt so einem Saftladen besser bei als mit meiner Methode ?!

Anwalt oder sonstiges bringt bei denen nichts, die lachen sich kaputt. Es haben viele schon versucht sie zu verklagen, haben nur unendlich Geld verloren. Ein weiteres Problem ist, dass sie in Luxemburg sitzen und nicht in Deutschland... .

Idon schrieb:
Ein drastisches, laienhaft formuliertes Beispiel, welches dir das Problem vielleicht besser vor Augen führt:
Wenn jemand deine Freundin vergewaltigt darfst du auch nicht die Freundin des Vergewaltigers vergewaltigen.

Das ist auch ein Äpfel-mit-Birnen-Vergleich.
 
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