PayPal Käufer leitet Käuferschutz ein was kann ich tun ?

Ja er hat mir mitgeteielt, die überprüfung würde 100,- Euro kosten.

Ja stimmt schon selbst wenn nen Fachhändler sagt die ist defekt würde das nicht zwangsläufig heißen sie war schon vorher defekt, aber der mitarbeiter von PayPal hat mir am Telefon gesagt wenn der Händler sagt sie ist defekt bekommt er sein Geld und wo ich gefragt habe und wenn er sie selber kaput gemacht hat, daraufhin der PayPal mitarbeiter ja so genau können wir das nicht prüfen außerdem währe das dann ja eine unterstellung einer straftat, wo ich ihn drauf angesprochen habe, das sie dann ja automatisch mir die Straftat unterstellen, ich hätte eine defekte Karte versendet, meinte er nur, dadurch das ich die PayPal AGBs akzeptiert habe gebe ich automatisch eine 180 Tägige Funktionsgarantie selbst wenn sie funktionstüchtig war und bei ihm kaput geht müsste ich dafür haften. Habe dem dann nur noch gesagt in dem Fall würde ich mich an meinen Anwald wenden, da es sich um einen Privatverkauf handelt und bei Privatverkauf hier in Deutschland keine Garantie gewährt wird. Der Mitarbeiter hat mich dann noch mal darauf hin gewiesen ich möchte doch bitte mein Konto ausgleichen sonnst würden sie das einfordern, dann hab ich aufgelegt, weil es mir zu blöde wurde.

Naja habe noch einen 3D Mark Screen inklusive GPU-Z Bild von der Karte gillt dieses als Funktionsbeweiß ?
 
Dass die Karte bei dir noch funktioniert hat, steht wohl - denke ich - außer Frage. Jetzt einen alten Screenshot von vor langer Zeit als "Beweis" heranzuziehen, dass die Karte jetzt immer noch funktioniert, kann ja logischerweise nicht funktionieren.

100 Euro klingen mit aber sehr hoch für eine einfache Überprüfung, ob ein Defekt vorliegt.
 
Es wird darauf hinauslaufen, dass du die Sache genau so aussitzen werden musst, wie ich und lebenslang PayPal adieu sagen kannst.
Außer du bist bereit den Betrag auszugleichen.
 
Audi 80 schrieb:
Ja er hat mir mitgeteielt, die überprüfung würde 100,- Euro kosten.
Dann ist das erstmal einfach nur eine Information, aber es wird dann vermutlich erwartet, dass Du diese Kosen übernimmst, falls die Karte dort als defekt eingestuft wird und davon würde ich mal ausgehen.

Audi 80 schrieb:
dadurch das ich die PayPal AGBs akzeptiert habe gebe ich automatisch eine 180 Tägige Funktionsgarantie selbst wenn sie funktionstüchtig war und bei ihm kaput geht müsste ich dafür haften.
Wieso nutzt Du denn Paypal ohne vorher deren Bedingungen zu kennen? War zu viel zu lesen und der Typ hat mehr geboten oder gar nicht angefangen den Preis runterzuhandeln, was immer ein Warnsignal ist, denn wer gar nicht die Absicht hat zu bezahlen braucht auch nicht zu versuchen den Preis zu drücken und will damit ja auch das Zustandekommen des Deals nicht gefährden. eBay Kleinanzeigen ist nicht eBay und dafür gedacht Käufer und Verkäufer in einer Region zusammen zu bringen, die sollte sich dann treffen und das gute alten Ware gegen Geld Spiel spielen, alles andere ist das Heraufbeschwören von Ärger, weil die Welt eben voller Betrüger ist und deren bietet Paypal einen hervorragenden Schutz.
Audi 80 schrieb:
Habe dem dann nur noch gesagt in dem Fall würde ich mich an meinen Anwald wenden, da es sich um einen Privatverkauf handelt und bei Privatverkauf hier in Deutschland keine Garantie gewährt wird.
Das wäre mal interessant, keine Ahnung ob sich schon ein Gericht damit befasst hat, denn im Prinzip widersprechen die Bedingungen der Rechtslage an dem Punkt ja schon, aber andererseits gehst Du diese 180 Tage Verpflichtung ja auch freiwillig sein, weil Du die Zahlung über Paypal akzeptiert hast.
Audi 80 schrieb:
Naja habe noch einen 3D Mark Screen inklusive GPU-Z Bild von der Karte gillt dieses als Funktionsbeweiß ?
Nein, die könnte ja auch danach kaputt gegangen sein, ebenso wie sie ja nun einmal innerhalb der letzten 3 Wochen beim Käufer kaputt gegangen sein kann, aber das könnte wohl allenfalls ein Gutachter beurteilen der die Karte und das Notebooks des Käufers untersucht, nur reichen dann 100€ sicher nicht aus.

boarder-winterman schrieb:
Es wird darauf hinauslaufen, dass du die Sache genau so aussitzen werden musst, wie ich und lebenslang PayPal adieu sagen kannst.
Davon gehen ich auch aus.
boarder-winterman schrieb:
Außer du bist bereit den Betrag auszugleichen.
Ja, denn nach den 150€ stehen nur ja wohl schon weitere 100€ auf dem Spiel, die Überprüfung dürfte wohl kaum zu dem Schluss kommen, dass die Karte die ja jetzt in den Händen des Käufers ist, funktionieren wird.
 
Holt schrieb:
Das wäre mal interessant, keine Ahnung ob sich schon ein Gericht damit befasst hat, denn im Prinzip widersprechen die Bedingungen der Rechtslage an dem Punkt ja schon

und damit ist dieser Punkt der AGB unwirksam, weil man durch AGBs keine Gesetze umgehen kann.

Holt schrieb:
, aber andererseits gehst Du diese 180 Tage Verpflichtung ja auch freiwillig sein, weil Du die Zahlung über Paypal akzeptiert hast.

S.o.
 
kisser schrieb:
und damit ist dieser Punkt der AGB unwirksam, weil man durch AGBs keine Gesetze umgehen kann.
Das stimmt schon, dass man durch AGBs keine Gesetze umgehen kann, bloß bleibt die per Gesetz zugesicherte Möglichkeit des Verkäufers, Gewährleistung und Rücknahme auszuschließen, hiervorn unberührt.

Wir sprechen hier nämlich von zwei unabhängigen Rechtsfällen, d.h. a) einmal die Zahlungsabwicklung über Paypal, also ein Vertrag über eine zu erbringende Dienstleistung und b) den eigentlichen Privatverkauf.

Da beide Parteien bei Anmeldung zu Paypal auch deren Nutzungsbedingungen bzw. AGBs akzeptiert haben, müssen sie auch die Folgen aus dem Vertrag erfüllen. Ergo meiner Meinung nach sollte man den von Paypal eingeforderten Differenzbetrag begleichen und dann den zivilrechtlichen Weg ggü dem Käufer einschlagen. Die 100€ für eine Überprüfung beim nächstbesten PC-Shop kann sich der Käufer als Beweis sowieso in die Haare schmieren... das muss schon ein aussagekräftiges Gutachten (eines Elektronikers) sein.

Wenn man dem Käufer einen Betrug nachweisen kann, muss einmal klar sein, dass der strafrechtliche Weg nicht auch zwangsläufig zu einer Begleichung des finanziellen Schadens führt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eisbrecher99, demnach wäre die Rückabwicklung der Bezahlung über Paypal in Ordnung, der Käufer wäre damit aber wegen des Ausschlusses der Garantie und Gewährleitung wieder in der Pflicht dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen, den Letzterer notfalls vor Gericht einklagen muss. Andererseits muss die Beschreibung des Artikels stimmen, man darf nicht einfach ein defektes Produkt als funktionsfähig verkaufen und hoffen sich dann mit dem Gewährleitungsausschluss aus der Affäre zu ziehen. Auch wenn der Käufer sich viel Zeit gelassen hat, so steht nirgends das die Karte beim ihm jemals funktioniert hat. Zeugen das die Graka bis zum Moment des Ausbaus funktioniert hat, hat der TE wohl auch nicht.

Also braucht man im Zweifel sowieso einen Gutachter um vor Gericht (wenn man denn den Kaufpreis einfordert) irgendwie darlegen zu können, dass die Karte funktioniert habe und z.B. mit dem Notebook des Käufers inkompatibel ist oder ggf. durch den Einbau dort kaputt ging. Als Kläger müsste dann der TE zunächst mit den Gutachterkosten in Vorleistung gehen. Am Ende wäre es vermutlich am Klügsten das als Lehrgeld abzubuchen, das Paypal Konto auszugleichen und die Karte zurückzunehmen, denn im Zweifel erkennt der Gutachter zwar an, dass die Karte kaputt ist aber er findet keinen Hinweis das dies dem Käufer zuzuschreiben ist, damit hat man dann verloren und noch die Gutachter-, Gerichts- und Anwaltskosten am Hals. Gewinnt man den Fall, besteht immer noch das Risiko das beim Käufer nichts zu holen ist und dürfte dann auch kein Geld und wohl zumindest auf den Gutachterkosten sitzen bleiben, aber ich bin da nicht sicher ob das Gericht die Kosten des Gutachtens vielleicht erstattet und beim Käufer zusammen mit den Gerichtskosten einfordert, glaube es aber nicht wirklich.
 
Der Thread von boarder-winter und dieser hier bestärken mich auf jeden Fall in meinem Entschluss Paypal niemals mehr als Verkäufer einzusetzen. Ich konnte noch nie verstehen, was an PayPal so toll sein soll. Und als Verkäufer handelt man sich wirklich viel potentiellen Ärger ein.
 
Es darf halt nur Freunde und Verwandte zum Zahlen benutzt werden. Da trägt man zwar selbst die Kosten für die Transaktion aber dafür kein Käuferschutz.
 
Und wie kann ich als Zahlungsempfänger nachprüfen ob eine Zahlung per Familiy und Friends eingegangen ist oder im PayPal Standardverfahren? Kann ich Zahlungen im Standardverfahren abweisen?
 
montijade schrieb:
Es darf halt nur Freunde und Verwandte zum Zahlen benutzt werden. Da trägt man zwar selbst die Kosten für die Transaktion aber dafür kein Käuferschutz.

Das würde im Fall von Boarder-Winterman auch nichts bringen. Bei "Mißbrauch" wird dir auch bei Paypal Friends das Geld eingefroren.
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
Und wie kann ich als Zahlungsempfänger nachprüfen ob eine Zahlung per Familiy und Friends eingegangen ist oder im PayPal Standardverfahren? Kann ich Zahlungen im Standardverfahren abweisen?
Als Verkäufer einfach kein PayPal akzeptieren und fertig.
Geld gegen Ware oder Überweisung.
 
Holt schrieb:
Am Ende wäre es vermutlich am Klügsten das als Lehrgeld abzubuchen, das Paypal Konto auszugleichen und die Karte zurückzunehmen

Das Klügste dürfte eher sein, keinen Cent zu zahlen und PayPal schön im Minus stehen zu lassen, weil genau gar nichts passiert.
Ein paar freundliche Bittschreiben und das war's.
 
heronimo schrieb:
Als Verkäufer einfach kein PayPal akzeptieren und fertig.
Geld gegen Ware oder Überweisung.
Der Meinung bin ich jetzt auch, ich kann nur jedem von PayPal abraten, es erspart Ärger!
Da ändert wie gesagt auch Family & Friends nichts dran.

Wichtig ist dann nur auf den Mahnbescheid korrekt zu reagieren.
 
@Holt: Danke für deine Ausführungen, bin da in allen Punkten ganz bei dir. Habe mich selbst auch nicht auf eine Wertung eingelassen, ob der Artikel des VK jetzt defekt war oder nicht. Muss er sowieso alles selber ausfechten. ;)
 
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