Paypal Käuferschutz

Marcel5995

Cadet 3rd Year
Registriert
Sep. 2024
Beiträge
59
Ich habe vor circa fünf Wochen eine alte Kamera bei Kleinanzeigen verkauft.
Der Kontakt war recht nett, wollte aber nur per PayPal bezahlen.
Da ich die Kamera schon mehrfach eingestellt hatte und es sich um eine spezielle Kamera handelt, die nicht oft gekauft wird, habe ich mich darauf eingelassen. Warenwert waren 50 €?
Dachte, das kann ich riskieren, falls es schiefgeht.

Meine Frage ist jetzt:
Ich habe bei PayPal gesehen, dass man 180 Tage Käuferschutz hat.
Verkauf war privat. Das habe ich auch ausdrücklich erwähnt.

Welche Rechte hat denn der Käufer jetzt theoretisch noch?
Muss ich die vollen 180 Tage Angst haben, dass er sich das Geld zurück holt?
 
Schreib dem Käufer dass Du PayPal akzeptierst aber NUR (WICHTIG!) Familie und Freunde!

Denn bei PayPal gibt es 2 Versionen zu bezahlen:

1.) die von Dir aufgeführte Version mit Käuferschutz. Nennt sich Waren & Dienstleistungen. Hier werden dir vom Gesamtbetrag noch Gebühren abgezogen und der Käufer hat hat außerdem 180 Tage Käuferschutz. Heißt wenn der Käufer hiermit bezahlt und den Gesamtbetrag eingibt werden davon 2,49% Gebühren sowie weitere 0,35 Euro abgezogen.

2.) die Version die Ich meine und mit der der Käufer Dich auch bezahlen soll: PayPal Familie und Freunde! Wie der Name es schon sagt soll es dazu dienen zu Geburtstagen usw. schnell und kostenlos Geld zu verschicken. Bei Familie und Freunde fallen nämlich keine Gebühren an und es gibt auch keinen Käuferschutz. Das keine Gebühtren anfallen und es auch keinen Käuferschutz gibt nutzen aber auch die Verkäufer auf Kleinanzeigen und co aus was laut PayPal AGB's ja verboten ist diese Version der Bezahlmethode von PayPal für Käufe zu nutzen.



Willst du also Stress im nachhinein vermeiden und der Käufer besteht auf Zahlung via PayPal nutze unbedingt Familie und Freunde. Sonst halt Abholung oder Überweisung.
 
Ich schaue, dass ich kein Geld auf meinem PayPal-Konto habe. Dann kann PayPal mir auch nicht einfach so Geld wegnehmen bzw. nur mein PayPal-Konto rutscht ins Minus (und das ist mir egal).
 
Yiasmat schrieb:
PayPal Familie und Freunde!
Du hast dann anschließend zwei Optionen, wenn ich der Käufer bin:

Entweder wir einigen uns bei fehlerhafter Ware oder du lässt dich auf einen Prozess ein. Die Chancen für mich als Käufer würden nämlich gar nicht schlecht stehen, wenn ich dokumentiere, dass du auf PP Family and Friends bestehst und damit auch noch gegen die AGB verstößt.

Bei 50 Talern wird das vielleicht niemand machen, ich aber aus Prinzip. Und an so einen User kommst du früher oder später, wenn du dich nicht an die Bedingungen hältst, die auch du bestätigt hast.

Wer der Gefahr aus dem Weg gehen will, sollte ein anderes Zahlungsmittel oder eine andere Verkaufsplattform wählen.

Yiasmat schrieb:
Willst du also Stress im nachhinein vermeiden und der Käufer besteht auf Zahlung via PayPal nutze unbedingt Familie und Freunde

Genau den hättest du dann mit einem Käufer wie mir. Du bist dem Stress direkt in die Arme gelaufen.

Entweder man hält sich an die Regeln oder man hält sich fern. So schwer kann das nicht sein.

Wegen einen solchen Verhalten kann man diese Leute btw. auch direkt bei PayPal anschwärzen. Nur mal so als Hinweis mit dem Jägerzaun.
 
Welcher Prozess? Die PayPal-AGB gelten, sofern denn überhaupt, zwischen Verkäufer und PayPal, nicht aber zwischen Käufer und Verkäufer?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Yiasmat und Penicillin
Strohmann Argument von .one um vom eigentlichen Thema abzulenken @Avatoma . Siehst ja dass sein Post nix zum Thema beiträgt und er so einen Nebenschauplatz (Grunsatzdiskussion ob man PayPal Familie und Freunde zur Bezahlung von Artikel nutzen woll weil man gegen PayPal AGB's verstößt und jeder weiß dass so gut wie jeder Verkäufer auf Verkaufsüportalen wie Kleinanzeigen und co es nutzt) starten will.



Marcel5995 schrieb:
Muss ich die vollen 180 Tage Angst haben, dass er sich das Geld zurück holt?

Japp. Musst Du! Selbst an Tag 179 kann er noch einen Fall aufmachen und PayPal ist dafür bekannt sehr Käufer freundlich zu sein und in deren Gunsten zu entscheiden. In der Zeit hat der Artikel natürlich massiv an Wert verloren da wenn der Käufer ihn bsp. mit in den Urlaub nimmt so viele Auslösungen auf den Counter der Kamera kommen + allgemeine Abnutzung usw.

Genauso kann er mit der Ausrede bei PayPal ankommen dass sein Konto gehackt wurde und er die Zahlung gar nicht angewisen hat und es so zurück holt.

Als Verkäufer auf Kleinanzeigen daher Sachen mit Käuferschutz wie PayPal oder der Kleinanzeigen eigener Bezahldienst eher meiden wenn du keinen Stress im Nachhinein habel willst und lieber auf Abholung, Überweisung oder halt PP F&F nutzen und bei PayPAl F&F Nutzung das Geld denn auch zeitnah auf's Girokonto überweisen.
 
h00bi schrieb:
Liegt da kein Geld, kann PayPal nichts einfrieren.

Also wenn ich bei Paypal mit Käuferschutz was gekauft habe, habe ich den Käuferschutz faktisch nur, wenn der Verkäufer auch Geld bei Paypal liegen hat...?

Ich habe letztens gesehen, dass man mittlerweile sogar Sachen wie Heizöl, die man ja normalerweise auf Rechnung kauft, per Paypal bezahlen kann. Wie gut sind die Kunden dabei abgesichert?

Ich nutze Paypal so gut wie nie, daher die vielleicht naive Nachfrage.
 
Nein, PayPal erstattet dann das Geld aus eigenem Vermögen wieder, das Konto der anderen Seite geht dann ggf. ins Minus, sofern eben kein blockierbares/abbuchbares Geld vorhanden ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h00bi und midnightblue
midnightblue schrieb:
Ich habe letztens gesehen, dass man mittlerweile sogar Sachen wie Heizöl, die man ja normalerweise auf Rechnung kauft, per Paypal bezahlen kann. Wie gut sind die Kunden dabei abgesichert?

Sehr gut da Käuferschutz sofern natürlich mit PayPal Waren und Dienstleistung bezahlt wird! Verlangt der Lieferant / gewerbliche Verkäufer Familie und Freunde ist schon das Sus und kann gemeldet werden. Da würde Ich denn auch gar nicht kaufen weil das schon 7 Meilen gegen den Wind nach Betrug stinkt!

Gerade bei Heizöl Lieferanten gibt es viele Schwarze Schafe die dir Luft verkaufen. Du kaufst und bezahlst bsp. 5k Liter bekommst aber nur 3,5k. Hier hilft dir denn auch der Käuferschutz. Musst natürlich zuvor alles genau dokumentieren (mit Strich am Tank wieviel noch drinne ist, wieviel der Tank fasst usw.). Wurdest Du nun betrogen kannst dir so auch das Geld wieder holen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: midnightblue
Yiasmat schrieb:
Gerade bei Heizöl Lieferanten gibt es viele Schwarze Schafe

Scheint eine ähnlich schlimme Branche wie bei LPG zu sein.

Ich bleibe lieber bei Rechnungskauf, aber falls man mal den Lieferanten wechseln sollte und der beim ersten Mal Vorkasse will, klingt Paypal schon nach einer Alternative... jedenfalls besser als Vorabüberweisung.
 
Yiasmat schrieb:
Schlechte Idee. Der Käufer kann seine lastschrift platzen lassen und dadurch wird automatisch ein Fall eröffnet bei dem der Käufer z. B. Angeben kann das er das gemacht hat weil die gelieferte Ware abweichend von der Beschreibung ist.. Daraufhin ist man im Paypal Prozess drinnen, hat aber keinen VERKÄUFERschutz mehr. Das ist die aller aller schlechteste Variante die man wählen kann. Woher ich das weiß? Selber als Verkäufer erlebt. Der Käufer hat mir eine andere Grafikkarte (seriennr und optischer Zustand anders) zurückgeschickt die nicht funktioniert hat. Ich habe aus Kulanz mein Geld von Paypal behalten dürfen, da ich nachweisen konnte, dass es andere Ware war als ich verschickt habe. Aber der schreck saß tief. War definitiv eine family /friends Zahlung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Um das hier nochmal zu sagen: Der Unsinn, den PayPal da zum Teil abzieht, hat keinen Einfluss auf den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.

Man hat einfach nochmal eine Partei in der Mitte, die zwar oft keine Ahnung hat, dafür aber eine große Klappe. Das kann man mögen, man kann es aber auch sein lassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Froki
Marcel5995 schrieb:
Welche Rechte hat denn der Käufer jetzt theoretisch noch?
Das sagen die AGB zum Käuferschutz dir sicherlich.

Für die Zukunft: wenn du mit PP Waren & Dienstleistung verkaufst, dokumentiere deinen Artikel (Zustand, Seriennummern, etc), Verpackung, Versand.
Das ist dann immer noch keine Garantie, dass Paypal sich im Streitfall auf deine Seite stellt, aber es hilft ungemein. Hast du nichts dokumentiert, glaubt Paypal meist erstmal dem Käufer (sofern der sich nicht richtig dumm anstellt).
Hatte auch mal als Verkäufer einen Fall an der Backe. Ich hatte aber vom Artikel ein Video in Betrieb, Fotos von allen Seiten, vom Zubehör, vom Verpackungsmaterial, sowie die Sendungsnummer in der Paypal Transaktion abgelegt (der Teil ist wichtig, dass der Käufer nicht einfach "kam nicht an" behaupten kann). Ging in dem Fall zu meinen Gunsten aus.

Aber du siehst, das ist mächtig Aufwand. Bei niedrigpreisigen Artikeln also vielleicht nicht deine Zeit wert, dann biete dabei lieber nur PP F&F an.
Ergänzung ()

Avatoma schrieb:
Unsinn, den PayPal da zum Teil abzieht, hat keinen Einfluss auf den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer
Richtig, aber sie schieben das Geld im Streitfall einfach mal in die Richtung, die sie für unschuldig erwägen. Das danach rechtlich einzuklagen ist ein Aufwand, den die wenigsten bei Kleinbeträgen machen werden.
 
Scythe1988 schrieb:
Ich habe aus Kulanz mein Geld von Paypal behalten dürfen
Seit wann ist es Kulanz, wenn ein Zahlungsdienstleister einem großzügigerweise zugesteht, sein eigenes Geld behalten zu dürfen?
P.S. Mir persönlich ist Gebaren von Paypal dahingehend weniger wichtig, weil mir sowas schlicht nicht passiert, da ich kein Paypal-Konto habe und nie jemanden auffordern werde, mir per Paypal Geld zu senden.
 
Zurück
Oben