PayPal Zahlung als Verkäufer, was muss man beachten?

Bogeyman

Banned
Registriert
März 2012
Beiträge
3.876
Hallo, würde gerne PayPal als Zahlungsmittel anbieten. Was muss ich dabei beachten? Soweit ich weiß gibt es schon viele Betrugsmöglichkeiten als Käufer und PP gibt meist dem Käufer recht.

Habe gelesen man soll die Ware erst rausschicken sobald das Geld auf dem eigenen Girokonto ist und nicht mehr bei PayPal. Bringt das was? Was kann da trotzdem noch passieren?
 
Da Du schon im Internet posten kannst, klappt es vielleicht auch mit dem Lesen.

Link 1, Link 2,
1. Allgemeines.


Vorbehaltlich Ziffer 2 und 3 dieser Richtlinie schützt PayPal den Empfänger einer vom Kunden veranlassten Zahlung ("Zahlungsempfänger") vor folgenden Arten von Zahlungsausfällen (im Folgenden insgesamt: Verkäuferschutz):

1.1 Rückbuchungen von Zahlungen per Bankkonto; hierunter fallen unter anderem sämtliche Risiken des Lastschriftverfahrens (Kontounterdeckung, Kontomissbrauch, Rücklastschriften)

1.2 Rückbuchungen von Zahlungen per Kreditkarte

1.3 Rückbuchungen aufgrund von ungerechtfertigten Anträgen im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes oder des PayPal-Standard-Käuferbeschwerdeverfahrens

1.4 Rückbuchungen von Zahlungen, die durch den Inhaber des PayPal-Kontos nicht genehmigt wurden

Der Verkäuferschutz gilt nur, wenn die Rücklastschrift oder Kreditkartenrückbuchung aus folgenden Gründen erfolgt:

•Die Zahlung wurde nicht durch den Inhaber genehmigt oder
•die Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung, oder der Käuferschutzantrag beruht darauf, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat.

und PayPal von Ihnen einen Nachweis erhält, dass der Artikel im Einklang mit den unter nachstehender Ziffer 4 genannten Voraussetzungen versendet wurde. Ferner müssen die weiteren in dieser PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie genannten Voraussetzungen (einschließlich der unter Ziffer 3 genannten Bedingungen) erfüllt sein.

Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn Grund für die Rückbuchung war, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.

PayPal schränkt den Zugriff des Zahlungsempfängers auf den Zahlungsbetrag ein, sobald ein Käufer eine Kreditkartenrückbuchung bzw. Rücklastschrift veranlasst, oder einen Antrag auf Käuferschutz stellt bzw. eine Käuferbeschwerde einreicht, oder wenn ein unberechtigter Kontozugriff vorliegt. In diesem Fall hat der Verkäufer keinen Zugriff auf den entsprechenden Zahlungsbetrag.

Dies kann zwischenzeitlich zu einem negativen PayPal-Kontostand des Zahlungsempfängers führen.

PayPal hebt den vorübergehenden Einbehalt auf, wenn die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz erfüllt sind.




2. Umfang.


Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versendet werden kann.


Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:
•Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
•Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge
•Artikel, die nicht versendet werden können
•Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer

Bei Zahlungen über "PayPal Business Payments" und Transaktionen, die über Zong abgewickelt werden, findet der Verkäuferschutz keine Anwendung. Der Verkäuferschutz findet außerdem keine Anwendung für Auszahlungen auf eBay über PayPal, da im Zusammenhang mit solchen Auszahlungen auf eBay keine Käuferschutzansprüche gegen das PayPal-Konto durchgesetzt werden, es sei denn der Verkäufer stimmt im Einzelfall explizit einer Rückzahlung zu. Dies berührt nicht das Recht von PayPal, evtl. nach einer Zahlung vorhandenes Guthaben auf Ihrem PayPal Konto zum Ausgleich eines negativen Kontostandes zu verwenden (hierzu siehe Ziffer 5.2 der Nutzungsbedingungen).

Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst.




3. Voraussetzungen.


PayPal schützt den Zahlungsempfänger, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

3.1 Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Zahlungsempfänger von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.

3.2 Der Zahlungsempfänger beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben. Dies umfasst auch Anfragen zur Dokumentation oder Verifizierung der ordnungsgemäßen Auslieferung der Ware, die von PayPal in angemessenem Umfang zur Untersuchung des Geschäftsvorgangs gefordert werden können.

3.3 Der Zahlungsempfänger hat die Zahlung als eine Zahlung von einem registrierten PayPal-Konto erhalten [keine Teilzahlung, keine Anzahlung, keine Hinterlegung, keine Ratenzahlung].

3.4 Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.

3.5 Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.
•Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.

3.6 Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.

3.7 Um Verkäuferschutz in dem Fall zu erhalten, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat, muss der Verkäufer den Artikel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zahlungseingang versandt haben. Dies gilt nicht für vorbestellte oder noch herzustellende Artikel; diese müssen innerhalb der vom Verkäufer in seinem Angebot angegebenen Frist versandt werden.




4. Versandbeleg.


4.1 Allgemein. Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist (in der Regel 7-10 Tage) den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens (Versandbelege), die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. Wenn PayPal anhand der Online-Nachverfolgungsnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, so reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht als Versandbeleg aus.

4.2 Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:

4.2.1 Name des Versandunternehmens

4.2.2 Versanddatum

4.2.3 Name und Adresse des Empfängers

Diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.

4.2.4 Name und Adresse des Versenders

Diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen.

Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch im Einzelfall versichern, dass die Versandbelege die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Deutsche Post AG / DHL (bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen der Ziffer 4.2 erfüllen. Beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe, einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief die Anforderungen nicht)

•GLS
•DPD
•Hermes
•UPS
•FedEx

TNT


Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:
•Einlieferungsdatum
• Name des Empfängers
Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.





5. Schlussbestimmungen.


5.1 PayPal behält sich vor, Informationen und Belege anzufordern und gegebenenfalls den Zugriff des Zahlungsempfängers auf sein PayPal-Konto einzuschränken, falls PayPal den begründeten Verdacht hat, dass dieser Zahlungsempfänger in betrügerischer Absicht handelt. PayPal behält sich darüber hinaus vor, in diesen Fällen keinen Schutz zu gewähren.

5.2 PayPal behält sich vor, Rückbuchungen von Zahlungen per Kreditkarte oder Bankkonto, inklusive der durch Kreditkartenfirmen oder Banken in Rechnung gestellten Gebühren, an den Zahlungsempfänger weiterzureichen, falls die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3 nicht erfüllt sind.

5.3 PayPal behält sich vor, den Zahlungsbetrag, der einem Antrag des Käufers im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes auf eBay oder des PayPal-Käuferbeschwerdeverfahrens bei sonstigen Online-Käufen zugrunde liegt, vom Zahlungsempfänger einzuziehen, falls die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3 nicht erfüllt sind.

5.4 PayPal behält sich vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen diesen Schutz zu ändern oder zu beenden. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.

5.5 Es wird PayPal gestattet, auf Versandinformationen des jeweiligen Versandunternehmens zuzugreifen, um den Versand eines Artikels zu überprüfen Soweit erforderlich trägt der Zahlungsempfänger dafür Sorge, dass PayPal Zugriff auf diese Informationen gestattet wird.
Allgemeines
Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, siehe hierzu Ziffer 4.

Der PayPal-Käuferschutz gilt nur für materielle Artikel, die versandt werden können, siehe hierzu Ziffer 3.2 und 3.3.

Sobald der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz gestellt hat, wird PayPal den Antrag prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen von Käufer und Zahlungsempfänger anfordern, um eine Klärung herbeizuführen.

Alternativ kann der Antrag im eBay-Konfliktlösungscenter gestellt werden.


2.Auszahlung.
Wenn ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstattet PayPal dem Käufer den Kaufpreis inkl. Versandkosten. Wenn die Zahlung in einer anderen Währung als Euro erfolgt, erfolgt auch die Auszahlung in dieser Währung.

Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Zahlungsempfänger zurückfordern kann.


3.Anspruchsberechtigung.
Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.

3.2 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versandt werden kann.
3.3 Die folgenden Artikel sind nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert: •Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
•Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge
•Artikel, die nicht versandt werden
•Industrielle Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden

3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat
•über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
•über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
•bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.

Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.

Sie müssen die Kaufpreiszahlung als eine einzige Zahlung von einem registrierten PayPal Konto aus gemacht haben (keine Teilzahlungen, keine Ratenzahlungen, keine Anzahlungen, keine Hinterlegungen).

3.5 Der Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.

3.6 Der Käufer meldet innerhalb von 45 Tagen, nachdem die Zahlung auf der PayPal-Website eingeleitet wurde, den Konflikt und versucht, diesen unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären. Dies ist nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich. Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, stellt der Käufer innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz. Dies ist ebenfalls nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter Konfliktlösungen möglich.

3.7 Des Weiteren erfüllt der Käufer die in Ziffer 5 beschriebenen Bedingungen.


4.Welche Fälle sind abgesichert?
Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:

4.1 Der bezahlte Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers werden nicht eingehalten.

Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben, mindestens eine Woche, und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.

4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.

Nachfolgend mehrere Beispiele, in denen ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend.
•Der Artikel ist ein völlig anderer, als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel ein Hörbuch anstelle einer Druckversion, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops, eine leere Schachtel.
•Der Zustand des gelieferten Artikels weicht erheblich von dem beschriebenen Zustand ab, zum Beispiel ist der Artikel offensichtlich mehrfach benutzt worden anstelle von neu und originalverpackt.
•Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten. Hinweis: Dies gilt für den Zustand des Artikels, in dem der Käufer ihn erhalten hat, unabhängig davon, in welchem Zustand er versandt worden ist.
•Der Artikel ist nicht authentisch, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, bspw. ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie.
•Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert.
Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend. •Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch bspw. Folgendes angegeben: "Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig", "Es fehlen Teile", "Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen".
•Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat, oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers. Der Artikel war aber in der Artikelbeschreibung richtig beschrieben.
•Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als türkis.

PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.

Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.

4.3 Der Käufer kann pro PayPal-Zahlung nur einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellen, entweder weil der Verkäufer den Artikel nicht versandt hat oder weil der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Allerdings können Sie den Grund Ihres Antrags nachträglich über unser Online Konfliktlösungscenter oder indem Sie unseren Kundenservice kontaktieren, ändern (z.B. haben Sie zunächst einen Artikel nicht erhalten, dann erfolgt die Lieferung eines Artikels, der erheblich von der Beschreibung abweicht).

4.4 Ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz kann für mehrere Artikel gelten, beispielsweise wenn der Käufer drei Artikel kauft, von denen zwei nicht versandt werden. Der Käufer muss den Antrag für beide Artikel gemeinsam als einen Antrag stellen.


5.Pflichten des Käufers.
5.1 Der Käufer muss sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des Antrags auf PayPal-Käuferschutz innerhalb von zehn Tagen beantworten. PayPal wird den Antrag ablehnen, falls eine Beantwortung innerhalb der genannten Frist nicht erfolgt. PayPal kann diese Frist verlängern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht der Kontrolle des Käufers unterliegen.

5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen. Ein solcher Versandbeleg muss zumindest die Informationen enthalten, wie sie in der Verkäuferschutzrichtlinie für einen Versandbeleg des Verkäufers gefordert werden. PayPal wird die Rücksendung nicht verlangen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Rücksendung eine Rechtsverletzung zur Folge haben würde. PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.


6.Schlussbestimmungen.
6.1 Abtretung des Rückzahlungsanspruches. Der Käufer tritt mit dem Empfang der Auszahlung des PayPal-Käuferschutzes alle gegenüber dem Verkäufer bestehenden Ansprüche aus dem Antrag auf PayPal-Käuferschutz zugrunde liegenden Kaufvertrag in Höhe des Auszahlungsbetrages an PayPal ab. Es wird klargestellt, dass PayPal im Falle einer vollständigen Befriedigung aus solchen abgetretenen Rechten den Verkäufer aufgrund der Nutzungsbedingungen wegen des gleichen Sachverhalts nicht doppelt in Anspruch nehmen wird.

6.2 Verfügbarkeit des PayPal-Käuferschutzes. PayPal behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den PayPal-Käuferschutz zu ändern oder zu streichen. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.

6.3 Zugriff auf Versandinformationen. Der Käufer erlaubt PayPal, in seinem Namen auf Versandinformationen des jeweiligen Versandunternehmens zuzugreifen, um den Versand eines Artikels zu überprüfen.

6.4 Käuferschutz durch PayPal oder eBay. PayPal lehnt einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab, falls der Käufer in Bezug auf diesen Kauf bereits eine Auszahlung im Rahmen eines etwaigen Käuferschutzprogrammes von eBay erhalten hat. Außerdem dürfen Sie keinen Antrag auf PayPal-Käuferschutz einreichen, wenn Sie für den gleichen Kauf schon einen Antrag im Rahmen eines etwaigen Käuferschutzprogrammes von eBay eingereicht haben.

6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer, Verkäufer oder Zahlungsempfänger auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

6.6 PayPal-Käuferschutz und Rückbuchungsrecht gegenüber dem Kreditkartenanbieter. Der Käufer kann entweder einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz oder einen Antrag auf Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung gegenüber dem Kreditkartenanbieter stellen. Eine zweifache Auszahlung ist nicht möglich. PayPal lehnt einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab, wenn eine Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung eingeleitet wird. Dies gilt unabhängig von dem Ausgang des Antrags auf Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung gegenüber dem Kreditkartenanbieter. Das Zurückziehen oder das Ablehnen eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz hat keine Auswirkungen auf den Antrag auf Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung gegenüber dem Kreditkartenanbieter. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kreditkartenanbieters. Es wird grundsätzlich empfohlen, bei Konflikten, die nicht direkt mit dem Verkäufer geklärt werden können, einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz zu stellen. PayPal behält sich das Recht vor, den Zugang des Käufers zu dessen PayPal-Konto einzuschränken oder das PayPal-Konto zu schließen, wenn das Recht auf Rückbuchung gegenüber dem Kreditkartenanbieter missbraucht wird. Darüber hinaus behält sich PayPal das Recht vor, unrechtmäßige Rückbuchungen entsprechend anzufechten. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Regeln des jeweiligen Kreditkartenanbieters.

Jemand der mit Paypal bezahlt, möchte meist schnell seine Ware. Die Überweisung von Paypal an dein Girokonto dauert wohl meist 2 Tage. Das ist vielen Käufern schon zu lange und Du bekommst, falls Du über ein Auktionsportal o.ä. verkaufst, schnell negative Bewertungen.
Paypal wird bis zu 45 Tage nach Verkaufsdatum Dein Paypalkonto negativ belasten, aber nicht gegen Dich einklagen. Nur sind dann alle zukünftigen Gutschriften bis zur Deckung für Dich verloren. Paypal sitzt immer am längeren Hebel gegenüber Dir als Verkäufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bogeyman schrieb:
Habe gelesen man soll die Ware erst rausschicken sobald das Geld auf dem eigenen Girokonto ist und nicht mehr bei PayPal. Bringt das was? Was kann da trotzdem noch passieren?

Geld auf deinem Giro ist sicher vor PayPal, der Käufer kann natürlich immer noch sein Geld über PayPal zurückverlangen/bekommen, dann setzt PayPal dein PayPal-Konto ins minus, sperrt es und schickt dir nette Mails und Briefe. Einklagen werden sie das Geld aber definitiv nicht, insofern bringt es schon was, aber eben nur für einen Verkauf, weil danach ist dein PayPal-Konto gesperrt und du bekommst kein neues.

Lass es einfach mit PayPal, Käufer die ihre Ware so schnell haben wollen, das sie die 24std die eine Überweisung dauert nicht warten können, sollen bei Händlern bestellen bzw bedeuten sowieso nur Ärger.
 
Im zweiten Post wäre ein Spoiler angebracht ;)

Bei PayPal als Verkäufer die Gebühren beachten.
 
Pandora schrieb:
Lass es einfach mit PayPal [..]

Leider muss man bei manchen Plattformen - bspw. Hood.de - Paypal anbieten, wenn man einen Artikel > 100 € verkauft :rolleyes:

Ich schreib immer dazu, dass der Käufer die PP-Gebühren bezahlen muss - und siehe da, bisher wollte noch niemand PP benutzen. Ebenso in Foren - wenn jemand mit Paypal zahlen will, will er plötzlich nicht mehr, wenn er die Gebühren tragen muss.

Ansonsten wie du schon schriebst: Warten, bis das Geld auf dem eigenen Girokonto ist. Und Paypal keine Lastschrift auf das Girokonto erlauben.
 
Naja die Gebühren sind mir egal, da wird man sich schon einig. Mir geht es eher um betrügerische Käufer die einen dann um die Kohle bringen wollen. Ich denke ich lasse es.

Zum einen hab ich kein Bock darauf am Ende Geld und Ware loszusein, zum anderen keine Lust dadrauf nacher kein PP Konto mehr zu haben (wenn ich mir das Geld erst auf Girokonto überweise), nur wegen einem betrügerischen Käufer.

Zum Einkaufen selber will ich halt ungern in Zukunft auf PP verzichten, dumm nur dass sie den Betrug beim Einkaufen noch dazu so leicht machen.
 
Zurück
Oben