PC von der Steuer absetzen / abschreiben

SaucenTeufel

Cadet 2nd Year
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Hallo Liebe CB-Community

Kann man einen Pc von der Steuer absetzen?

Ich würde mir die Einzelteile bestellen und ihn selber zusammenbauen!

50% wird er zum arbeiten benutzt und 50% privat.
Ist so was machbar hat wer von euch schon Erfahrung mit dem Finanzamt gemacht in dieser Sache?
Worauf sollte man achten, keine teure Hardware vielleicht oder ist das egal ?

Allen noch einen schönen Abend
lg
SaucenTeufel
 
Lass ihn dir doch von der Firma kaufen und dir als Arbeitsgerät zur Verfügung stellen ...
 
kommt natürlich extrem darauf an was du damit arbeitest :) wenn du nur office benötigst für die arbeit, wird es schwer n high-end-gaming pc abzusetzen zu 50%

wenn du bildbearbeitung machst, siehts besser aus :P
 
Wenn du nachweisen kannst, dass du die Maschine zum Arbeiten benutzt (Stichwort: Home Office) und auch ausdrücklich zu Hause arbeiten musst, dann kannst du den Rechner von der Steuer absetzen.

Aber erwarte nicht, dass du die gesamte Kohle wiederbekommst.
Das wird dann über eine Tabelle anteilig angerechnet.

Aber da gibts hier bestimmt den ein oder anderen Finanzbeamten, der dir das ausführlicher erklären kann.
 
Interessante Frage!
Ich hab mir mal meinen PC fürs Kindergeld anrechnen lassen.
Das ist aber ein riesen Aufwand, die wollten das 3mal nicht durchgehen lassen und ich musste das zigmal belegen, dass ich den für die Arbeit brauche.
Hardware ist denen egal, die wollen nur nen Nachweis dass du den zu 100% (oder warens 80??) für die Arbeit brauchst.
Mir hats dann mal gereicht und ich hab ihnen 2 Kilo Unterlagen zugeschickt, für was ich den PC so alles brauche. Fallstudien, Excel, Word, Berichtsheft, Internet für Prüfung etc...

Und Tadaa...Sie habens mir genehmigt und ich hab nie wieder was von denen gehört! :)
 
Die Hardware ist denen Egal, da sitzen keine Computerspezialisten. Du musst nur den gewerbliche Nutzung nachweisen. Ich würde aber, wenns geht, den PC über eine Firma kaufen, dann hast Du leichtes spiel.
 
Servus.

Was machst du beruflich? Den darauf kommt es an.

Ich hab meinen bereits abgesetzt, wobei ich eben auch ein Beruf ausübe, in denen es technisch zügig voran geht und man sich über Internet weiterbilden kann bzw. eben am Ball bleiben kann.

Grüßle ~Shar~

edit: Internetanschluss geht übriges dann auch zum Absetzen, zumindest zu einem Teil.
 
was gut kommt:
schriftliche Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass PC für Heimarbeit genutzt wird, Spezialsoftware

was nicht gut kommt:
Soundboxen, TV-Karte, Gamepad/Joystick, blue-ray Laufwerk

PC kann über 3 Jahre verteilt als Werbungskosten (bei dir zu 50%) geltend gemacht werden. Lohnt sich aber nur, wenn Du damit über den Pauschalfreibetrag kommst.
 
also, ich nutze meinen rechner rein privat und habe ihn aus spass 2008 mal mit 30% in der steuererklärung angesetzt. wurde ohne murren akzeptiert. 5 jahre abschreibung..
wenn du keinen nachweis zur betrieblichen nutzung erhältst, dann setz den einfach mal mit geringen prozenten an. entweder es klappt, oder eben nicht :)
 
Nach den amtlichen AfA-Tabellen des BMF (http://www.bundesfinanzministerium....rarten/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/005.html) beträgt die Abschreibungsdauer 3 Jahre. Aber Achtung, bei Anschaffungskosten bis zu netto (!) 410 Euro (bei Selbstbau wohl eher nicht der Fall) kann eine sofortige Abschreibung im Anschaffungsjahr erfolgen. Natürlich ist ein Abzug nur mit dem Anteil der beruflichen Nutzung möglich:

Nehmen wir an, Anschaffungskosten von 1.000 €, 50% beruflich genutzt. Dann sind pro Jahr 50 % * 1/3 * 1000 € = 500 € / 3 = 167 €

Aber:
Die Voraussetzungen für einen Abzug müssen vorliegen. Insbesondere müssen die Aufwendungen angemessen sein, d.h. es müssen die Aufwendungen für den beruflichen Teil auch objektiv angemessen sein. Hieran kann es beim Selbstbau sicher leicht scheitern. Ob dann dadurch der gesamte Abzug oder nur ein Teil ausgeschlossen ist, wird man derzeit als problematisch (also nicht geklärt) ansehen müssen auf Grund eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus 2009.
 
lokist schrieb:
also, ich nutze meinen rechner rein privat und habe ihn aus spass 2008 mal mit 30% in der steuererklärung angesetzt. wurde ohne murren akzeptiert. 5 jahre abschreibung..
wenn du keinen nachweis zur betrieblichen nutzung erhältst, dann setz den einfach mal mit geringen prozenten an. entweder es klappt, oder eben nicht :)
cool. anstiftung zum steuerbetrug. du bist aber ein ganz schlauer, oder? :)

-.-
 
@TE

Mal ein paar simple Fragen:

1. Hast du überhaupt genung zu versteuerndes Einkommen?
2. Hast du überhaupt genung Werbungskosten, um über die pauschalen 920 EUR zu kommen?
 
Meine Firma hat mir immer ein Schreiben gegeben das wir Privat die Computer benutzen sollen, damit wir auf dem Stand der Dinge im IT Bereichen bleiben können.
Das hat das Finanzamt immer angenommen.

Aber wie oben schon beschrieben gehen max 1000 € auf 3 Jahre abzuschreiben.
 
@ #13
wieso steuerbetrug? das ganze ist durch meinen steuerberater abgesegnet, da ist nix mit betrug.. wer nicht wagt, der nicht gewinnt ;)
wenn das finanzamt keinen nachweis verlangt, ist die sache rechtens :)
 
Aufwachen lieber lokist.....
Nur weil es dein Steuerberater "absegnet", heißt es nicht das es Rechtens ist, genauso wenig wie wenn das FA kein Nachweis verlangt.

Wenn in den nächsten 10 Jahren mal ein ganz eifriger Steuerbeamter deine Erklärung duchgeht, dann kann man dich auch dann noch wg. Steuerhinterziehung dran kriegen.
 
@blackraven

Bitte rede doch nicht über Dinger von den du keine Ahnung hast. Wenn man etwas offen in einer Steuererklärung erklärt und es sich dabei nicht um offensichtliche Falschangaben handelt, (z.B. gefälschte Anschaffungsrechnungen des Computers), dann kann dies per se keine Steuerhinterziehung sein, da offen erklärt. Und manche Finanzämter erkennen halt eine berufliche Nutzung in gewissen Bandbreiten ohne Nachweis an. Und wirklich fast jeder nutzt seinen Computer in gewissen Umfang beruflich, sei es der Klick auf Step-Stone, die Steuerklärung per Elster usw. usw.
 
Probieren geht über studieren würde ich sagen... oder werdet ich gleich verhaftet in Deutschland wenn ihr was im Steuerformular dazu tut was nicht sein darf ....

Ich habe als Privatperson meinen neuen PC (und der wird zu 100% nur Privat genutzt) auch von der Steuer absetzen können, wobei mir mein Berufsbild dies ermöglicht es steuerlich abzusetzten :-)
 
@Marvin_X
Kannst du deine Aussage mit einer Quelle hinterlegen? Denn die Abgabenordnung (§ 370 AO) sieht das ein wenig anders. Bei dem Ansatz von Werbungskosten (d.h. bei der Erklärung einer beruflichen Verwendung) handelt es sich um das Machen von Angaben iSd § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO. Diese Angabe der beruflichen Verwendung (Voraussetzung für einen Werbungskostenabzug) ist auch unrichtig, weil sie nicht der wahren Rechtslage entspricht. Die Steuern sind auch verkürzt, weil bei richtiger Angabe (soweit nicht der Pauschbetrag greift!!!) die Werbungskosten geringer angesetzt und damit die Steuer höher festgesetzt worden wäre. Und dass nun eine etwaige Pflichtverletzung der Finanzämter (die hier überaus streitig und meiner Meinung nach abzulehnen wäre) zum Ausschluss einer Steuerhinterziehung führt, findet sich in keinem von mir gerade angeschauten Kommentar (FGJ, Klein), lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Aber ich fände es schwer vorstellbar.
 
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