Highspeed Opi schrieb:
Ein wohl für alle verständliches und kurzes Beispiel trotzdem:
Vorschrift sagt, im Dienst-Kfz nie über 130 km/h fahren.
Der Feldwebel als Beifahrer darf dem Gefreiten als Fahrer trotzdem befehlen schneller und auch über rot zu fahren. Die Verantwortung trägt nur der Feldwebel alleine und die Strafe, falls die Polizei das bemerkt, trägt auch nur der Feldwebel alleine. Er muss es nur begründen können und mit einer guten Begründung, kann man auch straffrei rauskommen.
Mit einem Wort: Unfug.
Ein kurzer Abriss wie das Gespräch zwischen Feldwebel und Gefreiten korrekt aussehen wird:
Feldwebel: Herr Gefreiter, sie fahren jetzt über diese rote Ampel ohne langsamer zu werden. Der Oberleutnant wartet schon am Bahnhof und muss dringend zum Inspektionschef.
Gefreiter: Aber Herr Feldwebel, die Ampel ist rot, wir befinden uns in der Innenstadt und es sind Menschen zu sehen...
Feldwebel: Labern Sie nicht, fahren Sie....!
Gefreiter (in Gedanken): Hmm, ob der Befehl des Feldwebels wohl rechtmäßig und auch verbindlich ist? Mal schauen:
1) Hat das Überfahren der roten Ampel eine dienstlichen Zweck? Hmm, der Feldwebel muß pünktlich zum Bahnhof um den Herrn Leutnant abzuholen. Ja, einen dienstlichen Zweck hat der Befehl, er verstößt nicht gegen Dienstvorschriften aber gegen Gesetze (315c StGB). Der Befehl ist damit rechtswidrig. Ist er aber auch verbindlich?
2) Wir sind hier in der Innenstadt, und an der Ampel stehen Menschen. Ich könnte niemals rechtzeitig bremsen, wenn jetzt jemand über die Straße geht. Der Befehl ist unzumutbar. Also unverbindlich.
Gefreiter: Herr Feldwebel, ich werde jetzt vor der Ampel anhalten und danach sofort die Fahrt fortsetzen.
Anders gelagert ist der Fall auf einer Landstraße, Sicht von Pol zu Pol. Kilometerweit einsehbar steht eine Ampel auf Rot, es ist absehbar keine Gefährdung von Menschen möglich. Gibt der Vorgesetzte hier den Befehl bei Rot mit 100 drüber zu fahren, bewegen wir uns im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Damit ist der Befehl rechtmäßig und muss befolgt werden.
Highspeed Opi schrieb:
Ein Soldat ist nun mal kein ziviler Bürger. Das wäre schlimm, wenn sich Soldaten wie Zivilisten verhalten müssten.
Das bedeutet aber nicht, dass die alles machen können, bevor hier jemand etwas falsch verstehen sollte.
Wer sich für weitere und gravierende Beispiele interessiert, kann mal im Internet nach einem Tanklastwagen und Luftangriff in Verbindung mit der Bundeswehr suchen. Den Fall kenne ich sehr gut und die Informationen im Internet sind in diesem Fall sogar nicht stark zensiert. Schließlich gab es einen großen Medienaufzug deswegen.
Als aktives Mitglied der Truppe, muß ich jedem User abraten auf dich zu hören. Und zwar nachdrücklich.
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Und jetzt bin ich selbst drauf reingefallen. Syrien, der IS und dessen Entstehung sind NICHT Gegenstand dieses Threads. Ich bitte das zu beachten.
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