News Pentagon: US-Soldaten dürfen keine GPS-Apps mehr nutzen

Mitbringen von Handies an Schulen sollte erlaubt sein. Aber der Gebrauch nur am Schulweg erlaubt sein.
In der Schule einfach abschalten und gut is.
Des weiteren gibt es eigene Notebookklassen wo jeder Schüler sein eigenes Gerät mitbringt.
Grundsätzlich ist es halt so dass Schüler sich gerne über so ein Statussymbol definieren.
Gibt es ja bei Kleidung auch. Oder bei diversen Sportausflügen.
Und das Kinder teilweise noch gemeiner und idiotischer sind als Erwachsene ist auch nichts neues.
 
40yoldPr0gamer schrieb:
Mit solchen Aussagen würde ich mich als Deutscher mal stark zurückhalten.

Ich sage meine Meinung (als Deutscher) und treffe (solche) Aussagen ganz nach meinem Dafürhalten.

Danke für deinen noblen Rat, aber du bist ganz sicher nicht der, der mir sagt ich solle mich mal stark zurückhalten.

40yoldPr0gamer schrieb:
Will halt nicht jeder die totale Abrüstung und komplette Öffnung der Grenzen.

Wer das Ammenmärchen von totaler Abrüstung und kompletten Öffnung unser Grenzen glaubt, der glaubt auch an den Osterhasen und wählt die Schwachköpfe von der AFD. Aber die Saat keimt scheinbar schon bei so einigen. ;)

Aber gegen eine weltweite komplette Abrüstung hätte ich nichts einzuwenden. Das letzte was diese Welt braucht sind Waffen und Kriege. Werden wir aber leider nie erleben, denn wie heißt es noch so schön? Business, äh, America first. :D

40yoldPr0gamer schrieb:
Aber die USA müssen generalüberholt werden. lol

Da kannst du noch so oft „lol“ schreiben, dass sind nun einmal die Fakten.

Es gibt kaum eine rückständigere, innerlich zerrissenere, bis zur Decke verschuldete und auf Kriege und Unruhen ausgerichtetere Nation als diese zwei Parteien Diktatur, USA.

Schau mal nach Chicago wenn du noch irgendwelche offenen Fragen hast.

Aber es steht dir natürlich frei diesem Vorbild nachzueifern.

BTT:

Das solche Devices (Fitness Tracker) immer am Internet hängen müssen, ist das eigentliche Grundübel. Gerät registrieren, Software registrieren, Fitnesswerte in irgendeine Cloud hochladen, Ergebnisse per Social Media teilen (...), aber die Leute wollen es ja nicht anders. Ein Umdenken findet scheinbar nicht statt.

Liebe Grüße
Sven
 
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Che-Tah schrieb:
Die haben 1,4 Mio Soldaten und geben 500 Mrd € pro Jahr dafür aus und können keine eigene Fittness App für Ihre Soldaten schreiben?
Natürlich können Sie das. Aber es war halt bis jetzt nicht notwendig. XD Jetzt weiß man, entweder fette Soldaten. Oder eigene Fitness App.
 
RYZ3N schrieb:
Da kannst du noch so oft „lol“ schreiben, dass sind nun einmal die Fakten.

Es gibt kaum eine rückständigere, innerlich zerrissenere, bis zur Decke verschuldete und auf Kriege und Unruhen ausgerichtetere Nation als diese zwei Parteien Diktatur, USA.

Schau mal nach Chicago wenn du noch irgendwelche offenen Fragen hast.

Aber es steht dir natürlich frei diesem Vorbild
Meinst du, unser Land ist nicht innerlich zerrissen? Schau mal nach Marxloh, Neukölln oder Dortmund-Nord, wenn du noch Fragen hast.

Klar, die USA sind rückständig, lol. Was sind dann wir? Witzig ist ja, dass wir uns genau in die Richtung bewegen mit Gated Communities, Privatschulen und 2-Klassen-Medizin.
 
Wischbob schrieb:
Wo hast du das denn her? Das höre ich zum ersten Mal. Normalerweise ist speziell bei der Bundeswehr ALLES strikt vorgegeben.Soll jetzt nicht heißen, das es nicht so ist-> nur noch nie gehört

Das ist auch der Sinn. Offiziell ist es natürlich so, dass alles streng vorgeschrieben ist und es keine Abweichungen geben darf, inoffiziell kann man manchmal Abweichungen machen.
Ich könnte das sehr ausführlich erklären, mit guten Beispielen aus der Praxis, das gehört hier aber nicht hin.

Ein wohl für alle verständliches und kurzes Beispiel trotzdem:
Vorschrift sagt, im Dienst-Kfz nie über 130 km/h fahren.
Der Feldwebel als Beifahrer darf dem Gefreiten als Fahrer trotzdem befehlen schneller und auch über rot zu fahren. Die Verantwortung trägt nur der Feldwebel alleine und die Strafe, falls die Polizei das bemerkt, trägt auch nur der Feldwebel alleine. Er muss es nur begründen können und mit einer guten Begründung, kann man auch straffrei rauskommen.
Ein Soldat ist nun mal kein ziviler Bürger. Das wäre schlimm, wenn sich Soldaten wie Zivilisten verhalten müssten.
Das bedeutet aber nicht, dass die alles machen können, bevor hier jemand etwas falsch verstehen sollte.
Wer sich für weitere und gravierende Beispiele interessiert, kann mal im Internet nach einem Tanklastwagen und Luftangriff in Verbindung mit der Bundeswehr suchen. Den Fall kenne ich sehr gut und die Informationen im Internet sind in diesem Fall sogar nicht stark zensiert. Schließlich gab es einen großen Medienaufzug deswegen.
 
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40yoldPr0gamer schrieb:
Meinst du, unser Land ist nicht innerlich zerrissen? Schau mal nach Marxloh, Neukölln oder Dortmund-Nord, wenn du noch Fragen hast.

Klar, die USA sind rückständig, lol. Was sind dann wir? Witzig ist ja, dass wir uns genau in die Richtung bewegen mit Gated Communities, Privatschulen und 2-Klassen-Medizin.

Vollkommen richtig, unser Land ist ebenfalls zerrissen, voller Politikverdrossenheit und die AFD steht bei ~ 17%. Hier sieht’s um keinen Deut besser aus, dass habe ich auch nicht behauptet.

Und ja, wir entwickeln uns exakt in die gleiche Richtung wie die USA. Wir folgen diesem „falschen“ Vorbild ja immer brav mit dem Rückstand von 5-6 Jahren.

Traurig dass man sich diese „pseudo“ Trümmerdemokratie immer als Vorbild nimmt. Aber so ist es nun mal.

Liebe Grüße
Sven
 
Wiggum schrieb:
Aha. Also wenn die USA ausgewählte syrische Rebellengruppen gegen Assad und den IS unterstützen ist das = "die USA gründen und bewaffnen den IS"...wieder was gelernt ! :freak: lol
Ich glaub auf englisch sagt man "when the chicken comes home to the roost ..." also viel Spaß mit den ausgewählten "Rebellen".

whelm.jpg


hat man eh in Manchester gesehen, das war halt einer von den libyschen Rebellen.
 
TheLastHotfix schrieb:
Ich glaub auf englisch sagt man "when the chicken comes home to the roost ..." also viel Spaß mit den ausgewählten "Rebellen".

Was soll mir dieser Screenshot sagen ? Kannst du mir erklären was ich da sehen soll ? Und gibts das auch in bewegt ?
 
Highspeed Opi schrieb:
Ein wohl für alle verständliches und kurzes Beispiel trotzdem:
Vorschrift sagt, im Dienst-Kfz nie über 130 km/h fahren.
Der Feldwebel als Beifahrer darf dem Gefreiten als Fahrer trotzdem befehlen schneller und auch über rot zu fahren. Die Verantwortung trägt nur der Feldwebel alleine und die Strafe, falls die Polizei das bemerkt, trägt auch nur der Feldwebel alleine. Er muss es nur begründen können und mit einer guten Begründung, kann man auch straffrei rauskommen.
Falsch, Geschwindigkeitsübertretung ist ein rechtswidriger Befehl (gegen Dienstvorschrift), jedoch muss der Gefreite diesen ausführen, es sei denn, es gibt keinen dienstlichen Zweck (früher/rechtzeitig ankommen ist übrigens keiner). Dann kann er ihn verweigern.

Bei Rot über die Ampel ist er mit auch immer mit dran (insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt).
Ein rechtswidriger Befehl der eine Straftat darstellt, darf nicht befolgt werden und muss verweigert werden.
(und bevor ich lange aushole: https://rechtecheck.de/strafe-bei-rotlichtverstoss-moeglich/
"Wenn nicht nur rote Ampeln überfahren werden, sondern zusätzlich ein besonders rücksichtloses Verhalten und eine konkrete Gefährdung von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert hinzukommen, handelt es sich bei dem Rotlichtverstoß sogar um eine Straftat." Das kannst du immer beim Rotlichtverstoß als Begründung anführen.)

Restliche Erklärungen hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Militärischer_Befehl#Rechtmäßigkeit

@Topic:
Klar kann man seinen Soldaten untersagen, ein privates Handy zu nutzen. Wenn man denen noch erklärt, warum (Feind kann da eure Position bzw. die der Kameraden von ableiten), dann wird keiner so idiotisch sein, das Teil nicht auszumachen.
 
Highspeed Opi schrieb:
Vorschrift sagt, im Dienst-Kfz nie über 130 km/h fahren.Der Feldwebel als Beifahrer darf dem Gefreiten als Fahrer trotzdem befehlen schneller und auch über rot zu fahren. Die Verantwortung trägt nur der Feldwebel alleine und die Strafe, falls die Polizei das bemerkt, trägt auch nur der Feldwebel alleine.

Der Fahrer ist grundsätzlich Verantwortlicher.
Wenn der Beifahrer ihm Blödsinn befiehlt hat im Normalfall der Fahrer das Recht diesen Befehl nicht auszuführen.
 
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Highspeed Opi schrieb:
Ein wohl für alle verständliches und kurzes Beispiel trotzdem:
Vorschrift sagt, im Dienst-Kfz nie über 130 km/h fahren.
Der Feldwebel als Beifahrer darf dem Gefreiten als Fahrer trotzdem befehlen schneller und auch über rot zu fahren. Die Verantwortung trägt nur der Feldwebel alleine und die Strafe, falls die Polizei das bemerkt, trägt auch nur der Feldwebel alleine. Er muss es nur begründen können und mit einer guten Begründung, kann man auch straffrei rauskommen.
Mit einem Wort: Unfug.
Ein kurzer Abriss wie das Gespräch zwischen Feldwebel und Gefreiten korrekt aussehen wird:
Feldwebel: Herr Gefreiter, sie fahren jetzt über diese rote Ampel ohne langsamer zu werden. Der Oberleutnant wartet schon am Bahnhof und muss dringend zum Inspektionschef.
Gefreiter: Aber Herr Feldwebel, die Ampel ist rot, wir befinden uns in der Innenstadt und es sind Menschen zu sehen...
Feldwebel: Labern Sie nicht, fahren Sie....!
Gefreiter (in Gedanken): Hmm, ob der Befehl des Feldwebels wohl rechtmäßig und auch verbindlich ist? Mal schauen:
1) Hat das Überfahren der roten Ampel eine dienstlichen Zweck? Hmm, der Feldwebel muß pünktlich zum Bahnhof um den Herrn Leutnant abzuholen. Ja, einen dienstlichen Zweck hat der Befehl, er verstößt nicht gegen Dienstvorschriften aber gegen Gesetze (315c StGB). Der Befehl ist damit rechtswidrig. Ist er aber auch verbindlich?
2) Wir sind hier in der Innenstadt, und an der Ampel stehen Menschen. Ich könnte niemals rechtzeitig bremsen, wenn jetzt jemand über die Straße geht. Der Befehl ist unzumutbar. Also unverbindlich.
Gefreiter: Herr Feldwebel, ich werde jetzt vor der Ampel anhalten und danach sofort die Fahrt fortsetzen.

Anders gelagert ist der Fall auf einer Landstraße, Sicht von Pol zu Pol. Kilometerweit einsehbar steht eine Ampel auf Rot, es ist absehbar keine Gefährdung von Menschen möglich. Gibt der Vorgesetzte hier den Befehl bei Rot mit 100 drüber zu fahren, bewegen wir uns im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Damit ist der Befehl rechtmäßig und muss befolgt werden.


Highspeed Opi schrieb:
Ein Soldat ist nun mal kein ziviler Bürger. Das wäre schlimm, wenn sich Soldaten wie Zivilisten verhalten müssten.
Das bedeutet aber nicht, dass die alles machen können, bevor hier jemand etwas falsch verstehen sollte.
Wer sich für weitere und gravierende Beispiele interessiert, kann mal im Internet nach einem Tanklastwagen und Luftangriff in Verbindung mit der Bundeswehr suchen. Den Fall kenne ich sehr gut und die Informationen im Internet sind in diesem Fall sogar nicht stark zensiert. Schließlich gab es einen großen Medienaufzug deswegen.
Als aktives Mitglied der Truppe, muß ich jedem User abraten auf dich zu hören. Und zwar nachdrücklich.


-------------------

Und jetzt bin ich selbst drauf reingefallen. Syrien, der IS und dessen Entstehung sind NICHT Gegenstand dieses Threads. Ich bitte das zu beachten.

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SIR_Thomas_TMC schrieb:
Falsch, Geschwindigkeitsübertretung ist ein rechtswidriger Befehl ...

Ließ doch meinen Beitrag nochmal genau durch. Offensichtlich ist das Beispiel doch nicht für alle leicht verständlich. Nach mehreren Jahren Bundeswehr kenne ich das alles auch.
Wenn du dir schon die Mühe machst, solltest du den Unterschied kennen, wann man einen rechtswidrigen Befehl trotzdem ausführen muss und wann nicht.

cbtestarossa schrieb:
Der Fahrer ist grundsätzlich Verantwortlicher.
Wenn der Beifahrer ihm Blödsinn befiehlt hat im Normalfall der Fahrer das Recht diesen Befehl nicht auszuführen.

Richtig, er hat das Recht - im Normalfall.
Einen solchen Befehl gibt man aber nicht zum Spaß, deshalb kann es - und was anderes habe ich nicht geschrieben - trotzdem verpflichtend sein und der Befehl müsste ausgeführt werden.

Noxiel schrieb:
Mit einem Wort: Unfug.
Ein kurzer Abriss wie das Gespräch zwischen Feldwebel und Gefreiten korrekt aussehen wird:
...
Als aktives Mitglied der Truppe, muß ich jedem User abraten auf dich zu hören. Und zwar nachdrücklich.
...

Du hast dir den Fall so gebastelt, dass es lächerlich und selbsterklärend falsch wird. Glückwünsch, du hast etwas falsch gelesen oder irgend eine Fantasie reininterpretiert, die es nie gab. Vor allem die Kombination mit meinen 130+ km/h in deiner Innenstadt... total übertrieben.
Anschließend hast ein simples Beispiel gebracht, welches auch zivil funktionieren würde und deinen Anfang mit dem Wort "Unfug" direkt selbst zugeordnet.

Ich versuche es aber nochmals mit anderen Worten und visueller Unterstützung kurz auf den Punkt zu bringen:
Es ging darum, dass man Befehle erteilen könnte, für die man nicht bestraft werden muss.
könnte = keine Regel
nicht muss = keine Regel

Von einem aktiven Mitglied hätte ich erwartet, dass man dieses Beispiel kennt.
Früher war das jedenfalls eines der ersten Beispiele, die man als Rekrut zu hören bekam.

Und dein Thema mit IS und Syrien habe ich nie angesprochen... nicht mal ansatzweise.


P.S:
Schade, dass man in Deutschland nicht über solche Themen schreiben kann. In den USA funktioniert das viel besser.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein. Dein Fall ist in seiner geschilderten Art viel zu pauschal als das man den unkommentiert stehen lassen könnte und sich damit der Gefahr auszusetzen, dass uninformierte User tatsächlich glauben könnten, was du da "erzählst".
An deinem Beispiel ist alles falsch. Das beginnt beim Befehlsprüfschema, geht weiter über die wirre Behauptung, dass "schon" eine gute Begründung reicht um straffrei zu bleiben und endet bei dem Unfug, dass die Verantwortung nur beim Feldwebel liegt ("Ich habe nur Befehle befolgt").

Der HInweis zu Syrien und dem IS ist gedanklich aber leicht auf den Oberbegriff "Offtopic" zu übertragen, oder?
 
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Richtig, ich habe das Beispiel absichtlich so pauschal mit den entsprechenden Verben gestellt, dass man verstehen sollte, dass das keine Regel ist.
Und ja, eine gute Begründung reicht 100% auf jeden Fall. Denn eine gute Begründung würde es rechtfertigen, weshalb ich das auch geschrieben habe.

Eine sehr schlechte Begründung hast du ja selbst gebracht:
Jemanden pünktlich abzuholen.

Eine sehr gute Begründung wäre, dass man einen Notfall hat und man offensichtlich keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen würde.
 
@Highspeed Opi:
Wenn du hier schon derartige Beispiele bringts, solltest du evtl. auch darauf achten das diese nicht einfach nur vage formuliert sind. Denn das ist dein Beispiel: "und auch über rot zu fahren". Wann, wie? Das klammerst du bewusst aus und berufst dich jetzt auf deine eigene, schwammige Formulierung. Da brauch man sich dann auch nicht über berechtigte Richtigstellungen beschweren.

"Die Verantwortung trägt nur der Feldwebel alleine und die Strafe, falls die Polizei das bemerkt, trägt auch nur der Feldwebel alleine."

Hierbei handelt es sich genau um das was Noxiel sagte: Unfug.
Diese Befehl-Gehorsam Konstellation gab es schon einmal und es gibt sie aus gutem Grund heute nicht mehr.

Deinen letzten Absatz hat Noxiel ebenfalls treffend kommentiert, dem ist nicht hinzu zu fügen.

@Topic:
Anders als es sich viele hier vorstellen (oder eben nicht vorstellen können weil sie nie im Einsatz waren), nimmt ein Smartphone heute einen großen Platz im Leben vieler ein. Eine Armee eines Landes besteht aus den Menschen des Landes, ergo ist sie ein Spiegelbild der Gesellschaft. Und wie kommuniziert diese Gesellschaft heute überwiegend? Übers Smartphone. Das es nicht besonders klug ist seine Fitnesstracker im Einsatzland weiter zu nutzen sollte klar sein, am Ende machen es aber doch genug. Verbote schaffen vermutlich mehr Probleme als Lösungen. "Wie? Ich kann nicht mein Handy nutzen? Das is ja scheisse!" (so erlebt an Bord). Sinnvoll wären z.B. Jammer für Camps im Einsatzgebiet. Das Signal wird gestört und fertig. Das Smartphone wird nutzlos, also kann man es dann auch gleich ausschalten. Der technische Aufwand sollte sich angesichts der ohnehin i.d.R. aufgebauten Infrastruktur in Grenzen halten.
 
Warum müssen Einige hier übertreiben?
Muss man nun jeden Beitrag juristisch korrekt mit dem entsprechenden Vokabular versehen, damit keine Fehlinterpretation möglich ist?

Von kurzen und umgangssprachlichen Kurztexten in Foren sollte man von den Lesern erwarten können, dass es nicht nur schwarz und weiß gibt. Vor allem Wörter wie "kann", "soll", etc. sollte man verstehen können.

Ich glaube wir haben nun genug darüber geschrieben.
Das Ergebnis ist, dass jeder etwas anderes herausgelesen hat und seine eigene Geschichte hinein interpretierte.
Bei einem persönlichen Gespräch könnte man das Ganze aufklären und 100% klar stellen. Dazu wird es allerdings nie kommen.
 
Ist gut jetzt. Deine Rettungsversuche in allen Ehren, aber die tun hier nichts mehr zur Sache. Ich möchte dich bitten ab sofort themenbezogen zu antworten. Wenn du über die Bundeswehr sprechen möchtest, mach bitte ein separates Thema auf.
 
Highspeed Opi schrieb:
Warum müssen Einige hier übertreiben?
Muss man nun jeden Beitrag juristisch korrekt mit dem entsprechenden Vokabular versehen, damit keine Fehlinterpretation möglich ist?

Von kurzen und umgangssprachlichen Kurztexten in Foren sollte man von den Lesern erwarten können, dass es nicht nur schwarz und weiß gibt. Vor allem Wörter wie "kann", "soll", etc. sollte man verstehen können.

Es geht hier nicht darum ob man die LEDs auf einem Mainboard auch deaktivieren oder sie auf blinkend stellen kann.
Hier geht es im Zweifel um einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt, den du derartige schwammig niedergeschrieben hast, dass man an dieser Stelle begründet mal etwas dazu sagen musste. Als Ehemaliger solltest du evtl. auch im Hinterkopf behalten, dass hier ein Bild von der Bundeswehr gezeichnet wird, welches schlicht und ergreifend nicht stimmt.
 
@Highspeed Opi

Kenne ich leider anders.
Der Kraftfahrer trägt die Verantwortung über Fahrzeug und Insassen und darf den Straßenverkehr nicht gefährden.
Und Sonderwegerechte haben die Fahrzeuge von Bund pauschal auch wieder nicht. Nur mit Sondersignal (Blaulicht in Verbindung mit Sirene[nur Blaulicht hat die selbe Bedeutung wie die Warnungblinkanlage]) und im Kriegsfall/Verteidigungsfall gibt es Sonderwegerechte. Letzteres ist selbsterklärend und ersteres kann auch nicht so ohne weiteres erteilt werden wie es dem Feldwebel beliebt und selbst dann obliegt es dem Kraftfahrer davon Gebrauch zu machen, weil selbst dann darf er den Verkehr nicht gefährden.

Es gibt Gerichtsurteile wo die Fahrer (nicht die Organisation) von Einsatzfahrzeugen der Blaulichfamilie zu hohen Geld-Strafen verdonnert wurden, weil sie trotz Sondersignal Verkehrsteilnehmer bedrängt und dadurch Unfälle gebaut haben.

Um es kurz zu machen der Feldwebel kann viel Befehlen aber in bestimmten Situationen muss ihnen nicht folge geleistet werden.

Meiner Meinung nach wird das den Leuten so erzählt, dass der Bund fast schon Narrenfreiheit genießt in der Hoffnung, wenn was passiert die Leute aus Naivität kein Schadensersatz fordern und natürlich um gefügigere Soldaten zu haben.

Und ja ich bin schon mit schon mit Sondersignal gefahren und einfach auf die Tube drücken is nicht. Gefühlt fährt man langsamer, weil viele mit der Situation überfordert sind und einfach stehen bleiben und nach 5min nervt die Sirene nur noch, deswegen schalte ich und andere sie nur ein, wenn erforderlich.

Sorry, das musste noch raus.
 
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