Ich kann die Aufregung mancher hier durchaus nachvollziehen und habe auch Verständnis dafür.
Wenn Kinder glauben, dass man ihnen das Spielzeug wegnimmt, dann ist der Aufschrei immer groß. Also liebe Kinder, ihr dürft weiterhin Pokémon spielen, es will euch niemand das Spielzeug wegnehmen.
Ein Beispiel bezüglich:
ändert sich sowieso nichts, Apple, Google, Microsoft … (siehe erste oder zweite Kommentar Seite)
Datenklauseln von Apple* rechtswidrig (*kann auch durch Google, Microsoft, ... ersetzt werden)
Der vzbv hatte ursprünglich
15 Klauseln von der deutschen Apple-Website beanstandet.
Für sieben davon gab der Konzern vorab strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Die übrigen acht Klauseln hat nun das Landgericht Berlin kassiert und damit die Rechtsauffassung des vzbv bestätigt.
Zum Beispiel folgendes:
... Wenn du Inhalte mit Familie oder Freunden teilst und dabei Produkte von Apple verwendest, Geschenkgutscheine und Produkte verschickst oder andere dazu einlädst, sich dir in einem Apple Forum anzuschließen, kann Apple die Daten erheben, welche du über diese Personen zur Verfügung stellst, wie Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer. ...
In den Vertragsklauseln hatte sich das Unternehmen unter anderem vorbehalten, Daten wie Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer von Kontakten des jeweiligen Kunden zu erheben – ohne Einwilligung der betroffenen Dritten. Der Verbraucher erteile damit eine
„Einwilligung zulasten Dritter“. Das sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, so das Gericht.
Weiterhin gestattete der Vertrag Apple und seinen „verbundenen Unternehmen“, die erhobenen Nutzerdaten mit anderen Informationen zusammenzuführen. Auch diese Klausel erklärte das Gericht für unzulässig, da für Verbraucher unklar bleibe, welche Daten in welchem Umfang genutzt werden könnten.
Datenweitergabe zu Werbezwecken unzulässig
Der IT-Konzern nahm sich auch das Recht, Verbraucherdaten zu Werbezwecken an „strategische Partner“ weiterzugeben, obwohl unklar blieb, um wen es sich hierbei handelt. Die Klausel überschreite damit eindeutig das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß der Datenverarbeitung, urteilte das Gericht.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Klage begründet und hat in der Sache Erfolg, da die beanstandeten Bestimmungen gegen § 307 Abs. 1 BGB verstoßen.
Deutsches Recht sei maßgeblich, da nach Art. 6 ROM-I-VO bei Verträgen, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schließt,
das Recht des Staates maßgeblich sei, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt habe.
Ob diese Bestimmungen mit der irischen „Data Protection Act“ vereinbar sind, kann dahingestellt bleiben, da die „Datenschutzvereinbarung“ nach den vorstehenden Ausführungen im Falle der Verwendung gegenüber deutschen Verbrauchern mit den maßgeblichen deutschen Rechtsvorschriften in Einklang stehen muss. Dies ist hinsichtlich der beanstandeten acht Klauseln nicht der Fall.“
Also liebe Kinder: Entweder lenkt der Konzern ein, in diesem Fall Apple, hätte auch Google, Microsoft, … sein können,
wenn nicht, entscheidet ein Gericht. Böses Gericht, böses Rechtssystem, böser Kommentar,
guter Konzern den die wollen das beste für uns Verbraucher
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/datenklauseln-von-apple-rechtswidrig
http://www.jurablogs.com/go/lg-berl...sig-unangemessene-benachteiligung-verbraucher
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130103
....
oder auch hier:
Zentrale Datenschutzklauseln von Apple sind rechtswidrig
Was vielen Juristen schon länger klar war, ist nunmehr in Deutschland auch erstmals gerichtlich bestätigt worden. Mehrere von Apple verwendete Datenschutzklauseln sind rechtswidrig.
http://www.internet-law.de/2013/05/verschiedene-datenschutzklauseln-von-apple-sind-rechtswidrig.html
oder ..
Laut Datenschutzrichtlinie sollten Verbraucherdaten für Werbezwecke auch an "strategische Partner" weitergegeben werden.
Das Unternehmen wollte außerdem die Standortdaten des Kunden zur Werbung verwenden.
Die Richter stellten klar, dass dem Kunden eine derart weitreichende Datennutzung nicht per Klausel im Kleingedruckten untergeschoben werden darf. Sie kritisierten vor allem, dass die Nutzer im Unklaren darüber gelassen werden, welche Daten verarbeitet werden und von wem sie in welchem Umfang genutzt werden.
Beispiele für Google, Microsoft ... findet man selbstverständlich auch.
Denn jeder dieser Konzerne versucht immer wieder seine Rechte gegenüber dem Verbraucher auszuweiten und die Grenzen neu auszuloten.