S
Sinthuria
Gast
Ich weiss auch nicht warum viele hier meinen, es geht bei dem Gesetz nur darum Seiten zu sperren. Man will die Seiten nur sperren, wenn man nicht in angemessener Zeit löschen kann. Das heisst aber nicht, dass man es nicht weiter versucht. Es heisst auch nicht, dass man nicht weiter versucht, an die Hintermänner heranzukommen. Nur diese Ermittlungen werden durch ganz andere rechtsbereiche legitimiert.
"In angemessener Zeit" ist zwar etwas schwammig formuliert, aber auch nicht übermäßig strapazierbar.
"In angemessener Zeit" ist zwar etwas schwammig formuliert, aber auch nicht übermäßig strapazierbar.