HappyMutant
Fleet Admiral
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- Juli 2001
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Der BGH sagt: Solche Dursuchungen sind nicht durch bestehende Gesetze gedeckt. Er hat nicht gesagt, daß solche Durchsuchungen illegal sind, sobald ein Gesetz diese Vorgehensweise regelt. Nun machen das die Länder und schon heißt es: "Paragraphenverbieger". Man könnte natürlich aus dem BGH-Urteil schließen, daß es vorher auch schon gemacht wurde, es nur der geneigten Leserschaft Latte war.
Der Sinn hinter Abhörmaßnahmen (und dazu zähle ich das jetzt mal) ist ja das der Verdächtige es erstmal nicht mitbekommt, insofern hat das nichts mit Faulheit sondern mit Ermittlungstaktik zu tun.
@serge: Zumindest nicht in Deutschland. Hast du Belege für deine Aussage? Und nein, kommt bitte nicht mit dem Golem.de Foreneintrag. Da heißt es ganz eindeutig, daß es Hersteller gibt die sowas zulassen und vermarkten. Von einer gesetzlichen Pflicht steht da nichts.
@overdrive: Wenn willst du mit dieser unnötigen Beleidigung eigentlich beeindrucken? Meinst du das man deine Meinung dann ernster nimmt?
Der Sinn hinter Abhörmaßnahmen (und dazu zähle ich das jetzt mal) ist ja das der Verdächtige es erstmal nicht mitbekommt, insofern hat das nichts mit Faulheit sondern mit Ermittlungstaktik zu tun.
@serge: Zumindest nicht in Deutschland. Hast du Belege für deine Aussage? Und nein, kommt bitte nicht mit dem Golem.de Foreneintrag. Da heißt es ganz eindeutig, daß es Hersteller gibt die sowas zulassen und vermarkten. Von einer gesetzlichen Pflicht steht da nichts.
@overdrive: Wenn willst du mit dieser unnötigen Beleidigung eigentlich beeindrucken? Meinst du das man deine Meinung dann ernster nimmt?
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