News Bundesgerichtshof stoppt Polizei-Hacker

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JohnnyFu schrieb:
Abgesehen davon, es könnte ja sein das ich nicht weniger Illegales auf meinem PC veranstalte als Du..... möglichwerweise, und täte ich es wäre ich ein Krimineller, egal ob ich Online-Betrüger bin oder per P2P oder ähnliche Angebote Urheberrechte verletzte.
Ja, alles so schön einfach.
Das das deutsche und das europäische Patentamt gegen geltendes Recht Softwarepatente erteilt, das macht nix.
Das der deutsche Bundestag gegen deutsches und europäisches Recht das neue Telekommunikationsgesetz(Lex Telekom) gerade verabschiedet hat, ist auch nicht kriminell nicht wahr ? Kohl, Ackermann ?
Die völlig überzogene Kriminalisierungskampagne der Musik- und Filmindustrie mußt du wirklich nicht verinnerlichen. Das schadet dem Teint...
Ganz meine Meinung, Durchsuchungen ohne Gerichtliche Anordnung sind Illegal, wie ich auch schon in vorherigen Posts erläutert habe. Ebenso wie ich darauf hinwies das es höchst bedenklich wäre wenn deartige Beschlüsse von Politikern genehmigt werden könnten.
...
Das Bundesverfassungsgericht wird niemals zulassen das die Polizei ohne laufendes Verfahren oder dringenden Tatverdacht inkl. Richterbeschluss so einfach PC´s durchsuchen kann.
Dann ist es aber schon passiert: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,4089718,00.html
Weitere Beispiele(angebliche gewerbsmäßige ebaybetrügerin) spar ich mir.

Ich kann mir einfach nicht erklären warum man Angst davor hat das sein PC durchsucht wird es sei den man täte etwas schwer-Kriminelles.
Also, wenn du das nach den Informationen, die du hier jetzt schon bekommen hast, immer noch fragst, sag ich dir ganz einfach: ICH WILL DAS NICHT !
Und ich habe jedes Recht dazu.
 
Turinger schrieb:
Dann ist es aber schon passiert: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,4089718,00.html
Weitere Beispiele(angebliche gewerbsmäßige ebaybetrügerin) spar ich mir.
Sehr gutes Beispiel dazu, hatte ich an anderer Stelle auch schon gebracht und da hieß es dann: Wie kannst du jetzt von diesem einen Fall darauf schließen, das es weiterhin passiert?

Jaja, immer diese "bedauerlichen Einzelfälle", irgendwie kommt mir das bekannt vor!:rolleyes:

Ein weiteres gutes Beispiel sind die "Stillen SMS", die die Polizei seit neuestem so gerne verschickt. Der Handy-Besitzer bekommt davon nichts mit, die Polizei kann aber den Aufenthaltsort auf ein paar Hundert Meter genau bestimmen.

In der Theorie benötigen die dafür auch einen richterlichen Beschluß, in der Praxis wird es fast komplett ohne gemacht! Da wird dann "Gefahr in Verzug" gerufen und schon sind alle Rechtsvorschriften dazu wirkungslos!

Und überhaupt: Wenn mir die Polizei zwecks Überwachung einen Trojaner unterschieben würde (die einzige praktische Möglichkeit der Behörden), dann würde ich die verklagen wegen "Änderung von Daten durch Dritte"!

In meinen Augen können die nicht durch ein entsprechendes Überwachungsgesetz meine Rechte beim Datenschutz einfach so übergehen!

Naja, mein einziger Trost ist, das die mir und jedem anderen mit ein bisschen IT-Kenntnissen kein Glück hätten!:evillol:

PCB
 
PCB schrieb:
Ein weiteres gutes Beispiel sind die "Stillen SMS", die die Polizei seit neuestem so gerne verschickt. Der Handy-Besitzer bekommt davon nichts mit, die Polizei kann aber den Aufenthaltsort auf ein paar Hundert Meter genau bestimmen.

Könntst Du mir bitte erklären, wie das gehen soll?
Wie kann die Strafverfolgungsbehörde alleine mit einer stillen SMS den Aufenthaltsort einer Person bestimmen?

PCB schrieb:
In der Theorie benötigen die dafür auch einen richterlichen Beschluß, in der Praxis wird es fast komplett ohne gemacht! Da wird dann "Gefahr in Verzug" gerufen und schon sind alle Rechtsvorschriften dazu wirkungslos!

Könntest Du das irgendwie belegen, bzw. erklären, wer Gefahr im Verzuge ruft, so daß alle Rechtsvorschriften wirkungslos werden?

Halbwissen gepaart mit Halbwahrheiten, das Ganze noch ein wenig polemisch geschmückt und fertig ist ein Beitrag, der in keinster Weise geeignet ist, sich über diese Thematik ein korrektes Bild zu machen.

Da gibt es einen schönen Grundsatz:
Wenn man von etwas keine Ahnung hat, einfach mal...

Bessere Alternative:
Man verkauft dieses nicht als Wissen, sondern äußert Vermutungen ;)

Gruß

olly
 
olly3052 schrieb:
Könntst Du mir bitte erklären, wie das gehen soll?
Wie kann die Strafverfolgungsbehörde alleine mit einer stillen SMS den Aufenthaltsort einer Person bestimmen?
LOOL, und du erzählst mir was von "Wenn man keine Ahnung hat"?:lol:

Bitteschön: Lesen und verstehen !
olly3052 schrieb:
Könntest Du das irgendwie belegen, bzw. erklären, wer Gefahr im Verzuge ruft, so daß alle Rechtsvorschriften wirkungslos werden?
Und nochmal, wenn du selber keinerlei Kenntnisse hast, was qualifiziert dich dann meine Aussagen in den Dreck zu ziehen, hmm?

So und nochmal für dich ganz allein: "Mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" müssen die Beamten nicht mal auf richterliche Erlaubnis warten."

olly3052 schrieb:
Halbwissen gepaart mit Halbwahrheiten, das Ganze noch ein wenig polemisch geschmückt und fertig ist ein Beitrag, der in keinster Weise geeignet ist, sich über diese Thematik ein korrektes Bild zu machen.
Hört sich nach der perfekten Beschreibung deines Postings an!



PCB
 
Und wieder wirst du pampig nur weil dich mal jemand auf dienen Fehler hinweist ...

PCB schrieb:
Und nochmal, wenn du selber keinerlei Kenntnisse hast, was qualifiziert dich dann meine Aussagen in den Dreck zu ziehen, hmm?

So und nochmal für dich ganz allein: "Mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" müssen die Beamten nicht mal auf richterliche Erlaubnis warten."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20010220_2bvr144400.html

Wie oft wurde dir dieser Link schon vorgelegt? Und du versuchst es immer wieder ...

Ferner hat Olly schlichtweg die Frage gestellt, wie man denn mit einer stillen SMS den Aufenthaltsort einer Person (bzw. dessen Handy) ausfindig machen will. Er sagte nicht, dass dies nicht gehen würde, hat somit auch nicht sein Unwissen als Wissen verkauft, so wie du es immer wieder machst.
 
Auf welchen Fehler bitteschön? Nur weil Olly keine Ahnung von dem Thema hat, hab ich also nen Fehler gemacht? Und unterstellt mir dann zusätzlich noch Halbwissen?!:freak:

Ums mit deinen Worten zu sagen: Hallo, gehts noch?

Und deinen tollen Link sehe ich zum ersten Mal, wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen!

Und wenn du der Meinung bist, das es ja ein Gesetz dazu gibt und schon von daher alles in Ordnung ist, dann ist das deine Meinung, und mehr nicht!

Ich bin nicht so Obrigkeitsgläubig, das ich denen da vertraue, weil sich ja auch alle schön an die Vorschriften halten.:rolleyes:

Die Realität sieht leider etwas anders aus!

Aber ich zitiere mal Relict von vor ein paar Tagen zu deinen Aussagen: "Du lebst in Deinem Gesetzesdschungel, gehst darin voll auf und verstraust darauf. Ich lebe in der praktischen Realität und erlebe mein Umfeld."

Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen!


PCB
 
Wer in einer selbst erschaffenen Realität voll von Verschwörungstheorien und Misstrauen lebt der mag natürlich immer wieder Einzelfälle finden in denen dies bestätigt wird. Wenn dann natürlich irgendein Heise Artikel davon berichtet, dass die Polizei nach belieben Handys als Ortungsgeräte missbrauchen darf, dann bestätigt das diese selbst geschaffene Realität natürlich weiter.

Doch was ist die "praktische Realität" im juristischen Sinne (denn darum dreht es sich hier)?
Doch wohl am ehesten die Rechtssprechung (wohlgemerkt nicht die Gesetze). Und wenn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (welches wohlgemerkt in jedem vergleichbaren Fall als Referenz dient) etwas verkündet, was dem Begriff "Gefahr im Verzug" strenge Grenzen aufweist, dann ist das nun mal die Realität.

Worauf baust du denn deine Realität auf?
In erster Linie doch auf Zeitungsartikeln und anderen Medienberichten. Wobei du da natürlich, ja quasi zwangsläufig, nur die Artikel nimmst, die der von dir geschaffenen Realität auch entsprechen.
Oder hattest du schon einmal persönlich die Erfahrung gemacht, dass "Gefahr im Verzug" zu unrecht angewendet wurde?
Du baust deine "Realität" also auf Berichte auf, welche eine Form der Hörensagens darstellen. Du fußt deine Realität auf Berichte welche durch die Hände mehrerer Schreiber einen subjektiven Einfluss bekommen, welcher den uneingeschränkten Blick auf das Geschehene meist mehr oder weniger stark verfälscht.

Und du möchtest mir allen ernstes Vorwerfen, dass ich "Oberigkeitsgläubig" wäre, nur weil ich die Tatsachen in ihrer Reinform präsentiere?
Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Stück unverfälschter Realität. Er zeigt objektiv und ohne subjektive Einflüsse wie unser oberstes Gericht zu dem Begriff "Gefahr im Verzug" steht und welche Richtlinien es für die untergebenen Behörden erlässt.

Aber wenn in deiner Realität der Begriff "Gefahr im Verzug" doch so häufig missbraucht wird, dann bringe mir doch bitte aktuelle Fälle in denen dies geschehen ist und weise mir mit sachlichen Quellen nach, dass der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes eben nicht befolgt wird.

Wenn du zu diesem Schluss durch das "Erleben deines Umfeldes" und durch das Leben in einer "praktischen Realität" gekommen bist, dann sollte dies für dich ja kein Problem sein.
 
Jetzt geht das wieder los! :freak:

OK, warst du bei deinem so oft zitierten Urteilsspruch dabei? Nicht, dann gründen sich deinen Aussagen doch nur aus 2., 3. oder x-ter Hand Aussagen und Berichte, oder nicht?

Warst du bei allen deinen zitierten Quellen bei dem jeweiligen Vorgang dabei? Nicht? Also wie kannst du also sicher sein, das dies alles "Realität" ist, hmm?

Will sagen, du machst hier jeden meiner Beiträge nieder mit dem Hinweis, das ich dies ja alles nur aus Berichten usw. also quasi vom Hörensagen kennen würde und das ja nicht mit der Realität übereinstimmt!

Wie du oben gesehen hast, kann ich dir das genauso vorwerfen und alles was du als "Beweise" anführst genauso mit diesem Totschlagargument beiseite wischen!

Und auf dieser Grundlage brauchen wir nicht mehr diskutieren!

Es ist mir zu blöd, mich hier ständig rechtfertigen zu müssen und das meine Argumente hier ständig angezweifelt werden, und ich mit Nuhr-Zitaten belegt werde, weil ich keine Daedalus-kompatiblen Links poste.

Und meine geposteten Links von "irgendeiner" heise-Seite sind ja auch Schrott!:mad:

Vom daher: Und wech!


PCB
 
Ruhig Blut kleiner Padawan...

Natürlich war ich nicht bei dem Urteilsspruch dabei. Dennoch weiß ich, dass die veröffentlichten Schriften genau, und zwar im Wortlaut, das wiedergeben was die Verfassungsrichter zu dem Fall und ihrem Urteil gesagt haben.

PCB schrieb:
Nicht, dann gründen sich deinen Aussagen doch nur aus 2., 3. oder x-ter Hand Aussagen und Berichte, oder nicht?

Falsch. Diese Information ist eine die aus erster Hand stammt. Die Verfassungsrichter haben mir und jedem anderen der die von mir gepostete Seite liest quasi direkt gesagt warum sie dieses Urteil so gefällt haben wie sie es taten und was die Konsequenzen aus diesem Urteil sind. Das ist unverfälscht und durch niemanden abgeändert.
Ob die Richter mir dies nun direkt ins Auge sagen oder diese Worte auf einer höchst vertrauenswerten Seite in Reinform veröffentlichen ist dabei vollkommen egal.
Alternativ könnte ich jetzt beim Bundesverfassungsgericht anrufen und mir die Richtigkeit der Seite bestätigen lassen. Mit dem nötigen Kleingeld würde ich sicher auch eine beglaubigte Kopie des Urteils bekommen in der eben das steht was auch schon im Internet steht.

Wie du oben gesehen hast, kann ich dir das genauso vorwerfen und alles was du als "Beweise" anführst genauso mit diesem Totschlagargument beiseite wischen!

Ja wo denn bitte? An der Glaubwürdigkeit und Richtigkeit des Urteilsspruches des Bundesverfassungsgerichtes hast du nicht mal ansatzweise gekratzt.

Es ist mir zu blöd, mich hier ständig rechtfertigen zu müssen und das meine Argumente hier ständig angezweifelt werden, und ich mit Nuhr-Zitaten belegt werde, weil ich keine Daedalus-kompatiblen Links poste.

Wer sagte denn, dass er in der "praktischen Realität" lebe und "sein Umfeld" erlebe.

Musst du jetzt ausrasten nur weil ich dich mit der Frage danach was du denn in dieser "praktischen Realität" schon für Erfahrungen gemacht hast?

Um es mal in klarem Deutsch zu sagen:

Wer die Klappe so groß aufreißt, der sollte auch was dahinter haben!
 
@PCB,

enstpann Dich.

Mit einer stillen SMS alleine ist keine Standortbestimmung möglich.
Du kannso mir sicherlich nicht erklären, warum das so ist, bzw. wie Strafverfolgungsbehörden dann an die nötigen Standortdaten kommen.
Dazu gehört dann doch ein wenig mehr.

Weiterhin hast du anscheinend immer noch keine Ahnung davon, wer im Falle der im Gefahr im Verzuge Regel Anordnungsbefugt ist.

Das ist die STA und nicht irgendein Polizeiobermeister, der eine CSI Folge zuviel gesehen hat.

Ich wiederhole es deshalb nocheinmal:
Du agierst mit Halbwissen.
Das fatale dabei ist, daß Du das anscheinend nicht erkennen magst oder kannst.
Mit diesem baust Du dann ein Szenario auf, welches fernab der Realität ist.

Weiterhin ist Dein verlinkter Heiseartikel in einigen Passagen mehr als schlampig recherchiert.
Besonders die Thematik Imsi-Catcher hat der Redakteur ziemlich verhauen.

In dieser speziellen Thematik ist spezielles Wissen erforderlich, welches die wenigsten besitzen.
Wie auch, da sich das Ganze in trockenen Gesetzestexten wiederfindet.

Deshalb finde ich es erstaunlich, wieviele Hobbyjuristen hier ihr Wissen als kompetent verkaufen wollen.

Gruß

olly
 
Also warum fallt ihr beide denn jetzt über ihn her ? Muß ich da was nachlesen ?
pcb hat doch nur umgangssprachlich formuliert:
Ein weiteres gutes Beispiel sind die "Stillen SMS", die die Polizei seit neuestem so gerne verschickt. Der Handy-Besitzer bekommt davon nichts mit, die Polizei kann aber den Aufenthaltsort auf ein paar Hundert Meter genau bestimmen.
Das da mehr dazu gehört als nur eine "Stille SMS", hat er doch zum Ausdruck gebracht, als er so formulierte:"die Polizei kann aber den Aufenthaltsort auf ein paar Hundert Meter genau bestimmen".
Wenn er formuliert hätte: "die Polizei kann damit (der Stillen SMS) aber den Aufenthaltsort auf ein paar Hundert Meter genau bestimmen", würde ich die Prügel ja noch irgendwie nachvollziehen können.
So muß ich annehmen, das ein Computerbase-Journalist? (unterstützt von einem Volljuristen?) einem Heise-Journalisten nur Schlampigkeit vorwirft - und das auch nicht belegt. Das "spezielle Wissen", bleibt geheim. Soll es ja auch, oder ?
Ist das die Basis, anderen Halbwissen vorzuwerfen ?
Der "Stille Hauptvorwurf?" lautet doch aber wohl, das nicht die "Polizei" sowas anordnet, sondern ein Staatsanwalt ?

Ich habe auch ein "Geheimnis":
Jeder Handybesitzer gibt permanent seinen Standort preis

Handy-Ortung: "Den Mann beim Seitensprung erwischt"

http://www.netzwelt.de/news/71963-handyortung-den-mann-beim-seitensprung.html
@Daedalus,
Doch was ist die "praktische Realität" im juristischen Sinne (denn darum dreht es sich hier)?
Doch wohl am ehesten die Rechtssprechung (wohlgemerkt nicht die Gesetze). Und wenn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (welches wohlgemerkt in jedem vergleichbaren Fall als Referenz dient) etwas verkündet, was dem Begriff "Gefahr im Verzug" strenge Grenzen aufweist, dann ist das nun mal die Realität.
Es gibt also eine "praktische Realität im juristischen Sinne" und demzufolge ja noch weitere "praktische Realitäten". In einer davon habe ich persönlich mehrfach erlebt, das Staatsanwälte auch nur Menschen sind, ehrgeizig und an Ergebnissen orientiert.
Eine weitere "Realität" besprechen wir hier gerade eigentlich:
Bundesgerichtshof stoppt Polizei-Hacker
veröffentlichte ein Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ein Statement: „Das Bundesinnenministerium hat Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes bis auf weiteres gestoppt“.
Hat das ein Bundesstaatsanwalt angeordnet ?

Vor einer weiteren "Realität" steht jetzt nur noch der Bundespräsident:
Die Länderchefs hatten es am heutigen Freitag eilig, die umstrittene Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundesrat passieren zu lassen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82597
Und weiter:
Brandenburg erhält deutlich verschärftes Polizeigesetz

...
So dürfen die Gesetzeshüter in der Mark künftig den großen Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung durchführen. Auch sonst genügt hier der Segen eines einzigen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei ferner künftig Handys zur "Gefahrenabwehr" mit dem IMSI-Catcher orten. Generell darf sie ohne Anfangsverdacht auch Telekommunikationsvorgänge verhindern oder unterbrechen, was frühzeitig den Branchenverband Bitkom auf den Plan gebracht hatte.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82598

Anstatt Formulierungen zu zerpflücken ( und euch damit aufzuhalten), könntet ihr einfach die Umgangssprache korrigieren - und gut ist. Sonst werdet ihr einfach überholt. Das sind weder Verschwörungstheorien noch unbegründetes Mißtrauen, sondern bittere Realität.

Edit: meine Aussage, das die BRD und die DDR mit ihren Methoden nicht zu vergleichen sind, ziehe ich zurück: Wir sind auf den Weg in den Polizeistaat und 2 der 3 Gewalten sind ausgerastet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache mit der Freiheit und der Überwachung.

Polizeistaaten können nicht nur durch einen revolutionären Vorgang entstehen, sondern auch sukzessiv (schrittweise).
Es ist eben nicht nur diese Sache, sondern z.B. auch die neuen Biometriepässe, deren Daten per Funk eingelesen werden.

Wenn die Diskussion bei den Gesetzgebern auch so viele Unterstützer der Datesicherheit hat, die genauso kontrovers Diskutieren wie wir hier, dann müsste ich mir um die Sicherheit meiner Daten keine Sorgen machen.
Wenn aber die Fachpolitiker sich fachlich im negativen Kompetenzbereich äußern (vgl. "Killerspiel-Debatte"), macht mir das echte Sorgen.

Glaube es geht hier nicht nur um diese eine Vorschrift, sondern um den gesamten gesetztlichen Kontext, der aufgrund des Universalargumentes der Terrorbedrohung dermaßen stark verändert wird, dass wir in den letzten Jahren so viele Freiheiten verloren haben wie davor in Jahrzehnten nicht.

Gruß
sunzi
 
Turinger schrieb:
So muß ich annehmen, das ein Computerbase-Journalist? (unterstützt von einem Volljuristen?) einem Heise-Journalisten nur Schlampigkeit vorwirft - und das auch nicht belegt.

Deine Annahmen diesbezüglich sind falsch.
Weitere Belege findest Du übrigens, wenn Du einfach mal genauer den 100c STPO liest.
Vielleicht verstehst Du dann die geäußerte Kritik ob der Schlampigkeit...

Ich weiß übrigens auch ein Geheimnis:
Wenn die Polizei so vorgehen würde, wie es der von Dir verlinkten Artikel beschreibt, wird der Durchführende mit empfindlichen Freiheitsstrafen rechnen müssen.

Um durch eine stille SMS an die Standortdaten des Nutzers zu gelangen, brauche ich einen richterlichen Beschuß.
Bei Gefahr im Verzuge die der Staatsanwaltschaft.

Zu dem überarbeiteten brandenburgischen Polizeigesetz schreibst Du natürlich nichts über die Anordnungsbefugten oder Fristen.
Geschweige denn, was ein Polizeigesetz bedeutet.

Der Polizeipräsident darf unter den gegebenen Voraussetzungen anordnen.
Dauer 3 Tage. Danach hat er seine Anordnung von einem Richter bestätigen zu lassen.
Ist diese durch ihn bestätigt worden, darf die Maßnahme maximal 2 Wochen bestehen.

Ich stelle mir gerade die rechtwidrige Anordnung durch den Präsi vor...

Für mich ist es bittere Realität, daß man aufgrund von News und mangelhafter Artikel aus Deutschland einen Bespitzelungsstaat macht.
Ziemlich eindimensional gedacht.

Eine weitere Realität liegt darin, daß wir alle Menschen sind ;)

Zum Thema überholen:
Das Rechtssystem wird überholt, wenn man dieses nicht an die Gegenwart anpasst.

Ich hoffe, ich bin nicht über irgendjemand hergefallen ohne dies zu bemerken.

Gruß

olly
 
Ja , wenn du es noch nicht mal merkst....könnte ich jetzt sagen, aber ich will ja weiterreden...
Mit der Gegenwart meinst du,wie alle Verschärfungsbefürworter des Rechtssystems, den Terrorismus - und den technischen Fortschritt. Wenn etwas machbar ist, weckt es Begehrlichkeiten bei den Polizeibehörden und das trifft auf die Angst von Politikern, die wissen, das es keinen Schutz gibt und Deutschland bis jetzt wahrscheinlich nur Glück gehabt hat. Mit der Europapräsidentschaft Deutschlands wird es wieder wahrscheinlicher, das ein Anschlag erfolgen wird. Ich habe mich innerlich darauf eingestellt und bin in einer Großstadt auch besonders im Schußfeld. Dabei weiß ich ganz genau, das ich einem wirklich entschlossenen Täter, nicht entkommen kann, die beiden letzten Kofferbomben hätte keine Maßnahme und kein Gesetz aufhalten können.

Du gibts lieber deine Grundrechte auf, wenn auch nur für 3 Tage wie in Brandenburg.
Und da braucht die Polizei auch keinen richterlichen Beschluss für die Standortbestimmung per "Stiller SMS", das hast du wohl überlesen. Du solltest überhaupt mehr lesen, finde ich. Und nicht die 100c STPO. Und am besten bei heise.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81859
Vertreter der Opposition sprachen dagegen geschlossen von einem Verfassungsbruch und lehnten die Vorlagen ab. "Beide Gesetze atmen den Geist des Überwachungsstaates", kritisierte Wolfgang Wieland, Innenexperte der Grünen im Bundestag.
Ich muß die einzelnen Gesetze und Maßnahmen nicht wiederholen, um noch einmal zu diagnostizieren: wenn wir uns nicht wehren, sind wir auf dem Weg in einen Polizeistaat. Weil unsere Grundrechte ausgehöhlt und ausgehebelt werden.
Das kannst du gerne anders sehen, die Realität ist eine andere.
Und nicht nur das: im neuen Weißbuch des Verteidigungsministeriums ist die Bundeswehr auch dazu berufen, die für Deutschland notwendigen Rohstoffquellen im Ausland zu schützen. Das erinnert verdammt an was... ?
 
Du solltest dich besser informieren oder Deine Meinungsbildenden Quellen überprüfen.
Btw wenn Du mir reden willst, ruf mich an oder komm vorbei ;)

Du gibts lieber deine Grundrechte auf, wenn auch nur für 3 Tage wie in Brandenburg.
Und da braucht die Polizei auch keinen richterlichen Beschluss für die Standortbestimmung per "Stiller SMS", das hast du wohl überlesen. Du solltest überhaupt mehr lesen, finde ich. Und nicht die 100c STPO. Und am besten bei heise.

Wenn ich meine Grundrechte für 3 Tage aufgebe und der Polizeipräsident dieses unrechtmäßig angeordnet hat, ist dieser seinen Job los, da ein Richter als Kontrollorgan über die Rechtmäßigkeit der Anordnung und die weitere Dauer entscheidet.

Weiterhin scheinst Du nicht zu wissen, wann das Polizeigesetz Anwendung findet.

Ich schreibe Dir zu igsten Male, daß eine stille SMS alleine für Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend ist, um an Standortdaten zu kommen.
Und nein, ich werde Dir nicht schreiben, welche weiterführende Straf- oder Polizeirechtliche Maßnahmen dafür erforderlich sind.
Vielleicht animiert Dich das ja, mehr zu lesen und vielleicht noch die ein oder andere Quelle jenseits von Heise zu finden.


Deine Ängste haben nicht wirklich viel mit der Realität zu tun:

Jede Maßnahme der Telekommunikationsüberwachung wird seitens der Richterschaft streng überwacht und reglementiert. Dabei ist es unerheblich, ob diese nach Polizeigesetz oder Strafprozessrecht erfolgt.

Btw hat Hamburg schon seit geraumer Zeit ein überarbeitetes Polizeigesetz, welches sich nur unwesentlich von dem Brandenburgischen unterscheidet:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell...loads/0601-sog-poldvg-pdf,property=source.pdf

Gruß

olly
 
Tja, jetzt hab ich doch ein wenig zurückgeblättert und mußte feststellen: entweder du willst mich verarschen oder du bist ein/e Theoretiker/in. Auf jeden Fall war ich wohl viel zu freundlich zu dir. :rolleyes:

Du willst mir also ernsthaft erzählen(weismachen kann ich leider nicht schreiben, da ich jetzt weiß, das du von der Realität Null Ahnung hast), das die Generalbundesanwältin oder einer ihrer Staatsanwälte, die diese "Online-Durchsuchungen" genehmigt haben,
mit empfindlichen Freiheitsstrafen rechnen müssen.
Wenn ich meine Grundrechte für 3 Tage aufgebe und der Polizeipräsident dieses unrechtmäßig angeordnet hat, ist dieser seinen Job los, da ein Richter als Kontrollorgan über die Rechtmäßigkeit der Anordnung und die weitere Dauer entscheidet.
??

Den Straftatbestand der illegalen Hacks liefert der Artikel hier gleich selbst:
Bei den angewandten Hacks der Polizei handle es sich „um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, dem die „notwendige gesetzliche Gestattung“ fehle, heißt es in dem Beschluss weiter. Die bisher genutzte Vorschrift zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation - Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) - genüge nicht, so der BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit, weil „der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist“, wenn die E-Mail auf dem heimischen Rechner gespeichert wurde.
Doch dazu gibt es natürlich gleich Gegenwind von der Regierung. So hat die Generalbundesanwältin Monika Harms gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt.
Was redest du für einen Blödsinn ? Kannste mir das mal sagen( ist nur rhetorisch gemeint) ? Hinweise auf STPO, Polizeigesetz usw ziehen überhaupt nicht, das wird ausgehebelt. Die Generalbundesanwältin will nicht gewußt haben, das die Hacks von 100a nicht abgedeckt werden ? Das könntest du glauben, so blauäugig wie du bist.
Ich glaube das nicht. Ich glaube vielmehr das der Bundesinnenminister das vorab genehmigt hat, das würde jedenfalls zu dem zur Zeit stattfindenden "Hauch des Überwachungsstaates" passen, der bis zu mir stinkt.
Und du Traumtänzer/in, träum ruhig weiter.

Und nein, ich bin nicht ängstlich, ich werd aber langsam immer ärgerlicher.

TAZ:
Aber der Bundesanwaltschaft war klar, dass bei einem so schwerwiegenden Grundrechtseingriff eine richterliche Genehmigung erforderlich ist. Die hat sie bisher vom Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof auch stets bekommen. Doch jetzt hat sich der Wind gedreht.
Eine richterliche Genehmigung von Ermittlungsrichtern des BGH lag vor und da redest du von funktionierendem Rechtsstaat ?
Ein so klar formulierter Paragraf wie 100a versteht sogar ein Laie wie ich und das die Onlinedurchsuchungen illegal sind, verstehe ich auch. Sie haben diese Illegalität billigend in Kauf genommen und du erzählst uns was von Strafen ??
Bei der FDP ist man nicht nur über die rechtlichen Unklarheiten empört. „Das Bundesinnenministerium hätte die Sache vorab juristisch prüfen müssen“, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete und Haushaltsausschussmitglied Jürgen Koppelin. Auch habe der eigentlich für die Angelegenheit zuständige Innenausschuss erst durch den Haushaltsausschuss von den geplanten Neuerungen erfahren. Daraufhin habe es im Innenausschuss eine Sondersitzung gegeben, die aber ohne Beschluss geblieben sei. „Der Haushaltsausschuss hat das komplette Sicherheitspaket schließlich nach kurzer Aussprache durchgewinkt“, bestätigt auch Norbert Barthle von der CDU. Es habe weder eine Diskussion noch gravierende Einwände zur Sache gegeben, so Barthle.
http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/08.12.2006/2950833.asp
Alle 3 höchsten Gewalten unseres Rechtstaates haben versagt, oder siehst du das anders, Theoretiker/in ?
Überall Angst vor Terror und die meißte Angst haben die Politiker. Soviel Angst, das sie dabei sind jedes Maß zu verlieren. Und Ermittlungsrichter am höchsten Gericht gleich mit.

Waren das genug andere Quellen jenseits von Heise?
So, und jetzt genug geredet mit dir. Es sei denn, du kommst mit was substanziellem und um anderen ihre Ängste "auszureden", mußt du schon mehr aufbieten, als sie auf die Rolle zu schicken.

Denn jemand wie ich, der auf dem Weg über die mit Selbstschussanlagen und Minen gesicherte Grenze DDR/BRD in die Freiheit beschossen wurde, und alle anderen, die wach sind bekommen langsam eine Ahnung , was mit unseren Grundrechten passiert, wenn ein Anschlag erstmal erfolgt ist. Ich weiß meine Freiheit zu schätzen, du auch ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Turinger schrieb:
Auf jeden Fall war ich wohl viel zu freundlich zu dir. :rolleyes:
Löller
Schließlich beweise ich ja auch Geduld mit Deinen Beiträgen, in denen Du zwischen verschieden diskutierten Maßnahmen hin und herspringst und die Sachverhalte durcheinanderbringst.

Du zitierst falsch und aus dem Zusammenhang. Desweiteren bringst Du Begrifflichkeiten durcheinander.

1. habe ich davon geschrieben, das die Exekutive mit empfindlichen Strafen rechnen muß, wenn sie illegal abhört.
Gehört der Bundesstaatsanwalt zur Exekutive?
Nö!

2. haben wir bis jetzt über geltendende und rechtmäßige Maßnahmen der Überwachung geschrieben.

3. hat der BGH der Bundesanwaltschaft bescheinigt, daß die Onlinefestplattenauslegung rechtswidrig und somit illegal war.

Jetzt immer noch zu schreiben, daß unsere Kontrollorgane versagt haben, grenzt an Ignoranz Deinerseits.
Das Du aus der damaligen DDR geflüchtet bist, hat wohl herzlich wenig mit Deiner Rechtskenntnis zu tun, also warum betonst Du das?
Und bitte verschone uns mit Deiner Auslegung unserer bestehender Rechtsvorschriften.

Es ist schon amüsant, mich als Theoretiker und Traumtänzer hinzustellen.
Meinen Realitätsverlust lasse ich mal außen vor.

Das letzte Wort ist über die Festplattenauslesung noch nicht gesprochen.
Die Entscheidung, ob und wie sie kommen wird, steht noch aus.

Turinger schrieb:
So, und jetzt genug geredet mit dir
So gerne ich das glauben würde...

Gruß

olly
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich find es GET CRuNk was die hier...machen....weil so was kann ne sein....dann würde es ja auch gleichzeitig...beteuten....das jeder @home.....und der langeweile hat...einfach ma so und wenn er die nötigen tools/wissen hat....einfach ma so jemand hacken...kann...und nich ma rechtlich belangt werd kann....kewl...also....dann gehts...ab...
 
@Turinger
deine Aussage „Alle 3 höchsten Gewalten unseres Rechtstaates haben versagt“ ist schon recht kräftiger Tobak und wird nicht der tatsächlichen Entwicklung unseres Rechtssystems gerecht. Wer wollte leugnen, daß Gesetzgebung und Rechtsprechung häufig gesellschaftlichen Entwicklungen hinterherlaufen. Insbesondere die technischen Fortschritte werfen häufig Fragen auf, die sich erst nach deren praktischen Verwendungen als rechtlich relevant und evtl. sogar bedenklich herausstellen. Die Forderung, ein Rechtssystem müsse bereits im Vorfeld jeder Entwicklung die 100% richtige Antwort parat haben, ist überzogen und unrealistisch und nur dort umsetzbar, wo ein Gesetz selbst gestaltend wirkt. Es ist folglich naheliegend, daß neu entstehende Lebenssachverhalte in solchen Fällen von der alltäglichen Praxis erst einmal in schon vorhandene Regelungen eingeordnet werden – bis zu dem Zeitpunkt, wo Gerichte durch ihre Rechtsprechung feststellen, daß ein Sachverhalt gesetzlich nicht abgedeckt ist oder daß sogar ein erlassenes Gesetz nicht der Verfassung genügt.

Genau so hat es sich auch mit der Onlinedurchsuchung von Festplatten zugetragen.
Auch wenn du von dir behauptest, alle Rechtsprobleme schon vorher gekannt und gelöst zu haben
Ein so klar formulierter Paragraf wie 100a versteht sogar ein Laie wie ich und das die Onlinedurchsuchungen illegal sind, verstehe ich auch.
der BGH brauchte für seine veränderte Haltung gegenüber der Genehmigung von Onlinedurchsuchungen offensichtlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil vom 2. März 2006 festgestellt hatte, daß die nach Abschluß des Übertragungsvorgangs gespeicherten Verbindungsdaten nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG, sondern durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt sind.

Ich verstehe nicht, was du bemängelst. Die Tatsache, daß die Bundesregierung erklärt hat, die bisherige Praxis sofort bis zur gesetzlichen Regelung einzustellen, zeigt doch, daß unser Rechtssystem funktioniert. Und das selbst im Hinblick auf den Versuch, die ablehnende Entscheidung auf Grund einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft durch den BGH überprüfen und aufheben zu lassen. Auch das gehört zu den Spielregeln eines funktionierenden Rechtssystems.

Sorgen bereitete mir das Vorpreschen des Innenministers von NRW, der im Zusammenhang mit der Lesung des neuen Verfassungsschutzgesetzes in einer Presseerklärung vor einigen Tagen noch behauptete, die Endgeräte (PC) würden nicht in die räumlichen Privatbereich des Nutzers fallen, sondern durch ihren Zugang zum öffentlichen INet ebenfalls Teil der Öffentlichkeit sein. Einen Link kann ich leider nicht (mehr) anfügen, da ich die Presseerklärung auf der HP des IM NRW plötzlich nicht wiederfinden kann.
Offensichtlich ist man dort gerade kräftig am Zurückrudern.

Wer sich über unser Rechtssystem meint beklagen zu müssen, dem lege ich das oben erwähnte Urteil des BVerfG ans Herz.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060302_2bvr209904.html
Es liest sich sicherlich etwas schwieriger als vergleichbare Artikel von Heise. Aber es lohnt sich, wenn man wirklich der verfassungsrechtlichen Problematik auf den Grund gehen will.

@PoMMeS007
Willkommen bei CB.
Ich kann leider deinen Beitrag nicht verstehen. Was sollen die Punkte bedeuten? Morsezeichen?
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibfehler verbessert)
@MacII
also erstmal vielen Dank, noch ist Hamburg nicht verloren. :cool_alt:
Mich als Fachmann auszugeben ist mir nie in den Sinn gekommen und wenn ich ein Gesetz durchlese, lege ich es natürlich auch so aus, daß das, was ich sonst noch darüber weiß und gelesen habe, mit einfließt. Das was für mich als Privatperson wichtig ist, nämlich das meine Wohnung und also auch mein PC unter besonderen Schutz steht, weiß ich immerhin, und das März-Urteil habe ich mitbekommen. Wenn ich als Laie das weiß, kann ich doch wohl von unseren höchsten Ermittlungsrichtern verlangen, das sie das erst Recht wissen. Da akzeptiere ich das nicht:
Es ist folglich naheliegend, daß neu entstehende Lebenssachverhalte in solchen Fällen von der alltäglichen Praxis erst einmal in schon vorhandene Regelungen eingeordnet werden – bis zu dem Zeitpunkt, wo Gerichte durch ihre Rechtsprechung feststellen, daß ein Sachverhalt gesetzlich nicht abgedeckt ist oder daß sogar ein erlassenes Gesetz nicht der Verfassung genügt.
Von den höchsten Richtern des Staates erwarte ich etwas anderes und in diesem Fall ist es keinesfalls realitätsfern.
Ich kann mich noch gut an das Fiasko bei der Telefonüberwachung erinnern: Da ist von Frontal21 glaube ich, aufgedeckt worden, das innerhalb eines Jahres die Überwachungen von ein paar Hundert bis auf 70.000 angestiegen sind, weil die Richter eine Ablehnung so gut und ausführlich begründen mußten, das sie gar keine Zeit dafür hatten. Eine Befürwortung passte auf eine halbe Seite, also haben sie einfach zugestimmt. So werden Gesetze von den nachgeordneten Anordnungen ausgehebelt um den Begehrlichkeiten von Staatsanwälten und Polizei nachzu kommen. Das ist zum großen Teil politisch so gewollt und wenn nicht von den Ministern selbst(Innenminister von NRW), dann von ihrem Verwaltungsapparat.
Und auch hier sage ich dasselbe: verarschen kann ich mich alleine, da muß mir ein/e Student/in nicht das Rechtssystem erklären, was sie dann auch noch nicht mal richtig tut. Klar hoffe ich auch, das das Verfassungsgericht letzten Endes alles wieder gerade rückt, aber bis dahin vergehen Jahre und diese Affen, die meine Rechte einschränken, können genau das tun, was sie wollen. DARUM GEHT'S !! Theoretiker/in.

Im Zuge von "Antiterror" sind noch ganz andere Regelungen gedacht - und die sind auch erstmal gültig.
 
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