A
abulafia
Gast
Ich bin letzte Nacht in eine allgemeine, fest eingerichtete Verkehrskontrolle geraten und wurde kontrolliert.
Soweit ich mich erinnere hat sich der Beamte nicht vorgestellt, hatte aber wie gewohnt das fordernde aber höfliche Auftreten eines normalen Polizisten. Außerdem schienen an der Kontrolle auch "Änfänger" beteiligt zu sein. Leider hab ich mir die Dienstgrade nicht genau angeschaut.
Ich war etwas zu nervös und hatte nicht geschlafen, was dazu führte, dass der Beamte den Verdacht hatte ich hätte konsumiert, was aber nicht der Fall ist.
Insgesamt fand ich die Kontrolle ja okay, auch das Verhalten des Beamten, nur sind mir ein paar Sachen aufgefallen, und ich weiss nicht ob ich mich beschweren soll bzw. wie die Rechtslage im genauen ist.
Wie seht ihr das?
Soweit ich mich erinnere hat sich der Beamte nicht vorgestellt, hatte aber wie gewohnt das fordernde aber höfliche Auftreten eines normalen Polizisten. Außerdem schienen an der Kontrolle auch "Änfänger" beteiligt zu sein. Leider hab ich mir die Dienstgrade nicht genau angeschaut.
Ich war etwas zu nervös und hatte nicht geschlafen, was dazu führte, dass der Beamte den Verdacht hatte ich hätte konsumiert, was aber nicht der Fall ist.
Insgesamt fand ich die Kontrolle ja okay, auch das Verhalten des Beamten, nur sind mir ein paar Sachen aufgefallen, und ich weiss nicht ob ich mich beschweren soll bzw. wie die Rechtslage im genauen ist.
- Der Beamte hat sich soweit ich mich erinnere nicht richtig vorgestellt. Ich hätte sowas erwartet wie "Polizei Dortmund, allgemeine Verkerhskontrolle, mein Name ist Hase".
- Er hat mich direkt nach meinem Konsum gefragt. Außerdem woher ich komme und wohin ich fahre und ob ich Medikamente nehme. Soweit ich weiss, sind solche Fragen zwar zulässig, ich wurde aber nicht belehrt, dass ich nicht mitwirken bzw. antworten muss.
- Ich hatte im Handschuhfach eine Dose Pfefferspray. Ich wurde dazu mit den Worten "Dürfen sie das haben?" angesprochen. Fand ich etwas seltsam. Wenn die etwas zu beanstanden hätten, wäre das anders herübergekommen. Auch hier hätte ich mich nicht rechtfertigen müssen. Darüber wurde ich nicht belehrt.
- Er wollte einen "Pisstest". Hat er wörtlich so genannt. Ich kann vertehen, dass die das nicht direkt "freiwilligen Drogenvortest" oder ähnlich nennen, aber dafür wird es jawohl eine nicht so assige oder obszöne Bezeichnung geben wie Pisstest, die auch offiziell verwendet wird.
- Er hat, nachdem ich schon freiwillig dem Drogenschnelltest zugestimmt hatte, noch behauptet ich wäre dazu verpflichtet. Das ist meine Hauptkritik. Diese Rechtsbelehrung ist schlicht falsch. Ich bin zu keinem Drogenvortest verpflichtet. Ich meine sinngemäß er hätte auch einen Handstand verlangen können, das steht ihm ja frei, nur darf er mir nicht erzählen, dass ich dazu verpflichtet sei.
Wie seht ihr das?