Polizeikontrolle und mp3-Files

Hi all,

das was die Pozilei da gemacht hat war flasch.

Mein Vater ist Oberkriminalkomissar bei unserer Kreispolizei in NRW,
er war ca. über 20 Jahre im Streifendienst und meinte eben:
Polizei darf normalerweise nur dann agieren, wenn ein wirklicher
Verdacht besteht, dass sie tatsächlich solche MP3-CDs im Auto liegen hat.
Dann ist es erlaubt also quasi, Gefahr im Verzug.
Da die Polizei nicht einmal die Papiere sehen wollte, wodurch eigentlich
Verwechselungen ausgeschlossen werden, also dementsprechend auch kein
wirklicher Tatverdacht bestand, sondern willkürlich Autos untersuchten, ist es also
UNZULÄSSIG.

Sind alle nur Menschen.

Sofern die angaben stimmen die oben zu lesen waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe jetz aussführlich die Möglichkeit gehabt mit meinem Kollegen zu reden.

SO sieht es aus: Die Polizei, darf bei dem Verdacht, dass eine Straftat vorliegt (in diesem Fall das Vorhandensein rechtsradikaler Musik oder der Verdacht der Verbreitung dieser Musik) die Fahrzeuge, auch auf dem Parkplatz der Schule, kontrollieren und durchsuchen!

Für diejenigen die es jetzt immernoch nicht kapieren. Es langt, wenn jemand sagt, schaun se mal bei der Berufsschule XYZ vorbei, da wird mit Rechtsradikaler Musik gedealt und Mucik-CD verkauft.

Diese Aussage langt schon um diese Maßnahme zu rechtfertigen.

Für mich ist damit das Thema beendet, glaubt es oder nicht, mir isses eh Wurscht!
 
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