Pr0blem mit geöffnetem DHL Paket und Nachbarn

john.smiles

Commodore
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Hi,

mein Nachbarn nimmt ohne mein Wollen immer meine Pakete an und legt sie vor meine Tür - in einem Haus mit mehr als 15 Wohnparteien extrem fahrlässig und nun mal auch zu meinem Schaden - ein Paket lag aufgerissen vor meiner Tür, 70€ Inhalt weg.
Jetzt ist mein Problem, wie ich damit umgehe:

Der DHL Ausfahrer hätte das Paket nicht an ihn abgeben dürfen - weder habe ich das jemals gewollt, noch wie bei meiner vorigen Wohnung einen Ablegepunkt/Nachbarn ausgemacht -> NUR Schadensanzeige bei DHL?

Mein Nachbarn hätte weder das Paket annehmen noch einfach vor meine Tür legen dürfen - Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt und Rechtanwalt gegen den Nachbarn, um den Schaden einzutreiben?

Meine Hausratversicherung wird nichts zahlen, soweit ich weiss. Anwalt oder DHL Hotline fragen fällt bis morgen flach.

Falls ich was vergessen habe, ich bin grad etwas durch den Wind, ich bin erst vor einer 3/4 Stunde nach Hause gekommen und habe diesen absolut unnötigen Mist an der Backe, der mich noch so oder so noch eine Weile begleiten wird.

Das o in Pr0blem ist gewollt, Problem ist auf der Badwordliste für Titel in dem Subforum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beruhige dich erstmal.

Rechtsberatung im Einzelfall ist hier nicht erlaubt, grundsätzlich ist es aber so: Der Paketdienst hat dem Empfänger das Paket zu verschaffen. Nimmt ein Dritter das Paket an, so hat dieser für Verschlechterungen einzustehen, bis es der rechtmäßige Empfänger übernommen hat.


Wie das nun in deinem Einzelfall ist kann ich nicht beurteilen. Ansatzpunkte gibt es aber viele - und alle führen zu einem ähnlichen, für dich wahrscheinlich positiven Ergebnis.
 
Okay es kommt nicht so rüber, wie gewollt: Mich interessiert ob jemand eine ähnliche Erfahrung hatte und in welche Richtung es gegangen ist.

"für dich wahrscheinlich positiven Ergebnis."

Ich gehe davon aus, das ich den Schaden ersetzt bekomme, aber positiv ist in dem Fall für mich zu positiv ausgedrückt :) Der Dieb kommt mit Sicherheit davon und der Schaden trägt irgendwer anders. Morgen zum DHL Shop fahren kostet mich locker eine Stunde. Das DHL PDF hat 4 Seiten zum ausfüllen. Einfach alles nur unnötig und irgendwie trotzdem hatte ich es schon erwartet. Ich hasse es Recht zu haben :)

Ich fülle den DHL Antrag mal aus und gebe ihn samt übrigen Verpackungsmaterial bei DHL Shop ab.
 
Das ist zum Ausrasten, und ich weiß leider nur zu gut, wovon ich spreche!

Inzwischen akzeptiere ich nur noch DHL-Lieferungen zu Terminen, an denen ich wirklich garantiert zu Hause bin.

Bei der normalen Post (kleinere Warensendungen in Briefform) geht das natürlich nicht und wenn die Sendung nicht in den Briefkasten paßt, findet man eine Benachrichtigung, die Sendung bei der Poststelle abzuholen. Neulich habe ich 5 € eingebüßt, weil der Zusteller zwar eine Benachrichtigung hinterlassen hat, die Tüte mit dem kleinen Relais-Schalter aber ANSCHLIESSEND spurlos verschwunden ist. Schadenersatz: null-Komma-nichts, ganz offiziell.

Wohl bedacht würde ich es so formulieren: es ist zum Kotzen! (Frei von der Leber weg würde ich es viel drastischer ausdrücken).
 
Dann kann man dir persönlich eine Packstation empfehlen, sofern es eine bei dir gibt und diese auch regelmäßig funktioniert, da kommen auch Warensendungen rein.

Da hat man aber auch regelmäßig Ärger, wie leere Fächer, oder falsche Sendungen, aber die Hotline ist fit und macht der örtlichen Postfiliale Terror.
 
Man kann auch einfach DHL schriftlich dazu auffordern bestimmte Dinge zu unterlassen.

Das ist die Alternative zu "oh nö, man kann sich nicht wehren, ich bücke mich lieber noch tiefer". Das schaffen übrigens auch Laien. Ist quasi wie 2-3 WhatsApp-Nachrichten nacheinander zu tippen.


So'n Kram wie nicht angetroffen und statt einem 2. Zustellversuch liegt das Paket in irgendeiner Postfiliale hat DHL bei mir genau einmal versucht. Man muss die Konzerne nur ausreichend motivieren, dann klappt das auch.

@ 760_Torr

Du hast also die Ware gar nicht erst erhalten? Warum hast du dann etwas eingebüßt? Hast du den Händler bereits aufgefordert seinen Teil des Kaufvertrages zu erfüllen?
 
john.veil schrieb:
[...]Der Dieb kommt mit Sicherheit davon[...]

Definitiv! Man kann ja nicht einmal beweisen, an welcher Stelle die Ware gestohlen wurde: irgendwo auf dem DHL-Weg oder im Hausflur? Ich hatte mal eine Sendung erhalten, bei der ein rechteckiges Fenster in den Karton geschlitzt war (vgl. LKW-Planenschlitzer). Der Delinquent hatte aber offenbar kein Interesse an einem Alu-Leergehäuse. Aber es war definitiv passiert, während das Paket in Obhut der Liefer-Firma war. (Ich weiß nicht mehr, ob DHL oder sonstwer).
Ergänzung ()

Idon schrieb:
[...]Du hast also die Ware gar nicht erst erhalten? Warum hast du dann etwas eingebüßt? Hast du den Händler bereits aufgefordert seinen Teil des Kaufvertrages zu erfüllen?

Bei Briefsendungen ohne Zusatzleistungen trägt der Empfänger laut AGB ganz allein das volle Risiko. :(
 
Wessen AGB? Post oder Händler?

Auf wessen Veranlassung war das denn ein Brief? Wollte der Händler ein Paket verschicken und du wolltest explizit einen Brief um Kosten zu sparen?

Und zuletzt: Was interessieren dich AGB? Kannst du überprüfen oder die wirksam einbezogen sind und ob die Klauseln an sich wirksam sind?

Edit: Wir reden über Deutschland und damit deutsches Recht, ja?
 
Zuletzt bearbeitet:
der TE wartet doch aktuell noch darauf, dass der Händler IHM die Ware liefert.

Daher würde ich mich einfach mit dem Händler in Verbindung setzen und der soll das Paket nochmals verschicken.
Sofern es ein Gewerblicher Verkäufer ist, Trägt er das Transportrisiko.
Wo/wie sich der Händler das Geld wiederholt kann dir ja egal sein.

Unabhängig davon kann man natürlich wie Idon sagte bei DHL etwas stress machen, sodass das in Zukunft nicht mehr vorkommt.
 
Idon schrieb:
Wessen AGB? Post oder Händler?[...]

Post. Ich habe eine gelb-weiße Pappkarte mit dem Titel "Deutsche Post DHL IHRE SENDUNG IST DA!". Die Kästchen "Ihre Sendung liegt in der Filiale..." und "Bücher-/Warensendung/DHL-Infopost" sind angekreuzt. Das Ding ist aber völlig nutzlos, weil die Filiale gegen Vorlage nichts herausgeben konnte.

Klar, ich könnte den Schaden dem Händler aufhalsen... Nun bringen mich 5 € nicht um und ich werde nichts mehr bestellen, das per Briefsendung verschickt wird, aber nicht durch den Briefkastenschlitz paßt.
 
florian. schrieb:
Daher würde ich mich einfach mit dem Händler in Verbindung setzen und der soll das Paket nochmals verschicken.
Sofern es ein Gewerblicher Verkäufer ist, Trägt er das Transportrisiko.

Halte ich für falsch. Das Paket wurde ordnungsgemäß mit richtiger Adresse abgeschickt. Der Händler kann wohl kaum dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der DHL-Bote das Paket einfach beim Nachbarn abgibt (und das gegen Unterschrift - somit ist der Transportvorgang beendet!) obwohl das noch nie vom eigentlichen Empfänger so gewünscht oder gefordert wurde. Spätestens mit der (falschen) Annahme des Pakets ist das Risiko auf den Empfänger übergegangen.
 
Da sind ja ein ganzer Haufen Halbwahrheiten hier versammelt. Wer sich wirklich dafür interessiert, kann die juristischen Details leicht mit einer Suchmaschine finden, ich setze lieber keine direkten Links auf Artikel von Anwaltskanzleien hier ins Forum. So ganz eindeutig ist die Lage rein theoretisch nicht, in der Praxis aber schon:

  • Der Empfänger sollte sich an den Händler wenden. Der Händler muss den Kaufpreis erstatten. Der Händler könnte auch das Produkt nochmal schicken, dazu ist der Händler aber nicht verpflichtet.
  • Der Händler kann das Lieferunternehmen oder evtl. auch direkt den Nachbarn in Regress nehmen.
 
Hägar Horrible schrieb:
Halte ich für falsch. Das Paket wurde ordnungsgemäß mit richtiger Adresse abgeschickt.

Der Händler Trägt aber das Transportrisiko!
Das Paket wurde offensichtlich nicht "mir" geliefert, sondern es ging auf dem Transportweg kurz vorm Ziel verloren. --> Transport Fehlerhaft... und wer trägt das Transportrisiko? Richtig, der Händler also warum sollte der Händler nicht der Ansprechpartner für "meinen" Schaden sein?

Wo der Händler sein Geld wieder holt (Transportunternehmen/Versicherung) kann "mir" ja egal sein.
 
Das kanst du noch so oft widerholen, florian, deshalb glaube ich trotzdem nicht, dass der Verkäufer über die Übergabe durch DHL hinaus noch für irgend etwas auf dem Transport verantwortlich gemacht werden kann. Ich halte also deine Ansicht der Dinge schlicht für falsch

Hier übrigens etwas zum Lesen über das Transportrisiko:

Bei der Versendung von Waren, insbesondere beim Versendungskauf, muss rechtlich geregelt werden, welche der Parteien das Transportrisiko, also das Risiko einer von keiner der Parteien zu vertretenden Beschädigung oder Verlustes der Sendung trägt, vor allem dann, wenn dieses Risiko nicht versichert wird. Nach deutschem Recht geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat (§ 447 BGB). Eine abweichende Regelung gibt es beim Verbrauchsgüterkauf, § 474 Abs. 2 BGB

und §447 lautet:
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Und eine besondere Anweisung wurde nicht erstellt
 
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hmm, du scheinst recht zu haben.
der Ansprechpartner scheint also der Nachbar zu sein.

Da wird sich der Nachbar freuen!
 
Quatsch, der Gefahrenübergang ist komplexer, als man aus diesem einen Paragraphen rauslesen kann. Ihr solltet nicht die Gesetzestexte lesen, sondern wie diese in der Praxis ausgelegt werden und welche Paragraphen noch relevant sind. Und der TE wendet sich an den Händler, der muss das für ihn regeln. Und ja, der Nachbar sitzt evtl. in der Bredouille, das ist aber Sache des Lieferunternehmens oder Händlers, nicht des Empfängers.
 
Na schön, dass du anscheinend Gesetzestexte so lange "interpretieren" oder "verbiegen" kannst bis das dabei herauskommt, was du haben willst. Gesetze scheinen ja nur für Weicheier gültig zu sein.

Der Händler wird einen Scheiß tun und das "für ihn regeln".
 
Also extra für dich habe ich jetzt noch einen Link rausgesucht, den ich hier veröffentlichen kann, da von der Verbraucherzentrale Niedersachsen: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/rechtsirrtuemer-paketdienst. Kurzfassung: Paket wird von Nachbar angenommen und ist dann beschädigt, verschwunden, etc. -> Verbraucher wendet sich an Händler.

Eine umfangreiche juristische Abhandlung ist das natürlich nicht, die findet man aber mit wenigen Stichwörtern ganz schnell.

Der TE hat sich ja wohl schon an den Lieferanten gewandt. Mal schauen, was da rauskommt. Ich weiß nicht, wie verbraucherfreundlich DHL in dem Fall ist, aber falls es Schwierigkeiten gibt, muss der Händler ran.
 
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