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Labtec
Gast
Einfach Geld zurückbuchen, dann wirst du schon sehen wie schnell sich der Händler dem Problem annimmt.
Deswegen immer Kreditkarte oder Paypal.
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Fraglich ist nun, ob ein für die Übertragung der Preisgefahr auf den Verbraucher relevanter Gefahrenübergang auch dann anzunehmen ist, wenn das Paket nicht ihm, sondern einem empfangsbereiten Nachbarn zugestellt wird.
Dies ist grundsätzlich abzulehnen, weil das Gesetz die Gefahrtragung von der tatsächlichen Aushändigung der Ware an den bestimmungsgemäßen Empfänger abhängig macht. Nimmt ein Nachbar die Sendung an und geht sie sodann verloren, konnte der bestellende Verbraucher aber nie tatsächlichen Gewahrsam an der Ware begründen und darf mithin nicht so behandelt werden, als wirke die Ersatzzustellung unmittelbar für oder gegen ihn.
Hägar Horrible schrieb:Au ja, der Rat des Jahrhunderts. Das Geld zurückbuchen.
Also noch mal zum Mitdenken: Nicht der Zusteller hat das Paket vor die Tür gelegt, sondern er hat es beim Nachbarn abgegeben. Und dieser hat es dann öffentlich zugänglich gemacht und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Der Händler lacht euch aus.
florian. schrieb:OK, im Idealfall landet der Schaden also beim Nachbarn.
aber wem gegenüber?
Muss er den Schaden dem Käufer ersetzen?
Muss er den Schaden DHL ersetzen?
Muss er den Schaden dem Verkäufer ersetzen?