Praktikum (Studium) - Sozialversicherung

Smokey McPot

Lt. Junior Grade
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Jan. 2009
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Hallo,

ich werde im Rahmen meines Studiums nächstes Semester ein Praktikum absolvieren.

Da es sich dabei um ein Pflichtpraktikum handelt, bin ich laut Broschüre meiner Krankenversicherung von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung befreit.
Unabhängig von Dauer des Praktikums, wöchentlicher Arbeitszeit und Vergütung.

Nach Anruf bei der Krankenkasse teilte man mir allerdings mit, dass ich bei einer Vergütung ab 385€ nicht mehr familienversichert sein kann und automatisch als Student versichert werde.

Bei der studentischen Versicherung ist man allerdings Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig und es fällt somit ein Beitrag von knapp 80€ an.

Da sich dies nun aber beides komplett widerspricht, bin ich ziemlich verwirrt!:freak:

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich und kann mich aufklären?^^

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
 
Ich könnte dir viel über die Krankenversicherung erzählen ich arbeite ja bei einer Krankenkasse, aber das würde die nichts helfen da ich in Österreich bin. Und da wir die Pflichtversicherung und nicht die Versicherungspflicht haben ist das alles komplett anders. ^^ Sry
 
bregas schrieb:
die frau deiner krankenversicherung hat recht! du musst jeden monat, so bitter das ist, 78,50€ zahlen. Sobald dein vertrag ausläuft, kannst du wieder zurück in die famielenversicherung wechseln!
Genau so ist es. Ging mir während meinem Praktikum auch so.
Allerdings wollte mich meine KV nicht mehr in die Familienversicherung zurücklassen. Angeblich ginge das nicht. Nach nem Telefonat gings dann plötzlich doch. Also nicht abschüttel lassen.
 
Interessant, ich bin gerade im Praxissemester, verdiene mehr als den oben angegebenen Betrag und bin trotzdem familienversichert (AOK).
 
Frei aus meiner Erinnerung ohne Gewähr:
1. Der Arbeitgeber ist von der Versicherungspflicht befreit (Studentenstatus, gilt meine ich generell unabhängig von Praktikum oder reguläre Tätigkeit, allerdings muss das Studium weiterhin die Haupttätigkeit bleiben, d.h. Arbeit maximal 20h/Woche; in den Semesterferien bzw. Pflichtpraktika geht auch mehr als 20h/Woche)
2. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze, musst du dich generell selbständig versichern mit festgelegten studentischen Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung, unabhängig vom Alter.
3. Ab einem gewissen Alter (mW. 25J) musst du dich (auch ohne eigenes Einkommen) generell selbst versichert.

Vorteil, der Beitrag ist fix, d.h. verdienst du etwas mehr hast du entsprechend geringe Abzüge.
 
Zuletzt bearbeitet:
freibeuter schrieb:
Interessant, ich bin gerade im Praxissemester, verdiene mehr als den oben angegebenen Betrag und bin trotzdem familienversichert (AOK).

Dann kann es dir passieren, dass deine Krankenkasse den Betrag (d.h. die Studentenversicherung von knapp 80€/mtl.) ggf. am Ende des Jahres nachfordert.
 
Oh, hier kam ja doch noch ein wenig Feedback.:)

Also nachdem ich mit dem Call-Center-Mitarbeiter geredet habe, habe ich jetzt noch mit der persönlichen Beraterin für unsere Familienversicherung gesprochen.

Diese meinte dann, dass in meiner Situation die "allgemeine" Gehaltsobergrenze zwar bei 385€ liegt, ich aber dennoch 450€ verdienen und trotzdem in der Familienversicherung bleiben könnte obwohl ich Vollzeit arbeiten werde.

Wenn das dann wirklich so hinhauen sollte, bin ich zufrieden!
 
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