Preisfehler? Wie schaut die Rechtslage aus?

OICW

Commander
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Mai 2005
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Habe gerade ein Grakaschnäppchen bestellt: XFX 7970OC für 325€ -> Bestellt und E-Mail bekommen mit Auftragsnummer, leider steht folgendes drinnen:

Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung senden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde


Karte ist unter der Artikelnummer nicht mehr im Shop, selbe Karte gibt es aber um 370€ noch im Shop ;-)

Bis jetzt habe ich noch kein Mail bekommen mit den Kontodaten für die Vorkasse.
Was kann der Händler tun bzw. was kann ich tun um diesen Rabatt zu bekommen?
Wo muss ich aufpassen? Karte war auch um den Preis in Geizhals gelistet, müsste also nachvollziehbar sein.
 
Wenn er dir die Karte nicht verkaufen will für weniger dann hast du einfach Pech.
 
Irrtümer sind möglich.

Eine Preisangabe in einem Onlineshop ist nicht einklagbar. Es ist kein an Dich persönlich gerichtetes Angebot. Sondern eines, an die Allgemeinheit. Also ein Recht auf den Preis hast Du nicht.

Da kannst Du nur durch Kontaktaufnahme und Kulanzverhalten was machen.
 
Gab es nicht Gerichtsurteile zu Gunsten des Käufers, da es ein wirr warr wenn ich Leute anlocke und nachher sage Ätsch doch teurer.
 
Nein. Wenn ein Händler das als Strategie handhabt, vielleicht. Da müsstest Du aber schon sagen können, dass er dies ständig macht.

Aber auch ein Händler darf in diesem Bezug Fehler machen, ohne das er dafür gerade stehen muss. Es ist ja kein Vertagsabschluss, so ein Preisangebot.
 
Kann denn niemand mehr in diesem Forum hier auch nur mal ein paar Tage warten? Ist Geduld wirklich ein seltener Rohstoff geworden?

Was hälst Du denn davon erstmal die zweite Mail des Shops und damit den dort angegebenen Überweisungsbetrag abzuwarten?! Sollte dann tatsächlich eine Differenz entstehen, kann man immernoch hier fragen. Aber bei jedem Zimperlitzchen und für jeden Pumpitz hier nen Thread aufmachen, wo kommen wir denn da hin.
Auch ist es durchaus üblich, dass es bei Hardware Tagespreise gibt oder sogar Preise, die sich in kürzeren Zeitspannen ändern. Aus der persönlichen Erfahrung (auch meines Bekanntenkreises) habe ich noch nie von einem Vorfall gehört, in dem der Verkäufer einen anderen Kaufpreis als den zur Abgabe der online Bestellung gültigen angenommen hat. Ja das ist subjektiv, ich will damit auch nur sagen, dass die von dir geschilderte Preisanpassung keinesfalls unüblich ist. Und der Passis in der E-Mail ist ebenso Usus.

Also übe dich zunächst ein bisschen in Geduld junger Padawan.. ;)
 
Ich denke, das hat nichts mit Geduld zu tun. Die Frage ist doch jetzt: überweist er den Betrag bei Aufforderung oder nicht? Selbst wenn in der Überweisungsaufforderung noch der Betrag aus dem Preisfehler steht, kann es danach noch ne Forderung über den vollständigen Betrag geben.

Also ich würde weder nachfragen noch sonst irgendetwas, sondern nach Aufforderung den Betrag überweisen und dann schauen.

Das Risiko ist halt, dass man dann doch mit der Rückabwicklung beschäftigt ist und auf sein Geld wartet, wenn der Händler seinen Fehler erkennt.
 
Bis jetzt kam kein zweites Mail, denke die haben freie Tage, was mich bei einem 24h Onlineshop wundert. Habe vorher ja im Google gesucht und interessantes gefunden das je nach Mail-verkehr (Wortlaut) es verschiedene Urteile gibt. Bezieht sich aber auf ebay.
 
es gibt nur verschiedene Gerichtsurteile wenn in der E-Mail nicht das drin steht, was bei deiner drin steht ;)

Ein Kaufvertrag kommt nur zustande wenn beide Parteien zustimmen.
Du hast dein Angebot abgegeben (325€) und der Shop hat dir ne E-mail geschrieben, dass er das zur Kenntnis genommen hat. Wenn der Shop dir nun eine Bestätigungsmail schickt, dann kommt der Kaufvertrag zustande und dann hast du ein recht auf den Preis. wenn nicht, dann hast du auch kein Recht darauf.
 
Das Zauberwort hier lautet "Invitatio ad offerendum" ;)
Bei der Anzeige im Internet handelt es sich wie sicherlich irgendwo über mir geschrieben um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Du schickst also das Angebot und dem Vertragspartner steht es frei dieses anzunehmen oder nicht.
 
Habe nun eine Rückmeldung vom Shop:

Leider haben wir soeben die Rückmeldung von unserem Lieferanten erhalten, dass die geringe Stückzahl, welche mit Stand 21.12. noch verfügbar war, auf Grund des Aktions-Preises über die Feiertage leider bereits restlos ausverkauft ist.

Da derzeit bei unserem Lieferanten kein Nachliefertermin bekannt ist, ersuchen wir um Rückmeldung, ob wir Ihre Bestellung auf ein Alternativprodukt abändern sollen oder ob die Bestellung aufgehoben werden soll - bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten!


Komischerweise haben sie die Karte noch immer als Lieferbar in 2-4 Tagen, nur zum Saftpreis für 425€. Ich frag mich gerade ob es das Angebot wirklich gab, weil es schon ausserhalb der Geschäftszeiten war und grad mal 30min im System. Bin gespannt um die Rückmeldung von dem Shop. Werd mich mal umsehen bei anderen Shops.
 
sag denen doch, dass dort 2-4 tage steht und du gerne warten würdest ;)
 
aber ob er so gerne 425€ bezahlt?
es ist doch ganz einfach, sie können dir den niedrigeren Preis nicht mehr anbieten.

du hast kein Recht auf den niedrigen Preis, denn ihr habt keinen Kaufvertrag.
also wieso willst du etwas hinterher rennen, was du nicht bekommen kannst?
über die Feiertage Urlaub und zu viel Freizeit?

Ich frag mich gerade ob es das Angebot wirklich gab
Frag dich einfach ob das für den Laden bei dir Positive Werbung war?
vermutlich nicht. vermutlich würde es jedem Kunden sauer aufstoßen.
daher wird es das Angebot wirklich gegeben haben.
oder der Laden hat eine "Komische" Werbestrategie
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal abgesehen davon, dass die Angabe "lieferbar in 2-4 Tagen" ungefähr so viel bedeutet, wie auf unbestimmte Zeit ausverkauft. Wie oft gabs hier schon Threads oder man hat es vllt selbst in div. Online-Shops beobachtet, dass nach den 2-4 Tagen immer noch 2-4 Tage Lieferzeit angegeben wurden, oder die Lieferzeit sogar noch verlängert wurde.
Die Aussage in der E-Mail ist doch relativ eindeutig. Ich glaube kaum, dass die zwischen den Jahren die Karte nochmal auf Lager haben werden..
Sprich entweder nimmst Du deren Angebot an und suchst dir ne andere Graka aus. Vllt kannst Du ja auf Kulanz bei der etwas am Preis drehen, oder wechselst halt den Shops (was ich machen würde).
 
OICW schrieb:
...Ich frag mich gerade ob es das Angebot wirklich gab, ...

Du ließt auch nicht die Beiträge deiner Diskussionspartner?!

Es gab kein Angebot vom Laden, sondern eine Einladung/Aufforderung an dich ein Angebot in genannter Höhe abzugeben. Der Shop nimmt dann dein Angebot an oder auch nicht. Der Shop hat aber mit seiner Preisangabe kein Angebot abgegeben.
 
Was mich gewundert hat war das dieses Angebot vom Händler war, welches am 21.12 kam. Laut Shop wird es 1-6 mal täglich (auch Feiertags!) automatisch aktualisiert. Witzig ist das das Angebot erst am 24. im Shop für ca. 30min gab. Klar das alles vergriffen ist, aber das 3 Tage nix im Shop angezeigt wurde ist seltsam. Im Geizhals gibt es sogar diesen Knick gespeichert: http://geizhals.at/?plive=723342 24.12 12:50

Habe jetzt bei nem anderen Shop wo ich die restlichen Komponenten bestellt habe geordert 346€ -.-
 
Armes Kind. Muss nochmal 21 Euro drauflegen bei einer Grafikkarte. Du stellst dir selber nen Rechner zusammen und bist dann traurig weil er 21 Euro mehr kostet am Ende? Irgendwas hast du nicht verstanden. :freak:
 
Ich würde solche Praktiken schon aus Prinzip beim Verbraucherschutz melden.
Wenn man einen Artikel ob verbilligt oder nicht bestellen kann ist auch ein Bestand vorhanden und der kostet eben den angegebenen Preis, sonst macht das ganze ja keinen Sinn.
 
Sicher gibt es einen gewissen Bestand. Aber wie in der zweiten Mail des Shops stand, war dieser aber aufgebraucht. Es gibt eben keine Mitnahmegarantie. Ist im normalen Laden bei Angebotsware nicht anders. Es gilt halt immer: Nur solange der Vorrat reicht. Was nicht da ist, kann eben auch nicht verkauft werden. Weiterhin ist ein "Angebot" an die Allgemeinheit nichts weiter als eine Anpreisung. Und wie schon mehrfach hier im Thread geschrieben, ein Angebot kommt erst zustande wenn Käufer wie Verkäufer eine Willenserklärung abgegeben haben.

Und den Verbraucherschutz brauch man deswegen mit Sicherheit nicht einschalten. :rolleyes:
 
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