Rechtslage bei "falscher" Beratung

heronimo schrieb:
* Überflüssiges Zitat editiert! *

Wer auf den Kosten sitzen bleibt, der verhandelt schlecht. Oder wählt Geschäftspartner, die besser sorgfältiger gewählt worden wären.

Oder schickt nicht immer seine AGB mit oder hat keine ordentlichen Klausen in Bestellung und AGB etc...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Idon
alles was du aufzählst sehe ich zum einen hier nicht, zum anderen gehört zu einer Partnerschaft auch dass man seine eigenen Fehler nicht auf den Partner abachiebt.
 
heronimo schrieb:
auch dass man seine eigenen Fehler nicht auf den Partner abachiebt.

Je nach Branche bist du mit so einem Verhalten halt echt schnell durch und es wird immer schwieriger Lieferanten zu finden.
 
Nicht nur dass, man sieht sich immer zweimal.
Irgendwann kommt der Zeitpunkt wo man genau auf diesen Partner angewiesen ist, da hilft ein fairer Umgang ungemein.
Leben und leben lassen.
Damit quetscht man nicht den letzten Cent raus, langfristig macht sich das regelmäßig aber bezahlt.
 
Welcher eigene Fehler denn? Der TE hatte doch klar kommuniziert, was er haben möchte.
 
Und dann noch ungeprüft weiter geschickt.
 
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Der TE dürfte alle Antworten gelesen zu haben.
Aufgrund seiner letzten Reaktion vor 2 Tagen, sind diese mehr oder weniger zufriedenstellend ausgefallen.
Weitere Spekulationen und Mutmaßungen sind somit nicht mehr nötig.
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Noch ist leider nichts geklärt.

Das Problem ist das es unter der identischen Artikelnummer das Gerät mit unterschiedlichen technischen Angaben gibt.

Angefragt wurde also z.B. Drucker 83902 12v, Angebot wurde gemacht für Drucker 83902 mit deren Artikelnummer T5555.

In meiner Bestellung habe ich geschrieben T5555 Drucker 83902 12v.
Geliefert wurde T5555 Drucker 83902 24v und wir haben bereits nach 10 Tagen den Fehler gemeldet.
 
Ja, aber das spielt keine Rolle da es innerhalb der vierzehn Tage war und wir uns noch um andere Sendungen kümmern mussten. In den ABG's konnte ich nun keinen Ausschluss für gewerbliche Kunden finden und selbst wenn das mit der Artikelnummer nichts bringt, müsste hier das Rückgaberecht gelten. Daher werden wir wahrscheinlich morgen einen Anwalt fragen.
 
knoxxi schrieb:
Selbe Artikelnummern für unterschiedliche Artikel ist natürlich ungut.

Ist doch gar nicht der Fall. Händler hat Artikelnummer XY für sein Produkt. Der TE hat etwas anderes haben wollen, hat aber dennoch Artikelnummer XY bestellt. Obgleich klar ist, er wird nicht das bekommen, was er haben will. Das hat der Händler niemals angeboten.

D4rk_nVidia schrieb:
  • bestimmtes Produkt mit Spezifikationen angefragt
  • Angebot mit zwei Artikeln erhalten wo Artikel zwei die falschen Spezifikation hat und Artikel 1 gar keine

Nochmals.
 
D4rk_nVidia schrieb:
  • Verkäufer nimmt es nicht mehr an und streitet die falsche Beratung ab
  • Eine E-Mail das die angefragte Ware gar nicht lieferbar ist, wurde an eine andere Adresse der Firma geschickt, wo ich gar keinen zugriff habe

wenn nachweisbar ( = schriftlich was in der Hand ) dann
Regress / Schadenersatzklage beantragen.
wäre ja noch schöner: Fachmann redet was vom lebendigem Pferd - am Ende Pferd
tot und der Käufer soll dann Trübsal blasen, den ganzen Tag - so nicht
 
Eine Schadensersatzklage auf welcher Basis? Weil beide Parteien versagt haben?

Verbucht es als Lehrgeld und fertig. Zukünftig muss man halt mehr sorgfalt walten lassen.
 
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