Preisfehler? Wie schaut die Rechtslage aus?

Dark_Knight schrieb:
Und den Verbraucherschutz brauch man deswegen mit Sicherheit nicht einschalten. :rolleyes:

natürlich nicht, ist doch selbstverständlich das ein Händler mit günstigeren Preisen auf seine Seite ködern darf um dann für einen höheren Preis zu verkaufen.

Wenn ein Händler mit solchen Mitteln auffällt kann er von den Mitbewerbern oder der Verbraucherzenrtale eben schnell eine Unterlassungsaufforderung erhalten.
 
es geht hier um ein angebot, was scheinbar 3 Tage online war und am dritten Tag ausverkauft war.
wenn es nur sehr wenige bekommen haben, dann hat man mehr verärgerte Kunden als Glückliche und damit auch Negativ Werbung betrieben.

das macht man selten absichtlich.
 
Anscheinend dürfte der Großhändler es verspätet weitergeleitet haben, da es ja zu spät online kam mit "verfügbar".

@Dark_Knight: Du haust mit deinem Geld gerne um dich anscheinend XD ich für meinen Teil schaue das ich nicht den teuersten Anbieter nehme ;-) Habe noch andere Dinge zu zahlen nächstes Jahr und da bedeuten 21€ auch schon was!
 
Dark_Knight schrieb:
Sicher gibt es einen gewissen Bestand. Aber wie in der zweiten Mail des Shops stand, war dieser aber aufgebraucht. Es gibt eben keine Mitnahmegarantie. Ist im normalen Laden bei Angebotsware nicht anders. Es gilt halt immer: Nur solange der Vorrat reicht. Was nicht da ist, kann eben auch nicht verkauft werden. Weiterhin ist ein "Angebot" an die Allgemeinheit nichts weiter als eine Anpreisung. Und wie schon mehrfach hier im Thread geschrieben, ein Angebot kommt erst zustande wenn Käufer wie Verkäufer eine Willenserklärung abgegeben haben.

Und den Verbraucherschutz brauch man deswegen mit Sicherheit nicht einschalten. :rolleyes:
Er hat den Artikel zum reduzierten Preis bestellen können, somit ist er nicht zu spät gekommen.
Die anschließende Mail sagt mir das es sich wohl nur um ein Lockangebot gehandelt hat und dafür ist der Verbraucherschutz zuständig.
 
Vorsicht werte Schnäppchenjäger, es gilt noch immer, und das habe ich schon gesagt: Nur solange der Vorrat reicht bei Angebotsware. Wenn der Händler eine Anpreisung auf seiner Internetseite bewirbt, und dieses nur in Menge X vorhanden ist. Dann besteht eben die Möglichkeit das Y User über die vorhandene Menge der Anpreisungen bestellen. Da dies aber erst die erste Willenserklärung ist und es aufgrund von Höherer Gewalt (in diesem Fall Feiertage), dem Händler nicht möglich ist weitere Ware zu bekommen, dies hat der Händler ja in der zweiten E-mail geschrieben. Dann ist das zwar ärgerlich für den Kunden, hat aber weder etwas mit unlauteren Wettbewerb (genau das wird hier nämlich unterstellt) zu tun, noch mit sonstigen Sachen. Es ist im Grunde einfach eben Pech das die Grafikkarte nicht mehr zu dem Preis vorhanden war.

Natürtlich könnte der Händler aus Kulanz dem Käufer die Karte zu dem Preis zusichern, mit einer Lieferzeit von X Tagen zusätzlich. Aber dies ist weder die Pflicht noch ein Muss des Händlers. Ob dies am Ende schlechte Eigenwerbung ist, das obliegt ja jedem selber, ob er dies so empfindet.

@OICW
Und nein ich schmeiße mit meinem Geld nicht um mich. Aber wenn ich mir einen PC selber zusammenstelle und mir diesen dann zusammenbestelle, dann bin ich mit Sicherheit in der Lage auch unter umständen für 1-2 Artikel einen etwas höheren Preis zu zahlen. Da ich mir sowas ja nicht von jetzt auf Gleich überlege und mir die Komponenten ja vorher schon angesehen habe, rechne ich sowas in mein Budget mit ein. Denn es besteht ja neben einer Erhöhung der Preise, ja auch eine Verminderung eben jener Komponenten, was am Ende ja einen gewissen Ausgleich schaffen könnte.
 
Dark_Knight schrieb:
Vorsicht werte Schnäppchenjäger, es gilt noch immer, und das habe ich schon gesagt: Nur solange der Vorrat reicht bei Angebotsware. Wenn der Händler eine Anpreisung auf seiner Internetseite bewirbt, und dieses nur in Menge X vorhanden ist. Dann besteht eben die Möglichkeit das Y User über die vorhandene Menge der Anpreisungen bestellen.
Diese Möglichkeit besteht nur wenn das beabsichtigt ist.
Zeitgemäße Bestellsoftware verhindert in der Regel eine Bestellung wenn der Vorrat der Angebotsware erschöpft ist.
 
ohmotzky schrieb:
...Zeitgemäße Bestellsoftware verhindert in der Regel eine Bestellung wenn der Vorrat der Angebotsware erschöpft ist.

Warum sollte man eine Bestellannahme verhindern wollen, das würde keinen Sinn ergeben, denn man kann ja auch auch später liefern. Nur man muss nicht zu Preisen liefern die ein Besteller wünscht oder verlangt, sondern man liefert freiwillig zu preisen die der Händler bestimmt.
 
OICW schrieb:
@Dark_Knight: Du haust mit deinem Geld gerne um dich anscheinend XD ich für meinen Teil schaue das ich nicht den teuersten Anbieter nehme ;-) Habe noch andere Dinge zu zahlen nächstes Jahr und da bedeuten 21€ auch schon was!

Wenn für Dich schon 21€ viel Geld ist, dann verstehe ich nicht warum Du sooooviel Geld für eine Grafikkarte ausgibst, statt erst mal Deine anderen Sachen zu bezahlen ;)
 
@NeoHazard: Es geht um Zusatzqualifikationen (Tactical Trauma Life Support) die leider teuer sind, aber nicht unbedingt notwendig für mich ;-) heißt sparen und dann Anmelden oder halt nicht, gibt ja noch 2014 XD
 
Fu Manchu schrieb:
Warum sollte man eine Bestellannahme verhindern wollen, das würde keinen Sinn ergeben, denn man kann ja auch auch später liefern. Nur man muss nicht zu Preisen liefern die ein Besteller wünscht oder verlangt, sondern man liefert freiwillig zu preisen die der Händler bestimmt.
Weil der Besteller zu einen günstigeren Preis bestellt hat.
Sicher kann man auch später zu einen höheren Preis liefern, nur welcher Kunde würde das annehmen und auch bezahlen?
Ich nicht!
 
ohmotzky schrieb:
... nur welcher Kunde würde das annehmen und auch bezahlen? ...

Nur welcher Lieferant würde das annehmen und auch berechnen? ;)

Ein Kaufvertrag kommt erst mit Einigung zustande, und wenn der Händler oder der Käufer nicht wollen - so what :D
 
:schluck:

Gute Launen muss man pflegen und aufrechterhalten. Man will ja nicht wie ein Geier abstürzen :D.
 
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