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Gast
Dark_Knight schrieb:Und den Verbraucherschutz brauch man deswegen mit Sicherheit nicht einschalten.
natürlich nicht, ist doch selbstverständlich das ein Händler mit günstigeren Preisen auf seine Seite ködern darf um dann für einen höheren Preis zu verkaufen.
Wenn ein Händler mit solchen Mitteln auffällt kann er von den Mitbewerbern oder der Verbraucherzenrtale eben schnell eine Unterlassungsaufforderung erhalten.