Privathapftlicht Versicherung

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P_Kummer

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Hallo ich möchte eine Privathaftpflicht Versicherung abschließe, ich habe schon eine über check24 gefunden.

beim Abschluss kommt die Frage ob ich in den letzten 5 Jahren schon eine hatte.

Ich hatte eine bei der DFV die ich jedoch heute wiederrufen habe.

die Bestätigung für den Wiederruf habe ich schon erhalten.

kann ich jetzt Nein angeben oder muss ich trotzdem ja auswählen?

LG
Pascal
 
P_Kummer schrieb:
beim Abschluss kommt die Frage ob ich in den letzten 5 Jahren schon eine hatte.
Ich hatte eine bei der DFV die ich jedoch heute wiederrufen habe.

?????
Liest sich für mich so, als ob du in den letzten 5 Jahren eine hattest
 
ja für 19 Tage, durch den Wiederruf ist es also nicht so als ob ich die nicht Hatte?
 
Dann würde ich im gleichen Fall auch Nein angeben. Sähe ich nämlich genauso. Die Versicherung, zu der du willst, hat ja ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob du eine frühere Versicherung ggf. schon öfter in Anspruch genommen hast.
 
Hast du die Versicherung nach dem erstem Tag, an dem sie "aktiv war", widerrufen? Wenn ja hattest du eine. Oder wie war das genau?
 
Burner87 schrieb:
Hast du die Versicherung nach dem erstem Tag, an dem sie "aktiv war", widerrufen? Wenn ja hattest du eine. Oder wie war das genau?

Die war am 01.09.2019 aktiv, am 02.09.2019 ist er monatliche Beitrag abgebucht worden.

Ich habe den Vertrag bei Check24 hinterlegt und prüfen lassen, dabei ist herausgekommen das es bessere Versicherung mit mehr Leistung für weniger Geld gibt.
Daraufhin habe ich den Vertrag am 19.09.2019 Wiederrufen, am gleichen Tag habe ich die Bestätigung erhalten das der Vertrag wiederrufen ist.

@Idon mir ist im groben klar was ein Wiederruf ist und was es für folgen hat.
Ich war mir nur nicht sicher wenn der Vertrag Wiederrufen ist und der Vertragspartner das zustimmt ob es dann so ist Als ob der Vertrag nicht existiert hätte.

wenn ich aber die Beiträge so lese würde ich dazu tendieren die Frage:
Hatten sie in den Letzten 5 Jahren eine Privathaftpflicht Versicherung mit Ja zu beantworten.
 
Nein hattest du nicht. Worauf Idon hinaus will ist, dass die Rechtsfolge eines Widerrufs darauf hinaus läuft, dass der Zustand ist, als hätte nie ein Vertrag existiert...

PS: bei einem Widerruf muss der Vertragspartner nicht zustimmen.
 
Letztlich kann man das wohl halten wie ein Backfisch in der Situation. Die Versicherer fragen bei der Vorversicherung den Versicherungsverlauf ab. Bei dir ist ja durch den Widerruf und die kurze Dauer quasi keiner Vorhanden. Rechtlich gesehen, kannst du nein hinschreiben, weil es keinen Vertrag gab, er wurde ja erfolgreich rückwirkend widerrufen. Du kannst aber auch "ja - jedoch widerrufen" hinschreiben, das würde auch niemanden weiter stören.
 
Das wird vermutlich automatisch geprüft und dann steht als Merkmal vermutlich nur "ja" im System.

Mustis hat exakt erfasst um was es geht.
 
Da wird nichts automatisch geprüft. Ich arbeite in der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Automatismen heißen da "Antragsabteilung".
Das Problem ist der Streit, der später Aufgrund des Passus der "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" aus dem VVG her entstehen kann. Darauf wird man auch immer vor Antragsstellung hingewiesen.

Da steht dann immer sowas drüber...

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
...

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Die Wahrheit ist nun mal, dass in den letzten 5 Jahren, wenn auch nur für ein paar Tage, ein Versicherungsschutz bestand und der Vertrag wirksam widerrufen wurde. Das ist halt technisch etwas anderes als "es gab keinen Versicherungsschutz in den letzten 5 Jahren". Die Frage nach dem "Vorversicherer" ist die Frage nach "Gab es Versicherungsschutz, wenn ja durch wem und wer hat den Schutz zu wann gekündigt und sind und falls ja, welche Schäden dabei aufgetreten" - einfach weil die Versicherer prüfen und verstehen wollen, weil es zu deren Gefahren-Risikoeinschätzung gehört, wie der Versicherungsverlauf bis dahin war.
Ob der "paar-Tage-Schutz" samt Widerruf dann ein "gefahrenerheblicher Umstand" war kann man dann, sollte es hart auf hart kommen, wieder vor Gericht klären. Deswegen bin ich da einfach ein Freund der Wahrheit. Und die Wahrheit ist: "Ja, habe ich aber erfolgreich Widerrufen." und nicht "Nein, es gab da keinen Vorversicherer..."

Dennoch wird das nicht das gleiche Ausmaß bei einer PHV annehmen, wie falsch beantwortete Gesundheitsfragen bei PKV oder BU-Versicherungen... Insofern kann man es da wohl halten wie ein Backfisch. Trotzdem: Wahrheit gewinnt immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
Nein hattest du nicht. Worauf Idon hinaus will ist, dass die Rechtsfolge eines Widerrufs darauf hinaus läuft, dass der Zustand ist, als hätte nie ein Vertrag existiert...

PS: bei einem Widerruf muss der Vertragspartner nicht zustimmen.



Widerruf wirkt aber nicht so als gebe es von Anfang an keinen Vertrag.
 
Danke für die ganzen antworten, Leider habe ich schon die Frage mit Nein Beantwortet, es wird noch geprüft ob ich angenommen werde.
Sollte ich nach der Annahme die Versicherung kontaktieren und es denen sagen?
 
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