Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Als Privatverkäufer habe ich ein Samsung S3 Mini bei Ebay verkauft.
Was ich nicht wusste: Es gibt davon 2 Varianten.
Verkauft habe ich die "ältere" Variante.
Der Käufer besteht jetzt auf die Lieferung des neueren S3 oder droht mit einem Gattungskauf.
Mein Angebot wäre Rückabwicklung oder Erstattung von 15 Euro (Preisdifferenz alt / neu).
Wie sieht es rechtlich aus? Kann er auf Gattungskauf bestehen?
Danke schonmal für die Hilfe
Gruss Mordecay
Ich habe folgendes Problem:
Als Privatverkäufer habe ich ein Samsung S3 Mini bei Ebay verkauft.
Was ich nicht wusste: Es gibt davon 2 Varianten.
Verkauft habe ich die "ältere" Variante.
Der Käufer besteht jetzt auf die Lieferung des neueren S3 oder droht mit einem Gattungskauf.
Mein Angebot wäre Rückabwicklung oder Erstattung von 15 Euro (Preisdifferenz alt / neu).
Wie sieht es rechtlich aus? Kann er auf Gattungskauf bestehen?
Danke schonmal für die Hilfe
Gruss Mordecay