Problem Comtech - Wertersatz für Wiederherstellung des Auslieferzustandes

brooker

Lt. Commander
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März 2008
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Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit dem Online-Shop Comtech und benötige Euren Rat.

Zum Problem...

Ich bestellte mir bei oben benannten Shop ein Notebook von Sony (Vaio). Ich testete das Gerät und stellte fest, dass es für meine Zwecke leider zu schwach von der Rechenleistung ist.

Deshalb meldete ich einen Rückversand an, welcher auch bestätigt wurde. Es wurde darauf hingewiesen, das Geräte sich zwingend im Auslieferungszustand befinden müssen, da man sonst eine Wiederhelstellungpauschale bezahlen muss. Aus diesem Grund startete ich die Vaio-Recovery-Funktion von Sony. Diese wurde korrekt und bis zum Ende ausgeführt - das System wurde erfolgreich wiederhergestellt. Danach machte ich das Notebook aus, verpackte es und sendete es zurück zu Comtech.

Nun begann das Warten auf die Gutschrift. Nach ca. zehn Tagen war noch immer keine Gutschrift eingegangen und so wendete ich mich an Comtech. Dort wurde mir mitgeteilt, dass alles bereits veranlasst worden ist und ich Kürze mein Geld zurück bekommen. Einen Tag später bekam ich eine Mitteilung, dass eine Gutschrift eingegangen ist. Ich war erfreut, schaute es mir näher an und stellt mit Entsetzen fest, dass 80,- € fehlten. Ich war verwundert und kontaktierte daher Comtech. Man begründete die Einbehaltung von 80,- € mit:

" Aufgrund der Tatsache, dass Sie das Gerät wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen haben (Benutzer angelegt) und den softwareseitigen Auslieferungszustand nicht wieder hergestellt haben, mussten wir dies für Sie tun. Für diese Dienstleistung mussten wir Ihnen leider einen Wertersatz in Höhe von 80,00 EUR in Ansatz bringen und haben diesen Betrag als Wertersatz direkt von Ihrem Gutschriftsbetrag in Abzug gebracht."

Ich teilte Comtech daraufhin mit, dass das nicht sein kann, da ich die Vaio-Recovery-Funktion von Sony ausgeführt habe und mich von dem Ergebnis vor dem Versenden überzeugt habe. Ich versicherte dieses eidesstattlich. Comtech blieb bei seiner Forderung und teile mir daraufhin mit:

"sofern Sie die Widerherstellung durchgeführt haben wurde dies nicht korrekt durchgeführt. Es war ein Benutzer mit Namen "user" angelegt."

Ich teile meine Empöhrung sachlich mit und bat um einen Kontakt mit einem Mitarbeiter, mit dem ich das Problem (hier steht Aussage gegen Ausage und die Aussage vom Kunden wird angezweifet) diskutieren kann. Das war am 09.07.2010. Bis dato habe ich keine Antwort mehr von Comtech erhalten. Auf meine Mails regiert man nicht.

Nun meine Frage an Euch: Was kann ich in diesem Fall tun? Wie bekomme ich mein Geld. Habe ich etwas falsch gemacht? Hat jemand von Euch bereits ähnliche Erfahrungen mit Comtech machen müssen?

Danke für Eure Unterstützung.
 
Zuletzt bearbeitet:
... ich habe einen Accout "IKKE" angelegt
 
Wenn Du einen Account angelegt hast, ist der Fall doch in Ordnung und Du zahlst dafür. Ob es Rechtens ist, wird Dir ein Anwalt sagen können.
 
War es denn nun im Auslieferungszustand oder nicht?

Die Gerichte stehen in Sachen Nutzungsersatz meist auf Seiten der Verbraucher, da lohnt es sich durchaus, hartnäckig zu bleiben.
 
@ Doc Foster: es war im Auslieferzustand

@ werkam: ja, es wurde ein Accout angelegt, jedoch kein Accout "User" wie von Comtech behauptet, sondern ein Accpot "IKKE", das Notebook wurde durch die Systemwiederherstellung jedoch in den Auslieferzustand zurückgesetzt

Ich entnehme den Antworten, dass mir nur ein Anwalt helfen kann!? Hat keiner einen anderen Weg, wegen 80,- € vor Gericht ziehen ... wird doch sicher wegen Belanglosigkeit eingestellt, oder?
 
Du kannst auch wegen einem Cent vor Gericht gehen, da wird nix "eingestellt".

Wegen Geldforderungen kann man auch das gerichtliche (Online-)Mahnverfahren versuchen...
 
@ Doc Foster: prinzipiell ja, aber die Praxis sieht da leider anders aus,;

gerichtliche (Online-)Mahnverfahren - man muss nachweisen das die Forderung berechtigt ist und in diesem Fall behaupte ich das Gegenteil von Comtech die sicherlich ein Alibi-Protokoll eines Service-Fuzzis anfordern können und dann bezahle ich alle angefallenen Kosten :o( - das ist kein Weg

Hat denn noch niemand das selbe Problem gehabt und sein Geld zurückbekommen?
 
Was soll denn die alternative Antwort zu "suche einen Anwalt auf" sein?

Soll dir vielleicht jemand empfehlen dich schwerbewaffnet um dein Recht zu kümmern oder so lange zu beten, bis durch eine göttliche Fügung das Geld auf dein Konto gelangt? Ernsthaft, wenn diese Firma nicht antwortet, dann bleibt dir nichts anderes übrig als selbst tätig zu werden.

Und das funktioniert nun mal am besten mit einem Anwalt. Wenn du Rechtschutz hast, gut. Wenn nicht, dann ist es doch meines Wissens in Deutschland so, dass man die Anwaltskosten etc. der Gegenseite auferlegen kann, wenn diese sich (klar) im Unrecht befindet? Dazu kann dir aber jemand anderes mehr sagen, eventuell ja auch direkt (d)ein Anwalt, wenn du anrufst und erstmal höflich nachfragst.
 
@ brooker

nicht Straf- und Zivilrecht durcheinander bringen. ;)

Da wird nichts eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der Forderung wird in jedem Falle überprüft.

Wenn Du Doc Fosters Rat nicht befolgen willst, ist das natürlich 'ne andere Kiste, aber dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.
 
Man sollte erst noch einmal überlegen wie dieser Account User angelegt werden kann.
Ich meine mich zu erinnern das bei dieser Recovery CD immer ein Account User angelegt wird. Das ist eben der Standard Account. Wenn man mal in den Media Markt geht und dort die Laptops ansieht heißen die Accounts doch auch meist User.

Das Problem hierbei wird sein, dass der Laptop im Auslieferungszustand noch nicht so weit gelaufen ist das dieser Account User angelegt wurde. So könnte ich mir das zumindest vorstellen.

Ich würde versuchen Comtech noch einmal eine Email mit Frist zu schicken und zu erwähnen das du einen Antwalt einschalten wirst. So kann man meist noch etwas nachhelfen und eine Antwort erhalten. Fordere noch einmal die Möglichkeit telefonisch mit einem Mitarbeiter zu reden.

Viel Glück!
 
@ werkam: ja, es wurde ein Accout angelegt, jedoch kein Accout "User" wie von Comtech behauptet, sondern ein Accpot "IKKE", das Notebook wurde durch die Systemwiederherstellung jedoch in den Auslieferzustand zurückgesetzt
Danach hast Du den Rechner noch mal gestartet um zu sehen ob es geklappt hat, dabei wird ein "User" angelegt, egal wie der nun heisst? Frage mich aber wie die es feststellen können, ohne den Rechner laufen zu lassen, weil dann beim ersten Start ein User angelegt wird? :lol: Die werden den Lappi wohl nicht von eine PE CD starten um nachzusehen.
 
Danke für Eure Unterstützung.


... glücklicherweise habe ich eine umfassendeRechtsschutzversicherung, mein Anwalt hat sich des Sachverhaltes angenommen

Tja, wie es scheint, muss man bei der Firma Comtech immer gleich die großen Geschütze auffahren.

Sobald das Thema durch ist, geb ich ein Feedback.
 
Alternativ kann man sich auch an Zeitschriften mit entsprechenden Rubriken (c´t, CB (sorry für gemeinsame Nennung im gleichen Leben)) wenden. Das tun wohl sehr viele, wobei man sich nicht jedes Falles annehmen wird.
 
@Brooker
Du bist nicht der einzige, ich bin auch betroffen und klage gerade gegen Comtech vor dem Amtsgericht. In meinem Fall ist es einfacher, ich habe nichts verstellt, trotzdem gibt es einen abstrusen Zoo von unterschiedlichsten Behauptungen (--> Werkeinstellungen verändert, Verpackung beschädigt, als Eigentümer in Betrieb genommen und schlussendlich noch verkratzt - je nach Mitarbeiter an anderen Stellen). Alles Humbug, das Gerät war nachweislich kaputt und bei der Fa. Acer in Reparatur, bevor ich es wegen Widerrufs zurückgeschickt habe.
Allein unter diesem Link hier findest Du 110 Seiten unzufriedene Comtech Kunden:
http://www2.crn.de/preisvergleich/?sb=1279,neg
Alles ähnliche Fälle.
Meld Dich mal, was aus Deinem Fall geworden ist. Es gibt ein EuGH-Urteil vom 3.9.2009 (Az. C-489/07), das sich mit der Wertersatzpflicht von Verbrauchern bei Widerrufen beschäftigt.
Das Urteil ist zwar für deutsche Gerichte bindend, leider aber wenig konkret und Fälle wie Deiner tragen zur Konkretisierung bei. Ein Kommentar dazu sagte: Ein Ausprobieren der Ware wie im Laden, im Zweifel noch etwas behutsamer, sollte möglich sein, ohne dass es nach einem ausgeübten Widerruf zu einer Wertersatzpflicht kommt.
Da mach ich mir bei mir keine Sorgen, mindestens den Power-On Knopf muss man auch im Laden drücken :-) Du aber kannst ja mal einen Verkäufer in einem Laden fragen, ob Du was ausprobieren darfst :-)
Viel Erfolg:freaky: und nicht unterkriegen lassen...
 
Comtech hat die Klage 4,5h vor dem Amtsgerichtstermin anerkannt, ich bekomme mein Geld wieder und habe den Prozess gewonnen, Comtech hat draufgezahlt. Hätten sie billiger haben können....
Kann nur jeden ermutigen, vor Rücksendung des Gegenstands an comtech Fotos zu machen, Zeugen zum verpacken einzuladen und bei Abzug von 10% rigoros zu klagen.
Wer mal im Internet nachschaut und bei den negativen Bewertungen der Hardware-Versender schaut, wird sehen, dass nur Comtech sehr viele "Kratzer-Fälle" hat, bei anderen Versendern kommt das praktisch nicht vor - die haben ein Geschäftsmodell bei Reklamationen draus gemacht und wollen dabei verdienen.
Nicht mit mir.

Wie siehts bei Dir jetzt aus?
Ergänzung ()

Zeitschrift (computerbild) einzuschalten geht übrigens nur, wenn man noch nicht beim Rechtsanwalt/vor Gericht ist, sonst machen die nichts. Die kennen das Geschäftsgebahren von comtech aber auch schon durch Zuschriften...
 
Zu einem ähnlichen Fall gab es kürzlich ein Gerichtsurteil:
Wer online Waren bestellt, darf sie nicht nur auspacken, sondern auch ausprobieren. Schließlich habe der Käufer die Ware vorher nicht testen können, daher müsse ihm das Recht zugestanden werden, dies nach Erhalt der Ware nachzuholen und anschließend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, so auch das Argument der Richter am Bundesgerichtshof. Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Artikel nach einem solchen Test und der darauffolgenden Rücksendung nicht mehr als neuwertig weiterverkauft werden kann (Urteil 3.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09).
http://www.heise.de/resale/meldung/...del-Ausprobieren-ohne-Wertersatz-1130456.html
 
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