Seit Juni 2014 muss man den Widerruf ausdrücklich erklären, und zwar am besten schriftlich. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware reicht nicht mehr aus. Der Widerruf kann formlos erfolgen, in einem Satz. Angegeben werden sollte auf jeden Fall die Kundennummer, Bestellnummer und das Datum. Eine Begründung ist nicht notwendig. Auch telefonisch kann man widerrufen, mit der Schriftform ist man aber, falls es zum Streit kommt, auf der sichereren Seite. Bei sehr teuren Waren ist eine Rücksendung per Einschreiben überlegenswert.
Es gibt bestimmte Waren, für deren Kauf ein Widerruf ausgeschlossen ist: Individuell gefertigte Produkte, wie zum Beispiel auf Maß geschreinerte Möbel, verderbliche Produkte, sowie solche, die nicht zurückgeschickt werden können (wie zum Beispiel Heizöl). Software, CDs, DVDs und Videos, deren Schutzfolie aufgerissen oder Siegel gebrochen wurde, muss der Händler ebenfalls nicht zurücknehmen. Auch viele Dienstleistungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Widerrufsrecht liegt der der Grundsatz zugrunde, dass der Kunde die Möglichkeit haben muss, die Ware zu prüfen. Im Ladengeschäft geschieht dies meist gleich vor Ort, beim Autokauf etwa per Probefahrt. Dieses Recht gilt auch für Versandkunden, sie können die Ware jedoch erst daheim prüfen und bei Nichtgefallen anschließend den Kauf widerrufen - und das gilt selbst für so ausgefallene Versandartikel wie Wasserbetten.
Allerdings darf der Kunde die Ware nicht so behandeln, als würde sie ihm bereits gehören > Personalisieren, sprich: Die Ware darf zwar geprüft werden, aber nur auf eine Art und Weise, wie das auch in einem Geschäft in Beisein eines Veräufers erfolgen würde.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, §312e, hat der Verbraucher Wertersatz für die Nutzung von Waren nur dann zu leisten, "soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen ... und über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist."