Widerruf Vertrag - Händler fordert Wertersatz für aktiviertes iPhone

Du wirst Dein Geld über Paypal wahrscheinlich komplett zurück bekommen, wenn Du einen Fall eröffnest ;)
Recht hin oder her...
 
@pupsi11 auch wenn ich deine Meinung sehr schätze und mich über deinen Like zu meinem Post sehr gefreut habe, ist das eine gefährliche Formulierung. Wir kennen seine Einkommensverhältnisse nicht.

@Paypal-Thema: schön, daß ihr ihn mit der Nase dann noch auf die Option stoßt.
 
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ovi schrieb:
Dann würde ja auch jede andere Online-Rücksendung eine Wertminderung nach sich ziehen, da die Teile nicht mehr als "neu" verkauft werden können, was aber nicht der Fall ist.
Jetzt sei doch mal ehrlich. Was war der Grund, warum du das Ganze zurückgeschickt hast? Du wolltest aus dem Vertrag raus. Mit dem iPhone hat das sicherlich nichts zu tun. Denn: Was machte es denn, was dich zuvor zum Kauf bewegt hat und dann doch nicht konnte? Da bin ich echt gespannt.
till69 schrieb:
Recht hin oder her...
Nur, dass der Händler ihn trotzdem verklagen kann. Und dann wirds erst RICHTIG teuer
Ergänzung ()

ovi schrieb:
Mal gucken, wie das mit der Ignore-Liste hier funktioniert...
Da geb ich dir recht. Der Kommentar von ihm hätte wirklich nicht sein müssen.
Ergänzung ()

mugam schrieb:
Ist zu befürchten, dass er per Paypal mit der Sache durchkommt ...
Paypal ist zum Glück nur ein Anbieter von Zahlungsverkehr und kein Richter oder gar sonstige Institution
 
@till69
Ich habe ja eine Rechnung erhalten und ich will den Händler auch nicht betrügen. Dennoch bin ich der Meinung, dass ich in Sachen Widerrufsrecht hier nichts falsch gemacht habe, zumal ich nicht vollständig informiert worden bin. Derlei Methoden entsprechen m.E. nicht den gängigen Methoden im Online-Widerrufsrecht.

Übrigens: es wurden 100€ als Wertminderung veranschlagt.
 
Ist alles strittig. Manche sagen man darf die Sachen sogar zur Prüfung in Gebrauch nehmen, was in einem Laden nicht möglich wäre (z. B. das Wasserbettenurteil).

Ich vertrete lediglich die Meinung, dass alles was dazu führt die Sache nicht mehr als "neu" verkaufen zu können, von der Wertminderung gedeckt werden sollte. Fände ich nur fair gegenüber dem Händler. Ich finde nicht schön wie sehr das Rückgaberecht teilweise strapaziert wird und man andererseits als Kunde das unschöne Erlebnis hat schon einmal geöffnete oder in Betrieb genommene Waren zu erhalten.
 
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@ovi
Da bin ich ganz bei Dir ... sonst müsste jeder bei kurz eingebauten CPUs oder Grafikkarten Wertersatz leisten.
 
Ich bin da auch ganz beim TE - was nichts heißen mag.
 
@till69 fände ich teilweise auch gar nicht verkehrt. Gerade wenn an anderer Stelle von den selben Personen (nicht jetzt speziell von dir, sondern wie häufig z.B. in Foren zu lesen) teilweise Beschwerden kommen wenn sie selbst Teile mit Einbauspuren erhalten. Ich finde die aktuellen Auslegung des Fernabsatzgesetzes wird von manch einem schon sehr schamlos ausgenutzt.
 
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Eine Prüfung des Geräts (z.B. funktioniert GPS) erfordert in diesem Fall sogar den Gebrauch der Sache.
 
till69 schrieb:
@ovi
Da bin ich ganz bei Dir ... sonst müsste jeder bei kurz eingebauten CPUs oder Grafikkarten Wertersatz leisten.

Das ist eine andere Baustelle. Die geöffneten Prozessoren werden dann von Alternate, Mindfactory, etc. oft als "tray" Versionen verkauft, der Neukunde hat in dem Sinne keinen Garantienachteil, weil hier nicht per Aktivierung etwas gemacht werden muss.

Gleiches gilt für Grafikkarten, die dann potentiell als "bulk" verkauft werden. Hier wäre aber ein Ansatzpunkt: stell dir mal vor, du kaufst dann eine solche Grafikkarte, wo dann zu einem Wunschgame von dir ein Key dabei wäre. Und jetzt würde z.B. Asus dir sagen, daß die Seriennummer der Karte schon für die Aktivierung eines Keys genutzt wurde.

Glaube da würdeste dem Händler "ans Leder gehen". ;)
 
till69 schrieb:
Eine Prüfung des Geräts (z.B. funktioniert GPS) erfordert in diesem Fall sogar den Gebrauch der Sache.
Bei so einen konkreten Fall kann man sicherlich vor Gericht Recht bekommen. ABER: das GPS funktionierte sicherlich. Wozu also der Test? Was wurde damit bezweckt, was ein ausprobieren des Gerätes erforderlich macht?
 
rg88 schrieb:
Mit derm Gerät das du kaufst? Sicherlich nicht.
Wenn überhaupt, dann mit einem Ausstellungsmodell. Das ist aber dann ein Sonderservice des Ladens und hat mit dem von dir gekauften Produkt nichts zu tun.

Mal ehrlich: Warum hast du das ganze überhaupt bestellt? Du kannst in jedem Laden so ein Gerät testen. Es ging dir doch sicherlich auch nie ums Gerät, sondern um einen billigen Vertrag, wo du jetzt ein besseres Angebot gefunden hast. Das iPhone zu testen ergibt dabei keinen Sinn.

Im Laden kann ich z.B. Fotos machen mit den Ausstellungsgeräten.. mit einem Gerät, das nicht ansatzweise eingerichtet ist, kann ich kein Foto machen.

Warum ich das Gerät bestellt habe? Weil ich davon überzeugt war, dass es das richtige Gerät ist. Ich habe es ein paar Wochen zuvor ganz kurz in einem Laden betrachtet und für eine Minute in der Hand gehalten bzw. mit einem anderen Gerät verglichen. Dabei war mir aber nicht aufgefallen, dass mir das Gerät für den Alltag zu schwer ist. Das ist im Laden immer schwer zu beurteilen, weil die da auch an den Spiralkabeln hängen, die auch nochmal Zug ausüben.

Das Vertragsangebot war gut. Ich habe sogar beim selben Anbieter den gleichen Vertrag nur mit einem anderen, dafür kleineren iPhone abgeschlossen.
 
Interessant ist an dieser Stelle die Begründung des Katalysator Urteils:
Im Gegensatz zu der Sachlage im Wasserbett-Fall, hat der Kunde hier die Kaufsache also in einer Weise ausprobiert, die ihm auch beim klassischen Kauf im Geschäft nicht eröffnet gewesen wäre. Der Käufer beim Fernabsatzvertrag soll aber durch das besondere Widerrufsrecht nicht besser gestellt werden, sondern nur die gleichen Möglichkeiten wie ein gewöhnlicher Käufer erhalten. Deshalb bejaht der BGH hier zu Recht das Bestehen eines Wertersatzanspruchs, mit dem der Verkäufer aufrechnen kann.
Die Frage ist am Ende also tatsächlich diese: Hättest du das im Geschäft auch machen können?
 
Ltcrusher schrieb:
Das große Problem ist bei Apple, daß die Garantiezeit für den Kunden ab Aktivierung beginnt, sprich du das Gerät mit deiner Apple-ID nutzt.
Das ist ein Problem zwischen dem Händler und Apple, dafür kann der Kunde nix.
ClashHexmen schrieb:
Dafür ist das Widerrufsrecht nicht gemacht. Es ist kein "gefällt mir doch nicht"-Schutz.
Doch. Es ist unter anderem dafür gemacht, dass Kunden die Werbeaussagen des Herstellers prüfen können, etwa ob das Gerät tatsächlich so tolle Fotos macht wie auf übergroßen Werbeplakaten zu sehen ist.

Die Apple-ID gehört zur Inbetriebnahme dazu, ohne sie sind viele Funktionen des iPhones nicht nutzbar.

Das ist jetzt natürlich blöd für den Händler, aber der Kunde ist hier im Recht da er die Wertverschlechterung durch die Funktionsprüfung nicht vermeiden konnte.

An den TE: Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, dann können die Verbraucherzentralen gegen Gebühr eine Beratung geben und einen entsprechenden Brief aufsetzen. Wenn diese Gebühr in deinem Fall kleiner ist als der geforderte Wertersatz, würde ich das so machen.
 
rg88 schrieb:
Bei so einen konkreten Fall kann man sicherlich vor Gericht Recht bekommen. ABER: das GPS funktionierte sicherlich. Wozu also der Test? Was wurde damit bezweckt, was ein ausprobieren des Gerätes erforderlich macht?

Ich wette, Du würdest vor jedem deutschen Gericht Recht bekommen (und bei Paypal sowieso) ;) Zweck: Test ob alles so funktioniert wie es soll ... WLAN, GPS, VoLTE, Lautsprecher, Kamera vorne und hinten usw.
 
Hab Weihnachten ebenfalls ein iPhone XS gekauft und benutzt zurückgegeben. Da ich direkt bei Apple gekauft hatte, war es kein Problem, ich musste also keinen Wertersatz leisten. Habe dann das gleiche Gerät bei eBay gekauft, da fast 200 Euro günstiger. Das iPhone kam mit einem Händler Aufkleber drauf, dass sobald die Schutzfolie geöffnet wird, das Gerät nicht mehr als Neugerät verkauft werden kann. Kann ich absolut nachvollziehen, deshalb bestelle ich zweifelhafte Artikel am liebsten direkt beim OEM.
 
till69 schrieb:
Zweck: Test ob alles so funktioniert wie es soll ... WLAN, GPS, VoLTE, Lautsprecher, Kamera vorne und hinten usw.
ja, und alles funktionierte. Wo ist jetzt der Grund, dass man das Gerät zurückschickt. Zumal man für sowas ja die normale Gewährleistung hat, falls es nicht klappen sollte. Das wäre dann ein Mangel. Ich kann hier beim Besten Willen keinen Mangel rauslesen
 
abulafia schrieb:
Interessant ist an dieser Stelle die Begründung des Katalysator Urteils:

Die Frage ist am Ende also tatsächlich diese: Hättest du das im Geschäft auch machen können?

Ein sehr guter Link, leider hast du ihn nicht ganz gelesen:
Hier argumentierte der BGH mit dem Zweck der wertersatzfreien Prüfmöglichkeit durch den Käufer, eine der Begutachtung im traditionellen Handel nahekommende Prüfung der Sache zu ermöglichen. Er stellte dementsprechend fest, dass der Kunde, wenn er das Wasserbett in einem Geschäft gekauft hätte, dieses zwar auch nicht hätte auspacken und aufbauen können, dass in einem Ladengeschäft aber regelmäßig Musterstücke ausgestellt sind, die der Kunde in Augenschein nehmen und ausprobieren kann.

Also: Katalysator = Wertersatz muss getragen werden, weil du den auch im Ladengeschäft nicht ausprobieren kannst
Handy = Wertersatz muss nicht getragen werden, weil bekanntermaßen in jedem Mediamarkt, Saturn usw. Ausstellungsstücke zur Begutachtung vorhanden sind
Handys sind also identisch zu Möbeln wie einem Wasserbett, auch bei Möbeln gibts ja Ausstellungsstücke in allen einschlägigen Möbelhäusern

Würde daher tatsächlich vorschlagen, dem Verkäufer den Link zu schicken, weil damit die höchstrichterliche Rechtsprechung klar wird.
 
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