Widerruf Vertrag - Händler fordert Wertersatz für aktiviertes iPhone

Gut aber das wär ja für den Kunden dann nicht vermeidbar.
Die Minderung findet ab Kauf statt und stellt den Online-Käufer schlechter als den Laden-Käufer was ja nicht sein soll.
Wie gesagt da isses dann auch egal ob das Gerät nun ausggepackt wurde oder nicht.
Oder wir haben auch hier den Fall, dass der Kunde die Apple-ID eingerichtet hatte...

Also nich das das falsch rüberkommt.
Ich bin grundsätzlich kein Freund dieser "kaufen und zurück geben Mentalität" aber das ganze sollte schon für den 0815 Käufer transparent und beim Kauf ersichtlich sein.
Ansonsten ergäben sich diverse abuse Möglichkeiten.
Wenn jeder Klamotten- oder Werkzeug-Hersteller nun so ne "nur für Erstkäufer ab Kaufdatum Garantie" einführen würde (die automatisch zur Wertminderung führt) wär das ganze 14-Tage-Rückgaberecht für n Poppes.
 
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Seit Juni 2014 muss man den Widerruf ausdrücklich erklären
Der Widerruf kann formlos erfolgen ,Eine Begründung ist nicht notwendig

Es gibt bestimmte Waren, für deren Kauf ein Widerruf ausgeschlossen z.B
Software, CDs, DVDs und Videos, deren Schutzfolie aufgerissen oder Siegel gebrochen wurde, muss der Händler nicht zurücknehmen .

Dem Widerrufsrecht liegt der der Grundsatz zugrunde, dass der Kunde die Möglichkeit haben muss, die Ware zu prüfen .Allerdings darf der Kunde die Ware nicht so behandeln, als würde sie ihm bereits gehören .
Die Ware darf zwar geprüft werden, aber nur auf eine Art und Weise, wie das auch in einem Geschäft in Beisein eines Veräufers erfolgen würde .

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, §312e, hat der Verbraucher Wertersatz für die Nutzung von Waren
zu leisten, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht .


Das Handy darf zwar einer dem Kauf im Laden vergleichbaren "Prüfung" unterzogen werden. Eine 'Ingebrauchnahme', so der juristische Terminus, die über eine einfache Prüfung hinausgeht ist jedoch nicht erlaubt und dem Verkäufer wird im Falle einer "Verschlechterung der Sache" durch eine solche Ingebrauchnahme ein Recht auf Wertersatz zugesprochen.

Hier stellt sich die Frage wie das mit der Apple-ID aussieht , für mich ist das Nutzung nicht Prüfung .....

Die Prüfung eines Kaufgegenstandes in einem Ladengeschäft umfasst regelmäßig nur die optische und haptische Prüfung und eventuell noch die Bedienbarkeit", erklärt Rechtsanwältin Nadine Schmitt von der Kölner Kanzlei maas_rechtsanwälte. "Häufig beschränkt sich die Begutachtung auch nur auf niedrigpreisige Handys, hochpreisige Handys können oft nur noch in Schaukästen bewundert werden. Auch in einem Ladengeschäft umfasst die Prüfung nicht den Gebrauch der Sache

Nächste Punkt ist die Garantie , ab wann startet sie ?> Verkürzte Garantiezeit = Wertverlust
Bsp Auto > Tageszulassung > kein Neuwagen mehr > Wertverlust > günstiger zu kaufen

Abschließend , keiner hier kann 100% sagen wie die Geschichte ausgeht
 
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Auf mich wirkt es so, dass alle B-Ware Geräte bei Cyberport irgendwie Kontakt mit einer Apple-ID hatten. Zumindest konnte ich auf Anhieb kein A-Ware Gerät bei Cyberport mit laufender Apple-Garantie finden.
Muss natürlich nicht repräsentativ sein.

Hin wie Her, ich denke der TE muss Wertersatz gegenüber dem Händler leisten, die Höhe obliegt dem Verhandlungsgeschick.
Das sich der TE nicht über die möglichen Nachteile der Verwendung einer Apple-ID informiert hat ist nicht die Schuld des Händlers. Informationen dazu hätten sicher der Händler (auf Nachfrage, bei Unklarheiten) als auch eine der bekannten Online-Quellen (Apple Support, Foren, etc.) geliefert.
 
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https://www.teltarif.de/arch/2007/kw51/s28258.html
was zum lesen!
Ergänzung ()

Grundsätzlich hat man bei Bestellungen im Internet das Recht, Kaufverträge über die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Dabei kann man die Ware aber nicht einfach kommentarlos wieder an den Absender schicken, sondern muss ausdrücklich erklären, dass man sie nicht behalten will. Diese Möglichkeit erlischt auch bei einem Handy nicht dadurch, dass man es mal kurz benutzt - könnte man im Laden ja auch. SIM-Karte reinschieben, ein Telefonat machen, noch eine SMS verschicken und einen Blick auf die Menüführung werfen ist also kein Problem. Wer dann nicht zufrieden ist, kann es nach dem Widerruf zurück schicken und sollte dabei eigentlich keine Probleme bekommen.

Allerdings liegt die Betonung auf "Test" und nicht "Vorbenutzen" oder so, man kann das also nicht ohne Ende ausreizen: wer noch Dateien aufs Handy lädt, Software löscht oder sonstige Veränderungen vornimmt, dürfte mehr als nur einen kleinen Test gemacht haben - das wäre ganz klar des Guten zu viel. Das heißt aber nicht, dass man sein Widerrufsrecht verliert. Es kann lediglich dazu führen, dass man dem Verkäufer den Wert, den das Handy durch die Benutzung eingebüßt hat, ersetzen muss. Darauf muss der Verkäufer einen vor Vertragsschluss hingewiesen haben.
https://www.checked4you.de/handy-telefon/geräte-extras/handy-aus-dem-internet-testen-erlaubt-133846

auf deutsch: ID eingeben zählt zum "benutzen" und nicht zum "testen" .
 
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Nach meiner Erfahrung handhabt Apple das so:
iPhone plus AppleCare+ direkt von Apple (gekauft am 17.12., erhalten am 18.12., AppleCare bis 20.12.20, Inbetriebnahme 24.12.)
iPhone neu von eBay und AppleCare+ von Apple (gekauft 24.12., erhalten 29.12., AppleCare bis 28.12.20, Inbetriebnahme 29.12.)
Ego gilt bei iPhone Kauf nicht direkt bei Apple die zweijährige Garantie ab Aktivierung. Bei Apple direkt allerdings ab Erhalt.
 
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Man muss sagen, dass es heute glücklicherweise möglich ist in iOS reinzuschnuppern ohne erstmal sonderbare "Apple-Rituale" zu durchlaufen. Beim 5s wurde ich auch beim ersten Einschalten schon von dem freundlichen Einrichtungsassistenten begrüßt, wie man es von anderen Smartphones kennt.
Beim iPhone 4 war es noch es dieses aufdringliche schwarze Display mit dem iTunes-Symbol + Kabel, das nicht verschwinden wollte bis ich das Teil am heimischen Rechner hängen hatte und mein iTunes es zu Gesicht bekam. :rolleyes:
 
Das Ganze hat meines Erachtens aber überhaupt nichts mit der Apple ID zu tun. Aus dem eigenen Account kann man das Gerät problemlos wieder entfernen. Problematisch ist halt, dass die Garantie anfängt abzulaufen und wer will schon ein Gerät, was vielleicht einen Monat Garantie weniger hat...
 
Ist dann halt seitens Apple dumm geregelt mit der Garantie, wenn dadurch für Kunden eine Benachteiligung bei der Rückgabe entsteht.
 
Wenn es um "Prüfung wie sie im Ladengeschäft möglich ist" geht: Die Frage ist nicht, ob man auf einem Vorführgerät eigene Apps installieren kann, sondern ob im Laden Vorführgeräte mit eingerichteter Apple-ID und installierten Apps üblich sind.

Ähnlich der Matratzenfall, der neulich vor dem EuGH verhandelt wurde: Im Ladengeschäft kann man auf ausgepackten Matratzen probeliegen, daher gelten 2 oder (je nach Richter) manchmal auch 3 Nächte als notwendig für die Prüfung der Beschaffenheit, ohne dass ein Wertersatz fällig wird.
Die einzige noch zu klärende Frage war, ob ein Öffnen der Versiegelung bereits das Widerrufsrecht komplett erlöschen lässt.

aluben schrieb:
  • Das Widerrufsrecht erlischt bei Registrierung bspw. Aktivierung von Apple iPhone / Apple TV Geräten oder anderen Smartphones, da die Registrierung für eine Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig ist
Das ist aber schonmal grundfalsch. Das Widerrufsrecht erlischt nur in ganz bestimmten Fällen, etwa wenn bei digitalen Inhalten der Download gestartet wurde, oder bei Dienstleistungsverträgen mit der Dienstleistung begonnen wurde (nach vorherigem Hinweis), oder wenn bei Hygieneprodukten die Versiegelung geöffnet wurde. Bei einer Benutzung die nicht für die Funktionsprüfung notwendig ist, ist hierfür nur Wertersatz zu leisten, soweit die Benutzung zu einer Verschlechterung geführt hat.
Mrs. Merciless schrieb:
Ist dann halt seitens Apple dumm geregelt mit der Garantie, wenn dadurch für Kunden eine Benachteiligung bei der Rückgabe entsteht.
Oder halt für den Händler...
 
Mrs. Merciless schrieb:
Ist dann halt seitens Apple dumm geregelt mit der Garantie, wenn dadurch für Kunden eine Benachteiligung bei der Rückgabe entsteht.

Sobald ein Apple-Gerät (zumindest iPhone/iPad) aktiviert wurde, erlischt das Widerrufsrecht/das Rückgaberecht.:)
Das ist in dem Sinne schlau von Apple, da man gezwungen wird, das Produkt definitiv zu kaufen.
Ergänzung ()

ClashHexmen schrieb:
Hier wurde Neuware als persönliches Demogerät missbraucht. Dafür ist das Widerrufsrecht nicht gemacht. Es ist kein "gefällt mir doch nicht"-Schutz. Wenn man Fragen zu Funktionen hat kann man vorher den Händler fragen oder sich selbst informieren. Wenn etwas nicht funktioniert hat man als Kunde die Gewährleistung.

Genau dafür gibt es das Widerrufsrecht. Online erfolgt keine Beratung/kein Ausprobieren und bei Nicht-Gefallen kann die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgesendet werden.

BTT: Ich hatte diesen Fall auch mal zu Zeiten des iPhone 4/S.

Zähneknirschend nahm der Händler das Telefon zurück, ohne Wertersatz.

Wieviel sollst du denn nun blechen?
 
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spfccmtftat schrieb:
Genau dafür gibt es das Widerrufsrecht. Online erfolgt keine Beratung/kein Ausprobieren und bei Nicht-Gefallen kann die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgesendet werden.

Allerdings wird diese "schöne Sache" zu gerne einfach nur schamlos ausgenutzt. Man braucht für eine Hochzeit oder eine schöne 7 Tage Urlaubsreise mal eben 'ne geile Spiegelreflexkamera, für die Fussball-WM 'nen Beamer, zum Zocken mit Freunden am Silversterabend eine Nintendo Switch.

Vorteil für ein Ladenlokal: Händler kann sich weigern, die Produkte (z.B. Kamera mit mehreren Hundert Bildern als Zählerstand) zurückzunehmen. Im Laden ist die Rücknahme eine Kulanzentscheidung.

Nachteil für ein Ladenlokal: "Kunde" (in Anführungsstrichen, da solche Menschen keine Kunden sind, sondern...sorry...Schmarotzer) donnert wie ein Panzer rum. Dann kaufe ich nur noch im Internet, da kann ich alles zurückgeben. Und billiger sind die auch noch. Ihr wollt wohl nicht verkaufen.

Ein Gutschein sei auch indiskutabel.

Mit nur ein bischen Verstand kann man daran doch fühlen.

Bezogen auf Online:

Auch hier im CB hatten wir es nicht nur einmal, daß sich CB User gewundert hatten, warum ihr Kundenkonto von einem oder mehreren Onlinehändlern gesperrt wurden.

Kann mich sogar an einen Fall so leicht erinnern, wo jemand sich wunderte, daß sein neu erstelltes Kundenkonto gesperrt wurde - als herauskam, daß dieser Händler eine Tochterfirma eines anderen war, war die Vorgehensweise logisch. Ursache: zu viele Retouren.

Hat zwar jetzt mit dem speziellen Fall nicht so richtig zu tun, aber ich wiederhole mich gerne: leider ist die (Aus-) Nutzung des Online Widerrufs auch hier im CB des öfteren ein Mittel, wo bei diversen Beratungen oder Problemlösungen ausdrücklich hingewiesen wird.
 
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@Ltcrusher Ich hab ja nie behauptet, dass es nicht schamlos ausgenutzt wird. Hab ich früher vereinzelt auch getan, aber aus dem Alter bin ich schon lange raus.:D
 
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