rg88
Fleet Admiral
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Nö, eine Personalisierung und zudem eine unnötigechithanh schrieb:Aber selbst wenn man sie annimmt, dann ist die Nutzung eines Gerätes mit Apple-ID eine solche Prüfung.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Nö, eine Personalisierung und zudem eine unnötigechithanh schrieb:Aber selbst wenn man sie annimmt, dann ist die Nutzung eines Gerätes mit Apple-ID eine solche Prüfung.
kachiri schrieb:Erläutere mir mal, wie ich am Demogerät die Funktionen des Gerätes teste, was ich am Ende nach Hause nehme.
Wenn es Größe und Gewicht war: Wieso hat er das nicht VOR der Einrichtung gecheckt. Und doch. Das hat Relevanz. Wenn ich ein Geräte erst einige Stunden/Tage nutze und dann zum Entschluss komme, es gefällt mir nicht, ist das absolut nichts mehr, wofür das Widerrufsrecht geschaffen worden ist. Damit würde ich mich als Onlinekäufer besser stellen als der Offlinekäufer. Ist nicht im Sinne des Erfinders.
Nochmal: Das "testen alle Funktionen" hat rein gar nichts mit dem Fernabsatz am Hut. Das kann ich im Laden mit dem Gerät, dass ich mitnehme, nämlich auch nicht. Ob es beim Demogerät "funktioniert" hat ja absolut keine Aussagekraft.
rg88 schrieb:Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Nett von Mediamarkt, aber kein übliches Verfahren beim Kauf im Laden. Und genau daran lehnt sich das Gesetz an. Der Kunde soll durch einen Fernabsatzkauf keinen Nachteil haben, aber der Händler auch keinen
Hier argumentierte der BGH mit dem Zweck der wertersatzfreien Prüfmöglichkeit durch den Käufer, eine der Begutachtung im traditionellen Handel nahekommende Prüfung der Sache zu ermöglichen. Er stellte dementsprechend fest, dass der Kunde, wenn er das Wasserbett in einem Geschäft gekauft hätte, dieses zwar auch nicht hätte auspacken und aufbauen können, dass in einem Ladengeschäft aber regelmäßig Musterstücke ausgestellt sind, die der Kunde in Augenschein nehmen und ausprobieren kann.
Quelle? Oder einfach nur von dir aufgestellte Behauptung?chithanh schrieb:@j-d-s
Die von dir und rg88 angeführte "Prüfung wie im Ladengeschäft" ist leider veraltet und so nicht mehr anwendbar.
Erstens findet sich der Vergleich zum Ladengeschäft nur in der ursprünglichen Musterbelehrung und nicht im Gesetz.j-d-s schrieb:Quelle? Oder einfach nur von dir aufgestellte Behauptung?
chithanh schrieb:Erstens findet sich der Vergleich zum Ladengeschäft nur in der ursprünglichen Musterbelehrung und nicht im Gesetz.
Dann: https://www.it-recht-kanzlei.de/wertersatz-widerruf.html
Auch ist gerade ein Verfahren wegen Matratzen beim EuGH, da ist die Entscheidung wohl zwischen: Widerrufsrecht ohne Wertersatz, oder kein Widerrufsrecht nach Entsiegelung und Probeliegen. Generalanwalt meint ersteres.
@ovi
Zugriff auf den App Store geht nur mit Apple-ID. Wie weiter oben geschrieben nutze ich keine Apple-Geräte, kann die weiteren Fragen also nicht mit Sicherheit beantworten.
Auf Grundlage dessen, was bei einer Sachprüfung im stationären Handel üblich ist, kann der konkrete Nutzungsgrad im Widerrufsfall nun nicht mehr ausdrücklich bestimmt werden. Sofern eine derartige Gegenüberstellung aber zweckdienlich ist, kann sie nach wie vor ergänzend herangezogen werden.
Warum soweit zu gehen und von installation/update von Apps zu sprechen? Kann ich überhaupt die Kamera testen ohne Apple ID was definitiv normal "Prüfung" ist bei Ausstellungsgeräten.ovi schrieb:Sehe ich ganz genau so. Kann man eigentlich Apps herunterladen oder vorhandene Apps aktualisieren, ohne eine Apple-ID eingetragen zu haben?
https://store.apple.com/Catalog/Images/worldwidewarranty.htmlApple’s warranty obligations are limited to the terms set forth below: Apple, as defined below, warrants this Apple-branded hardware product against defects in materials and workmanship under normal use for a period of ONE (1) YEAR from the date of retail purchase by the original end-user purchaser (“Warranty Period”).
In diversen Apple Foren gibst diesbezüglich unterschiedliche Aussagen.Sollte sich hier niemand mit konkreten Erfahrungen melden, einfach mal beim Support anrufen:
Schon - aber die Basisfunktionen lassen sich ja auch ohne ID testen (gut wobei der 0815 Kunde das vermutlich nicht weiß).Es wäre intressant zu wissen ob der Händler dem Käufer über die Apple ID aufgeklärt hat. Wenn nicht hat der Händler selbst Schuld. Denn ich muss davon ausgehen das ein Käufer ein Gerät testet.