Widerruf Vertrag - Händler fordert Wertersatz für aktiviertes iPhone

rg88 schrieb:
Ach und dafür musstest du es personalisieren? :D
Ergänzung ()


Sprich anderer Vertrag. Selber Vertrag wäre preislich ja gleich.

Du checkst immer noch nicht, dass das "Personalisieren" automatisch Teil der Einrichtung ist. Wenn ich das Gerät einrichte, halte ich das Gerät mit zwei Händen, sitze währenddessen und halte es nicht mit ausgestrecktem Arm (Foto), nur ein Beispiel. Aber Du hast ja vermutlich eh wieder was Cleveres zu entgegnen, siehe die Aussage zum Vertrag.
=> ich habe kein besseres Vertragsangebot gefunden, sondern einen Vertrag mit den gleichen monatlichen Kosten genommen und eben einem anderen Handy, das eine geringere Zuzahlung hatte. Nicht weil ich weniger zahlen wollte, sondern weil ich ein kleineres Handy wollte.
 
Ltcrusher schrieb:
Und deswegen kann der Händler natürlich auch verlangen, daß das Gerät einen 100% wiederverkaufsfähigen Zustand besitzt, was eben hier nicht der Fall wäre.
Eben nicht. Das ist das unternehmerische Risiko des Händlers. Wenn er das abwenden will, muss der Händler sich an Apple wenden und eine Änderung der Garantiebedingungen erreichen.
 
Und um zu merken das einem das Handy zu groß ist , muss man es einrichten ? Ich merke das schon wenn ich es testweise im laden in der hand halte ....ich richte doch kein handy ein das mir zu groß ist ....
 
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ovi schrieb:
Du checkst immer noch nicht, dass das "Personalisieren" automatisch Teil der Einrichtung ist. Wenn ich das Gerät einrichte, halte ich das Gerät mit zwei Händen, sitze währenddessen und halte es nicht mit ausgestrecktem Arm (Foto), nur ein Beispiel. Aber Du hast ja vermutlich eh wieder was Cleveres zu entgegnen, siehe die Aussage zum Vertrag.
=> ich habe kein besseres Vertragsangebot gefunden, sondern einen Vertrag mit den gleichen monatlichen Kosten genommen und eben einem anderen Handy, das eine geringere Zuzahlung hatte. Nicht weil ich weniger zahlen wollte, sondern weil ich ein kleineres Handy wollte.

Schau doch mal meine Posts in diesem Faden durch, rg88 postet hier widerlegte Behauptungen, im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH.

kachiri schrieb:
Das Widerrufsrecht ist keine Gewährleistungsalternative - das sind zwei verschiedene Dinge. Und grundsätzlich bin ich hier auch eher beim Händler. Sowas wie WLAN, GPS, Lautsprecher, Kamera testen ist für mich nichts, was unter normaler "Begutachtung" steht. Das kannst du im Laden mit dem Gerät, dass du kaufst, auch nicht machen, sondern nur mit dem Demogerät. Das garantiert dir aber nicht die Funktion des Gerätes, was du letztlich bekommst. Fallen dir hier im Betrieb defekte auf, hast du die Gewährleistung...

Wie schon geschrieben (und in Urteilen begründet): Käufer sollen bei Fernabsatz nicht besser gestellt sein, als Käufer im lokalen Handel.

Na doch, das kann er alles im Laden testen (außer GPS, da ist in Gebäuden kein Empfang, und Mobilfunknetze mangels SIM-Karte auch nicht). Er kann beim Mediamarkt vom Iphone nahezu alle Funktionen testen.
 
Sein Umtasuchgrund ist Größe und Gewicht ...dafür muss er es nicht einrichten , oder ?

Da er sich sicher ist im Recht zu sein ....ist der Thread eigentlich beendet , er macht sein ding und gut ist es ......
 
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Ja, und er muss den Grund nicht angeben, wie schon mehrmals gesagt..
 
TheSilenceer schrieb:
Sein Umtasuchgrund ist Größe und Gewicht ...dafür muss er es nicht einrichten , oder ?

Und wenn es erst nach der Einrichtung auffällt? Größe war von Anfang an klar, dass es Gewöhnungssache sein wird. Gewicht fiel erst nach der Einrichtung auf, dass es störend ist. Außerdem ist der Grund vollkommen irrelevant.
 
Helge01 schrieb:
Er darf auch nicht im Medimarkt das Gerät mit seiner Apple ID personalisieren.
Allerdings nur, weil der Mediamarkt das bereits mit seiner Apple ID gemacht haben dürfte. Er kann also damit im Zusammenhang stehende Funktionen testen. Wenn er es privat macht muss er natürlich ne eigene Apple ID nehmen, außer der Händler würde ihm eine zur Verfügung stellen, die er zu Testzwecken nutzen soll.
 
wenn ich das Gerät nicht mal ein paar min ausprobieren darf, wozu brauche ich
dann ein Widerufsrecht? Apple kann mit der ID deutsches Recht nicht aushebeln.
 
Ich steig hier aus ......bringt nichts weiter zu diskutieren .....
Schönen Abend noch
 
Helge01 schrieb:
Er darf auch nicht im Medimarkt das Gerät mit seiner Apple ID personalisieren.

Da ist es auch nicht notwendig, weil das Gerät vorab eingerichtet ist und alle relevanten Funktionen getestet werden können. Ein neues Gerät einzurichten beinhaltet das Einrichten einer Apple-ID, bevor man Zugriff auf den Homescreen hat.
 
j-d-s schrieb:
Na doch, das kann er alles im Laden testen (außer GPS, da ist in Gebäuden kein Empfang, und Mobilfunknetze mangels SIM-Karte auch nicht). Er kann beim Mediamarkt vom Iphone nahezu alle Funktionen testen.

Erläutere mir mal, wie ich am Demogerät die Funktionen des Gerätes teste, was ich am Ende nach Hause nehme. :)

Wenn es Größe und Gewicht war: Wieso hat er das nicht VOR der Einrichtung gecheckt. Und doch. Das hat Relevanz. Wenn ich ein Geräte erst einige Stunden/Tage nutze und dann zum Entschluss komme, es gefällt mir nicht, ist das absolut nichts mehr, wofür das Widerrufsrecht geschaffen worden ist. Damit würde ich mich als Onlinekäufer besser stellen als der Offlinekäufer. Ist nicht im Sinne des Erfinders.

Nochmal: Das "testen alle Funktionen" hat rein gar nichts mit dem Fernabsatz am Hut. Das kann ich im Laden mit dem Gerät, dass ich mitnehme, nämlich auch nicht. Ob es beim Demogerät "funktioniert" hat ja absolut keine Aussagekraft.
 
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till69 schrieb:
Kann er versuchen, dann ist es aber kein schlauer Händler ... ich gebe ihm NULL Gewinn-Chance ;)

Da täuscht du dich aber gewaltig. ;)

BmwM3Michi schrieb:
wenn ich das Gerät nicht mal ein paar min ausprobieren darf, wozu brauche ich
dann ein Widerufsrecht? Apple kann mit der ID deutsches Recht nicht aushebeln.

Um das Gerät grundsätzlich zu testen, ist die Eingabe der Apple ID nicht notwendig. Man kann diesen Schritt bei der Einrichtung überspringen.
 
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j-d-s schrieb:
Allerdings nur, weil der Mediamarkt das bereits mit seiner Apple ID gemacht haben dürfte. Er kann also damit im Zusammenhang stehende Funktionen testen. Wenn er es privat macht muss er natürlich ne eigene Apple ID nehmen, außer der Händler würde ihm eine zur Verfügung stellen, die er zu Testzwecken nutzen soll.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Nett von Mediamarkt, aber kein übliches Verfahren beim Kauf im Laden. Und genau daran lehnt sich das Gesetz an. Der Kunde soll durch einen Fernabsatzkauf keinen Nachteil haben, aber der Händler auch keinen
 
Den Händler will ich sehen, der wegen 100€ das Klage-Risiko eingeht, um am Schluss leer oder mit 50:50 Vergleich dazustehen ;)
 
till69 schrieb:
Den Händler will ich sehen,
1. Den Kunden will ich sehen
2. Ein Vergleich ist eine rein freiwillige Sache. Das muss der Händler doch nicht mitmachen. Es gibt ein Rechtssprechung. Dieses ganze Thema ist dir anscheinend vollkommen unbekannt.
 
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