Das Widerrufsrecht erfordert keinen Grundrg88 schrieb:ja, und alles funktionierte. Wo ist jetzt der Grund, dass man das Gerät zurückschickt. Zumal man für sowas ja die normale Gewährleistung hat, falls es nicht klappen sollte. Das wäre dann ein Mangel. Ich kann hier beim Besten Willen keinen Mangel rauslesen
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Widerruf Vertrag - Händler fordert Wertersatz für aktiviertes iPhone
- Ersteller ovi
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rg88
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also hast du das Gesetz schlicht dafür missbraucht, weil du ein besseres Angebot gefunden hast. Dafür ist es nicht da.Sir Humpton schrieb:. Habe dann das gleiche Gerät bei eBay gekauft, da fast 200 Euro günstiger.
A
abulafia
Gast
Die Frage habe ich ja garnicht versucht zu beantworten ... aber insbesondere der Hinweis auf die Ausstellungsstücke ist interessant.
rg88
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Sag ich ja auch nicht. Aber das Widerrufsrecht enthält auch ein kleine aber feine Sache, die du gerade absichtlich ausblendest: Eben den genannten Wertverlust. Und genau um diesen geht es hier.till69 schrieb:Das Widerrufsrecht erfordert keinen Grund
Es gab keinen Grund das Gerät in dem Umfang zu testen. Zumal wir alle Wissen, dass es hier nur darum geht, dass der TE ein besseres Vertragsangebot gefunden hat und nicht um das Handy...
Das ist jetzt halt ein Lehrgeld, das dieser vermeintliche Schnäppchenjäger (zu Recht) bezahlen muss. Warum soll der Händler denn bitte dafür gerade stehen?
Der Aufkleber ist aber nicht rechtens. Es wird dir die Prüfung verwehrt Ich würde als erstes den Händler drauf hinweisen das er nicht im Recht ist und du dir zu Not Rechtsbeistand holst wenn er weiter Geld fordert. Ganz klar aber Wiederspruch gegen seine Forderungen einlegen.
@rg88 wieso gab es keine Grund das Gerät zu testen? Gefallen mir die Fotos. Sehen diese gut aus. Wie sieht es mit GPS unterwegs aus. Das sind alles Funktionstest die der Verkäufer dir nicht verwehren darf. Hier hat der Händler leider pech gehabt das Apple so ne scheiße mit der Garantie abzieht.
@rg88 wieso gab es keine Grund das Gerät zu testen? Gefallen mir die Fotos. Sehen diese gut aus. Wie sieht es mit GPS unterwegs aus. Das sind alles Funktionstest die der Verkäufer dir nicht verwehren darf. Hier hat der Händler leider pech gehabt das Apple so ne scheiße mit der Garantie abzieht.
Und wird doch dafür genutzt ...rg88 schrieb:also hast du das Gesetz schlicht dafür missbraucht, weil du ein besseres Angebot gefunden hast. Dafür ist es nicht da.
Ltcrusher
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chithanh schrieb:Das ist ein Problem zwischen dem Händler und Apple, dafür kann der Kunde nix.
Und deswegen kann der Händler natürlich auch verlangen, daß das Gerät einen 100% wiederverkaufsfähigen Zustand besitzt, was eben hier nicht der Fall wäre.
Wir drehen uns im Kreis, Stichwort Funktionsprüfungrg88 schrieb:Es gab keinen Grund das Gerät in dem Umfang zu testen.
Wir haben hier doch gerade erst den Link zum BGH-Urteil gehabt (http://www.juraexamen.info/bgh-wert...-pruefung-der-sache-bei-fernabsatzvertraegen/), danach kann er sogar noch viel mehr prüfen, nämlich alles, was er mit einem Vorführgerät beim Mediamarkt auch könnte.rg88 schrieb:Sag ich ja auch nicht. Aber das Widerrufsrecht enthält auch ein kleine aber feine Sache, die du gerade absichtlich ausblendest: Eben den genannten Wertverlust. Und genau um diesen geht es hier.
Es gab keinen Grund das Gerät in dem Umfang zu testen. Zumal wir alle Wissen, dass es hier nur darum geht, dass der TE ein besseres Vertragsangebot gefunden hat und nicht um das Handy...
Das ist jetzt halt ein Lehrgeld, das dieser vermeintliche Schnäppchenjäger (zu Recht) bezahlen muss. Warum soll der Händler denn bitte dafür gerade stehen?
Warum der Händler dafür gerade stehen soll? Unternehmerisches Risiko, er kann ja auch andere Waren verkaufen oder nicht online verkaufen.
rg88
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ja und wenn Apple sich hier kulant zeigt, ist das deren Sache. Das begründet aber nicht, dass sich andere Händler auch daran halten müssen. Es gibt hier kein "Gewohnheitsrecht" schlägt Gesetztill69 schrieb:Und wird doch dafür genutzt ...
Schon mal unmöglich bei Verpackungen mit Siegel.Ltcrusher schrieb:Und deswegen kann der Händler natürlich auch verlangen, daß das Gerät einen 100% wiederverkaufsfähigen Zustand besitzt, was eben hier nicht der Fall wäre.
rg88
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Die ist aber der Personalisierung überschritten. Es geht um eine Prüfung "wie im Laden". Und das war hier offensichtlich NICHT der Fall. Alles darüber hinaus wäre eine Mängelrüge die der Händler dann entsprechend beheben muss um seinen Teil des Vertrags zu erfüllen. Hier gabs aber keinen Mangel. Hier wurde nur versucht ein Gesetz auszunutzen und ein Händler lässt sich das nicht gefallen, sondern schöpft seine rechtlichen Möglichkeiten aus, anstatt Kulanz walten zu lassen. Vollkommen zu Rechttill69 schrieb:Wir drehen uns im Kreis, Stichwort Funktionsprüfung
Ltcrusher
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Naja, ich bin mal raus. Es gleitet hier mit den BGH Dingen schon in eine halbe Rechtsberatung ab, die hier im CB eigentlich nicht stattfindet.
Schade, daß hier leider wieder das typische "ich bestelle online, und lege es dem Händler innerhalb der Frist vor die Füße und mir Wurst" Verhalten scheinbar so viele Freunde hat.
Schade, daß hier leider wieder das typische "ich bestelle online, und lege es dem Händler innerhalb der Frist vor die Füße und mir Wurst" Verhalten scheinbar so viele Freunde hat.
rg88
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Gehts hier um ein Siegel oder um ein personalisiertes Gerät? Also hör jetzt bitte mal auf mit deinen Randthemen die nichts mit diesem Thema zu tun habentill69 schrieb:Schon mal unmöglich bei Verpackungen mit Siegel.
Helge01
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till69 schrieb:Wir drehen uns im Kreis, Stichwort Funktionsprüfung
In einem Laden kannst du auch nicht sämtliche Funktionen eines Gerätes testen, vorallem wenn du das Gerät dabei personalisierst.
Was hat denn das Widerrufsrecht mit Mängeln zu tun? Man muss innerhalb von 14 Tagen keinen Grund für den Widerruf angeben. "Getestet" habe ich das Gerät praktisch kaum. Ich konnte aber in der kurzen Zeit feststellen, dass es mir doch zu groß und zu schwer ist. => Widerrufrg88 schrieb:ja, und alles funktionierte. Wo ist jetzt der Grund, dass man das Gerät zurückschickt. Zumal man für sowas ja die normale Gewährleistung hat, falls es nicht klappen sollte. Das wäre dann ein Mangel. Ich kann hier beim Besten Willen keinen Mangel rauslesen
Kein besseres Vertragsangebot. Selber Händler, gleicher Vertrag, anderes (günstigeres) Handy. Ich hätte den höheren Preis für das erste Handy liebend gerne bezahlt, wäre es mir nicht zu groß/schwer gewesen, weil das Gerät eine Generation neuer war und damit eine potenziell längere Lebenszeit besessen hätte.rg88 schrieb:Sag ich ja auch nicht. Aber das Widerrufsrecht enthält auch ein kleine aber feine Sache, die du gerade absichtlich ausblendest: Eben den genannten Wertverlust. Und genau um diesen geht es hier.
Es gab keinen Grund das Gerät in dem Umfang zu testen. Zumal wir alle Wissen, dass es hier nur darum geht, dass der TE ein besseres Vertragsangebot gefunden hat und nicht um das Handy...
Das ist jetzt halt ein Lehrgeld, das dieser vermeintliche Schnäppchenjäger (zu Recht) bezahlen muss. Warum soll der Händler denn bitte dafür gerade stehen?
kachiri
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Das Widerrufsrecht ist keine Gewährleistungsalternative - das sind zwei verschiedene Dinge. Und grundsätzlich bin ich hier auch eher beim Händler. Sowas wie WLAN, GPS, Lautsprecher, Kamera testen ist für mich nichts, was unter normaler "Begutachtung" steht. Das kannst du im Laden mit dem Gerät, dass du kaufst, auch nicht machen, sondern nur mit dem Demogerät. Das garantiert dir aber nicht die Funktion des Gerätes, was du letztlich bekommst. Fallen dir hier im Betrieb defekte auf, hast du die Gewährleistung...
Wie schon geschrieben (und in Urteilen begründet): Käufer sollen bei Fernabsatz nicht besser gestellt sein, als Käufer im lokalen Handel.
Wie schon geschrieben (und in Urteilen begründet): Käufer sollen bei Fernabsatz nicht besser gestellt sein, als Käufer im lokalen Handel.
TheSilenceer
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und um zu merken das es ihm zu schwer ist muss er es einrichten ?Das es zu gr0ß war/ist hätte er schon bei der begutachtung im Laden feststellen können....
rg88
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Ach und dafür musstest du es personalisieren?ovi schrieb:dass es mir doch zu groß und zu schwer ist. => Widerruf
Ergänzung ()
Sprich anderer Vertrag. Selber Vertrag wäre preislich ja gleich.ovi schrieb:Kein besseres Vertragsangebot. Selber Händler, gleicher Vertrag, anderes (günstigeres) Handy.