Dieses merkwürdige Wortkonstrukt "gewerbliches Ausmaß" hat ja niemals etwas bedeutet, da das Ausmaß nicht zu den Kriterien eines Gewerbes gehört. Ein Gewerbe kann jedes erdenkliche Ausmaß haben, also kann auch jedes erdenkliche Ausmaß gewerblich sein.
Wobei ich die Begründung der Richter, das im Gesetz als Bedingung für eine Auskunftspflicht festgelegte "gewerbliche Ausmaß" einfach komplett zu ignorieren, schon ziemlich bemerkenswert finde.
Schließlich hat die damalige Justizministerin Zypries ja eigentlich zwar polemisch aber recht klar zum Ausdruck gebracht, was man mit dieser Einschränkung bewirken will. "Die Schulhöfe sollten nicht kriminialisiert werden", oder mit anderen Worten, die Auskunftspflicht sollte sich auf gewerbliche Urheberrechtsverletzungen beschränken und z.B. nicht gewöhnliche Filesharer betreffen.
Jedenfalls war das der Eindruck, den man in der Öffentlichkeit und auch gegenüber den über den Gesetzentwurf abstimmenden Parlamentariern erweckt hat.
Die MIFI hat das schon sehr geschickt angestellt. Statt einer eindeutigen Formulierung, haben sie diese Nullaussage ins Gesetz schreiben lassen. Aber das hat ihnen immer noch nicht gereicht. Mit diesem Gerichtsurteil wurde der erklärte Wille des Gesetzgebers jetzt komplett aus dem Spiel genommen und die Richter ignorieren diesen der MIFI unangenehmen Teil des Gesetzes einfach.
Das ist schon ein Hammer.
Fast noch schlimer finde ich aber die Aussage der Richter, dass in der Abwägung der Rechte und Interessen der Bürger und der MIFI, die an Stelle dieser Einschränkung treten soll, das Profitstreben der Rechteverwerter "so gut wie immer" einen höheren Stellenwert hat, als die in der Verfassung garantierten Grundrechte der Bürger, wie Telekommunikationsgeheimnis, Informations- und Meinungsfreiheit usw.
Man darf nicht vergessen, dass das Urheberrecht in den in diesem Fall relevanten Teilen nicht auf Grundrechten beruht. Ein Grundrecht auf Profit mit dem Geschäftsmodell seiner Wahl gibt es nicht.
Es ist eine schnöde Wirtschaftsregulierung ala Dosenpfand oder Ladenöffnungszeiten.
Und sowas steht jetzt offiziell über den Grundrechten der Bürger.